AGRAR- und FORST- INFORMATOR GRAR - Amt für Ernährung ...
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Auszahlungen der Fördergelder 2010<br />
Die im Rahmen des Sonderprogrammes <strong>für</strong><br />
Milcherzeuger angebotene zusätzliche Grünlandprämie<br />
(20,34 €/ha Grünland) wurde Ende<br />
Juni 2010, die Kuhprämie <strong>für</strong> Milcherzeuger<br />
(21 €/Kuh) wurde Ende September an die<br />
Landwirte überwiesen.<br />
Die Ausgleichszulage <strong>und</strong> die beantragten Agrarumweltmaßnahmen<br />
wurden Mitte Oktober<br />
ausbezahlt. Die Betriebsprämie (Modulation<br />
8 %) <strong>und</strong> die im Rahmen des Milchsonderprogrammes<br />
gewährte Grünlandprämie (39,14 €/ha<br />
Grünland) flossen Anfang Dezember auf das<br />
Konto der Landwirte.<br />
Hinweise zum Umbruch von Dauergrünland<br />
Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 verpflichtet<br />
die Mitgliedsstaaten, Dauergrünland zu erhalten.<br />
Da sich bisher in Bayern der aktuell ermittelte<br />
Dauergrünlandanteil gegenüber dem Basiswert<br />
um weniger als 5 % verringert, ergeben sich aus<br />
der Betriebsprämienregelung keine direkten<br />
Verpflichtungen. Allerdings hat jeder Landwirt<br />
zusätzlich Vorgaben aus den freiwillig eingegangenen<br />
Agrarumweltmaßnahmen <strong>und</strong> dem<br />
B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz zu beachten. Nach<br />
dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz besteht z.B. in<br />
FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten seit einiger Zeit<br />
eine Anzeigepflicht <strong>für</strong> einen geplanten Dauergrünlandumbruch<br />
beim zuständigen Landratsamt.<br />
Verstöße gegen diese Meldepflicht sind<br />
CC-relevant <strong>und</strong> können somit Kürzungen bei<br />
den Zuwendungen nach sich ziehen.<br />
Neubeantragung von Agrarumweltmaßnahmen<br />
2011 - 2015<br />
Die Antragstellung <strong>für</strong> das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm<br />
(KULAP) <strong>und</strong> das Vertragsnaturschutzprogramm<br />
(VNP) <strong>für</strong> den Verpflichtungszeitraum<br />
2011 – 2015 ist voraussichtlich<br />
ab Mitte Januar bis Mitte Februar 2011 möglich.<br />
Bis Redaktionsschluss konnte über den<br />
Umfang der Maßnahmen noch keine Aussage<br />
getroffen werden. Es kann jedoch mit relativ<br />
hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen<br />
werden, dass aufgr<strong>und</strong> der <strong>für</strong> den bayerischen<br />
Staatshaushalt günstigen Steuerschätzung die<br />
Maßnahmen ähnlich wie in 2010 angeboten<br />
werden, allerdings mit niedrigeren Fördersätzen.<br />
4<br />
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten Abensberg<br />
L 1: Förderung<br />
Ergänzende Meldungen zum Mehrfachantrag<br />
2010 <strong>und</strong> Vorbereitung der MFA-Antragstellung<br />
2011<br />
Jeder Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen<br />
bei den Gr<strong>und</strong>daten (Adresse, Betriebstypen,<br />
Kontoverbindung, usw.) des Betriebes dem <strong>Amt</strong><br />
unverzüglich mitzuteilen. Besonders gravierend<br />
sind die Auswirkungen, wenn Meldungen zur<br />
Übertragung von Zahlungsansprüchen vergessen<br />
werden. Bitte informieren Sie sich daher<br />
auch nach einer Betriebsaufgabe im Falle<br />
eines Eigentümerwechsels am <strong>Amt</strong> über die<br />
erforderlichen Meldungen. Dies gilt insbesondere<br />
<strong>für</strong> den Fall, dass Sie über Zahlungsansprüche<br />
weiter verfügen wollen <strong>und</strong><br />
diese auch <strong>für</strong> die Zeit nach der Betriebsaufgabe<br />
verpachtet haben. In diesem Fall ist zu<br />
beachten, dass bei einem Inhaberwechsel im<br />
Rahmen der (vorgezogenen) Erbfolge zusätzlich<br />
auch eine Umschreibung der Zahlungsansprüche<br />
mit einem separaten Formular beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten beantragt<br />
werden muss.<br />
Achten Sie bitte bei gepachteten ZA´s darauf,<br />
dass der Eigentümer der verpachteten ZA identisch<br />
ist mit dem Verpächter der Fläche. Stellt<br />
sich nämlich bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK)<br />
heraus, dass diese Identität nicht gegeben ist,<br />
so liegen <strong>für</strong> diese Flächen (u.U. auch in den<br />
Vorjahren) die Fördervoraussetzungen nicht vor.<br />
Eine entsprechende Rückforderung ist dann<br />
unumgänglich.<br />
Änderungen der Pachtverhältnisse sind wie<br />
in jedem Jahr mit den Meldungen der<br />
Flächenzu- <strong>und</strong> -abgänge möglichst bis<br />
31.01.2011 dem <strong>Amt</strong> mitzuteilen, damit diese<br />
bei der Vorbereitung der Antragsformulare zum<br />
Flächen- <strong>und</strong> Nutzungsnachweis 2011 berücksichtigt<br />
werden können.<br />
Neuregelung der Auflagenüberschneidungen<br />
bei Agrarumweltmaßnahmen (AUM)<br />
Die Förderschädlichkeit von Auflagenüberschneidungen<br />
wurde dahingehend gelockert,<br />
dass nur noch bei Flächen in Wasserschutzgebieten<br />
sowie bei EU-ankaufsgeförderten Flächen<br />
(z.B. im Rahmen der Förderprogramme<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege oder des<br />
vorbeugenden Hochwasserschutzes) eine Überprüfung<br />
hinsichtlich Auflagenüberschneidungen<br />
(Vorgaben der Schutzgebietsverordnung bzw.<br />
des Ankaufsförderbescheids) erforderlich ist. Mit<br />
dieser Regelung ist sichergestellt, dass in Was-