06.01.2013 Aufrufe

AGRAR- und FORST- INFORMATOR GRAR - Amt für Ernährung ...

AGRAR- und FORST- INFORMATOR GRAR - Amt für Ernährung ...

AGRAR- und FORST- INFORMATOR GRAR - Amt für Ernährung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auszahlungen der Fördergelder 2010<br />

Die im Rahmen des Sonderprogrammes <strong>für</strong><br />

Milcherzeuger angebotene zusätzliche Grünlandprämie<br />

(20,34 €/ha Grünland) wurde Ende<br />

Juni 2010, die Kuhprämie <strong>für</strong> Milcherzeuger<br />

(21 €/Kuh) wurde Ende September an die<br />

Landwirte überwiesen.<br />

Die Ausgleichszulage <strong>und</strong> die beantragten Agrarumweltmaßnahmen<br />

wurden Mitte Oktober<br />

ausbezahlt. Die Betriebsprämie (Modulation<br />

8 %) <strong>und</strong> die im Rahmen des Milchsonderprogrammes<br />

gewährte Grünlandprämie (39,14 €/ha<br />

Grünland) flossen Anfang Dezember auf das<br />

Konto der Landwirte.<br />

Hinweise zum Umbruch von Dauergrünland<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 verpflichtet<br />

die Mitgliedsstaaten, Dauergrünland zu erhalten.<br />

Da sich bisher in Bayern der aktuell ermittelte<br />

Dauergrünlandanteil gegenüber dem Basiswert<br />

um weniger als 5 % verringert, ergeben sich aus<br />

der Betriebsprämienregelung keine direkten<br />

Verpflichtungen. Allerdings hat jeder Landwirt<br />

zusätzlich Vorgaben aus den freiwillig eingegangenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen <strong>und</strong> dem<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz zu beachten. Nach<br />

dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz besteht z.B. in<br />

FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebieten seit einiger Zeit<br />

eine Anzeigepflicht <strong>für</strong> einen geplanten Dauergrünlandumbruch<br />

beim zuständigen Landratsamt.<br />

Verstöße gegen diese Meldepflicht sind<br />

CC-relevant <strong>und</strong> können somit Kürzungen bei<br />

den Zuwendungen nach sich ziehen.<br />

Neubeantragung von Agrarumweltmaßnahmen<br />

2011 - 2015<br />

Die Antragstellung <strong>für</strong> das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm<br />

(KULAP) <strong>und</strong> das Vertragsnaturschutzprogramm<br />

(VNP) <strong>für</strong> den Verpflichtungszeitraum<br />

2011 – 2015 ist voraussichtlich<br />

ab Mitte Januar bis Mitte Februar 2011 möglich.<br />

Bis Redaktionsschluss konnte über den<br />

Umfang der Maßnahmen noch keine Aussage<br />

getroffen werden. Es kann jedoch mit relativ<br />

hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen<br />

werden, dass aufgr<strong>und</strong> der <strong>für</strong> den bayerischen<br />

Staatshaushalt günstigen Steuerschätzung die<br />

Maßnahmen ähnlich wie in 2010 angeboten<br />

werden, allerdings mit niedrigeren Fördersätzen.<br />

4<br />

<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten Abensberg<br />

L 1: Förderung<br />

Ergänzende Meldungen zum Mehrfachantrag<br />

2010 <strong>und</strong> Vorbereitung der MFA-Antragstellung<br />

2011<br />

Jeder Antragsteller ist verpflichtet, Änderungen<br />

bei den Gr<strong>und</strong>daten (Adresse, Betriebstypen,<br />

Kontoverbindung, usw.) des Betriebes dem <strong>Amt</strong><br />

unverzüglich mitzuteilen. Besonders gravierend<br />

sind die Auswirkungen, wenn Meldungen zur<br />

Übertragung von Zahlungsansprüchen vergessen<br />

werden. Bitte informieren Sie sich daher<br />

auch nach einer Betriebsaufgabe im Falle<br />

eines Eigentümerwechsels am <strong>Amt</strong> über die<br />

erforderlichen Meldungen. Dies gilt insbesondere<br />

<strong>für</strong> den Fall, dass Sie über Zahlungsansprüche<br />

weiter verfügen wollen <strong>und</strong><br />

diese auch <strong>für</strong> die Zeit nach der Betriebsaufgabe<br />

verpachtet haben. In diesem Fall ist zu<br />

beachten, dass bei einem Inhaberwechsel im<br />

Rahmen der (vorgezogenen) Erbfolge zusätzlich<br />

auch eine Umschreibung der Zahlungsansprüche<br />

mit einem separaten Formular beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Ernährung</strong>, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten beantragt<br />

werden muss.<br />

Achten Sie bitte bei gepachteten ZA´s darauf,<br />

dass der Eigentümer der verpachteten ZA identisch<br />

ist mit dem Verpächter der Fläche. Stellt<br />

sich nämlich bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK)<br />

heraus, dass diese Identität nicht gegeben ist,<br />

so liegen <strong>für</strong> diese Flächen (u.U. auch in den<br />

Vorjahren) die Fördervoraussetzungen nicht vor.<br />

Eine entsprechende Rückforderung ist dann<br />

unumgänglich.<br />

Änderungen der Pachtverhältnisse sind wie<br />

in jedem Jahr mit den Meldungen der<br />

Flächenzu- <strong>und</strong> -abgänge möglichst bis<br />

31.01.2011 dem <strong>Amt</strong> mitzuteilen, damit diese<br />

bei der Vorbereitung der Antragsformulare zum<br />

Flächen- <strong>und</strong> Nutzungsnachweis 2011 berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Neuregelung der Auflagenüberschneidungen<br />

bei Agrarumweltmaßnahmen (AUM)<br />

Die Förderschädlichkeit von Auflagenüberschneidungen<br />

wurde dahingehend gelockert,<br />

dass nur noch bei Flächen in Wasserschutzgebieten<br />

sowie bei EU-ankaufsgeförderten Flächen<br />

(z.B. im Rahmen der Förderprogramme<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege oder des<br />

vorbeugenden Hochwasserschutzes) eine Überprüfung<br />

hinsichtlich Auflagenüberschneidungen<br />

(Vorgaben der Schutzgebietsverordnung bzw.<br />

des Ankaufsförderbescheids) erforderlich ist. Mit<br />

dieser Regelung ist sichergestellt, dass in Was-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!