Ihr größter Möbel-Discounter der Region! An der B 209/Dieselstraße (hinter tejo) 21365 Adendorf-Lüneburg Tel. 0 41 31 / 99 11-150 Fax 0 41 31 / 99 11-159 www.tejo.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 9. 30 Mo-Fr 9. 30 Mo-Fr 9. -19. 00 -19. 00 -19. Uhr Sa 9. 00 Sa 9. 00 Sa 9. -17. 00 -17. 00 -17. Uhr SUPER- AUSWAHL zu sensationell günstigen Preisen Ein Unternehmen der tejo-Gruppe: über 20x in Norddeutschland!
DE BARDOWICK Aus Samtgemeinde und Gemeinden Gültigkeit Ihrer Reisedokumente Das Einwohnermeldeamt bittet rechtzeitig vor den Sommerferien die Gültigkeit der Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe zu überprüfen. Es ist ärgerlich, wenn kurz vor Reiseantritt unnötige Kosten durch kurzfristig auszustellende Dokumente anfallen. Hinweis: In einigen Ländern werden Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe (z. B. USA) nicht anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die aktuellen Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/ laender-Reiseinformationen.jsp Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern unter 04131-120134 bzw. 120135 an oder kommen vorbei. Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Montag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 17.30 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr 15.00 – 18.30 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Förderung von Solaranlagen Seit dem 01.03.<strong>2012</strong> besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung zu stellen. Die Anlagen müssen bis zum 30.11.<strong>2012</strong> errichtet und abgerechnet sein. Bitte beachten Sie, dass Solaranlagen zur Brauchwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung pro Wohneinheit/Grundstück einmalig mit 300,- € bezuschusst werden. Es werden maximal drei Wohneinheiten/Grundstück gefördert, so dass eine Zuschussobergrenze von 900,- € gilt. Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert, die im Bereich der Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong> errichtet werden und die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ferner kann eine Förderung abgelehnt werden, wenn das Verhältnis von den Kosten zu dem Nutzen der Anlage außergewöhnlich abweicht. Die Anlage muss durch eine anerkannte Fachfirma errichtet werden. Eine Erweiterung von bereits vorhandenen Solaranlagen wird nicht gefördert. Die Förderung beschränkt sich auf Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrages noch nicht begonnen wurden. Als Zeitpunkt des Beginns gilt das Datum der Auftragserteilung. Dem Antrag auf Förderung sind entsprechende Nachweise über die technischen Ausführungen der Anlage, ein Kostenvoranschlag (Angebot), ein Lageplan oder Flurkartenauszug (M 1:1000) sowie aktuelle Fotos des Gebäudes mit Datumsanzeige (Ansicht der Seite, auf der die Solaranlage errichtet werden soll) beizufügen. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass Bewilligungsbescheide erst nach der Beschlussfassung der Richtlinie in der am 17.04.<strong>2012</strong> stattfindenden Ratssitzung erteilen werden. Kennen Sie Ihren Schmutzwasserkanal? Heutzutage wird Umweltschutz immer wichtiger – gerade auch vor der eigenen Haustür. Aber: Wissen Sie, ob der Schmutzwasserkanal auf Ihrem Grundstück wirklich dicht ist oder ob eventuell Schmutzwasser austritt und so Boden und Grundwasser verunreinigt bzw. umgekehrt (Fremd-)Wasser aus dem Erdreich in den Schmutzwasserkanal eintritt? Die meisten Grundstückseigentümer/innen wissen dies nicht, denn der Schmutzwasserkanal liegt schon lange unter der Erde und eventuell vorhandene Schäden sind zumeist nicht sichtbar. Dabei belasten undichte Schmutzwasserkanäle auch die Abwassergebühr, denn: Jeder Kubikmeter Fremdwasser kostet bares Geld, wenn er zur Kläranlage gepumpt und dort einer (vermeidbaren) Reinigung zugeführt werden muss. Im öffentlichen Bereich arbeitet die Abwassergesellschaft <strong>Bardowick</strong> mbH & Co. KG (AGB) aus diesem Grunde bereits seit 2005 daran, die Schmutzwasserkanäle zu sanieren und den Fremdwassereintritt zu minimieren. Da das Kanalnetz insgesamt jedoch zu einem erheblichen Teil aus privaten Schmutzwasserkanälen besteht, ist auch jede/r Ein- 3 zelne von uns gefragt, den Schmutzwasserkanal in Ordnung zu halten. Erste Überprüfungen in den privaten Hausanschlusskanälen bestätigen entsprechenden Handlungsbedarf. Bekannte Schäden werden den betreffenden Grundstückseigentümern über die Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong> gemeldet. In diesem Zusammenhang schreibt die DIN 1986-30 eine Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage in regelmäßigen Abständen - mindestens alle 20 Jahre - vor. Dabei umfasst diese private Grundstücksentwässerungsanlage zur Ableitung des Schmutzwassers sämtliche Grundleitungen auf Ihrem Grundstück, darüber hinaus den Hausanschlusskanal bis zum Revisions-/Übergabeschacht. Diese Anlagen sind gemäß Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong> Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage und liegen deshalb im Verantwortungsbereich einer jeden Grundstückseigentümerin bzw. eines jeden Grundstückseigentümers. Sollte bei einer Überprüfung festgestellt werden, dass Ihr Schmutzwasserkanal nicht dicht ist oder Schäden aufweist, ist eine Sanierung notwendig und auch durch die Abwasserbeseitigungssatzung vorgeschrieben. Zur Verfügung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten, z.B. Sanierung in offener Bauweise oder die grabenlose Sanierung. Wir empfehlen Ihnen, sowohl für die Überprüfung Ihrer Anlage, als auch für die anschließende Sanierung Vergleichsangebote von verschiedenen Fachbetrieben einzuholen. Gern können Sie Ihr Vorhaben auch während der Sprechstunde der Abwassergesellschaft <strong>Bardowick</strong> mbH & Co. KG im Hause der Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong> jeweils donnerstags zwischen 16.00 und 17.00 Uhr (Zimmer O.10) im Vorwege abstimmen. Weitere Informationen rund um das Thema Abwasser und zur Grundstücksentwässerungsanlage finden Sie unter www.abwassergesellschaft-bardowick.de. Kontrolle der Standsicherheit von Grabmalen auf den kommunalen Friedhöfen in <strong>Bardowick</strong>, Mechtersen, Radbruch, Vögelsen und Wittorf Die Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong>, als Träger der Friedhöfe in <strong>Bardowick</strong> (Mühlenfriedhof), Mechtersen, Radbruch, Vögelsen und Wittorf, wird in der Zeit vom 16.04. bis 20.04.<strong>2012</strong> alle Grabmale und sonstigen Grabanlagen auf ihre Standfestigkeit überprüfen. Hiermit gebe ich diese Absicht öffentlich bekannt. Gemäß § 20 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde <strong>Bardowick</strong> in der zurzeit gültigen Fassung sind Grabmale ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu gründen und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind dauerhaft in gutem Zustand zu erhalten. Hierfür ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Der Nutzungsberechtigte hat insbesondere für die Standsicherheit zu sorgen und haftet für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen. Jeder Nutzungsberechtigte ist somit für die Erhaltung dieser baulichen Anlagen oder Teilen davon selbst verantwortlich und hat Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen. Von einem nicht standsicheren Grabstein können erhebliche Gefahren ausgehen. Alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen werden hiermit aufgefordert, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale bis zum 13. April <strong>2012</strong> selbst durch geeignete Maßnahmen nachzukommen. Bei Grabmalen, die bei o.g. Überprüfung eine mangelnde Standsicherheit aufweisen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vornehmen. Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Schulstraße 12, Zimmer E.22, Tel.: 04131 / 1201-32 (Frau Fetchenheuer).