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Agrar-Informator Umschlag Oktober-November 09.indd - Amt für ...

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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim<br />

L 1: Förderung<br />

A11/K14 Ökologischer Landbau<br />

Sofern nicht geschehen, das Öko-Kontrollblatt<br />

2009 im Original am AELF WM vorlegen.<br />

A32/M32 Winterbegrünung<br />

Änderungen der im Mehrfachantrag 2009 angegeben<br />

Winterbegrünungsflächen 2009/2010 müssen<br />

bis spätestens 15.12.2009 dem AELF schriftlich<br />

mitgeteilt werden.<br />

A62/A63 Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger<br />

durch Injektionsverfahren<br />

Vergessen Sie nicht <strong>für</strong> 2009 die notwendigen<br />

Laboruntersuchung durchführen zulassen.<br />

Transparenzinitiative<br />

Im Nachgang zu der am 03.08.2009 erfolgten<br />

Veröffentlichung der bayerischen Empfänger von<br />

EU-<strong>Agrar</strong>zahlungen haben sich u. a. Landwirte<br />

ans StMELF gewandt und angemerkt, dass die<br />

veröffentlichten Zahlungsbeträge nicht mit den<br />

ihnen geläufigen Zahlen übereinstimmen. Nachprüfungen<br />

haben ergeben, dass die Landwirte in<br />

diesen Fällen stets auf das Kalenderjahr abgestellt<br />

haben, während sich die veröffentlichten<br />

Zahlungen im Internet auf das jeweilige EU-<br />

Haushaltsjahr beziehen.<br />

Alle veröffentlichten Zahlungen aus den beiden<br />

<strong>Agrar</strong>fonds (EGFL/ELER) kann der Landwirt<br />

Landwirts über die Zentrale InVeKoS Datenbank<br />

(Auswahl Empfänger EU-<strong>Agrar</strong>fonds) abrufen.<br />

nach Eingabe der PIN abrufen.<br />

Die Einzelzahlungen sind in der ZID mit folgenden<br />

Angaben aufgelistet:<br />

- Haushaltsjahr (EU- Haushaltsjahr 2008 betrifft<br />

Zahlungen vom 16.10.07 bis 15.10.08)<br />

- <strong>Agrar</strong>fonds EGFL, EGFL-Sonstige und ELER<br />

- Betrag<br />

- Zahlungsdatum<br />

- Projekt und Jahr<br />

- Fördermaßnahme<br />

Hinweise:<br />

Als Datengrundlage <strong>für</strong> die Veröffentlichung wurden<br />

die Buchführungsdaten, die an die Europäische<br />

Kommission übermittelt wurden, herangezogen.<br />

Diese enthalten alle Auszahlungen und auch<br />

alle Rückforderungen/CC-Sanktionen der einzelnen<br />

Antragsteller.<br />

Für die Veröffentlichung saldiert die ZID die Auszahlungen<br />

mit den Rückzahlungen/CC-<br />

Sanktionen. Der daraus errechnete Betrag wird<br />

an die Bundesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und Ernährung<br />

(BLE) übertragen und veröffentlicht.<br />

Bei den teilfinanzierten Maßnahmen (ELER-<br />

Fonds) ist zu beachten, dass der Gesamtbetrag<br />

der öffentlichen Ausgaben (50 % EU-Anteil + 50<br />

% Nationale Kofinanzierung veröffentlicht wurde.<br />

Maßnahmen und Projekte die ausschließlich aus<br />

Landesmitteln finanziert wurden (z.B. bei Kulap-<br />

Teil A die Maßnahmen A11, A12, K14 und K13)<br />

unterliegen daher nicht der Veröffentlichung.<br />

Das AELF hat keinerlei Einfluss auf die Veröffentlichung.<br />

Wir bitten daher, von Beschwerden bei<br />

uns abzusehen.<br />

<strong>Agrar</strong>diesel<br />

Der Wegfall des Selbstbehalts und der Obergrenze<br />

ist auf 2 Jahre befristetet. Die Gesetzesänderung<br />

gilt rückwirkend <strong>für</strong> das Verbrauchsjahr 2008<br />

sowie <strong>für</strong> das Verbrauchsjahr 2009. Der Bund<br />

stellt die erforderlichen Haushaltsmittel bereit. Auf<br />

Bayern entfallen rd. 85 Mio. <strong>Agrar</strong>dieselvergütung<br />

<strong>für</strong> die beiden Jahre. In Bayern können rd. 60.000<br />

kleinere Betriebe <strong>Agrar</strong>diesel erhalten.<br />

Die <strong>Agrar</strong>dieselvergütung wird wie bisher durch<br />

die Bundeszollverwaltung durchgeführt. Nach den<br />

dortigen Vorgaben erhalten alle Landwirte, die bei<br />

der Zollverwaltung <strong>für</strong> 2008 bereits einen Antrag<br />

auf <strong>Agrar</strong>dieselvergütung gestellt haben, die<br />

Nachzahlung i. d. R. automatisch. Zudem wurde<br />

die Antragsfrist 2009 bis 31.12. verlängert, um<br />

den Landwirten, die aufgrund des Selbstbehalts<br />

und der Bagatellgrenze bisher keinen Antrag gestellt<br />

haben, ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Antragstellung<br />

zu ermöglichen. Bis zu diesem Termin können<br />

Landwirte auch bereits eingereichte Anträge<br />

formlos nachbessern, um z. B. Verbrauchsmengen<br />

oberhalb der bisherigen Obergrenze zu belegen.<br />

Soweit keine Tankquittungen mehr vorgelegt<br />

werden können, können Betriebe dem Antrag<br />

auch alternative Nachweise beifügen. Im Übrigen<br />

sind im Internetangebot der Zollverwaltung<br />

(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbr<br />

auchsteuern/c0_energiesteur/d0_steuerbeguensti<br />

gungen/c0_steuerentlastung/c0_agrardieselinfo/in<br />

dex.html) Informationen zur Steuerentlastung <strong>für</strong><br />

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einschließlich<br />

eines Merkblattes zum Selbstbehalt und zur<br />

Mengenobergrenze eingestellt.<br />

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