Agrar-Informator Umschlag Oktober-November 09.indd - Amt für ...
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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim<br />
L 1: Förderung<br />
A11/K14 Ökologischer Landbau<br />
Sofern nicht geschehen, das Öko-Kontrollblatt<br />
2009 im Original am AELF WM vorlegen.<br />
A32/M32 Winterbegrünung<br />
Änderungen der im Mehrfachantrag 2009 angegeben<br />
Winterbegrünungsflächen 2009/2010 müssen<br />
bis spätestens 15.12.2009 dem AELF schriftlich<br />
mitgeteilt werden.<br />
A62/A63 Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger<br />
durch Injektionsverfahren<br />
Vergessen Sie nicht <strong>für</strong> 2009 die notwendigen<br />
Laboruntersuchung durchführen zulassen.<br />
Transparenzinitiative<br />
Im Nachgang zu der am 03.08.2009 erfolgten<br />
Veröffentlichung der bayerischen Empfänger von<br />
EU-<strong>Agrar</strong>zahlungen haben sich u. a. Landwirte<br />
ans StMELF gewandt und angemerkt, dass die<br />
veröffentlichten Zahlungsbeträge nicht mit den<br />
ihnen geläufigen Zahlen übereinstimmen. Nachprüfungen<br />
haben ergeben, dass die Landwirte in<br />
diesen Fällen stets auf das Kalenderjahr abgestellt<br />
haben, während sich die veröffentlichten<br />
Zahlungen im Internet auf das jeweilige EU-<br />
Haushaltsjahr beziehen.<br />
Alle veröffentlichten Zahlungen aus den beiden<br />
<strong>Agrar</strong>fonds (EGFL/ELER) kann der Landwirt<br />
Landwirts über die Zentrale InVeKoS Datenbank<br />
(Auswahl Empfänger EU-<strong>Agrar</strong>fonds) abrufen.<br />
nach Eingabe der PIN abrufen.<br />
Die Einzelzahlungen sind in der ZID mit folgenden<br />
Angaben aufgelistet:<br />
- Haushaltsjahr (EU- Haushaltsjahr 2008 betrifft<br />
Zahlungen vom 16.10.07 bis 15.10.08)<br />
- <strong>Agrar</strong>fonds EGFL, EGFL-Sonstige und ELER<br />
- Betrag<br />
- Zahlungsdatum<br />
- Projekt und Jahr<br />
- Fördermaßnahme<br />
Hinweise:<br />
Als Datengrundlage <strong>für</strong> die Veröffentlichung wurden<br />
die Buchführungsdaten, die an die Europäische<br />
Kommission übermittelt wurden, herangezogen.<br />
Diese enthalten alle Auszahlungen und auch<br />
alle Rückforderungen/CC-Sanktionen der einzelnen<br />
Antragsteller.<br />
Für die Veröffentlichung saldiert die ZID die Auszahlungen<br />
mit den Rückzahlungen/CC-<br />
Sanktionen. Der daraus errechnete Betrag wird<br />
an die Bundesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und Ernährung<br />
(BLE) übertragen und veröffentlicht.<br />
Bei den teilfinanzierten Maßnahmen (ELER-<br />
Fonds) ist zu beachten, dass der Gesamtbetrag<br />
der öffentlichen Ausgaben (50 % EU-Anteil + 50<br />
% Nationale Kofinanzierung veröffentlicht wurde.<br />
Maßnahmen und Projekte die ausschließlich aus<br />
Landesmitteln finanziert wurden (z.B. bei Kulap-<br />
Teil A die Maßnahmen A11, A12, K14 und K13)<br />
unterliegen daher nicht der Veröffentlichung.<br />
Das AELF hat keinerlei Einfluss auf die Veröffentlichung.<br />
Wir bitten daher, von Beschwerden bei<br />
uns abzusehen.<br />
<strong>Agrar</strong>diesel<br />
Der Wegfall des Selbstbehalts und der Obergrenze<br />
ist auf 2 Jahre befristetet. Die Gesetzesänderung<br />
gilt rückwirkend <strong>für</strong> das Verbrauchsjahr 2008<br />
sowie <strong>für</strong> das Verbrauchsjahr 2009. Der Bund<br />
stellt die erforderlichen Haushaltsmittel bereit. Auf<br />
Bayern entfallen rd. 85 Mio. <strong>Agrar</strong>dieselvergütung<br />
<strong>für</strong> die beiden Jahre. In Bayern können rd. 60.000<br />
kleinere Betriebe <strong>Agrar</strong>diesel erhalten.<br />
Die <strong>Agrar</strong>dieselvergütung wird wie bisher durch<br />
die Bundeszollverwaltung durchgeführt. Nach den<br />
dortigen Vorgaben erhalten alle Landwirte, die bei<br />
der Zollverwaltung <strong>für</strong> 2008 bereits einen Antrag<br />
auf <strong>Agrar</strong>dieselvergütung gestellt haben, die<br />
Nachzahlung i. d. R. automatisch. Zudem wurde<br />
die Antragsfrist 2009 bis 31.12. verlängert, um<br />
den Landwirten, die aufgrund des Selbstbehalts<br />
und der Bagatellgrenze bisher keinen Antrag gestellt<br />
haben, ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Antragstellung<br />
zu ermöglichen. Bis zu diesem Termin können<br />
Landwirte auch bereits eingereichte Anträge<br />
formlos nachbessern, um z. B. Verbrauchsmengen<br />
oberhalb der bisherigen Obergrenze zu belegen.<br />
Soweit keine Tankquittungen mehr vorgelegt<br />
werden können, können Betriebe dem Antrag<br />
auch alternative Nachweise beifügen. Im Übrigen<br />
sind im Internetangebot der Zollverwaltung<br />
(http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbr<br />
auchsteuern/c0_energiesteur/d0_steuerbeguensti<br />
gungen/c0_steuerentlastung/c0_agrardieselinfo/in<br />
dex.html) Informationen zur Steuerentlastung <strong>für</strong><br />
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einschließlich<br />
eines Merkblattes zum Selbstbehalt und zur<br />
Mengenobergrenze eingestellt.<br />
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