Gesellschafter: ITIS GmbH - UniBwM
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<strong>ITIS</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Werner-Heisenberg-Weg 39<br />
85579 Neubiberg<br />
<strong>Gesellschafter</strong>:<br />
Institut für Technik Intelligenter Systeme (<strong>ITIS</strong>) e.V.<br />
an der Universität der Bundeswehr München<br />
Fragen zu Details können Sie natürlich jederzeit an Vorstand und Geschäftsführung von <strong>ITIS</strong> e.V., an<br />
Herrn Andreas Köster, Geschäftsführer der <strong>ITIS</strong> <strong>GmbH</strong> sowie an Frau Lena Eyermann, Referentin der<br />
Geschäftsführung, richten.<br />
Aufteilung der Aufgaben und Projekte zwischen e.V. und <strong>GmbH</strong><br />
Nach der geltenden Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist <strong>ITIS</strong> e.V. künftig verpflichtet, keine so<br />
genannte Auftrags- und Ressortforschung mehr durchzuführen. Dazu gehören alle Projekte, bei denen<br />
in irgendeiner Art und Weise (durch Vertrag, Projektvereinbarung oder Bestellung) ein Leistungsaustausch<br />
zwischen den Vertragspartnern vereinbart wird. Als zu liefernde Leistung gilt hierbei auch<br />
bereits ein dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellender Abschlussbericht.<br />
Dies bedeutet, dass im Wesentlichen nur noch folgende Projekte über den <strong>ITIS</strong> e.V. durchgeführt<br />
werden können:<br />
• Forschungsprojekte (auch Verbundprojekte), bei denen die Mittel direkt an <strong>ITIS</strong> e.V. in Form<br />
einer nicht rückzahlbaren Zuwendung ausbezahlt werden. Hierbei kann <strong>ITIS</strong> auch nicht als<br />
ausführende Stelle für die <strong>UniBwM</strong> auftreten („Projektträgerschaft“), sondern muss unmittelbarer<br />
Zuwendungsempfänger sein. Ein Verwendungsnachweis gegenüber dem Drittmittelgeber<br />
ist in der Regel vorgeschrieben und zulässig, die Vereinbarung weiterer „Deliverables“ jedoch<br />
nicht. Diese Projekte sind umsatzsteuerfrei.<br />
• Aus eigenen Mitteln initiierte Forschungsprojekte.<br />
• Durchführung von (zumindest für die wissenschaftliche Gemeinschaft) öffentlichen Veranstaltungen,<br />
bei denen die Teilnehmer einen Unkostenbeitrag an <strong>ITIS</strong> zahlen.<br />
Veranstaltungen für einen beschränkten Teilnehmerkreis („Firmenseminare“) oder die Bereitstellung<br />
(z. B.) eines Ausstellungstandes gegen Entgelt sind hingegen steuerpflichtig und über die <strong>ITIS</strong> <strong>GmbH</strong><br />
durchzuführen.<br />
<strong>ITIS</strong> e.V. darf auch in Zukunft sowohl als Spendenempfänger als auch als Spender auftreten.<br />
Existierende Projekte bei <strong>ITIS</strong> e.V.<br />
Laufende Projekte, die als Auftragsforschung einzustufen sind, aber bereits vor Gründung der <strong>ITIS</strong><br />
<strong>GmbH</strong> vertraglich vereinbart wurden und im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossen werden, können<br />
beim <strong>ITIS</strong> e.V. verbleiben. Es ist jedoch auch für diese Projekte der Mehrwertsteuersatz von 19 %<br />
abzuführen, unabhängig vom vertraglich vereinbarten Satz. Für diese Projekte ist ggf. die Differenz<br />
zwischen der vollen und der bisher abgeführten Mehrwertsteuer beim Drittmittelgeldgeber nachzufordern.<br />
(Ist der Drittmittelgeldgeber zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wird er durch diese Nachzahlung<br />
faktisch nicht belastet.)<br />
Neue Projekte<br />
Die Geschäftsführung von <strong>ITIS</strong> bittet die Projektleiter, bereits im Vorfeld, d. h. vor Abgabe eines Angebots<br />
oder Einholung einer Bestellung, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Die Geschäftsführung wird Sie bei<br />
der Erstellung der Angebote und der Kostenkalkulationen unterstützen und Ihnen Vorlagen, Kalkulationsschemata,<br />
Briefköpfe, Projektdatenblätter (siehe Anhang) etc. zur Verfügung stellen.<br />
Alle künftigen Projekte, die nicht den oben definierten gemeinnützigen Charakter haben, sind über die<br />
<strong>ITIS</strong> <strong>GmbH</strong> durchzuführen und erhalten eine Projektnummer ab 1000, um sie von den alten <strong>ITIS</strong>-e.V.-<br />
Projekten mit niedrigeren Nummern zu unterscheiden.<br />
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