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Neuauflage 2010 - hr roundtable

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Entsendung von Arbeitnehmern<br />

Risiken erkennen und minimieren<br />

Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland<br />

ist eine komplexe und kostenintensive Entscheidung,<br />

die sich – aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht<br />

– aus vielfältigen Aspekten persönlicher,<br />

wirtschaftlicher und rechtlicher Art zusammensetzt.<br />

Da die Entscheidung für beide Seiten mit Risiken<br />

verbunden ist, will sie gut vorbereitet sein.<br />

Aus Arbeitgebersicht sind als Risikofaktoren insbesondere<br />

die hohen Kosten der Entsendung, die<br />

Wahl des geeigneten Mitarbeiters und die Gesetzeskonformität<br />

der Durchfü<strong>hr</strong>ung der Entsendung<br />

zu nennen. Zu bedenken sind, außer den Vorgaben<br />

des deutschen Rechts, insbesondere die gesetzlichen<br />

Regelungen des Einsatzlandes. In den Fokus<br />

des Arbeitgebers rücken die geeignete arbeitsvertragliche<br />

Gestaltungsform, vertragliche Regelungen<br />

für die Dauer der Entsendung und (sozial-)<br />

versicherungsrechtliche Fragestellungen.<br />

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen<br />

der verschiedenen rechtlichen Gestaltungsformen<br />

ist vor einer kritiklosen Übernahme bestehender<br />

Muster eindringlich zu warnen. Als mögliche rechtliche<br />

Gestaltungsformen der Entsendung kommen<br />

die Entsendung im engeren Sinne (der bisherige<br />

Arbeitsvertrag bleibt in Kraft und wird um die Regelungen<br />

einer Entsendevereinbarung ergänzt),<br />

die Versetzung (Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages<br />

mit der ausländischen Gesellschaft bei<br />

Ruhendstellen des inländischen Arbeitsvertrages)<br />

und der Übertritt (Beendigung des inländischen Arbeitsvertrages<br />

und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages<br />

mit der ausländischen Gesellschaft) in<br />

Betracht. Welche dieser Gestaltungsformen am geeignetsten<br />

erscheint, sollte unter Berücksichtigung<br />

der Dauer des Auslandseinsatzes, des Bestehens<br />

von Weisungs- und Berichtspflichten, der Konzernphilosophie<br />

und steuer- und sozialversicherungsrechtlicher<br />

Überlegungen konkret geprüft werden.<br />

Um das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen<br />

wä<strong>hr</strong>end und nach Beendigung der Entsendung<br />

zu minimieren, bedarf es einer klaren vertraglichen<br />

Vereinbarung. Besonders sinnvoll sind Regelungen<br />

zu:<br />

• Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters<br />

wä<strong>hr</strong>end der Entsendung und diesbezügliche<br />

Weisungsrechte und Berichtspflichten,<br />

w w w.H R-RoundTable.de<br />

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Arbeitszeit- und Feiertagsregelungen im Einsatzland,<br />

Dauer der Entsendung und einer etwaigen vorzeitigen<br />

Beendigungsmöglichkeit (Ausschluss<br />

der ordentlichen Kündigung wä<strong>hr</strong>end des Auslandsaufenthaltes?<br />

Vertragsstrafenregelung<br />

für den Arbeitnehmer, bei von ihm vorzeitig<br />

herbeigefü<strong>hr</strong>tem Abbruch der Auslandstätigkeit?),<br />

vorzeitigem Rückrufsrecht des Arbeitgebers,<br />

Vergütung wä<strong>hr</strong>end der Entsendung (Fragen,<br />

die hier zu klären sind, betreffen die Auszahlungswä<strong>hr</strong>ung,<br />

Wechselkursschwankungen,<br />

einen etwaig durchzufü<strong>hr</strong>enden Steuerabgleich,<br />

Zulagen, Nebenleistungen, die Zahlung<br />

von Me<strong>hr</strong>aufwendungen, wie Funktions-,<br />

Mobilitäts- und Härtezulage, Lebenshaltungskostenausgleich,<br />

private zusätzliche<br />

Auslandskranken- sowie Unfallversicherung,<br />

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Reisekosten<br />

und Spesen sowie Umzugs- und Integrationskosten<br />

für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls<br />

seiner Familie),<br />

Rückke<strong>hr</strong> des Arbeitnehmers nach Beendigung<br />

des Auslandseinsatzes, insbesondere die Frage<br />

der Rückke<strong>hr</strong> auf die bisherige Position oder<br />

auf eine, seinen im Ausland gesammelten Erfa<strong>hr</strong>ungen<br />

entsprechende Position,<br />

Fortfü<strong>hr</strong>ung der betrieblichen Altersversorgung<br />

wä<strong>hr</strong>end der Entsendung gemäß der Regelungen<br />

der einschlägigen Versorgungsordnung<br />

und<br />

Rechtswahl und anwendbarem Recht, insbesondere<br />

ausländischem Recht trotz Rechtswahl,<br />

in Form von öffentlich-rechtlichen Regelungen,<br />

wie zum Beispiel Feiertagsrecht.<br />

Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltsrecht<br />

und Arbeitserlaubnis.<br />

Sozialversicherungsrechtliche Probleme können<br />

sich je nach Dauer, Gestaltungsform und Ort der<br />

Entsendung ergeben. Als Ausfluss aus dem Fürsorgeprinzip<br />

hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer<br />

über die mit einer Auslandsentsendung<br />

verbundenen Konsequenzen im Bereich des Sozialversicherungsrechtes<br />

zu unterrichten. Nachlässig<br />

recherchierte Fragen und falsche Auskünfte<br />

bergen daher das Risiko einer nicht unerheblichen<br />

Haftung.<br />

enTsendung ó<br />

Für den zu entsendenden Arbeitnehmer besteht<br />

vor allem das Risiko von unangenehmen Überraschungen<br />

hinsichtlich seiner Krankenversicherung<br />

und Sozialversicherungspflicht sowie im Falle einer<br />

Kündigung durch den Arbeitgeber im Entsendungsland.<br />

Diesbezüglich sind für den Arbeitnehmer<br />

– außer einer intensiven Vorbereitung auf sprachliche<br />

und kulturelle Herausforderungen sowie gegebenenfalls<br />

die Einbeziehung seiner Familie und<br />

ein ausgeprägter Kontakt zum Stammhaus – detaillierte<br />

Rückke<strong>hr</strong>klauseln, die alle Eventualitäten<br />

abdecken, wichtig.<br />

Bei einer Auslandsentsendung tauchen also zahlreiche<br />

Fragen auf, die im Rahmen einer umfassenden<br />

Beratung und zielgerichteten Planung geklärt<br />

werden müssen, um Kosten- und rechtliche<br />

Risiken zu minimieren und dadurch die bestmöglichen<br />

Voraussetzungen für das Gelingen der Entsendung<br />

zu schaffen. Unliebsame Überraschungen<br />

für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so vermieden<br />

werden. Nur dann wird eine konfliktfreie<br />

Zusammenarbeit wä<strong>hr</strong>end der Entsendung möglich<br />

sein und diese zum Erfolg werden.<br />

ALEXANDER GRETH<br />

Rechtsanwalt, Simmons & Simmons<br />

E-Mail: Alexander.Greth@simmonssimmons.com<br />

Tel.: 0211 / 4 70 53 - 22<br />

DR. BERTHOLD HILDERINK<br />

Rechtsanwalt, Simmons & Simmons<br />

E-Mail: Berthold.Hilderink@<br />

simmons-simmons.com<br />

Tel.: 0211 / 4 70 53 - 46<br />

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