Neuauflage 2010 - hr roundtable
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Entsendung von Arbeitnehmern<br />
Risiken erkennen und minimieren<br />
Die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland<br />
ist eine komplexe und kostenintensive Entscheidung,<br />
die sich – aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht<br />
– aus vielfältigen Aspekten persönlicher,<br />
wirtschaftlicher und rechtlicher Art zusammensetzt.<br />
Da die Entscheidung für beide Seiten mit Risiken<br />
verbunden ist, will sie gut vorbereitet sein.<br />
Aus Arbeitgebersicht sind als Risikofaktoren insbesondere<br />
die hohen Kosten der Entsendung, die<br />
Wahl des geeigneten Mitarbeiters und die Gesetzeskonformität<br />
der Durchfü<strong>hr</strong>ung der Entsendung<br />
zu nennen. Zu bedenken sind, außer den Vorgaben<br />
des deutschen Rechts, insbesondere die gesetzlichen<br />
Regelungen des Einsatzlandes. In den Fokus<br />
des Arbeitgebers rücken die geeignete arbeitsvertragliche<br />
Gestaltungsform, vertragliche Regelungen<br />
für die Dauer der Entsendung und (sozial-)<br />
versicherungsrechtliche Fragestellungen.<br />
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen<br />
der verschiedenen rechtlichen Gestaltungsformen<br />
ist vor einer kritiklosen Übernahme bestehender<br />
Muster eindringlich zu warnen. Als mögliche rechtliche<br />
Gestaltungsformen der Entsendung kommen<br />
die Entsendung im engeren Sinne (der bisherige<br />
Arbeitsvertrag bleibt in Kraft und wird um die Regelungen<br />
einer Entsendevereinbarung ergänzt),<br />
die Versetzung (Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages<br />
mit der ausländischen Gesellschaft bei<br />
Ruhendstellen des inländischen Arbeitsvertrages)<br />
und der Übertritt (Beendigung des inländischen Arbeitsvertrages<br />
und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages<br />
mit der ausländischen Gesellschaft) in<br />
Betracht. Welche dieser Gestaltungsformen am geeignetsten<br />
erscheint, sollte unter Berücksichtigung<br />
der Dauer des Auslandseinsatzes, des Bestehens<br />
von Weisungs- und Berichtspflichten, der Konzernphilosophie<br />
und steuer- und sozialversicherungsrechtlicher<br />
Überlegungen konkret geprüft werden.<br />
Um das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen<br />
wä<strong>hr</strong>end und nach Beendigung der Entsendung<br />
zu minimieren, bedarf es einer klaren vertraglichen<br />
Vereinbarung. Besonders sinnvoll sind Regelungen<br />
zu:<br />
• Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Mitarbeiters<br />
wä<strong>hr</strong>end der Entsendung und diesbezügliche<br />
Weisungsrechte und Berichtspflichten,<br />
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Arbeitszeit- und Feiertagsregelungen im Einsatzland,<br />
Dauer der Entsendung und einer etwaigen vorzeitigen<br />
Beendigungsmöglichkeit (Ausschluss<br />
der ordentlichen Kündigung wä<strong>hr</strong>end des Auslandsaufenthaltes?<br />
Vertragsstrafenregelung<br />
für den Arbeitnehmer, bei von ihm vorzeitig<br />
herbeigefü<strong>hr</strong>tem Abbruch der Auslandstätigkeit?),<br />
vorzeitigem Rückrufsrecht des Arbeitgebers,<br />
Vergütung wä<strong>hr</strong>end der Entsendung (Fragen,<br />
die hier zu klären sind, betreffen die Auszahlungswä<strong>hr</strong>ung,<br />
Wechselkursschwankungen,<br />
einen etwaig durchzufü<strong>hr</strong>enden Steuerabgleich,<br />
Zulagen, Nebenleistungen, die Zahlung<br />
von Me<strong>hr</strong>aufwendungen, wie Funktions-,<br />
Mobilitäts- und Härtezulage, Lebenshaltungskostenausgleich,<br />
private zusätzliche<br />
Auslandskranken- sowie Unfallversicherung,<br />
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Reisekosten<br />
und Spesen sowie Umzugs- und Integrationskosten<br />
für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls<br />
seiner Familie),<br />
Rückke<strong>hr</strong> des Arbeitnehmers nach Beendigung<br />
des Auslandseinsatzes, insbesondere die Frage<br />
der Rückke<strong>hr</strong> auf die bisherige Position oder<br />
auf eine, seinen im Ausland gesammelten Erfa<strong>hr</strong>ungen<br />
entsprechende Position,<br />
Fortfü<strong>hr</strong>ung der betrieblichen Altersversorgung<br />
wä<strong>hr</strong>end der Entsendung gemäß der Regelungen<br />
der einschlägigen Versorgungsordnung<br />
und<br />
Rechtswahl und anwendbarem Recht, insbesondere<br />
ausländischem Recht trotz Rechtswahl,<br />
in Form von öffentlich-rechtlichen Regelungen,<br />
wie zum Beispiel Feiertagsrecht.<br />
Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Aufenthaltsrecht<br />
und Arbeitserlaubnis.<br />
Sozialversicherungsrechtliche Probleme können<br />
sich je nach Dauer, Gestaltungsform und Ort der<br />
Entsendung ergeben. Als Ausfluss aus dem Fürsorgeprinzip<br />
hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer<br />
über die mit einer Auslandsentsendung<br />
verbundenen Konsequenzen im Bereich des Sozialversicherungsrechtes<br />
zu unterrichten. Nachlässig<br />
recherchierte Fragen und falsche Auskünfte<br />
bergen daher das Risiko einer nicht unerheblichen<br />
Haftung.<br />
enTsendung ó<br />
Für den zu entsendenden Arbeitnehmer besteht<br />
vor allem das Risiko von unangenehmen Überraschungen<br />
hinsichtlich seiner Krankenversicherung<br />
und Sozialversicherungspflicht sowie im Falle einer<br />
Kündigung durch den Arbeitgeber im Entsendungsland.<br />
Diesbezüglich sind für den Arbeitnehmer<br />
– außer einer intensiven Vorbereitung auf sprachliche<br />
und kulturelle Herausforderungen sowie gegebenenfalls<br />
die Einbeziehung seiner Familie und<br />
ein ausgeprägter Kontakt zum Stammhaus – detaillierte<br />
Rückke<strong>hr</strong>klauseln, die alle Eventualitäten<br />
abdecken, wichtig.<br />
Bei einer Auslandsentsendung tauchen also zahlreiche<br />
Fragen auf, die im Rahmen einer umfassenden<br />
Beratung und zielgerichteten Planung geklärt<br />
werden müssen, um Kosten- und rechtliche<br />
Risiken zu minimieren und dadurch die bestmöglichen<br />
Voraussetzungen für das Gelingen der Entsendung<br />
zu schaffen. Unliebsame Überraschungen<br />
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so vermieden<br />
werden. Nur dann wird eine konfliktfreie<br />
Zusammenarbeit wä<strong>hr</strong>end der Entsendung möglich<br />
sein und diese zum Erfolg werden.<br />
ALEXANDER GRETH<br />
Rechtsanwalt, Simmons & Simmons<br />
E-Mail: Alexander.Greth@simmonssimmons.com<br />
Tel.: 0211 / 4 70 53 - 22<br />
DR. BERTHOLD HILDERINK<br />
Rechtsanwalt, Simmons & Simmons<br />
E-Mail: Berthold.Hilderink@<br />
simmons-simmons.com<br />
Tel.: 0211 / 4 70 53 - 46<br />
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