- Seite 1: Arbeitsunterlagen zum Sommerlehrgan
- Seite 5 und 6: solche Entscheidungen, die eine mü
- Seite 7 und 8: hens umfasst (BGHSt 30, 359 ff; 25,
- Seite 9 und 10: ist. Eine Strafbarkeit nach § 334
- Seite 11 und 12: Leistungserbringern) frei wählen.
- Seite 13 und 14: gerechte Bewertung der ärztlichen
- Seite 15 und 16: StGB § 13 Abs. 1, § 323c Garanten
- Seite 17 und 18: gend, aaO; Wohlers, aaO). Auch änd
- Seite 19 und 20: können, obwohl ihr Hemmungsvermög
- Seite 21 und 22: StGB § 21 Verminderte Schuldfähig
- Seite 23 und 24: schlichte Nicht-Weiterhandeln für
- Seite 25 und 26: det ist der Versuch demgegenüber,
- Seite 27 und 28: - den Angeklagten L. wegen banden-
- Seite 29 und 30: StGB § 30, BtMG § 29 a - Versuchs
- Seite 31 und 32: emerkte: "Dann brauchen wir nicht
- Seite 33 und 34: alsbald durch die Tür oder sofort
- Seite 35 und 36: Urteil vom 2. Oktober 1996 - 2 StR
- Seite 37 und 38: StGB § 46 - Beteiligte vergleichen
- Seite 39 und 40: den Taten typischer Prägung (vgl.
- Seite 41 und 42: ung aussetzen zu können (BGH, Urte
- Seite 43 und 44: StGB § 46 Prüfungsreihenfolge bei
- Seite 45 und 46: ) Die Verwertbarkeit einer ausländ
- Seite 47 und 48: StGB § 46a 1, § 224 Täter-Opfer-
- Seite 49 und 50: a) Quarzhandschuhe sind in der Rege
- Seite 51 und 52: en des Geschädigten Mä. , der sic
- Seite 53 und 54:
Metern mit einer scharfen Waffe meh
- Seite 55 und 56:
zuständigen Gericht (vgl. BGH, Urt
- Seite 57 und 58:
StGB § 63 - Hang - Unterbringung o
- Seite 59 und 60:
e die Frage der Wahrscheinlichkeit
- Seite 61 und 62:
1. Frei von Rechtsfehlern sind alle
- Seite 63 und 64:
StGB § 63, § 64 Gefahrenprognose
- Seite 65 und 66:
aa) Da das Gesetz keine Beschränku
- Seite 67 und 68:
des Beines und damit ein Maß an Ko
- Seite 69 und 70:
en können, im Rahmen einer Maßreg
- Seite 71 und 72:
des Angeklagten zu unterstellen ode
- Seite 73 und 74:
StGB § 66 - Hang BGH, Urt. v. 07.0
- Seite 75 und 76:
zur Verhinderung besonders schwerer
- Seite 77 und 78:
mit der gesetzlich zwingenden Beset
- Seite 79 und 80:
I. Dem Vorlegungsverfahren liegt Fo
- Seite 81 und 82:
) Im Zuge der Änderungen der Vorau
- Seite 83 und 84:
StGB § 66, § 184b Sicherungsverwa
- Seite 85 und 86:
Das Landgericht hat gemäß § 66b
- Seite 87 und 88:
daher jedenfalls in Altfällen auf
- Seite 89 und 90:
den getroffenen vertraglichen Abred
- Seite 91 und 92:
StR 210/94, BGHSt 40, 378, 384). Da
- Seite 93 und 94:
gemäß § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch
- Seite 95 und 96:
) Damit bestand zum Zeitpunkt der V
- Seite 97 und 98:
(3) Hieraus wird deutlich, dass der
- Seite 99 und 100:
Verstöße werden abgestuft sanktio
- Seite 101 und 102:
erscheint eine abstrakte Umschreibu
- Seite 103 und 104:
sche Vereinigung bezieht, sieht der
- Seite 105 und 106:
auf die Führung der Vereinigung im
- Seite 107 und 108:
StGB § 130 - Volksverhetzung gegen
- Seite 109 und 110:
Abs. 1 StGB durch Gesetz vom 16. M
- Seite 111 und 112:
gemeinsame Demonstrationen verwies.
- Seite 113 und 114:
vorgenommen worden waren, handelte
- Seite 115 und 116:
als der Angeklagte sein Glied entbl
- Seite 117 und 118:
heit stehenden versuchten sexuellen
- Seite 119 und 120:
gen seien detailliert, widerspruchs
- Seite 121 und 122:
After, bevor der Angeklagte diesen
- Seite 123 und 124:
) Ob - was nahe liegt - auch dem Le
- Seite 125 und 126:
StGB § 184b Zugänglichmachen BGH,
- Seite 127 und 128:
Zugriff auf kinderpornographische D
- Seite 129 und 130:
StGB § 211 - Mordversuch, Tritte g
- Seite 131 und 132:
III. In der Nacht zum 18. November
- Seite 133 und 134:
a) Bedingt vorsätzliches Handeln s
- Seite 135 und 136:
zember 2010 - 2 StR 531/10, NStZ 20
- Seite 137 und 138:
BGHSt 6, 46, 59; BGH, Urteil vom 1.
- Seite 139 und 140:
ten in allen neun Fällen auch wege
- Seite 141 und 142:
StGB § 225 Abs. 1 Quälen BGH, Bes
- Seite 143 und 144:
Geräusche fremde Hilfe zu erlangen
- Seite 145 und 146:
Juli 2007 - 5 StR 92/07, NStZ-RR 20
- Seite 147 und 148:
der nicht vor Aspiration schützt.
- Seite 149 und 150:
aa) Das Willenselement des bedingte
- Seite 151 und 152:
Tötungsvorsatzes dem Mordmerkmal d
- Seite 153 und 154:
a) Des erpresserischen Menschenraub
- Seite 155 und 156:
a) im Schuldspruch dahin abgeänder
- Seite 157 und 158:
währenddessen vor dem Haus, um zu
- Seite 159 und 160:
die Strafkammer bei der nach der st
- Seite 161 und 162:
albundesanwalt hinweist, einzelne i
- Seite 163 und 164:
der Angeklagte dem Zeugen Sch. bei
- Seite 165 und 166:
der Sache oder des in ihr verkörpe
- Seite 167 und 168:
oder dem Sachwert nach seinem Verm
- Seite 169 und 170:
a) Es begegnet keinen rechtlichen B
- Seite 171 und 172:
a) Nach den Feststellungen zu Fall
- Seite 173 und 174:
Das Landgericht hat den Angeklagten
- Seite 175 und 176:
Gründe: Das Landgericht hat den An
- Seite 177 und 178:
Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 StPO vorläufig
- Seite 179 und 180:
vorstehender Rüge angeführten Bes
- Seite 181 und 182:
vermutet werden kann (vgl. dazu BGH
- Seite 183 und 184:
vertrages durchgreifenden Bedenken
- Seite 185 und 186:
616/10; BGH, Beschluss vom 18. Febr
- Seite 187 und 188:
ten der §§ 4 Abs. 2 und 10 GOÄ w
- Seite 189 und 190:
Senat in Übereinstimmung mit dem A
- Seite 191 und 192:
Aufl., § 41 Rn. 66; Otto JZ 1993,
- Seite 193 und 194:
gen Anwendung finden (vgl. § 253 A
- Seite 195 und 196:
den notwendig oder erfahrungsgemä
- Seite 197 und 198:
) Auch die Verurteilung des Angekla
- Seite 199 und 200:
die Schadensbearbeitungskosten, d.h
- Seite 201 und 202:
Nachteil des Angeklagten ergeben ha
- Seite 203 und 204:
Gründe: 1. Die Strafkammer hat fes
- Seite 205 und 206:
(im Folgenden: S.GmbH) sowie an der
- Seite 207 und 208:
Mai 1981 - 3 StR 94/81, BGHSt 30, 1
- Seite 209 und 210:
Beschluss vom 30. August 2011 - 3 S
- Seite 211 und 212:
hätte. Kann der Tatrichter vorhand
- Seite 213 und 214:
II. Die Überprüfung des angefocht
- Seite 215 und 216:
a) Geschütztes Rechtsgut der Besti
- Seite 217 und 218:
Nebenstrafrecht AO § 370 Abs. 1; U
- Seite 219 und 220:
Harmonisierung der Rechtsvorschrift
- Seite 221 und 222:
Rn. 48). Eine solche Vorgehensweise
- Seite 223 und 224:
) Beschränkt sich das Verhalten de
- Seite 225 und 226:
ihm zunächst in Höhe von bis zu 2
- Seite 227 und 228:
a) Eine - hier sogar ausdrücklich
- Seite 229 und 230:
ziehen könnte), könnte gegebenenf
- Seite 231 und 232:
sechs Monaten bis zu zehn Jahren Fr
- Seite 233 und 234:
Maßstäben ausgegangen ist, oblieg
- Seite 235 und 236:
nen Anklageschrift intensiv befasse
- Seite 237 und 238:
Halle gelagert hat (zur Bedeutung d
- Seite 239 und 240:
gung des Landgerichts nicht gerecht
- Seite 241 und 242:
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7 - Wiede
- Seite 243 und 244:
dd) Schließlich erfordern auch ver
- Seite 245 und 246:
vietnamesische Staatsangehörige vo
- Seite 247 und 248:
Strafrecht, 2011, § 28 Rn. 17). Vi
- Seite 249 und 250:
Verfahrensbeschränkung nach § 154
- Seite 251 und 252:
2/62, BGHSt 19, 7, 9; Kissel/Mayer,
- Seite 253 und 254:
nämlich, dass die Einzelheiten der
- Seite 255 und 256:
ten. Im Umfang der Aufhebung wird d
- Seite 257 und 258:
BtMG § 29 a Unrechtsgehalt Gesamtm
- Seite 259 und 260:
pher-sympathische Nervensystem. Im
- Seite 261 und 262:
demgegenüber durchschnittlich 25 b
- Seite 263 und 264:
das er mit ebenfalls vom Angeklagte
- Seite 265 und 266:
ten Gedächtnisbilder, die sie der
- Seite 267 und 268:
Qualifikation nicht verfügte, war
- Seite 269 und 270:
Angeklagte S. K. kam aber nicht all
- Seite 271 und 272:
2. Das Beweisverbot entfaltet wegen
- Seite 273 und 274:
damals zwölfjährige Nebenkläger,
- Seite 275 und 276:
) Eine konkrete Gefahr, der Angekla
- Seite 277 und 278:
tellation, in der Gerichte zur Klä
- Seite 279 und 280:
Ausübung der Leitungsfunktion durc
- Seite 281 und 282:
d) Dieses Ergebnis wird auch nicht
- Seite 283 und 284:
keit durch prinzipielle Unabsetzbar
- Seite 285 und 286:
ei den Entscheidungen der Strafsena
- Seite 287 und 288:
dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. August
- Seite 289 und 290:
wenn diese möglich gewesen wäre.
- Seite 291 und 292:
Unrecht verringert, veranlasst dies
- Seite 293 und 294:
dium. Ebenso kann dahinstehen, ob a
- Seite 295 und 296:
von sieben Jahren und drei Monaten
- Seite 297 und 298:
end bei diesen die vorgeschlagene S
- Seite 299 und 300:
ger“, zumal anwaltlich beratener
- Seite 301 und 302:
zember 1974, BGBl. I, 3393), weist
- Seite 303 und 304:
ausgeführt, die Zeugin sei verdäc
- Seite 305 und 306:
keit könnte hier zudem die - für
- Seite 307 und 308:
verwendeten Formulierungen - die Au
- Seite 309 und 310:
sung der Gesundheitszustand des Bes
- Seite 311 und 312:
(Die Mehrwertsteuer wird als Teil d
- Seite 313 und 314:
pflicht abgestellt habe. Die Genera
- Seite 315 und 316:
igkeit sanktionieren zu können, sp
- Seite 317 und 318:
459/06 mwN; BGH, Urteil vom 28. Apr
- Seite 319 und 320:
und gab dem Angeklagten anheim, die
- Seite 321 und 322:
der im Tatzeitraum so ‚larviert d
- Seite 323 und 324:
aussetzungen nicht vor, handelt ein
- Seite 325 und 326:
3. Welche Anforderungen an die Voll
- Seite 327 und 328:
nicht beträchtlich ins Gewicht fal
- Seite 329 und 330:
(erneut) in Bedacht zu nehmen und i
- Seite 331 und 332:
den Angeklagten gezahlten Provision
- Seite 333 und 334:
G r ü n d e Das Landgericht hat de
- Seite 335 und 336:
näher aus, dass das Verhalten der
- Seite 337 und 338:
2. Diese Verfahrensweise ist mit §
- Seite 339 und 340:
Voraussetzungen für eine im Raum s
- Seite 341 und 342:
4. Nach alledem liegt im Ansatz ein
- Seite 343 und 344:
lung nicht gemäß § 238 Abs. 2 St
- Seite 345 und 346:
StPO § 251, 261 - Mitschriften aus
- Seite 347 und 348:
Angaben zum Inhalt der Vernehmung n
- Seite 349 und 350:
II. Auf der Grundlage dieser Festst
- Seite 351 und 352:
Umstände Veranlassung bestanden ha
- Seite 353 und 354:
16/12310 S. 14), räumt § 257c Abs
- Seite 355 und 356:
vember 2010 mit den Feststellungen
- Seite 357 und 358:
erreicht ist, folgt aus der Straflo
- Seite 359 und 360:
StPO § 257c, § 261 Nicht jedes De
- Seite 361 und 362:
I. Zur Hauptverhandlung gegen B. un
- Seite 363 und 364:
) Einen prozessordnungsgemäßen We
- Seite 365 und 366:
eingefügt worden sind, sieht nach
- Seite 367 und 368:
448; LR/Hanack, StPO, 25. Aufl., §
- Seite 369 und 370:
StPO). Die Schriftsätze der Revisi
- Seite 371 und 372:
2007 - 1 StR 32/07 Rn. 16, BGHSt 51
- Seite 373 und 374:
gericht zur Überprüfung zu stelle
- Seite 375 und 376:
nach ist nicht nur die Festsetzung
- Seite 377 und 378:
gewürdigten strafbaren Handlung di
- Seite 379 und 380:
meint, aus Rechtsgründen schlechte
- Seite 381 und 382:
Vorwurfs der gefährlichen Körperv
- Seite 383 und 384:
ten Totschlages freigesprochen hatt
- Seite 385 und 386:
weitere Argumente für die Annahme
- Seite 387 und 388:
(2) Nachdem sie dann im weiteren Ve
- Seite 389 und 390:
StPO § 265, § 244 Erfahrungssätz
- Seite 391 und 392:
d) Gleiches gilt für den Einbruch
- Seite 393 und 394:
StPO § 265, § 257, § 261 Faires
- Seite 395 und 396:
StPO § 267 I Satz 3 - Verweisung a
- Seite 397 und 398:
te, ist nicht ersichtlich und von d
- Seite 399 und 400:
8. August 2011 die Anklage zu und e
- Seite 401 und 402:
StPO legen eine Vorlageentscheidung
- Seite 403 und 404:
StPO § 347 Erstreckung der Aufhebu
- Seite 405 und 406:
eine im Verfahren möglicherweise n
- Seite 407 und 408:
im Hinblick auf den Aufschub der St
- Seite 409 und 410:
StPO) in Strafhaft über (§ 449 St
- Seite 411 und 412:
2. Eine Täuschung des Angeklagten
- Seite 413 und 414:
148 mwN). Es ist daher kein zutreff
- Seite 415 und 416:
vom 9. Oktober 1970 auf, rehabiliti
- Seite 417 und 418:
3. Weder die Entstehungsgeschichte
- Seite 419 und 420:
StGB § 46 - Nach vier Jahren Verfa
- Seite 421 und 422:
StGB § 211 - Mordversuch, Tritte g
- Seite 423 und 424:
BGH, Urt. V. 02.02.2012 - 3 StR 321
- Seite 425 und 426:
StPO § 249 II - Selbstleseverfahre