- Seite 1: Arbeitsunterlagen zum Sommerlehrgan
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- Seite 16 und 17: sätzlich mögliche (vgl. BGH, Urte
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- Seite 20 und 21: gen einer alkoholbedingt erheblich
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- Seite 28 und 29: handlung. Die Tat stellt hier daher
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- Seite 40 und 41: Schlussfolgerungen für die konkret
- Seite 42 und 43: ausspruchs Erfolg. Nach den Festste
- Seite 46 und 47: 2. Die weitergehende Revision wird
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- Seite 62 und 63: 1. Gegen den Schuldspruch ist recht
- Seite 64 und 65: ständig aufgehobenen Steuerungsfä
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- Seite 68 und 69: StGB § 64 Keine Unterbringung, wen
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- Seite 72 und 73: (1) „Im Rausch“ bedeutet, dass
- Seite 74 und 75: cheneinschätzung ausgehe und der B
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- Seite 78 und 79: 12/11, StV 2011, 482 mwN). Wenn der
- Seite 80 und 81: Ziel des Gesetzgebers, die durch di
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- Seite 84 und 85: Fischer, StGB 58. Aufl., § 184b Rn
- Seite 86 und 87: im Jahr 1989 sowie durch das Bezirk
- Seite 88 und 89: Staatsanwaltschaft und die der Nebe
- Seite 90 und 91: soll, weil sie von der Rechtsordnun
- Seite 92 und 93: zur Verhinderung solcher Straftaten
- Seite 94 und 95:
Fällen der Hinterziehung von Umsat
- Seite 96 und 97:
(2) Mit Schreiben vom 12. August 20
- Seite 98 und 99:
(c) Der Beschluss des 2. Strafsenat
- Seite 100 und 101:
cc) Es ist deshalb nicht entscheidu
- Seite 102 und 103:
Regeln der Vereinigung schalteten s
- Seite 104 und 105:
aus. In diesem Tatzeitraum verfolgt
- Seite 106 und 107:
(1) Wichtigste Aufgabe der an der "
- Seite 108 und 109:
um damit zu dokumentieren, dass wir
- Seite 110 und 111:
ten Fall aber nicht kundgegeben hat
- Seite 112 und 113:
den dazu übergehen, sich ihr Recht
- Seite 114 und 115:
Nebenklägerinnen B. und K. dadurch
- Seite 116 und 117:
den objektiven Tatbestand des § 17
- Seite 118 und 119:
StGB § 179 I; Beweisanforderungen
- Seite 120 und 121:
der Sachrüge insbesondere die konk
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c) Das festgestellte Gesamtgeschehe
- Seite 124 und 125:
a) Der zur Tatzeit 21-jährige, im
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ten, die - graduell abgestuft - dur
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letzte Schritt zur eigentlichen Bes
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klagte habe sich zunächst nicht du
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Anträge der Verteidigung auf Sachv
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NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom
- Seite 136 und 137:
sie während eines Gaststättenbesu
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Zelle des Geschädigten W. jeweils
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IV. Rechtsfehler zum Nachteil der A
- Seite 142 und 143:
diesem Vorfall kehrte der Angeklagt
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seine schulischen Leistungen bezoge
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29. August 1990 - 3 StR 184/90, NSt
- Seite 148 und 149:
Intubation der Patientin ist im Kra
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zung mit Todesfolge zu entfallen (v
- Seite 152 und 153:
schwerdeführerin die Strafzumessun
- Seite 154 und 155:
1. Das Urteil des Landgerichts bege
- Seite 156 und 157:
einheit darstellt (vgl. BGH, Beschl
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2. Entgegen der Auffassung des Gene
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dem Täter, mit der Schädigung ein
- Seite 162 und 163:
jeweiligen Abbuchungen und Belastun
- Seite 164 und 165:
Fällen II. 1 bis II. 4 verhängten
- Seite 166 und 167:
die Angeklagte W. die Zeugin H. aus
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ende Rücktritt eines auf die Erfol
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3. Der Senat schließt aus, dass da
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zweck der Vorschrift erfasst also n
- Seite 174 und 175:
des § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB dar. D
- Seite 176 und 177:
genden: Laborarzt), wo die Proben s
- Seite 178 und 179:
vember 2010 - 1 StR 544/09 mwN; BVe
- Seite 180 und 181:
) Die tatsächlichen Voraussetzunge
- Seite 182 und 183:
§ 31 BayBOÄ missbilligt den vom A
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desanwalt zutreffend ausführt, ein
- Seite 186 und 187:
1998, 329, 332, ebenso Idler, JUS 2
- Seite 188 und 189:
den - hier bereits anwendbaren - §
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1. Nach den Feststellungen zum Fall
- Seite 192 und 193:
StGB § 263 Schadensberechnung bei
- Seite 194 und 195:
StGB § 263 Täuschung muss Irrtum
- Seite 196 und 197:
Rechten sah", die Dachgeschosswohnu
- Seite 198 und 199:
ständnis der Beteiligten seinen Gr
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einbehalten ausweisen und diese zur
- Seite 202 und 203:
(BT-Drucks. 15/2573 S. 28). Die bei
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Tatrichter vorbehaltene zusätzlich
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Einverständnis der Angeklagten weg
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[22] c) Kommt es für ein Handeln a
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der Staatsanwaltschaft geltend gema
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) Einer Verurteilung wegen versucht
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klagte, sollte das Landgericht zum
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Blutkonzentrations-Wirkungs-Beziehu
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2. Die Voraussetzungen einer Steuer
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) Eine Befreiung der verfahrensgege
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Gericht übersetzt und sich immer w
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AO § 370, § 373 I; StGB § 46 Str
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II. Die Revisionen der Staatsanwalt
- Seite 228 und 229:
Hinterziehungsbetrag (bei einem „
- Seite 230 und 231:
der P. GmbH im Jahr 2002 folgende Z
- Seite 232 und 233:
festgesetzten Einzelstrafe um die h
- Seite 234 und 235:
) So verhält es sich aber hier. Da
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a) Als der Angeklagte Kontakt mit O
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Befragung durch die luxemburgische
- Seite 240 und 241:
3. Ob dies auch dann gilt, wenn der
- Seite 242 und 243:
AufenthG (BT-Drucks. 15/420 S. 92,
- Seite 244 und 245:
AufenthG § 95 Abs. 6 Täuschung ü
- Seite 246 und 247:
§ 95 AufenthG Rn. 28; Schott, aaO,
- Seite 248 und 249:
Anteil von 1% Methadonhydrochlorid)
- Seite 250 und 251:
chen einer Betäubungsmittelabstine
- Seite 252 und 253:
erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom
- Seite 254 und 255:
lassung von Betäubungsmitteln zum
- Seite 256 und 257:
klagten für sich selbst erstrebte
- Seite 258 und 259:
klagten fraglich. Die Beteuerung de
- Seite 260 und 261:
c) Für (2S)-Methamphetamin hat der
- Seite 262 und 263:
noch schärferer Grenzwert vorgesch
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etrifft sowohl den Verkauf der Drog
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a) Die sachverständig beratene Str
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den Feststellungen jedoch sämtlich
- Seite 270 und 271:
on, 1994, S. 16). Denken und Sprach
- Seite 272 und 273:
sowie den Richtern am Bundesgericht
- Seite 274 und 275:
Verfassungsmäßigkeit ihrer Besetz
- Seite 276 und 277:
am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Fisc
- Seite 278 und 279:
lung nicht eindeutig entnehmen; die
- Seite 280 und 281:
in Frage gestellt worden, dass bere
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deführer zu 2) stellt - letztlich
- Seite 284 und 285:
in angemessener Zeit umfasst (vgl.
- Seite 286 und 287:
zungen, die Verurteilung wegen Untr
- Seite 288 und 289:
eim Abschluss der CDO-Verträge ber
- Seite 290 und 291:
ten“. Der KWL sei „allein durch
- Seite 292 und 293:
StPO § 24 Besetzungsproblem 2. Str
- Seite 294 und 295:
StPO § 24 Befangenheit nach Dealge
- Seite 296 und 297:
Umstände könnten aus Sicht eines
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StPO § 24, § 257c Befangenheit Ab
- Seite 300 und 301:
G r ü n d e Das Landgericht hat de
- Seite 302 und 303:
entwickelt. Er beschäftigte sich o
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) Die Strafkammer ist im Ergebnis d
- Seite 306 und 307:
StPO § 111i, StGB § 73a - Verfall
- Seite 308 und 309:
handlung in einer spezialisierten h
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des Strafverfahrens ist, setzt dies
- Seite 312 und 313:
) Nur ergänzend wird darauf hingew
- Seite 314 und 315:
Nichtzahlung des - für die Höhe d
- Seite 316 und 317:
klagten wurde das Hauptverfahren in
- Seite 318 und 319:
Die Umgrenzungsfunktion der Anklage
- Seite 320 und 321:
Angeklagte auf ein rechtzeitiges Au
- Seite 322 und 323:
ausschließenden Zustand versetzt h
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2. Die Schenkungssteuerhinterziehun
- Seite 326 und 327:
auf den Verkürzungsumfang insbeson
- Seite 328 und 329:
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Beweisant
- Seite 330 und 331:
II. Die Revision hat mit zulässig
- Seite 332 und 333:
3. Soweit die Revision eine Verletz
- Seite 334 und 335:
sich aus einem in der Revisionsbegr
- Seite 336 und 337:
Prozessverschleppung hätten entkr
- Seite 338 und 339:
StPO § 246a S. 2; StGB § 64 - Sac
- Seite 340 und 341:
StPO § 249 II - Selbstleseverfahre
- Seite 342 und 343:
letzung, die nicht zu den schweren
- Seite 344 und 345:
ausnahmsweise anders, weil der verl
- Seite 346 und 347:
1. Die Rüge einer Verletzung des
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habe in den Fällen des § 255a Abs
- Seite 350 und 351:
1979 - 5 StR 513/78, bei Pfeiffer N
- Seite 352 und 353:
fassungsgesetz aufgenommenen § 171
- Seite 354 und 355:
2011, 170; vom 19. August 2010 - 3
- Seite 356 und 357:
genannt worden, sonst nichts. Die T
- Seite 358 und 359:
erzwingen wollen. Schon dieses Bewe
- Seite 360 und 361:
StR 422/10, NStZ 2011, 300, 301) is
- Seite 362 und 363:
zung in den vorigen Stand wegen Ver
- Seite 364 und 365:
BGH aaO Rn. 13 mwN). Offenlegung un
- Seite 366 und 367:
die Befugnis zur Einlegung eines Re
- Seite 368 und 369:
Begründet die drohende Überlastun
- Seite 370 und 371:
Nachteil des Angeklagten ergeben ha
- Seite 372 und 373:
Frankfurt am Main nach Potsdam zu d
- Seite 374 und 375:
keine (zusätzlichen) Beweisanzeich
- Seite 376 und 377:
teil des L. stehe. Die DNA-Antragun
- Seite 378 und 379:
StPO § 261 Wahllichtbildvorlage BG
- Seite 380 und 381:
teidigung auf Einholung eines weite
- Seite 382 und 383:
Die bisherigen Feststellungen begr
- Seite 384 und 385:
Verteidiger des Angeklagten sowie d
- Seite 386 und 387:
fene Sachverhalt zumindest in grobe
- Seite 388 und 389:
nennen (§ 163a Abs. 4 Satz 1 StPO)
- Seite 390 und 391:
ei der Bemessung des Vorwegvollzugs
- Seite 392 und 393:
(1) Fall II B 8 der Urteilsgründe,
- Seite 394 und 395:
5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.
- Seite 396 und 397:
Angeklagte Bö. den Zeugen L. dann
- Seite 398 und 399:
selben Tag, jedoch erst nach 18.00
- Seite 400 und 401:
keit sind die Gerichte an Anträge
- Seite 402 und 403:
ßert, sondern die Abgabe widerspr
- Seite 404 und 405:
StPO § 396 Abs. 2 Satz 2; StPO §
- Seite 406 und 407:
I. Folgender Sachverhalt liegt zugr
- Seite 408 und 409:
1 StGB gebildet hat. Hierzu hat der
- Seite 410 und 411:
legt, gewusst habe, dass es keine d
- Seite 412 und 413:
wegen etlicher Beteiligter unübers
- Seite 414 und 415:
3. Die danach (auch) zum Nachteil d
- Seite 416 und 417:
davon abhängig, dass die gegenwär
- Seite 418 und 419:
418 Inhaltsverzeichnis Vorwort ....
- Seite 420 und 421:
420 StGB § 66, GVG § 74f Abs. 3;
- Seite 422 und 423:
422 StGB § 263 Täuschung muss Irr
- Seite 424 und 425:
424 BGH, Beschl. v. 17.04.2012 - 1
- Seite 426:
426 BGH, Urt. v. 07.02.2012 - 1 StR