Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
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<strong>Arbeits</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berufsinformationen</strong><br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol)
Herausgeber<br />
Team <strong>European</strong> <strong>JobGuide</strong><br />
c/o MKW GmbH<br />
Adelheidstraße 6<br />
D-80798 München<br />
Tel. +49 (0)89 273 49 343<br />
www.european-jobguide.eu<br />
www.mkw-gmbh.de<br />
Inhalte<br />
Informationen zum Beruf- <strong>und</strong> zur Ausbildung<br />
● Ausbildungsart <strong>und</strong> Abschluss<br />
● Einsatzgebiete <strong>und</strong> Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
● Ausbildungsstätten:<br />
● Schulische <strong>und</strong> sonstige Aufnahmevoraussetzungen:<br />
● Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
● (für EU- Bürger <strong>und</strong> nicht-EU Bürger)<br />
● Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
● (für EU-Bürger <strong>und</strong> nicht-EU Bürger)<br />
● Ausbildungsdauer & Ausbildungsinhalte<br />
● St<strong>und</strong>enpensum (Theorie <strong>und</strong> Praxis)<br />
● Kosten der Ausbildung<br />
● Ausbildungsvergütung- <strong>und</strong> förderung<br />
● Berufs- <strong>und</strong> Verdienstaussichten<br />
● Tarifliche Regelungen<br />
● Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
● Interessante Links<br />
● Job- <strong>und</strong> Bewerberdatenbanken<br />
Kontakt- <strong>und</strong> Informationsstellen<br />
● Kontakte zu Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften, Berufsverbände etc.)<br />
● Kontakte zu Arbeitgebervertretungen (Kammern, Wirtschaftsverbände etc.)<br />
● Attraktive Arbeitgeber in der Region<br />
● Ansprechpartner in Ausbildungsfragen<br />
● Sonstige wichtige Ansprechpartner<br />
● Informationen über die Anerkennung des Abschlusses im Ausland<br />
Falls Sie Interesse haben Inhalte zu ändern bzw. zu aktualisieren oder mir Ihrem Profil zu inserieren, können<br />
Sie uns jederzeit kontaktieren.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die Broschüre dient in erster Linie der allgemeinen Information. Sie kann nicht alle einschlägigen Bestimmungen erschöpfend darstellen. Trotz<br />
sorgfältiger Bearbeitung kann aufgr<strong>und</strong> der notwendigerweise gekürzten Darstellung sowie angesichts laufender Änderungen der enthaltenen<br />
Informationen <strong>und</strong> Regelungen keine Gewähr übernommen werden. Falls Sie weitere Detailfragen haben, wenden Sie sich bitte an die in der<br />
Broschüre angegebenen Auskunfts- <strong>und</strong> Beratungsstellen.<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 2/17
Ausbildungsart <strong>und</strong> Abschluss:<br />
Laureatsstudiengang : Vollzeit mit Anwesenheitspflicht (6 Semester)<br />
Abschluss: Dottore in Infermieristica<br />
Einsatzgebiete <strong>und</strong> Tätigkeitsschwerpunkte:<br />
Die Krankenpflege umfasst die Bereiche der Vorbeugung, der Heilung, der Schmerzlinderung <strong>und</strong> der<br />
Rehabilitation.<br />
Sie hat fachliche, psychologische <strong>und</strong> erzieherische Inhalte.<br />
Die wichtigsten Aufgaben der KrankenpflegerInnen liegen daher in der Vorbeugung von Krankheiten, in<br />
der Betreuung der Kranken <strong>und</strong> Behinderten eines jeden Alters, sowie in der Ges<strong>und</strong>heitserziehung.<br />
Das eigenständige <strong>Arbeits</strong>gebiet ist die Gesamtpflege. Diese beinhaltet die Gr<strong>und</strong>pflege wie die<br />
Körperpflege, Lagerung des Kranken, Beobachtung auf körperliche <strong>und</strong> seelische Veränderungen,<br />
Verabreichung der Mahlzeiten, Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden <strong>und</strong> Gehen. Dabei sind die körperlichen <strong>und</strong><br />
seelischen Bedürfnisse der Kranken, ihrer Sorgen <strong>und</strong> Wünsche zu berücksichtigen. Der Krankenpfleger/ die<br />
Krankenpflegerin entscheidet, welche pflegerischen Maßnahmen wann <strong>und</strong> wie durchzuführen sind. Diese<br />
sind außerdem zu planen, zu dokumentieren <strong>und</strong> zu bewerten.<br />
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Behandlungspflege. Diese sorgt dafür, dass<br />
diagnostisch-therapeutische Verschreibungen der Ärzte/ Ärztinnen fachgerecht angewendet werden. Das<br />
betrifft z.B. die Blutabnahme für Untersuchungen, die Verabreichung der Medikamente inklusive Injektionen<br />
<strong>und</strong> Infusionen, den Verbandwechsel, die Durchführung von Umschlägen <strong>und</strong> Einläufen, die Mithilfe bei<br />
Untersuchungen, die Bedienung <strong>und</strong> Überwachung medizinischer Apparaturen u.a.m. Außerdem können sie<br />
in entsprechenden Situationen Notfall-Interventionen vornehmen wie Herzmassage, künstliche Beatmung<br />
u.a.<br />
KrankenpflegerInnen koordinieren ihren eigenen Dienst <strong>und</strong> denjenigen ihrer MitarbeiterInnen (z.B.<br />
PflegehelferInnen); sie besorgen die Dokumentation der Krankengeschichten <strong>und</strong> kümmern sich um<br />
Bestellung <strong>und</strong> Lagerung der Medikamente <strong>und</strong> des Verbandmaterials. Sie können jedoch auch in<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung tätig sein.<br />
Tätigkeitsfeld <strong>und</strong> Kompetenzen des Berufes "KrankenpflegerIn" sind nach gesetzlichen Bestimmungen<br />
geordnet; dazu informiert die Berufskammer (siehe "interessante Links" oder Homepage der<br />
Landesfachhochschule ).<br />
Ausbildungsstätten:<br />
Partneruniversität :<br />
Università degli Studi di Verona<br />
zur Homepage<br />
Claudiana - Landesfachhochschule für Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />
Sekretariat<br />
Boschetti Tiziana<br />
Lorenz-Böhler-Straße 13<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 067332<br />
Fax: +39 0471 067340<br />
E-mail: info@claudiana.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 3/17
Schulische <strong>und</strong> sonstige Aufnahmevoraussetzungen:<br />
Voraussetzungen:<br />
- Abgeschlossene Oberschule (Matura, Abitur)<br />
- Zweisprachigkeitsnachweis B oder Sprachtest<br />
- Aufnahmeprüfung<br />
Berufsanforderungen:<br />
Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Selbstständigkeit, Offenheit für menschliche Probleme, körperliche<br />
<strong>und</strong> psychische Belastbarkeit, zuverlässiges <strong>und</strong> verantwortungsbewusstes Arbeiten, gute<br />
Beobachtungsgabe.<br />
Die Prüfung wird von der Universität Verona durchgeführt <strong>und</strong> ausgewertet. Es handelt sich um<br />
Multiple-Choice Fragen.<br />
Themengebiete:<br />
- Allgemeinbildung <strong>und</strong> Logik<br />
- Naturwissenschaften<br />
Vorbereitung :<br />
Der Schwierigkeitsgrad der Fragen stützt auf die ministerialen Programme der Oberschulen.<br />
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für EU- Bürger):<br />
Berufliche Ausbildung in Italien/Südtirol<br />
Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen <strong>und</strong> einer Berufsschule stattfindet) existieren<br />
für die Bürger aus den EU-27 Mitgliedstaaten + EFTA keine Einschränkungen. Sie können sich direkt bei<br />
einem Unternehmen bewerben.<br />
Alle anderen staatlichen <strong>und</strong> privaten Schulen (z.B. Fachschulen <strong>und</strong> Berufsfachschulen) können ebenfalls<br />
ohne weiteres von allen EU-27 <strong>und</strong> EFTA Bürgern besucht werden.<br />
Studium in Italien<br />
Personen aus den EU-27 <strong>und</strong> EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen<br />
Angelegenheiten r<strong>und</strong> ums Studium <strong>und</strong> sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren<br />
bezahlen.<br />
Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten<br />
Universität bewerben. Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />
- gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in<br />
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis<br />
- Hochschulzugangsberechtigung, die der italienischen äquivalent ist (12- jähriger Schulbesuch). Ob für Sie<br />
eventuelle Ausnahmen in Frage kommen oder ob Ihr Schulbesuch dem italienischen gleichgestellt ist,<br />
erfahren Sie hier (Punkt 1-11).<br />
- erforderlichenfalls Nachweis der besonderen Eignung (z.B. Zulassungsprüfung). Dies gilt insbesondere bei<br />
einem Studium in den Bereichen Architektur, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin.<br />
Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte hier (unter Punkt 12), um eventuelle spezielle Aufnahmeanforderungen<br />
herauszufinden.<br />
- gegebenenfalls Abgangs- oder Abschlussbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule<br />
- Nachweis darüber, dass Sie über hinreichende Italienischkenntnisse verfügen (bei internationalen<br />
Studiengängen auch über die geforderten anderen Sprachen)<br />
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung.<br />
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Eigenständigkeit der italienischen Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen kann es zu zusätzlichen<br />
Aufnahmeanforderungen <strong>und</strong> Aufnahmeprüfungen kommen.<br />
Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte in Ihrem Heimatland um eine ausreichende Krankenversicherung.<br />
Am besten geeignet erscheint hier die neue <strong>European</strong> Health Insurance Card . Sollte diese in Ihrem<br />
Heimatland noch nicht erhältlich sein, wird auch das ältere E128-Formular akzeptiert.<br />
Nach der Einreise (ein Visum ist nicht mehr nötig) melden Sie sich bitte bei der örtlichen Polizeistation<br />
(Questura), um eine "stay card " zu erhalten.<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 4/17
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Italien erhalten Sie auf der Homepage "Study in Italy ".<br />
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für nicht-EU Bürger):<br />
Zusätzliche Unterlagen für Bürger aus Nicht-EU-Ländern<br />
Alle BewerberInnen mit einem Reifediplom aus Nicht-EU-Ländern müssen zusätzlich zum<br />
Aufnahmeansuchen folgende Unterlagen beilegen:<br />
a) Diplom im Original mit Angabe der Endbewertung,<br />
b) Übersetzung des Diploms ins Italienische,<br />
c) Wertigkeitserklärung ("Dichiarazione di valore") des italienischen Konsulates mit Sitz im Heimatstaat<br />
des/der Bewerbers/in,<br />
d) Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder Wohnsitzbescheinigung.<br />
Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte<br />
- um ein "study visa " ausgestellt von einer italienischen Botschaft oder Konsulat<br />
- um einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um sich ein Studium <strong>und</strong> das Leben in Italien auch<br />
finanzieren zu können (im Moment sind es 350,57 Euro für jeden Monat des Ausbildungszeitraumes, die<br />
nachgewiesen werden müssen; zusätzliche Informationen erhalten Sie hier )<br />
- um eine Krankenversicherung .<br />
Nach der Einreise melden Sie sich bitte innerhalb von 8 Tagen bei der örtlichen Polizeistation (Questura),<br />
um eine "stay card " zu erhalten.<br />
Weitere Informationen bezüglich eines Studiums in Italien erhalten Sie hier .<br />
Ausländer, die bereits offiziell in Italien leben, haben in aller Regel die gleichen Rechte wie Italiener;<br />
nichtsdestotrotz gibt es auch hier Ausnahmen <strong>und</strong> Einschränkungen. Hier finden Sie Informationen zu den<br />
Anforderungen.<br />
Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für EU-Bürger):<br />
Für EU-Bürger gelten keine anderen Regeln als für italienische Staatsbürger. Bei zahlreichen Ausbildungen<br />
<strong>und</strong> Berufen sind jedoch italienischen Sprachkenntnisse obligatorisch bzw. hilfreich.<br />
EU-17, Island, Norwegen <strong>und</strong> Schweiz<br />
Personen aus den EWR Staaten, den EU-17 Staaten <strong>und</strong> der Schweiz können ungehindert in Italien leben<br />
<strong>und</strong> arbeiten. Sie brauchen somit weder eine <strong>Arbeits</strong>genehmigung noch eine Aufenthaltsgenehmigung.<br />
EU-10<br />
Personen aus den EU-10 Staaten Tschechische Republik, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Polen, Litauen,<br />
Lettland <strong>und</strong> Estland können ungehindert in Italien leben <strong>und</strong> arbeiten. Sie brauchen somit weder eine<br />
<strong>Arbeits</strong>genehmigung noch eine Aufenthaltsgenehmigung.<br />
Personen aus Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien unterliegen noch bis zum 31.12.2013 einer Reglementierung <strong>und</strong><br />
benötigen somit eine <strong>Arbeits</strong>genehmigung in Italien.<br />
Weitere Informationen zu <strong>Arbeits</strong>genehmigungen in den EU-Staaten finden Sie hier .<br />
Voraussetzung für die <strong>Arbeits</strong>aufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für nicht-EU Bürger):<br />
Um die italienische Grenze zu überschreiten, benötigen Bürger eines Nicht-EU-Staates gr<strong>und</strong>sätzlich ein<br />
Einreisevisum. Zur <strong>Arbeits</strong>aufnahme ist ferner eine Aufenthaltsgenehmigung <strong>und</strong> eine <strong>Arbeits</strong>erlaubnis nötig.<br />
Wer eine kurzfristige Arbeit in Italien aufnehmen möchte, benötigt ein Visum für einen <strong>Arbeits</strong>aufenthalt<br />
(Visto per lavoro). Dieses Visum wird für maximal zwei Jahre erteilt. Für den Erhalt des Visums benötigt man<br />
einen <strong>Arbeits</strong>nachweis, der auf den Antragsteller ausgestellt <strong>und</strong> vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss.<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 5/17
Seit 2010 können die Anträge um <strong>Arbeits</strong>genehmigungen nur mehr elektronisch über das Portal des<br />
Innenministeriums unter der Adresse www.interno.it - nach vorheriger Registrierung - eingereicht werden.<br />
Weitere wichtige Informationen bietet die Seite der Südtiroler Landesverwaltung .<br />
Ausbildungsdauer:<br />
Das Studium dauert 3 Jahre (6 Semester).<br />
Ausbildungsinhalte:<br />
Während der 3 Ausbildungsjahre (6 Semester) wechseln sich pro Semester, Phasen von theoretischer mit<br />
Phasen praktischer Ausbildung ab. Die Vorlesungen von Montag bis Freitag erfolgen meistens ganztägig.<br />
Während des theoretischen Unterrichts sind auch praktische Übungen in einem geschützten Rahmen<br />
(Labor) vorgesehen. Die Studenten erhalten vom Koordinator jährlich im Voraus Informationen über den<br />
Studienplan <strong>und</strong> die allgemeinen praktischen Einsatzorte.<br />
Studieninhalte:<br />
1. Semester: Physik, Biologie <strong>und</strong> Chemie - Anatomie <strong>und</strong> Histologie - Allgemeine Krankenpflege <strong>und</strong><br />
angewandte Methologie - Humanwissenschaften - Fachenglisch<br />
2. Semester: Physiologie - Allgemeine <strong>und</strong> klinische Pathologie, Mikrobiologie - Krankenpflegemethodologie<br />
- Fachenglisch - 1. Praktikum<br />
3. Semester: Medizin, Pharmakologie <strong>und</strong> Krankenpflege - Allgemeine Chirurgie <strong>und</strong> Krankenpflege -<br />
Methodologien der Statistik, der Epidemiologie <strong>und</strong> der Informatik - Prävention, Ges<strong>und</strong>heitserziehung<br />
4. Semester: Psychologische Pädagogik in der Ges<strong>und</strong>heit - Geriatrie <strong>und</strong> Neurologie - Fachgebiete der<br />
Inneren Medizin <strong>und</strong> Fachkrankenpflege - Fachgebiete der Chirurgie <strong>und</strong> Fachkrankenpflege - 2. Praktikum<br />
5. Semester: Methodologie der Pflegeforschung <strong>und</strong> der Pflegetheorie - Intensiv- <strong>und</strong> Notfallbereich -<br />
Rechtsprinzipien, Organisation im Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Pflegebereich<br />
6. Semester: Klinische Krankenpflege im Mutter-Kind Bereich - Klinische Krankenpflege in der<br />
Psycho-Hygiene - Disziplinen der Rechtsmedizin, Bioethik <strong>und</strong> der professionellen Deontologie -<br />
Indisziplinäre Seminare - Wahlfach - Abschlussprüfung - 3. Praktikum<br />
Auf der Homepage der Landesfachschule finden Sie eine<br />
Gesamtübersicht über das Studium .<br />
St<strong>und</strong>enpensum (Theorie):<br />
Die Krankenpflegeausbildung umfasst eine Studienanforderung von insgesamt 180 ECTS-<br />
Anrechnungspunkten (1 ECTS/CFU entspricht ca. 15 St<strong>und</strong>en), die auf den theoretischen Unterricht<br />
folgendermaßen verteilt sind:<br />
1. Ausbildungsjahr:<br />
32 CFU für die theoretische Ausbildung<br />
2. Ausbildungsjahr:<br />
32,5 CFU für die theoretische Ausbildung<br />
3. Ausbildungsjahr:<br />
33 CFU für die theoretische Ausbildung<br />
2 CFU für die elektiven bzw. Wahl- Tätigkeiten (Kurse, Seminare, Tagungen)<br />
7 CFU für die Abschlussprüfung<br />
Unterrichtsformen im theoretischen Unterricht:<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 6/17
● Frontalunterricht<br />
● Gruppenarbeiten<br />
● Fremdvorträge<br />
● Selbststudium<br />
● Interaktive Unterrichtsform<br />
St<strong>und</strong>enpensum (Praxis):<br />
Die Krankenpflegeausbildung umfasst eine Studienanforderung von insgesamt 180 ECTS-<br />
Anrechnungspunkten (1 ECTS/CFU entspricht ca. 15 St<strong>und</strong>en), die auf den praktischen Unterricht<br />
folgendermaßen verteilt sind:<br />
1. Ausbildungsjahr:<br />
22 CFU für die praktische Ausbildung<br />
2. Ausbildungsjahr:<br />
23,5 CFU für die praktische Ausbildung<br />
3. Ausbildungsjahr:<br />
21 CFU für die praktische Ausbildung<br />
7 CFU für die elektiven bzw. Wahl- Tätigkeiten (ein elektives Praktikum)<br />
Das Praktikum findet in akkreditierten Abteilungen/ Diensten der Ges<strong>und</strong>heitsbezirke Bozen, Brixen,<br />
Bruneck <strong>und</strong> Meran statt. Beispiele dafür sind: Medizin, Chirurgie, Gefäß- <strong>und</strong> Thoraxchirurgie,<br />
Geriatrie/Altersheim, Gynäkologie/Geburtshilfe, Neurologie, Neurochirurgie, Intensivbereich, Kardiologie,<br />
Psychiatrie, Gastroenterologie, Operationssaal, Pneumologie etc.<br />
Im ersten Ausbildungsjahr werden die Praktikanten nicht im Nachtdienst eingeplant, ab dem 2.<br />
Ausbildungsjahr werden sie mit dem Pflegeteam der akkreditierten Praktikumsorte im Früh- Spät- <strong>und</strong><br />
Nachtdienst, auch an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen, eingeplant.<br />
Im dritten Ausbildungsjahr können die Studenten ein Praktikum in akkreditierten Abteilungen außerhalb der<br />
Provinz oder im deutschsprachigen Raum absolvieren. Eine Alternative stellt das Erasmus- Programm dar:<br />
es ermöglicht den Studierenden einen Aufenthalt (vor allem ein Praktikum) in verschiedenen Ländern wie<br />
Deutschlang, Finnland, Spanien, Irland, Portugal <strong>und</strong> Malta.<br />
Kosten der Ausbildung:<br />
Die Studierenden schreiben sich mehrheitlich an den konvenzionierten Partneruniversitäten ein, um nach<br />
Abschluss des Studiums den akademischen Titel der Universität zu erlangen. In diesem Fall müssen die<br />
Studiengebühren an die Universität entrichtet werden.<br />
Es ist jedoch auch möglich, sich nur an der Claudiana einzuschreiben. Das Studium ist dann kostenlos .<br />
Das Claudiana - Diplom berechtigt zur Berufsausübung in ganz Europa, ist aber kein akademischer Titel, der<br />
zu weiteren universitären Studien berechtigt.<br />
Ausbildungsvergütung <strong>und</strong> -förderungen:<br />
Da die Auszubildenden Studenten sind, erhalten Sie während der praktischen Anteile der Ausbildung kein<br />
Gehalt . Alle PraktikantInnen erhalten jedoch ein Taschengeld. Dieses wird am Ende eines jeden Praktikums<br />
ausbezahlt. br />Die Vergütungssätze liegen bei:<br />
1. Ausbildungsjahr 1,55 € pro Praktikumst<strong>und</strong>e<br />
2. Ausbildungsjahr 2,59 € pro Praktikumsst<strong>und</strong>e<br />
3. Ausbildungsjahr 2,59 € pro Praktikumsst<strong>und</strong>e.
Weitere Informationen zu Förderung <strong>und</strong> Studienbeihilfe finden sich auf der Homepage der<br />
Landesfachhochschule.<br />
Berufs- <strong>und</strong> Verdienstaussichten:<br />
Aufgr<strong>und</strong> der demographischen Alterung haben Pflege- <strong>und</strong> Betreuungskräfte perspektivisch gute<br />
Berufsaussichten.<br />
<strong>Arbeits</strong>möglichkeiten bestehen u.a. in:<br />
- Öffentlicher Verwaltung<br />
Sanitätsbetrieb: Krankenhäuser, Heime für Langzeitkranke, Sanitätssprengel; Bezirksgemeinschaften:<br />
Hauspflegedienst, Wohnheime für alte Menschen <strong>und</strong> Behinderte, Pflegeheime, Sozialversicherungen.<br />
Voraussetzungen für eine Anstellung im öffentlichen Dienst: Studientitel; Eintragung ins Berufsverzeichnis;<br />
Zweisprachigkeitsnachweis B; Bestehen einer Wettbewerbsprüfung.<br />
- Privatwirtschaft<br />
Private Kliniken <strong>und</strong> Krankenanstalten, private Altersheime<br />
- Freiberuflicher Tätigkeit<br />
Eintragung in das Berufsverzeichnis; Voraussetzung dafür ist der entsprechende Studientitel<br />
(Berufsbefähigung).<br />
Bei der Einstellung im öffentlichen Dienst werden KrankenpflegerInnen in die 7. Funktionsebene eingestuft,<br />
was, je nach Berufserfahrung, einem Bruttomonatsgehalt von 2.102€ bis 3.257 € entspricht.<br />
Einen ersten Anhaltspunkt über ihre Verdienstaussischten <strong>und</strong>/oder eventuell vorhandene<br />
Mindestlohnregelungen geben ihnen die Unterseiten des <strong>Arbeits</strong>förderungsinstitut AFI IPL.<br />
Tarifliche Regelungen:<br />
Laut bereichsübergreifendem Kollektivvertrag (BÜKV) für das nichtärztliche Ges<strong>und</strong>heitspersonal erfolgt eine<br />
Einstufung in die "siebte Funktionsebene ":<br />
- Reifezeugnis <strong>und</strong> Diplom über ein mindestens zweijähriges Universitätsstudium oder gleichwertiges Diplom<br />
oder Befähigung für die Ausübung eines Freiberufes".<br />
Für das Laureat ersten Grades ist eine Einstufung in die 7. Funktionsebene vorgesehen.<br />
zur detaillierten Ansicht des BÜKV<br />
Einen ersten Überblick über Landes- oder Gesamtstaatliche Kollektivverträge finden sie hier auf den Seiten<br />
des <strong>Arbeits</strong>förderungsinstituts AFI IPL.<br />
Weiterbildungsmöglichkeiten:<br />
Weiterbildung:<br />
Verpflichtende Teilnahme an Fortbildungs- <strong>und</strong> Qualifizierungskursen, die nach dem medizinischen<br />
Fortbildungssystem (Educazione continua medica - ecm) abgehalten werden; Besuch von<br />
Zusatzausbildungen: z.B. für OP-PflegerIn, für Dialyse, für Anästhesie <strong>und</strong> Intensivtherapie, für Psychiatrie;<br />
Besuch eines Weiterbildungslehrganges für leitende Aufgaben, etwa einen Management-Master für<br />
KrankenpflegekoordinatorInnen.<br />
Hier finden Sie das Fortbildungsangebot des Landesberufsverbandes .<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 8/17
Aufstieg:<br />
Zu KoordinatorIn im Sanitätsbetrieb.<br />
Interessante Links:<br />
Handelskammer Bozen<br />
http://www.hk-cciaa.bz.it<br />
Landesberufsverband der KrankenpflegerInnen, SanitätsassistentInnen <strong>und</strong> KinderkrankenpflegerInnen:<br />
http://www.ipasvibz.it<br />
Federazione Nazionale Collegi Infermieri (IPASVI)<br />
http://www.ipasvi.it<br />
Südtiroler Sanitätsbetrieb:<br />
www.sabes.it/<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbezirk Bozen:<br />
www.sbbz.it/<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbezirk Brixen:<br />
www.sb-brixen.it<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbezirk Bruneck:<br />
www.sb-bruneck.it/de<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbezirk Meran:<br />
www.sb-meran.it/de<br />
Ges<strong>und</strong>heitsministerium:<br />
www.ministerosalute.it/<br />
Landesfachhochschule für Ges<strong>und</strong>heitsberufe Claudiana:<br />
www.claudiana.bz.it<br />
Nationaler Fürsorgedienst der Krankenpflegeberufe:<br />
www.enpapionline.it<br />
Ressort für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sozialwesen der Autonomen Provinz Bozen / Abteilung Ges<strong>und</strong>heitswesen:<br />
www.provinz.bz.it/ges<strong>und</strong>heitswesen/<br />
Job- <strong>und</strong> Bewerberdatenbanken:<br />
Wettbewerbsausschreibungen der öffentlichen Verwaltung:<br />
http://www.provinz.bz.it/arbeit/jobsuche/214.asp<br />
Stellenangebote der Südtiroler Ges<strong>und</strong>heitsbezirke:<br />
http://www.sabes.it/de/452.asp<br />
Südtiroler <strong>Arbeits</strong>börse (Stellen- <strong>und</strong> Lehrstellenangebot für Südtirol <strong>und</strong> Europa):<br />
http://www.provinz.bz.it/arbeitsboerse<br />
Jobbörse der Grenzpartnerschaft EURES TransTirolia:<br />
http://www.eures-transtirolia.eu/de/default.asp<br />
Jobbörse des Landesberufsverbandes IPASVI:<br />
http://www.ipasvibz.it/de/service/jobboerse.asp<br />
Stellenmarkt für Sozial- <strong>und</strong> Sanitätsberufe in Südtirol:<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 9/17
http://www.kugel.it<br />
Stellenangebote <strong>und</strong> Bewerbereinträge in Südtirol:<br />
http://www.job.bz.it/<br />
Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaften, Berufsverbände):<br />
Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsb<strong>und</strong> ASGB<br />
Serafin Pramsohler<br />
Bindergasse 30<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39/0471/308200<br />
Fax: +39/0471/308201<br />
E-mail: info@asgb.org<br />
WWW: Homepage<br />
Südtiroler Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />
Landessekretariat<br />
Antonella Bassi<br />
Siemensstraße 23<br />
IT-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 568401<br />
Fax: +39 0471 568403<br />
E-mail: info.bz@sgbcisl.it<br />
WWW: Homepage<br />
Landesberufsverband der KrankenpflegerInnen, SanitätsassistentInnen <strong>und</strong><br />
KinderkrankenpflegerInnen<br />
Duca d’Aostastr. 64<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 400 984<br />
Fax: +39 0471 270 807<br />
E-mail: info@ipasvibz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Allgemeiner Gewerkschaftsb<strong>und</strong> Südtirols AGB/CGIL<br />
Abteilung <strong>Arbeits</strong>markt<br />
Christine Pichler<br />
Romstr. 79<br />
39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 926423<br />
Fax: +39 0471 926458<br />
E-mail: altoadige@cgil-agb.it<br />
WWW: Homepage<br />
Arbeitgebervertreter (Kammern, Wirtschaftsverbände):<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 10/17
<strong>Arbeits</strong>vermittler:<br />
Dachverband für Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Georg Leimstädtner<br />
Dr. Streitergasse 4<br />
39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 324667<br />
Fax: +39 0471 324682<br />
E-mail: info@social-bz.net<br />
WWW: Homepage<br />
Emporium Emporium Genossenschaft Sozialunternehmen<br />
Kaufmann Peter<br />
Innsbruckerstraße 29<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 170 1565<br />
Fax: +39 0471 170 1569<br />
E-mail: peter.kaufmann@emporium.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
<strong>Arbeits</strong>vermittlungszentrum Bozen - <strong>Arbeits</strong>service<br />
EURES-Beraterin<br />
Alessandra Sartori<br />
Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 418668<br />
E-mail: alessandra.sartori@provinz.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
<strong>Arbeits</strong>vermittlungszentrum Bruneck<br />
EURES-Berater<br />
Giorgio Costabiei<br />
Rathausplatz 10<br />
I-39031 Bruneck<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0474 582364<br />
Fax: +39 0474 582364<br />
E-mail: giorgio.costabiei@provinz.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Attraktive Arbeitgeber aus der Region:<br />
Sanitätsbetrieb der Autonomen Provinz Bozen<br />
Personalabteilung<br />
Dr. Christian Kofler<br />
Sparkassen-Str. 4<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0473 263 814<br />
Fax: +39 0471-223651<br />
E-mail: Christian.Kofler@asbmeran-o.it<br />
WWW: Homepage<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 11/17
Villa Melitta<br />
Rupert Waldner<br />
Col di Lana Straße 6<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 471471<br />
Fax: +39 0471 471400<br />
E-mail: waldner.rupert@villamelitta.it<br />
WWW: Homepage<br />
Bonvicini Casa di Cura - Privatklinik GmbH<br />
Via Pacher Str. 12<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 442700<br />
Fax: +39 0471 270191<br />
E-mail: info@cdcbonvicini.com<br />
WWW: Homepage<br />
Ansprechpartner in Ausbildungsfragen:<br />
Autonome Provinz Bozen-Südtirol - Abteilung deutsche <strong>und</strong> ladinische Berufsbildung<br />
Walter Gufler<br />
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1<br />
I-39000 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 41 69 09<br />
Fax: +39 0471 41 69 29<br />
E-mail: walter.gufler@provinz.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Beherrscht folgende Sprachen: deutsch, englisch, italienisch<br />
Autonome Provinz Bozen-Südtirol - Amt für Lehrlingswesen <strong>und</strong> Meisterausbildung<br />
Amtsdirektorin<br />
Cäcilia Baumgartner<br />
Dantestraße 11<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 41 69 80<br />
Fax: +39 0471 41 69 94<br />
E-mail: caecilia.baumgartner@provinz.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Beherrscht folgende Sprachen: deutsch, englisch, italienisch<br />
Sonstige wichtige Ansprechpartner:<br />
Autonome Provinz Bozen-Südtirol – Abteilung Europa-Angelegenheiten<br />
Info Point Europa Bozen<br />
Gerbergasse 69<br />
I-39100 Bozen<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0471 413160/61<br />
Fax: +39 0471 413189<br />
E-mail: Europa@provinz.bz.it<br />
WWW: Homepage<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 12/17
Anerkennung des Abschlusses:<br />
Italien –› Österreich :<br />
Herkunftsberuf: Krankenpfleger,-in (Infermiere)<br />
Zielberuf: Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger, -schwester<br />
Chancen des Verfahrens:<br />
Für die Berufszulassung in der "Allgemeinen Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege" für Antragssteller aus Italien<br />
kann das "verkürzte Berufszulassungsverfahren (One-Stop) " angewandt werden. Es ist der schnellste<br />
Weg für die Erlangung einer Berufsberechtigung für einen Ges<strong>und</strong>heitsberuf in Österreich.<br />
Eine Berufszulassung kann vom österreichischen Ges<strong>und</strong>heitsministerium innerhalb von 30 Minuten erteilt<br />
werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden.? Das One-Stop-Verfahren wird derzeit nur an<br />
einem Tag in der Woche durchgeführt.<br />
Praktische Hinweise <strong>und</strong> Hilfestellung erteilt das B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit, Abteilung für<br />
allgemeine Ges<strong>und</strong>heitsrechtsangelegenheiten <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsberufe , Wien.<br />
Achtung: Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn Sie die Ausbildung nach 1978 abgeschlossen haben.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein normales Anerkennungsverfahren angestrebt werden. Bitte<br />
informieren Sie sich hierzu ebenfalls bei dem B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit.<br />
erforderliche Unterlagen:<br />
1. Persönlich unterfertigter formloser Antrag unter Angabe einer Zustelladresse in deutscher Sprache.<br />
Benutzen Sie hierfür bitte das folgende Formular: Antragsformular für Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />
2. Ärztliches Attest über die ges<strong>und</strong>heitliche Eignung zur Ausübung des Berufs, welches bei Vorlage nicht<br />
älter als drei Monate ist.<br />
3. Polizeiliches Führungszeugnis (Leum<strong>und</strong>szeugnis) des Herkunftsstaates, welches bei Vorlage nicht<br />
älter als drei Monate ist. Den Antrag finden Sie z.B. hier .<br />
4. Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, eines Personalausweises oder<br />
eines Staatsbürgerschaftsnachweises. Bei Namensänderungen zusätzlich einen entsprechenden Nachweis<br />
(Heiratsurk<strong>und</strong>e, Scheidungsurteil etc.). Den Antrag finden Sie z.B. hier .<br />
5. Bargeld in der Höhe von ca. € 150,- (Bankomat im Haus vorhanden) zur Zahlung der zu entrichtenden<br />
Gebühren <strong>und</strong> Verwaltungsabgaben<br />
6. Sollten Sie nicht persönlich kommen, sondern einen/eine Vertreter/Vertreterin schicken, benötigt diese/r<br />
eine von Ihnen persönlich unterfertigte Vollmacht (Formular ) für das gesamte<br />
Berufszulassungsverfahren, die zu vergebühren ist.<br />
7. Urk<strong>und</strong>e über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester/-pfleger<br />
8. Diploma di infermiere professionale<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 13/17
Sämtliche Unterlagen sind im Original <strong>und</strong> bei Dokumenten , die nicht in der Amtssprache Deutsch<br />
abgefasst sind – mit Übersetzung durch eine/einen gerichtlich beeidigte/beeidigten<br />
Übersetzerin/Übersetzer vorzulegen . Weiterhin sind alle Unterlagen auch in Kopie vorzulegen . Bei<br />
Nichtvorlage aller notwendigen Unterlagen der genannten Art <strong>und</strong> Form ist ein verkürztes<br />
Berufszulassungsverfahren nicht möglich!<br />
Dauer des Verfahrens:<br />
- Die beeidigte Übersetzung aller notwendigen Dokumente dauert in der Regel nur wenige Tage .<br />
- Die Dauer für das verkürzte Berufszulassungsverfahren beim österreichischen Ges<strong>und</strong>heitsministerium<br />
beträgt ca. 30 - 60 Minuten , falls alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden.<br />
Kosten des Verfahrens:<br />
- Gebühr für Verwaltungsabgaben: 150€<br />
- Beglaubigungen stellen in Südtirol Amtspersonen, Notare, Urk<strong>und</strong>enbeamte oder Gemeindesekretäre aus.<br />
Informationen hierzu finden Sie hier . Es ist 15,14 € pro Beglaubigung/Dokument zu rechnen.<br />
Insgesamt muss mit Kosten in Höhe von ca. 200€ gerechnet werden.<br />
Italien –› Deutschland :<br />
Herkunftsberuf: Krankenpfleger,-in (Infermiere)<br />
Zielberuf: Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger,-in<br />
Chancen des Verfahrens:<br />
Die Ausbildung wird erfahrungsgemäß anerkannt (Gr<strong>und</strong>lage: Richtlinie EG/2005/36).<br />
Praktische Hinweise <strong>und</strong> Informationen erhalten Sie bei der Stelle zur Anerkennung von<br />
Ges<strong>und</strong>heitsfachberufen in der Regierung von Oberbayern , München.<br />
erforderliche Unterlagen:<br />
Für die Erlangung der Anerkennung bei der Regierung von Oberbayern:<br />
1.) Schriftlicher Antrag (formlos)<br />
2.) tabellarischer Lebenslauf mit Daten zu schulischem, beruflichem Werdegang<br />
3.) Abschlussdiplom<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 14/17
4. ) Schulabschlusszeugnisse , Nachweise von Fachprüfungen <strong>und</strong> Fortbildungen<br />
5.) eine Auflistung der Ausbildungsfächer <strong>und</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en der einzelnen Ausbildungsabschnitte<br />
6.) evtl. <strong>Arbeits</strong>zeugnisse<br />
7.) polizeiliche Anmeldung im Bezirk Oberbayern (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt)<br />
8.) Freizügigkeitsbescheinigung/<strong>Arbeits</strong>genehmigung-EU (erhältlich beim Einwohnermeldeamt) bzw.<br />
<strong>Arbeits</strong>-/Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger<br />
9.) Pass<br />
10.) Geburtsurk<strong>und</strong>e (ggf. Heiratsurk<strong>und</strong>e)<br />
11.) ggf. Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse (mindestens Deutsch für den beruf B2)<br />
einzureichen erst nach Aufforderung der Reg. von Oberbayern:<br />
1.) Führungszeugnis<br />
2.) ärztliches Attest<br />
Der Antrag kann entweder persönlich (Vorlage der Originale <strong>und</strong> einfacher Kopien, nur mit Termin ) oder<br />
per Post (nur vom Einwohnermeldeamt beglaubigte Kopien werden anerkannt) eingereicht werden:<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Maximilianstr. 39<br />
Zimmer 0120<br />
80538 München<br />
Informationen <strong>und</strong> Terminvereinbarung unter 089-2176 2473 oder 089-2176 2345<br />
Dauer des Verfahrens:<br />
Wenn das Dossier vollständig vorliegt, wird ein Bescheid innerhalb von max. 3 Monaten ausgestellt, in der<br />
Regel dauert die Anerkennung jedoch zwischen 2 <strong>und</strong> 8 Wochen .<br />
Kosten des Verfahrens:<br />
Die Überprüfung des Antrags kostet ca. 30-40€.<br />
Das Ausstellen der Anerkennungsurk<strong>und</strong>e kostet 25€.<br />
Die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung/<strong>Arbeits</strong>genehmigung-EU ist kostenfrei .<br />
Bei Ausgleichsmaßnahmen (Fachprüfung) fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 500€ an.<br />
Italien –› Schweiz :<br />
Herkunftsberuf: Krankenpfleger,-in (Infermiere)<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 15/17
Zielberuf: Fachmann, -frau Pflege HF<br />
Chancen des Verfahrens:<br />
Die Anerkennung erfolgt in der Regel ohne zusätzliche Auflagen in einem vereinfachten<br />
Anerkennungsverfahren . Es müssen keine Nachweise über Wohnsitz in der Schweiz oder<br />
Sprachkenntnisse erbracht werden.<br />
Die Anerkennung <strong>und</strong> Registrierung eines ausländischen Ausbildungsabschlusses dient der<br />
Qualitätssicherung im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> somit dem Schutz der Bevölkerung. Die Anerkennung wird in<br />
der Regel von Arbeitgeberseite oder den kantonalen Aufsichtsbehörden verlangt , ist aber zur Zeit<br />
noch nicht obligatorisch (mit Ausnahme des Kantons Genf).<br />
Praktische Informationen <strong>und</strong> Hinweise erhalten Sie beim Schweizer Roten Kreuz, Abteilung<br />
Berufsbildung . Telefonische Auskünfte werden von Montag - Freitag von 08. 00 Uhr – 12. 00 Uhr unter der<br />
kostenpflichtigen Nummer 0900 733 276 erteilt (Bei einem Anruf aus Deutschland fallen keine zusätzlichen<br />
Gebühren an, sonst beträgt die Minutengebühr CHF 2.50. Die ersten 90 Sek<strong>und</strong>en sind kostenlos).<br />
erforderliche Unterlagen:<br />
Bei nach 1977 erlangten Ausbildungsabschlüssen werden folgende Unterlagen verlangt:<br />
- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsabschlusszeugnisses<br />
- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses<br />
- ausgefülltes Formular<br />
- Pass oder Identitätskarte, einfache Kopie<br />
- Quittung oder Doppel der einbezahlten Bearbeitungsgebühr<br />
Wurde die Ausbildung vor 1977 abgeschlossen, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass der/die<br />
Antragsteller,-in in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gearbeitet hat (Einreichung von<br />
<strong>Arbeits</strong>zeugnissen, müssen nicht amtlich beglaubigt sein).<br />
Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:<br />
Schweizerisches Rotes Kreuz<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration/ Berufsbildung<br />
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse<br />
Werkstr. 18<br />
CH-3084 Wabern<br />
Schweiz<br />
Dauer des Verfahrens:<br />
Wenn das Dossier komplett vorliegt <strong>und</strong> die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde, ergeht der Bescheid über<br />
die Anerkennung innerhalb von 3 Monaten .<br />
Kosten des Verfahrens:<br />
Beglaubigungen stellen in Südtirol Amtspersonen, Notare, Urk<strong>und</strong>enbeamte oder Gemeindesekretäre aus.<br />
Informationen hierzu finden Sie hier . Es ist 15,14 € pro Beglaubigung/Dokument zu rechnen.<br />
Die Kosten für eine Vormeinung liegen bei CHF 120.<br />
Je nach Aufwand im administrativen <strong>und</strong> inhaltlichen Bereich kostet die Anerkennung zwischen CHF 500.-<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 16/17
<strong>und</strong> 940.- Im Regelfall erfolgt eine EU-harmonisierte Anerkennung, diese kostet CHF 500 .<br />
Falls für die Anerkennung eine Zusatzausbildung oder eine Eignungsprüfung absolviert werden muss,<br />
entstehen Mehrkosten . Diese Kosten werden von den Anbietern der Ausgleichsmaßnahmen den<br />
gesuchstellenden Personen direkt in Rechnung gestellt.<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 17/17