Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
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Schulische <strong>und</strong> sonstige Aufnahmevoraussetzungen:<br />
Voraussetzungen:<br />
- Abgeschlossene Oberschule (Matura, Abitur)<br />
- Zweisprachigkeitsnachweis B oder Sprachtest<br />
- Aufnahmeprüfung<br />
Berufsanforderungen:<br />
Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Selbstständigkeit, Offenheit für menschliche Probleme, körperliche<br />
<strong>und</strong> psychische Belastbarkeit, zuverlässiges <strong>und</strong> verantwortungsbewusstes Arbeiten, gute<br />
Beobachtungsgabe.<br />
Die Prüfung wird von der Universität Verona durchgeführt <strong>und</strong> ausgewertet. Es handelt sich um<br />
Multiple-Choice Fragen.<br />
Themengebiete:<br />
- Allgemeinbildung <strong>und</strong> Logik<br />
- Naturwissenschaften<br />
Vorbereitung :<br />
Der Schwierigkeitsgrad der Fragen stützt auf die ministerialen Programme der Oberschulen.<br />
Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />
(für EU- Bürger):<br />
Berufliche Ausbildung in Italien/Südtirol<br />
Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen <strong>und</strong> einer Berufsschule stattfindet) existieren<br />
für die Bürger aus den EU-27 Mitgliedstaaten + EFTA keine Einschränkungen. Sie können sich direkt bei<br />
einem Unternehmen bewerben.<br />
Alle anderen staatlichen <strong>und</strong> privaten Schulen (z.B. Fachschulen <strong>und</strong> Berufsfachschulen) können ebenfalls<br />
ohne weiteres von allen EU-27 <strong>und</strong> EFTA Bürgern besucht werden.<br />
Studium in Italien<br />
Personen aus den EU-27 <strong>und</strong> EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen<br />
Angelegenheiten r<strong>und</strong> ums Studium <strong>und</strong> sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren<br />
bezahlen.<br />
Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten<br />
Universität bewerben. Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />
- gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in<br />
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis<br />
- Hochschulzugangsberechtigung, die der italienischen äquivalent ist (12- jähriger Schulbesuch). Ob für Sie<br />
eventuelle Ausnahmen in Frage kommen oder ob Ihr Schulbesuch dem italienischen gleichgestellt ist,<br />
erfahren Sie hier (Punkt 1-11).<br />
- erforderlichenfalls Nachweis der besonderen Eignung (z.B. Zulassungsprüfung). Dies gilt insbesondere bei<br />
einem Studium in den Bereichen Architektur, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin.<br />
Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte hier (unter Punkt 12), um eventuelle spezielle Aufnahmeanforderungen<br />
herauszufinden.<br />
- gegebenenfalls Abgangs- oder Abschlussbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule<br />
- Nachweis darüber, dass Sie über hinreichende Italienischkenntnisse verfügen (bei internationalen<br />
Studiengängen auch über die geforderten anderen Sprachen)<br />
- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung.<br />
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Eigenständigkeit der italienischen Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen kann es zu zusätzlichen<br />
Aufnahmeanforderungen <strong>und</strong> Aufnahmeprüfungen kommen.<br />
Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte in Ihrem Heimatland um eine ausreichende Krankenversicherung.<br />
Am besten geeignet erscheint hier die neue <strong>European</strong> Health Insurance Card . Sollte diese in Ihrem<br />
Heimatland noch nicht erhältlich sein, wird auch das ältere E128-Formular akzeptiert.<br />
Nach der Einreise (ein Visum ist nicht mehr nötig) melden Sie sich bitte bei der örtlichen Polizeistation<br />
(Questura), um eine "stay card " zu erhalten.<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 4/17