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Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide

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Schulische <strong>und</strong> sonstige Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Voraussetzungen:<br />

- Abgeschlossene Oberschule (Matura, Abitur)<br />

- Zweisprachigkeitsnachweis B oder Sprachtest<br />

- Aufnahmeprüfung<br />

Berufsanforderungen:<br />

Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Selbstständigkeit, Offenheit für menschliche Probleme, körperliche<br />

<strong>und</strong> psychische Belastbarkeit, zuverlässiges <strong>und</strong> verantwortungsbewusstes Arbeiten, gute<br />

Beobachtungsgabe.<br />

Die Prüfung wird von der Universität Verona durchgeführt <strong>und</strong> ausgewertet. Es handelt sich um<br />

Multiple-Choice Fragen.<br />

Themengebiete:<br />

- Allgemeinbildung <strong>und</strong> Logik<br />

- Naturwissenschaften<br />

Vorbereitung :<br />

Der Schwierigkeitsgrad der Fragen stützt auf die ministerialen Programme der Oberschulen.<br />

Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />

(für EU- Bürger):<br />

Berufliche Ausbildung in Italien/Südtirol<br />

Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen <strong>und</strong> einer Berufsschule stattfindet) existieren<br />

für die Bürger aus den EU-27 Mitgliedstaaten + EFTA keine Einschränkungen. Sie können sich direkt bei<br />

einem Unternehmen bewerben.<br />

Alle anderen staatlichen <strong>und</strong> privaten Schulen (z.B. Fachschulen <strong>und</strong> Berufsfachschulen) können ebenfalls<br />

ohne weiteres von allen EU-27 <strong>und</strong> EFTA Bürgern besucht werden.<br />

Studium in Italien<br />

Personen aus den EU-27 <strong>und</strong> EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen<br />

Angelegenheiten r<strong>und</strong> ums Studium <strong>und</strong> sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren<br />

bezahlen.<br />

Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten<br />

Universität bewerben. Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />

- gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in<br />

Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis<br />

- Hochschulzugangsberechtigung, die der italienischen äquivalent ist (12- jähriger Schulbesuch). Ob für Sie<br />

eventuelle Ausnahmen in Frage kommen oder ob Ihr Schulbesuch dem italienischen gleichgestellt ist,<br />

erfahren Sie hier (Punkt 1-11).<br />

- erforderlichenfalls Nachweis der besonderen Eignung (z.B. Zulassungsprüfung). Dies gilt insbesondere bei<br />

einem Studium in den Bereichen Architektur, Zahnmedizin, Medizin, Pharmazie oder Veterinärmedizin.<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte hier (unter Punkt 12), um eventuelle spezielle Aufnahmeanforderungen<br />

herauszufinden.<br />

- gegebenenfalls Abgangs- oder Abschlussbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule<br />

- Nachweis darüber, dass Sie über hinreichende Italienischkenntnisse verfügen (bei internationalen<br />

Studiengängen auch über die geforderten anderen Sprachen)<br />

- Nachweis über eine gültige Krankenversicherung.<br />

Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Eigenständigkeit der italienischen Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen kann es zu zusätzlichen<br />

Aufnahmeanforderungen <strong>und</strong> Aufnahmeprüfungen kommen.<br />

Vor der Einreise kümmern Sie sich bitte in Ihrem Heimatland um eine ausreichende Krankenversicherung.<br />

Am besten geeignet erscheint hier die neue <strong>European</strong> Health Insurance Card . Sollte diese in Ihrem<br />

Heimatland noch nicht erhältlich sein, wird auch das ältere E128-Formular akzeptiert.<br />

Nach der Einreise (ein Visum ist nicht mehr nötig) melden Sie sich bitte bei der örtlichen Polizeistation<br />

(Questura), um eine "stay card " zu erhalten.<br />

Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 4/17

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