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Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide

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Zielberuf: Fachmann, -frau Pflege HF<br />

Chancen des Verfahrens:<br />

Die Anerkennung erfolgt in der Regel ohne zusätzliche Auflagen in einem vereinfachten<br />

Anerkennungsverfahren . Es müssen keine Nachweise über Wohnsitz in der Schweiz oder<br />

Sprachkenntnisse erbracht werden.<br />

Die Anerkennung <strong>und</strong> Registrierung eines ausländischen Ausbildungsabschlusses dient der<br />

Qualitätssicherung im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> somit dem Schutz der Bevölkerung. Die Anerkennung wird in<br />

der Regel von Arbeitgeberseite oder den kantonalen Aufsichtsbehörden verlangt , ist aber zur Zeit<br />

noch nicht obligatorisch (mit Ausnahme des Kantons Genf).<br />

Praktische Informationen <strong>und</strong> Hinweise erhalten Sie beim Schweizer Roten Kreuz, Abteilung<br />

Berufsbildung . Telefonische Auskünfte werden von Montag - Freitag von 08. 00 Uhr – 12. 00 Uhr unter der<br />

kostenpflichtigen Nummer 0900 733 276 erteilt (Bei einem Anruf aus Deutschland fallen keine zusätzlichen<br />

Gebühren an, sonst beträgt die Minutengebühr CHF 2.50. Die ersten 90 Sek<strong>und</strong>en sind kostenlos).<br />

erforderliche Unterlagen:<br />

Bei nach 1977 erlangten Ausbildungsabschlüssen werden folgende Unterlagen verlangt:<br />

- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsabschlusszeugnisses<br />

- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses<br />

- ausgefülltes Formular<br />

- Pass oder Identitätskarte, einfache Kopie<br />

- Quittung oder Doppel der einbezahlten Bearbeitungsgebühr<br />

Wurde die Ausbildung vor 1977 abgeschlossen, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass der/die<br />

Antragsteller,-in in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gearbeitet hat (Einreichung von<br />

<strong>Arbeits</strong>zeugnissen, müssen nicht amtlich beglaubigt sein).<br />

Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:<br />

Schweizerisches Rotes Kreuz<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration/ Berufsbildung<br />

Anerkennung Ausbildungsabschlüsse<br />

Werkstr. 18<br />

CH-3084 Wabern<br />

Schweiz<br />

Dauer des Verfahrens:<br />

Wenn das Dossier komplett vorliegt <strong>und</strong> die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde, ergeht der Bescheid über<br />

die Anerkennung innerhalb von 3 Monaten .<br />

Kosten des Verfahrens:<br />

Beglaubigungen stellen in Südtirol Amtspersonen, Notare, Urk<strong>und</strong>enbeamte oder Gemeindesekretäre aus.<br />

Informationen hierzu finden Sie hier . Es ist 15,14 € pro Beglaubigung/Dokument zu rechnen.<br />

Die Kosten für eine Vormeinung liegen bei CHF 120.<br />

Je nach Aufwand im administrativen <strong>und</strong> inhaltlichen Bereich kostet die Anerkennung zwischen CHF 500.-<br />

Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 16/17

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