Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide
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Zielberuf: Fachmann, -frau Pflege HF<br />
Chancen des Verfahrens:<br />
Die Anerkennung erfolgt in der Regel ohne zusätzliche Auflagen in einem vereinfachten<br />
Anerkennungsverfahren . Es müssen keine Nachweise über Wohnsitz in der Schweiz oder<br />
Sprachkenntnisse erbracht werden.<br />
Die Anerkennung <strong>und</strong> Registrierung eines ausländischen Ausbildungsabschlusses dient der<br />
Qualitätssicherung im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> somit dem Schutz der Bevölkerung. Die Anerkennung wird in<br />
der Regel von Arbeitgeberseite oder den kantonalen Aufsichtsbehörden verlangt , ist aber zur Zeit<br />
noch nicht obligatorisch (mit Ausnahme des Kantons Genf).<br />
Praktische Informationen <strong>und</strong> Hinweise erhalten Sie beim Schweizer Roten Kreuz, Abteilung<br />
Berufsbildung . Telefonische Auskünfte werden von Montag - Freitag von 08. 00 Uhr – 12. 00 Uhr unter der<br />
kostenpflichtigen Nummer 0900 733 276 erteilt (Bei einem Anruf aus Deutschland fallen keine zusätzlichen<br />
Gebühren an, sonst beträgt die Minutengebühr CHF 2.50. Die ersten 90 Sek<strong>und</strong>en sind kostenlos).<br />
erforderliche Unterlagen:<br />
Bei nach 1977 erlangten Ausbildungsabschlüssen werden folgende Unterlagen verlangt:<br />
- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungsabschlusszeugnisses<br />
- amtlich beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses<br />
- ausgefülltes Formular<br />
- Pass oder Identitätskarte, einfache Kopie<br />
- Quittung oder Doppel der einbezahlten Bearbeitungsgebühr<br />
Wurde die Ausbildung vor 1977 abgeschlossen, ist zusätzlich der Nachweis zu erbringen, dass der/die<br />
Antragsteller,-in in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gearbeitet hat (Einreichung von<br />
<strong>Arbeits</strong>zeugnissen, müssen nicht amtlich beglaubigt sein).<br />
Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:<br />
Schweizerisches Rotes Kreuz<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration/ Berufsbildung<br />
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse<br />
Werkstr. 18<br />
CH-3084 Wabern<br />
Schweiz<br />
Dauer des Verfahrens:<br />
Wenn das Dossier komplett vorliegt <strong>und</strong> die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde, ergeht der Bescheid über<br />
die Anerkennung innerhalb von 3 Monaten .<br />
Kosten des Verfahrens:<br />
Beglaubigungen stellen in Südtirol Amtspersonen, Notare, Urk<strong>und</strong>enbeamte oder Gemeindesekretäre aus.<br />
Informationen hierzu finden Sie hier . Es ist 15,14 € pro Beglaubigung/Dokument zu rechnen.<br />
Die Kosten für eine Vormeinung liegen bei CHF 120.<br />
Je nach Aufwand im administrativen <strong>und</strong> inhaltlichen Bereich kostet die Anerkennung zwischen CHF 500.-<br />
Krankenpfleger,-in (Infermiere) (Italien/Südtirol) Seite 16/17