Anlage B: genauere Ausführung der Risikoprävention
Anlage B: genauere Ausführung der Risikoprävention
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<strong>der</strong> für die Zielerreichung das höchste Maß von Effizienz verspricht. Das Qualitätsmanagement, den<br />
Arbeits- und Gesundheitsschutz o<strong>der</strong> den Umweltschutz im Unternehmen, müssen die Verantwortlichen<br />
selber umsetzen. Nach Projektabschluss, im Ziel, muss es immer zwei Sieger geben!<br />
Mitarbeiter 2 Inhaber Werner Reinke<br />
http://www.aix-quasigeum.de info@aix-quasigeum.de<br />
Zum Projekt:<br />
Ich möchte als externe Sicherheitsfachkraft vorstellen, wie es von <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> nesseler<br />
grünzig bau gmbh und meinem Unternehmen realisiert worden ist, die Gefährdungsbeurteilungen mit Leben<br />
zu füllen. Hier möchte ich dies anhand <strong>der</strong> Prozessphasen 5. "Durchführen" und 6. "Überprüfen" (Anhang C)<br />
zur Erstellung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung darstellen. In diesem Prozessabschnitt ist in vielen an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen <strong>der</strong> Bruch zwischen Theorie und praktischer Umsetzung auf <strong>der</strong> Baustelle o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Betriebshalle gegeben. Mit <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Mitarbeiter auf <strong>der</strong> Baustelle ist <strong>der</strong> Prozess aber<br />
weiterzuführen. Durch eine klare und systematische Übertragung <strong>der</strong> Unternehmerpflichten für den<br />
Bereich Arbeitssicherheit auf Baustellen ist es gelungen, die verantwortlichen Mitarbeiter in die Thematik<br />
einzubeziehen.<br />
Unser Hauptaugenmerk liegt auf <strong>der</strong> arbeitstäglichen Wirksamkeitskontrolle <strong>der</strong> vorgegebenen<br />
Firmenstandards, die auf gesetzlichen und autonomen Vorgaben zum Arbeitsschutz aufbauen. Ziel ist es,<br />
den Führungskräften, und hier insbeson<strong>der</strong>e denen vor Ort, die Pflichten und vor allem Kompetenzen an die<br />
Hand zu geben, diese Vorgaben auch durchsetzen zu können. Hierbei sind ganz eindeutige Prioritäten auf<br />
den Arbeitsschutz gesetzt, die im schlechtesten Fall mit einem Baustellenverweis für den Mitarbeiter o<strong>der</strong><br />
Nachunternehmer enden können. Diese Konsequenz wird von <strong>der</strong> Geschäftsführung verlangt und im Rahmen<br />
des Baustellencontrollings überwacht.<br />
Das Verständnis für den Arbeitsschutz wird durch regelmäßige Unterweisungen und persönliche Gespräche<br />
mit den Mitarbeitern aller Hierachiestufen in den Arbeitsalltag integriert. Unterweisungen werden<br />
dokumentiert und Begehungen in den Betriebsstätten und auf den Baustellen in Protokollen festgehalten.<br />
Werden Mängel festgestellt, so sind diese schriftlich abzumelden.<br />
Um diese festgestellten Mängel zu beseitigen, braucht die operative Schiene des Unternehmens nun<br />
gewisse Kompetenzen, die sie in die Lage versetzt, Maßnahmen zu treffen. Um diese Situation<br />
vorausschauend bewerkstelligen zu können hat die Geschäftsführung in einem Kompetenzplan die monitären<br />
Grenzen für die verschiedenen Hierarchiestufen im Unternehmen festgeschrieben. Diese sind auch<br />
Bestandteil <strong>der</strong> Pflichtenübertragung auf die Aufsichtsführenden. Über diese finanziellen Festlegung <strong>der</strong><br />
Pflichtenübertragung hinaus, werden den Aufsichtsführenden eindeutige Verhaltensweisen mit beauftragt.<br />
Bei Überschreitung <strong>der</strong> organisatorischen als auch finanziellen Kompetenzen ist <strong>der</strong> Gefahrenbereich zu<br />
sichern und die Entscheidung des Vorgesetzen einzuholen. (<strong>Anlage</strong> D)<br />
Bei <strong>der</strong> täglichen Wirksamkeitskontrolle auf <strong>der</strong> Baustelle stehen zum einen die gesetzlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen (Mindestlohnbescheinigung, Soka- Mitgliedschaft usw.) sowie die firmenspezifischen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, die in einer Baustellenordnung nie<strong>der</strong>geschrieben sind, zur Überprüfung an.<br />
Dies beginnt in <strong>der</strong> Regel mit den Maßnahmen, die den Mitarbeitern zum einen Zustehen, aber auch aus