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Anlage B: genauere Ausführung der Risikoprävention

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<strong>der</strong> für die Zielerreichung das höchste Maß von Effizienz verspricht. Das Qualitätsmanagement, den<br />

Arbeits- und Gesundheitsschutz o<strong>der</strong> den Umweltschutz im Unternehmen, müssen die Verantwortlichen<br />

selber umsetzen. Nach Projektabschluss, im Ziel, muss es immer zwei Sieger geben!<br />

Mitarbeiter 2 Inhaber Werner Reinke<br />

http://www.aix-quasigeum.de info@aix-quasigeum.de<br />

Zum Projekt:<br />

Ich möchte als externe Sicherheitsfachkraft vorstellen, wie es von <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> nesseler<br />

grünzig bau gmbh und meinem Unternehmen realisiert worden ist, die Gefährdungsbeurteilungen mit Leben<br />

zu füllen. Hier möchte ich dies anhand <strong>der</strong> Prozessphasen 5. "Durchführen" und 6. "Überprüfen" (Anhang C)<br />

zur Erstellung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung darstellen. In diesem Prozessabschnitt ist in vielen an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Bruch zwischen Theorie und praktischer Umsetzung auf <strong>der</strong> Baustelle o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Betriebshalle gegeben. Mit <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Mitarbeiter auf <strong>der</strong> Baustelle ist <strong>der</strong> Prozess aber<br />

weiterzuführen. Durch eine klare und systematische Übertragung <strong>der</strong> Unternehmerpflichten für den<br />

Bereich Arbeitssicherheit auf Baustellen ist es gelungen, die verantwortlichen Mitarbeiter in die Thematik<br />

einzubeziehen.<br />

Unser Hauptaugenmerk liegt auf <strong>der</strong> arbeitstäglichen Wirksamkeitskontrolle <strong>der</strong> vorgegebenen<br />

Firmenstandards, die auf gesetzlichen und autonomen Vorgaben zum Arbeitsschutz aufbauen. Ziel ist es,<br />

den Führungskräften, und hier insbeson<strong>der</strong>e denen vor Ort, die Pflichten und vor allem Kompetenzen an die<br />

Hand zu geben, diese Vorgaben auch durchsetzen zu können. Hierbei sind ganz eindeutige Prioritäten auf<br />

den Arbeitsschutz gesetzt, die im schlechtesten Fall mit einem Baustellenverweis für den Mitarbeiter o<strong>der</strong><br />

Nachunternehmer enden können. Diese Konsequenz wird von <strong>der</strong> Geschäftsführung verlangt und im Rahmen<br />

des Baustellencontrollings überwacht.<br />

Das Verständnis für den Arbeitsschutz wird durch regelmäßige Unterweisungen und persönliche Gespräche<br />

mit den Mitarbeitern aller Hierachiestufen in den Arbeitsalltag integriert. Unterweisungen werden<br />

dokumentiert und Begehungen in den Betriebsstätten und auf den Baustellen in Protokollen festgehalten.<br />

Werden Mängel festgestellt, so sind diese schriftlich abzumelden.<br />

Um diese festgestellten Mängel zu beseitigen, braucht die operative Schiene des Unternehmens nun<br />

gewisse Kompetenzen, die sie in die Lage versetzt, Maßnahmen zu treffen. Um diese Situation<br />

vorausschauend bewerkstelligen zu können hat die Geschäftsführung in einem Kompetenzplan die monitären<br />

Grenzen für die verschiedenen Hierarchiestufen im Unternehmen festgeschrieben. Diese sind auch<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Pflichtenübertragung auf die Aufsichtsführenden. Über diese finanziellen Festlegung <strong>der</strong><br />

Pflichtenübertragung hinaus, werden den Aufsichtsführenden eindeutige Verhaltensweisen mit beauftragt.<br />

Bei Überschreitung <strong>der</strong> organisatorischen als auch finanziellen Kompetenzen ist <strong>der</strong> Gefahrenbereich zu<br />

sichern und die Entscheidung des Vorgesetzen einzuholen. (<strong>Anlage</strong> D)<br />

Bei <strong>der</strong> täglichen Wirksamkeitskontrolle auf <strong>der</strong> Baustelle stehen zum einen die gesetzlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen (Mindestlohnbescheinigung, Soka- Mitgliedschaft usw.) sowie die firmenspezifischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, die in einer Baustellenordnung nie<strong>der</strong>geschrieben sind, zur Überprüfung an.<br />

Dies beginnt in <strong>der</strong> Regel mit den Maßnahmen, die den Mitarbeitern zum einen Zustehen, aber auch aus

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