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Die institutionelle Architektur nach der Europäischen Verfassung ...

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Eingefügt in die <strong>institutionelle</strong> <strong>Architektur</strong> hat die Regierungskonferenz eine Beteiligung <strong>der</strong><br />

nationalen Parlamente: als „Subsidiaritätswächter“ 63 können sie in einem Frühwarnsystem mit<br />

späterem Klagerecht die Gesetzgebung <strong>der</strong> Union in den Bereichen <strong>der</strong> geteilten<br />

Zuständigkeit beeinflussen 64 (Artikel 5 bis 7 des Protokolls über die Anwendung <strong>der</strong><br />

Grundsätze <strong>der</strong> Subsidiarität und <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit). Außerdem erhält nun auch jedes<br />

nationale Parlament ein Veto-Recht im Falle eines vereinfachten Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Vertrages (Artikel IV-444 Abs. 3). Der Zuwachs an Rechten für nationale Parlamente wird<br />

von vielen Akteuren 65 und Beobachtern als Steigerung <strong>der</strong> demokratischen Verfahren<br />

begrüßt; zu beobachten wird sein, ob die nationalen Parlamente die organisatorischen und<br />

politischen Voraussetzungen für eine konstruktive Mitwirkung schaffen können, die sinnvoll<br />

zu einer europäischen Debatte beiträgt, ohne die Transparenz <strong>der</strong> EU-<br />

Gesetzgebungsverfahren zu verringern.<br />

Neue Formen <strong>der</strong> Flexibilisierung: Das Verfahren <strong>der</strong> „Ständig strukturierten<br />

Zusammenarbeit“<br />

Angesichts <strong>der</strong> Unsicherheit über eine ausreichende Handlungsfähigkeit in einer immer<br />

größeren Union wird seit <strong>der</strong> ersten Erweiterungsrunde immer wie<strong>der</strong> über Formeln zur<br />

Flexibilisierung zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert. 66 Auch <strong>der</strong> <strong>Verfassung</strong>svertrag hat<br />

<strong>der</strong>artige Formen <strong>der</strong> Flexibilisierung bestätigt, handhabbarer gestaltet und ausgebaut (Art. I-<br />

41 Abs. 6; Art. I-44). 67 In <strong>der</strong> Vielzahl und Vielfalt von „opt outs“, „opt ins“, „Notbremsen“<br />

und „Beschleunigern“ wird sogar ein Markenzeichen des <strong>Verfassung</strong>svertrags gesehen. 68<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> GASP wie in dem Kapitel zur Innen- und Justizpolitik sind entsprechende<br />

Möglichkeiten vorgezeichnet. Aber auch für die Eurozone werden de facto Entwicklungen<br />

nun zu de jure Bestimmungen (Art.III-194); vorgesehen wird in einem Protokoll zur<br />

Eurogruppe auch die Benennung eines „Herrn“ o<strong>der</strong> einer „Frau Euro“ als Vertreter dieser<br />

Gruppe.<br />

63 Annette Elisabeth Töller: Dimensionen <strong>der</strong> Europäisierung – Das Beispiel des Deutschen Bundestags, in:<br />

Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 1, Jahrgang 35 , März 2004, Wiesbaden, S. 25-50, S. 50.<br />

64 Vgl. Maurer/Wessels: Das Europäische Parlament <strong>nach</strong> Amsterdam und Nizza, S. 229-231; Andreas Maurer:<br />

<strong>Die</strong> nationalen Parlamente im <strong>Europäischen</strong> <strong>Verfassung</strong>svertrag. Anfor<strong>der</strong>ungen für die proaktive Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Parlamente. SWP-Diskussionspapier, Mai 2004, http://www.swp-berlin.org/common/<br />

get_document.php?id=861&PHPSESSID= 1311c2008e6bc012a83ffeb2c541a507.<br />

65 Blair, Erklärung; Schrö<strong>der</strong>, Regierungserklärung; Ahern, Statement; Jacques Chirac: Constitution pour<br />

l’Europe, Paris, 19. Juni 2004, http://diplomatie.gouv.fr/actu/article.asp?art=42838.<br />

66 Heinrich Schnei<strong>der</strong>: „Kerneuropa“. Ein aktuelles Schlagwort und seine Bedeutung. EI Working Paper Nr. 54<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsuniversität Wien, Februar 2004; Udo <strong>Die</strong>drichs/Wolfgang Wessels: Europäische Union, in:<br />

Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels: Europa von A-Z. Taschenbuch <strong>der</strong> europäischen Integration, Bonn<br />

2002 8 , S. 166-175.<br />

67 Vgl.Emmanouilidis/Giering, In Vielfalt geeint.<br />

68 The CER guide to the EU’s constitutional treaty, S. 1 und 3.

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