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Wie finde ich Arbeit? Informationen f

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Berufszulassung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege<br />

Personen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU- oder EWR-Staates<br />

sowie der Schweiz oder Drittstaatsangehörige mit einem von einer österre<strong>ich</strong>ischen<br />

Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt -<br />

EG“ oder „Daueraufenthaltskarte“ oder einer von einem anderen EU-Staat<br />

ausgestellten Karte „Daueraufenthalt EG“ und einer Niederlassungsbewilligung<br />

für Österre<strong>ich</strong> können – sofern sie die berufl<strong>ich</strong>e Qualifikation nachweisen<br />

– bei folgender Stelle eine Berufszulassung gemäß den europäischen<br />

R<strong>ich</strong>tlinien über Berufsanerkennung beantragen:<br />

Bundesministerium für Gesundheit | Abteilung I/B/6<br />

Bundesamtsgebäude<br />

Radetzkystraße 2/2. Stock | 1030 <strong>Wie</strong>n<br />

Tel. 01/711 00-4686, 4140, 4214, 4380, 4128, 4640<br />

Parteienverkehr: Montag + Dienstag + Donnerstag von 8–11 Uhr<br />

(Gültiger Reisepass ist vorzulegen)<br />

www.bmg.gv.at (> Berufszulassung)<br />

Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen eine Nostrifikation Ihrer Zeugnisse<br />

beantragen, und zwar – je nach Art des Gesundheitsberufes – an einer<br />

Fachhochschule, die ein vergle<strong>ich</strong>bares Studium anbietet, oder beim Amt der<br />

jeweiligen Landesregierung.

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