Wie finde ich Arbeit? Informationen f
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Berufszulassung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege<br />
Personen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU- oder EWR-Staates<br />
sowie der Schweiz oder Drittstaatsangehörige mit einem von einer österre<strong>ich</strong>ischen<br />
Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt -<br />
EG“ oder „Daueraufenthaltskarte“ oder einer von einem anderen EU-Staat<br />
ausgestellten Karte „Daueraufenthalt EG“ und einer Niederlassungsbewilligung<br />
für Österre<strong>ich</strong> können – sofern sie die berufl<strong>ich</strong>e Qualifikation nachweisen<br />
– bei folgender Stelle eine Berufszulassung gemäß den europäischen<br />
R<strong>ich</strong>tlinien über Berufsanerkennung beantragen:<br />
Bundesministerium für Gesundheit | Abteilung I/B/6<br />
Bundesamtsgebäude<br />
Radetzkystraße 2/2. Stock | 1030 <strong>Wie</strong>n<br />
Tel. 01/711 00-4686, 4140, 4214, 4380, 4128, 4640<br />
Parteienverkehr: Montag + Dienstag + Donnerstag von 8–11 Uhr<br />
(Gültiger Reisepass ist vorzulegen)<br />
www.bmg.gv.at (> Berufszulassung)<br />
Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen eine Nostrifikation Ihrer Zeugnisse<br />
beantragen, und zwar – je nach Art des Gesundheitsberufes – an einer<br />
Fachhochschule, die ein vergle<strong>ich</strong>bares Studium anbietet, oder beim Amt der<br />
jeweiligen Landesregierung.