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Wie finde ich Arbeit? Informationen f

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Kinderbetreuungsbeihilfe<br />

59<br />

Die <strong>Arbeit</strong>suche und damit die Berufstätigkeit von Frauen soll n<strong>ich</strong>t daran scheitern,<br />

dass sie zu wenig verdienen, um eine außerfamiliäre Betreuung ihrer<br />

Kinder bezahlen zu können. Aus diesem Grund bietet das <strong>Arbeit</strong>smarktservice<br />

(AMS) Unterstützung in Form von Kinderbetreuungsbeihilfe (= finanzieller<br />

Zuschuss zur Kinderbetreuung außerhalb der Familie):<br />

Gefördert wird die ganztägige, halbtägige oder stundenweise Betreuung von<br />

Kindern, die im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sind. Die<br />

Betreuung kann in Krippen, Kindergärten, Horten oder bei einer Tagesmutter<br />

erfolgen.<br />

Anspruchsvoraussetzungen: Kinderbetreuungsbeihilfe erhalten Frauen<br />

(oder Männer) bei<br />

➝ (<strong>Wie</strong>der-)Einstieg ins Berufsleben<br />

➝ Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme<br />

(z.B. Weiterbildung)<br />

➝ Wechsel der Kinderbetreuungseinr<strong>ich</strong>tung infolge einer wesentl<strong>ich</strong>en<br />

Veränderung der <strong>Arbeit</strong>szeit<br />

➝ Grundlegende Verschlechterung der wirtschaftl<strong>ich</strong>en Verhältnisse<br />

trotz Berufstätigkeit<br />

➝ Ausfall der bisherigen Betreuungsperson eines Kindes<br />

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