Wie finde ich Arbeit? Informationen f
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Pflege von Angehörigen<br />
Pflegefreistellung<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerInnen haben in Österre<strong>ich</strong> Anspruch auf Freistellung von der<br />
<strong>Arbeit</strong> bis zu einer Woche pro <strong>Arbeit</strong>sjahr<br />
➝ wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Angehörigen (dazu zählen Kinder, Enkel, Urenkel; EhepartnerIn, LebensgefährtIn,<br />
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), vorausgesetzt, die Person lebt<br />
mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt<br />
➝ wegen der notwendigen Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Kindes, dessen Betreuungsperson ausgefallen ist<br />
Wollen Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, müssen Sie ihren <strong>Arbeit</strong>geber<br />
oder Ihre <strong>Arbeit</strong>geberin so rasch wie mögl<strong>ich</strong> schriftl<strong>ich</strong> oder mündl<strong>ich</strong><br />
davon informieren.<br />
Pro <strong>Arbeit</strong>sjahr kann Pflegefreistellung bis zum Ausmaß einer Woche in<br />
Anspruch genommen werden. Im Krankheitsfall eines im gemeinsamen Haushalt<br />
lebenden Kindes unter zwölf Jahren besteht Anspruch auf Freistellung bis<br />
zu zwei Wochen pro <strong>Arbeit</strong>sjahr. Pflegefreistellung kann tage-, aber auch stundenweise<br />
in Anspruch genommen werden.