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Wie finde ich Arbeit? Informationen f

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Pflege von Angehörigen<br />

Pflegefreistellung<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerInnen haben in Österre<strong>ich</strong> Anspruch auf Freistellung von der<br />

<strong>Arbeit</strong> bis zu einer Woche pro <strong>Arbeit</strong>sjahr<br />

➝ wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Angehörigen (dazu zählen Kinder, Enkel, Urenkel; EhepartnerIn, LebensgefährtIn,<br />

Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), vorausgesetzt, die Person lebt<br />

mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt<br />

➝ wegen der notwendigen Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Kindes, dessen Betreuungsperson ausgefallen ist<br />

Wollen Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, müssen Sie ihren <strong>Arbeit</strong>geber<br />

oder Ihre <strong>Arbeit</strong>geberin so rasch wie mögl<strong>ich</strong> schriftl<strong>ich</strong> oder mündl<strong>ich</strong><br />

davon informieren.<br />

Pro <strong>Arbeit</strong>sjahr kann Pflegefreistellung bis zum Ausmaß einer Woche in<br />

Anspruch genommen werden. Im Krankheitsfall eines im gemeinsamen Haushalt<br />

lebenden Kindes unter zwölf Jahren besteht Anspruch auf Freistellung bis<br />

zu zwei Wochen pro <strong>Arbeit</strong>sjahr. Pflegefreistellung kann tage-, aber auch stundenweise<br />

in Anspruch genommen werden.

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