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Der Storch war wieder da!!! - Gemeinde Sachsenbrunn

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<strong>Sachsenbrunn</strong>er<br />

Lindenblatt<br />

Monatliches Amtsund<br />

Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sachsenbrunn</strong><br />

www.sachsenbrunn.de<br />

Jahrgang 12 Freitag, den 5. August 2005 Nr. 10<br />

Nachlese zum 7. Lindenfest<br />

vom 02. & 03.07.2005<br />

Das diesjährige Lindenfest <strong>war</strong> <strong>wieder</strong> einmal ein voller Erfolg,<br />

zu dem natürlich viele Faktoren und fleißige Hände beigetragen haben.<br />

Als erstes be<strong>da</strong>nken wir uns an oberster Stelle für <strong>da</strong>s herrliche Wetter,<br />

welches <strong>da</strong>s gesamte Fest begleitete.<br />

Ein Fest dieser Art zu veranstalten, ist jedoch nur möglich, wenn viele fleißige, freiwillige Helfer an einem Strang ziehen.<br />

Unser herzlichster Dank geht deshalb an:<br />

☞ die mitwirkenden Vereine und deren Mitglieder ☞ den Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

☞ die Kindertagesstätte <strong>Sachsenbrunn</strong> ☞ die Grundschule <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

☞ die Regelschule Crock und deren Chor bzw. Band ☞ den Männerchor<br />

☞ die „Werrataler Musikanten” ☞ alle Nachbarn des Festplatzes<br />

☞ Familie Dentel für die Bereitstellung ihres Hofs und zahlreicher Spielsachen<br />

Persönliches Engagement ist bei solch einem Fest <strong>da</strong>s eine, finanzielle Unterstützung <strong>da</strong>s andere. Selbst bei unserem<br />

schönen Lindenfest ist „Ohne Moos nix los”. Deshalb möchten wir uns bei den folgenden, zahlreichen Sponsoren<br />

herzlich be<strong>da</strong>nken, welche uns mit großzügigen Geld- und Sachspenden be<strong>da</strong>cht haben:<br />

☞ Kreissparkasse Hildburghausen ☞ Gestellbau Jacob<br />

☞ Friseur Straube ☞ Reisebüro V. Schmidt<br />

☞ Steuerbüro G. Schmidt ☞ Zahnarztpraxis Dr. Martin<br />

☞ Fa. Jörg Nitsche ☞ Fa. Elektro Schramm<br />

☞ Bert Kirchner ☞ Scheller & Partner<br />

☞ Quelleagentur A. Arnold ☞ Fa. Baumann<br />

☞ Fa. Frank Zetzmann ☞ Allianz A. Koch<br />

☞ Auenapotheke G. Hartwig ☞ Versicherungsagentur K. Reuter<br />

☞ Elektroinstallationsmeister S. Reuter ☞ Landschaftspflegehof Peter Hartung<br />

☞ Dr. Armin Dörr ☞ Allianz F. Wank<br />

☞ Fa. Norbert Stiefel ☞ Axel und Monika Trümper<br />

☞ Bäckerei Schnetter ☞ Fa. Frischmann Kunststoffe<br />

Sollten wir wider er<strong>war</strong>ten einen freiwilligen Helfer oder Sponsor vergessen haben,<br />

bitten wir dies vielmals zu entschuldigen.<br />

Festkomitee „Linde


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 2 - Nr. 10/05<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 18.09.2005 findet die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag<br />

statt.<br />

Die Wahl <strong>da</strong>uert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahl- Abgrenzung Lage des Wahlraums<br />

bezirk des Wahlbezirks (Straße, Hausnummer,<br />

Zimmer)<br />

I Sch<strong>war</strong>zenbrunn Hauptstraße 31,<br />

Speisesaal der<br />

Grundschule<br />

II Sachsendorf Hauptstraße 84,<br />

Versammlungsraum Kita<br />

III Saargrund Ortsstraße 29,<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus<br />

IV Schirnrod Hauptstraße 31,<br />

Versammlungsraum FFW<br />

V Stelzen Dorfstraße,<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Brief- Hauptstraße 85,<br />

wahl <strong>Sachsenbrunn</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist in 6 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 22.08.2005 bis 28.08.2005 übersandt werden,<br />

sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

<strong>Der</strong> Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung<br />

des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, Hauptstr. 85 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

<strong>Der</strong> Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in sch<strong>war</strong>zem Druck die Namen<br />

der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />

Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />

außerdem <strong>da</strong>s Kennwort und rechts von dem Namen jedes<br />

Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />

der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten<br />

fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von<br />

der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

<strong>Der</strong> Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

<strong>da</strong>ss er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Sch<strong>war</strong>zdruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber<br />

sie gelten soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

<strong>da</strong>ss er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie<br />

gelten soll.<br />

<strong>Der</strong> Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />

oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, <strong>da</strong>ss seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit<br />

<strong>da</strong>s ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen<br />

und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so<br />

rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />

zuleiten, <strong>da</strong>ss er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. <strong>Der</strong> Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder <strong>da</strong>s Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <strong>Der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 05.08.2005<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>behörde über <strong>da</strong>s Recht<br />

auf Einsicht in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis und<br />

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl<br />

zum 16. Deutschen Bundestag am 18.09.2005<br />

1.<br />

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die <strong>Gemeinde</strong> -<br />

die Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> wird in der Zeit<br />

vom 29.08.2005 bis 02.09.2005 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

in der Meldestelle, Hauptstraße 85, Zimmer 3, 98678 <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder<br />

Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu<br />

seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft<br />

zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />

Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß<br />

den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />

Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2.<br />

Wer <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,<br />

spätestens am 02.09.2005 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00<br />

Uhr,<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Meldestelle, Hauptstraße 85,<br />

Einspruch einlegen. <strong>Der</strong> Einspruch kann schriftlich oder durch<br />

Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens zum 28.08.2005 (21. Tag vor der<br />

Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen <strong>da</strong>s Wählerver-


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 3 - Nr. 10/05<br />

zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, <strong>da</strong>ss er sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und<br />

Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />

Nr. 198 - Suhl, Schmalkalden, Meiningen, Hildburghausen<br />

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)<br />

dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1<br />

ein in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem<br />

Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,<br />

b) wenn er seine Wohnung ab dem 15.08.2005 (34. Tag vor<br />

der Wahl) in einen anderen Wahlbezirk<br />

- innerhalb der <strong>Gemeinde</strong><br />

- außerhalb der <strong>Gemeinde</strong>, wobei die Eintragung in <strong>da</strong>s<br />

Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt<br />

worden ist,<br />

verlegt,<br />

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit,<br />

hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst<br />

seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht<br />

oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen<br />

kann;<br />

5.2<br />

ein nicht in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, <strong>da</strong>ss er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis nach § 18<br />

Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 28.08.2005) oder<br />

die Einspruchsfrist gegen <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis nach § 22<br />

Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.09.2005) versäumt<br />

hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />

der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden und die Feststellung erst nach Abschluss des<br />

Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 16.09.2005, (2. Tag vor der<br />

Wahl) 18.00 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong>behörde mündlich oder<br />

schriftlich beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, <strong>da</strong>ss ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />

vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in <strong>da</strong>s Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />

zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, <strong>da</strong>ss er <strong>da</strong>zu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />

der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

<strong>Der</strong> Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines<br />

glaubhaft machen.<br />

6.<br />

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, <strong>da</strong>ss der Wahlberechtigte<br />

vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit<br />

dem Wahlschein zugleich<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag<br />

und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Diese Wahlunterlagen werden ihm von der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die Abho-<br />

lung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen<br />

ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn<br />

die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht<br />

mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder<br />

amtlich überbracht werden können.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, <strong>da</strong>ss der Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

<strong>Der</strong> Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere<br />

Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann<br />

auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 05.08.2005<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

gem. § 2 Abs. 3 BauGB<br />

über den 3. Entwurf des gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplanes<br />

Planungsverband der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Sachsenbrunn</strong>-Auengrund<br />

Sitz: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Hauptstraße 85<br />

Telefon: 03686/613610 Fax: 03686/613620<br />

verwaltung@sachsenbrunn.de<br />

Beschluss-Nr. 05/07/2005 der Verbandssitzung<br />

vom 18.07.2005<br />

Billigungsbeschluss<br />

<strong>Der</strong> erarbeitete 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes (Offenlegungsplan<br />

Stand März 2005) für <strong>da</strong>s Gebiet der Gemarkungen<br />

des Planungsverbandes der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Sachsenbrunn</strong>-Auengrund<br />

und die Begründung (Textteil) werden in<br />

der vorliegenden Fassung durch den Planungsverband gebilligt.<br />

Auslegungsbeschluss<br />

<strong>Der</strong> Vorstand des Planungsverbandes beschließt den in ihrem<br />

Auftrag ausgearbeiteten vorliegenden 3. Entwurf des Planes<br />

und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines<br />

Monats öffentlich auszulegen und die zu beteiligenden<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung<br />

zu benachrichtigen.<br />

<strong>Der</strong> Verbandsvorsitzende wird die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene<br />

Bekanntmachung (Ort und Zeit der Auslegung) erlassen,<br />

die Auslegung durchführen und die fristgemäß vorgebrachten<br />

Anregungen dem Planungsverband mit einer<br />

Stellungnahme zur weiteren Beschlussfassung zuleiten.<br />

Begründung der erneuten Offenlegung<br />

Auf Grund von Bauflächenänderungen ist eine erneute Auslegung<br />

des gemeinsamen Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

Auf eine Umweltprüfung kann gemäß § 233 (1) BauGB verzichtet<br />

werden.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

- GR-Beschluss der <strong>Gemeinde</strong> Auengrund Nr. 31/05/2000<br />

vom 26.09.2000<br />

- GR-Beschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> Nr. 82/09/2000<br />

vom 17.08.2000<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Gem. § 38 der ThürKO <strong>war</strong>en keine Mitglieder des Planungsverbandes<br />

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

gesetzliche Anzahl der Mitglieder<br />

des Planungsverbandes: ...........................................................8<br />

anwesende Mitglieder: ...............................................................6<br />

Ja-Stimmen: ..............................................................................6<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ..................................................................0<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 18.07.2005<br />

Haas<br />

Vorsitzender des Planungsverbandes


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 4 - Nr. 10/05<br />

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

des 3. Entwurfs des Flächennutzungsplanes<br />

des Planungsverbandes der <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Sachsenbrunn</strong>-Auengrund<br />

Sitz: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Telefon: 03686/613610 Fax: 03686/613620<br />

verwaltung@sachsenbrunn.de<br />

<strong>Der</strong> vom Planungsverband in der Sitzung am 18.07.2005 gebilligte<br />

und zur Auslegung bestimmte 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

(Offenlegungsplan mit Stand vom März 2005)<br />

für <strong>da</strong>s Gebiet der Gemarkungen des Planungsverbandes der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Sachsenbrunn</strong>-Auengrund und die Begründung<br />

(Textteil) liegen<br />

vom 15.08.2005 bis 16.09.2005<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong>, Hauptstr. 85, 98678<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, im Bauamt, Zimmer 8 während der öffentlichen<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist<br />

können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf<br />

schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in<br />

der GV <strong>Sachsenbrunn</strong> vorgebracht werden.<br />

Planungsverband der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>-Auengrund<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 20.07.2005<br />

Haas<br />

Vorsitzender des Planungsverbandes<br />

gez. Unterschrift<br />

(Unterschrift Bürgermeister) - Siegel -<br />

Info der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Wichtiger Hinweis der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Sommerzeit - Lagerfeuerzeit<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> möchte sie nochmals auf § 16<br />

der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von<br />

Gefahren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> hinweisen, in dem es<br />

um offene Feuer im Freien geht.<br />

§ 16<br />

Offene Feuer im Freien<br />

(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen<br />

offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt.<br />

(2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 18 ersetzt nicht die notwendige<br />

Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers.<br />

(3) Jedes nach § 18 zugelassene Feuer im Freien ist <strong>da</strong>uernd<br />

durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle<br />

verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.<br />

(4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein<br />

1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m,<br />

vom Dachvorsprung ab gemessen,<br />

2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und<br />

3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m.<br />

(5) Andere Bestimmungen (wie z. B. <strong>da</strong>s Abfallbeseitigungsund<br />

Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie <strong>da</strong>s<br />

Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von<br />

pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet<br />

oder verboten sind, bleiben unberührt.<br />

§18<br />

Ausnahmen<br />

Auf schriftlichen Antrag kann die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Ausnahmen<br />

von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung können ab sofort Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht abgeholt werden.<br />

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, <strong>da</strong>ss Rundfunkgeräte<br />

zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden kann der<br />

Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte,<br />

wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 5 - Nr. 10/05<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitteilungen<br />

Unser Fleischbaum ist ein Naturdenkmal<br />

und keine Feuerstelle<br />

In den letzten Wochen wurde der Fleischbaum zweimal vom<br />

„Feuerteufel” in Brand gesteckt.<br />

Wir haben es nur dem Zufall und der Feuerwehr zu ver<strong>da</strong>nken,<br />

<strong>da</strong>ss die Brände rechtzeitig entdeckt und gelöscht wurden.<br />

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Brandmelder und<br />

Feuerwehr für ihr schnelles Handeln.<br />

Aufgrund dieser Vorfälle wird der Fleischbaum nun gesondert<br />

kontrolliert und bestmöglich gepflegt, <strong>da</strong>mit dem „Feuerteufel”<br />

<strong>da</strong>s Handwerk gelegt wird.<br />

Wir fordern <strong>da</strong>her alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei Spaziergängen<br />

entlang der „Wal<strong>da</strong>utobahn” immer ein offenes Auge<br />

auf den Zustand des Baumes zu werfen und Vorfälle sofort zu<br />

melden.<br />

Es sollte im Interesse von uns allen sein, diese Naturdenkmäler,<br />

welche Jahrhunderte überstanden haben, auch in Zukunft<br />

zu schützen.<br />

Ordnungsamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Verkehrsbehinderungen bzw. -gefährdung<br />

durch überhängende Äste<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Grundstückseigentümer<br />

<strong>da</strong>rauf hin, <strong>da</strong>ss in den Gehweg ragende Hecken, Büsche und<br />

Bäume vom Grundstückseigentümer bis zur Grundstücksgrenze<br />

zurückgeschnitten werden müssen, um Gefährdungen<br />

für die Fußgänger (Augenverletzungen u. ä.) auszuschließen<br />

und einem Fußgängerbegegnungsverkehr auf dem Gehweg zu<br />

ermöglichen.<br />

Außerdem sind Gehwege bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m<br />

von überhängenden Ästen frei zu halten. Für den Fahrbahnbereich<br />

gilt, <strong>da</strong>ß Anpflanzungen mindestens bis zum Abstand von<br />

0,50 m zur Fahrbahnrand und in einer lichten Höhe von 4,50 m<br />

über der Fahrbahn ausgeschnitten bzw. zurückgeschnitten sein<br />

müssen. Wenn man durch die Straßen unserer <strong>Gemeinde</strong> und<br />

der Ortsteile fährt, erkennt man an vielen Stellen innerorts, <strong>da</strong>ss<br />

der Natur “freier Lauf” gelassen wird. Dies sollte jedoch nur dort<br />

zugelassen werden, wo es andere nicht stört oder sogar behindert.<br />

Wenn <strong>da</strong>nn noch die Sicherheit der Bürger in Gefahr<br />

gerät, beispielsweise im Einmündungs- und Kreuzungsbereich,<br />

ist dringender Handlungsbe<strong>da</strong>rf gegeben. Wir bitten deshalb<br />

alle Grundstückseigentümer die o. g. Forderungen einzuhalten<br />

und umgehend die notwendigen Arbeiten vorzunehmen.<br />

Sollten die Verpflichtungen nicht<br />

eingehalten werden, wäre die<br />

<strong>Gemeinde</strong> gezwungen, die erforderlichen<br />

Arbeiten im Rahmen<br />

der Ersatzvornahme durchführen<br />

zu lassen. Die hierbei<br />

entstehenden Kosten werden<br />

<strong>da</strong>nn den Grundstückseigentümern<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Wir hoffen auf ihr Verständnis.<br />

Saargrund - Geländer entlang der Saar<br />

wird erneuert<br />

In der Ortslage Saargrund, entlang des Geländers an der Saar,<br />

kommt es aufgrund des Neubaus des Geländers und des Böschungskopfes<br />

zu Verkehrsbehinderungen.<br />

Baubeginn <strong>war</strong> Montag, den 25.07.2005. <strong>Der</strong> Verkehr ist in<br />

dieser Zeit halbseitig gesperrt und wird durch Ampelschaltung<br />

geregelt.<br />

TortenpIatten suchen ihren Eigentümer!!!<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung können noch zwei Tortenplatten<br />

abgeholt werden, welche beim Lindenfest angeliefert wurden.<br />

Wir gratulieren<br />

<strong>Der</strong> <strong>Storch</strong> <strong>war</strong> <strong>wieder</strong> <strong>da</strong>!!!<br />

Fabienne Selina Edelmann, geb. 09.06.2005<br />

Mutter: Nicole Edelmann<br />

Forsthausstraße 4 in <strong>Sachsenbrunn</strong>.<br />

Johannes Niclas Zinn, geb. 11.07.2005<br />

Eltern: Sabine Zinn und Torsten Brand<br />

Hauptstraße 140 in <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Herzlichen Glückwunsch!!!<br />

… zum Geburtstag<br />

am 01.08. Herrn Helmut Löbel zum 71. Geburtstag<br />

am 01.08. Herrn Arthur Scheler zum 75. Geburtstag<br />

OT Saargrund<br />

am 03.08. Frau Käte Schnetter zum 72. Geburtstag<br />

am 05.08. Frau Elsa Hennlein zum 72. Geburtstag<br />

am 08.08. Frau Irmgard Jäger zum 76. Geburtstag<br />

am 09.08. Frau Margarete Walther zum 70. Geburtstag<br />

am 10.08. Frau Gertrud Hennlein zum 86. Geburtstag<br />

am 13.08. Frau Anny Bock zum 83. Geburtstag<br />

am 13.08. Frau Erika Winkler zum 80. Geburtstag<br />

am 15.08. Herrn Karl-Heinz May zum 80. Geburtstag<br />

am 17.08. Herrn Walter Hanitzsch zum 84. Geburtstag<br />

OT Schirnrod<br />

am 17.08. Herrn Arno Lengwenat zum 70. Geburtstag<br />

am 18.08. Herrn Horst Griebel zum 70. Geburtstag<br />

am 18.08. Frau Waltraud Zetzmann zum 70. Geburtstag<br />

OT Saargrund<br />

am 21.08. Frau Elfriede Kaiser zum 73. Geburtstag<br />

OT Tossenthal<br />

am 22.08. Frau Ger<strong>da</strong> Kleinteich zum 77. Geburtstag<br />

OT Schirnrod<br />

am 22.08. Herrn Fritz Kühnlenz zum 84. Geburtstag<br />

am 23.08. Herrn Egbert Schmidt zum 70. Geburtstag<br />

am 24.08. Herrn Gerhard Langguth zum 70. Geburtstag<br />

am 30.08. Frau Erna Schramm zum 78. Geburtstag<br />

Schulnachrichten<br />

Staatliche Grundschule <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Hauptstraße 31, Tel. 03686/ 60542<br />

Info der Schule<br />

Das Schuljahr 2005/06 beginnt am Donnerstag, dem<br />

25.08.2005. Die Schuleinführungsfeier findet am Samstag, dem<br />

27.08.2005 im Speisesaal der Grundschule statt. Die Zuckertüten<br />

werden am Freitag, dem 26.08.2005 von 19.00 Uhr bis<br />

20.00 Uhr im Speisesaal abgegeben.<br />

Klassenlehrerin und Horterzieherin kassieren in dieser Zeit<br />

auch Essengeld und Büchergeld der Schulanfänger.<br />

Auf Grund des Wegfalls des Landeszuschusses für <strong>da</strong>s Mittagessen<br />

der Schüler erhöht sich <strong>da</strong>s Essengeld mit Beginn des<br />

Schuljahres 2005/06 auf 1,55 EUR pro Portion.<br />

<strong>Der</strong> wöchentliche Preis beträgt somit 7,75 EUR.<br />

Am 25.08.2005 wird von den Schülern der Klassen 2 - 4 für die<br />

ersten 2 Wochen 10,85 EUR Essengeld kassiert.<br />

<strong>Der</strong> Unterricht für die Schulanfänger beginnt am Montag, dem<br />

29.08.2005 um 07.35 Uhr.


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 6 - Nr. 10/05<br />

Schulanfänger<br />

Blechschmidt, Nico Mistereck, Tobias<br />

Kreußel, Sebastian Koch, Alissa<br />

Hausdörfer, Ronja Höhlein, Tina<br />

Mann, Sina Blümling, Jennifer<br />

Dickert, Annemarie Schwanitz, Anne<br />

Die Schulbücher für alle Schüler der Grundschule werden am<br />

ersten Schultag ausgegeben. <strong>Der</strong> Busfahrplan gültig ab<br />

25.08.05 ändert sich nur in einem Punkt.<br />

Die Fahrzeiten der 1. Linie werden um 10 Minuten vorverlegt:<br />

06.25 Uhr Stelzen<br />

06.35 Uhr Saargrund<br />

06.37 Uhr Schirnrod<br />

06.40 Uhr <strong>Sachsenbrunn</strong>, Schule<br />

06.55 Uhr Waffendorf<br />

07.05 Uhr Crock<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, 06.07.05<br />

gez. Heß<br />

Schulleiter<br />

Gelungener Gewinnertag<br />

Sechs Monate nicht rauchen - <strong>da</strong>s <strong>war</strong> <strong>da</strong>s Ziel der Klasse 6 a<br />

der Staatlichen Regelschule Crock von November bis April. Unter<br />

dem Motto „Be smart - don’t start” nahmen wir am europaweiten<br />

Wettbewerb teil, der <strong>da</strong>s frühe Einsteigen in die Droge<br />

Nikotin verhindern soll. Nicht jedem von uns fiel es leicht, <strong>da</strong> unter<br />

uns auch schon Raucher <strong>war</strong>en. Aber wir haben es geschafft,<br />

alle haben durchgehalten. Auch eine Sonderausgabe<br />

unserer Schülerzeitung mit dem Thema Nichtrauchen haben wir<br />

in dieser Zeit herausgebracht. Dieser Sonderaktion haben wir<br />

es zu ver<strong>da</strong>nken, <strong>da</strong>ss wir als Gewinnerklasse gezogen wurden<br />

und einen Besuch der Saalfelder Feengrotten gewannen. Leider<br />

aber nur die Führung und den Eintritt. Deshalb freuten wir<br />

uns umso mehr, <strong>da</strong>ss uns ortsansässige Firmen unterstützten<br />

mit Geld- und Sachspenden, um uns auch die Busfahrt und die<br />

Verpflegung zu sichern. An dieser Stelle herzlichen Dank <strong>da</strong>für!<br />

Mit Speis und Trank sowie Süßem bestens gerüstet wurde der<br />

Tag für uns zu einem unvergesslichen Erlebnis.<br />

Wer an unserer Schülerzeitung oder am Wettbewerb interessiert<br />

ist, kann sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir<br />

haben uns vorgenommen, auch weiterhin nicht zu rauchen und<br />

nächstes Jahr vielleicht noch mal am Wettbewerb teilzunehmen.<br />

Firmen und Privatpersonen, die uns unterstützt haben:<br />

Fa. Polycomb, Crock Deutsche Post Crock<br />

Fleischerei Pfötsch, Crock Fleischerei Böhm, Crock<br />

Fleischerei Reinhardt, Crock Bäckerei Muche, Crock<br />

Bäckerei Schnetter, Sachsenb. Fa. Stahlbau, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Gestellbau Lutz, <strong>Sachsenbrunn</strong> Fa. Angermann, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Cafe Alfred, <strong>Sachsenbrunn</strong> Textilien Voigt, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Grundschule <strong>Sachsenbrunn</strong> Fa. Both, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Praxis Dr. Dörr, <strong>Sachsenbrunn</strong> Fa. Buff, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> Auengrund<br />

Fa. Entec, Crock Schlossbrauerei Sch<strong>war</strong>zbach<br />

Fa. GPM, Merbelsrod Familie Stickel, Sch<strong>war</strong>zbach<br />

Klasse 6 a der RS Crock und V. Fritz<br />

Vereine / Verbände<br />

Vereinsinfo des SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

Spiele der 1. Mannschaft Kreisliga 2005/2006 im August<br />

Sonntag, 07.08.2005<br />

15:00 Uhr TSV 08 Gleichamberg - SV Falke I<br />

Sonntag, 14.08.2005<br />

15:00 Uhr SG Mendhausen/Röhmhild I - SV Falke I<br />

Sonntag, 21.08.2005<br />

15:00 Uhr SV Falke I - SV Grün-Weiß Wal<strong>da</strong>u<br />

Sonntag, 28.08.2005<br />

15:00 Uhr SV Empor Heßberg - SV Falke I<br />

<strong>Der</strong> SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V. baut auf die Unterstützung<br />

unserer ersten Mannschaft durch unsere zahlreichen Fans, um<br />

eine genau so erfolgreiche Saison spielen zu können, wie es<br />

die letzte <strong>war</strong>.<br />

Dank der Alt-Herren-Mannschaft:<br />

Unsere Alt-Herren-Mannschaft möchte sich auf diesem Weg<br />

nochmals bei allen Helfern und Sponsoren be<strong>da</strong>nken, welche<br />

zum Gelingen des Alt-Herren-Turniers, anlässlich des Vereinsfests<br />

des SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V. beitrugen.<br />

Dankeschön an den Friseursalon Susann Straube, der die Pokale<br />

gesponsert hat, sowie an die Brauerei “Gampertbräu”, welche<br />

für jede Mannschaft ein kleines Fässchen Bier bereitstellte.<br />

Die Mountainbike-Freunde Bleßberg e. V.<br />

laden ein<br />

zum Bleßbergrennen<br />

und Tour für jedermann<br />

Helmpflicht!!!<br />

Fahren ohne Fahrradhelm<br />

auf eigene Gefahr!!<br />

am 28.08.2005<br />

Bleßbergrennen:<br />

Start: 10.00 Uhr<br />

auf dem Sportplatz Schirnrod<br />

Meldungen: bis 09.30 Uhr oder unter 0170-4462629<br />

Distanz: ca. 5,5 km, ca. 360 Höhenmeter<br />

Einzelstart im Abstand von 1 min<br />

Startgebühr: 3,00 Euro<br />

Tour für wirklich jedermann:<br />

Start: 10.00 Uhr auf dem Sportplatz Schirnrod,<br />

ca. 20 km<br />

Streckenabschnitte:<br />

Schirnrod, Stelzen, Gundelswind,Schalkau<br />

Kindertour:<br />

Start: 10.00 Uhr auf dem Sportplatz Schirnrod, ca. 14 km<br />

Streckenabschnitte:<br />

Schirnrod, Stelzen, Eisfeld, <strong>Sachsenbrunn</strong>,<br />

Schirnrod<br />

Familiennachmittag auch für Nicht-Radfahrer<br />

- ab 13.00 Uhr Polizei-Verkehrsschule<br />

- Geschicklichkeitsfahren für Kinder, ein kleiner Preis für jeden<br />

Teilnehmer<br />

- Mal- und Bastelstraße<br />

- Büchsenwerfen<br />

- ca. 17.00 Uhr Lagerfeuer mit Stock-Brot<br />

Gemütliches Beisammensein mit musikalischer Umrahmung.<br />

Wir freuen uns über jeden Besucher.<br />

Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt!!!


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 7 - Nr. 10/05<br />

“Werrataler Musikanten” aus <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

“Es ist so schön, ein Musikant zu sein…!”<br />

Die “Werrataler Musikanten aus <strong>Sachsenbrunn</strong>” sind vielerorts<br />

ein bekannter Begriff für gute Unterhaltung. Die aktiven Mitglieder<br />

unseres Vereins erfreuen <strong>da</strong>s ganze Jahr über viele Menschen<br />

aus nah und fern mit einer bunten Mischung aus volkstüml.<br />

Blasmusik und modernen Stimmungsliedern.<br />

Obwohl unsere Kapelle schon seit 1924 existiert, liegt der Altersdurchschnitt<br />

der aktiven Musiker bei nicht einmal 30 Jahren.<br />

Dies ist der Verdienst einer umfassenden Nachwuchsarbeit, die<br />

von einigen Vereinsmitgliedern geleistet wurde und wird. All jenen<br />

Mitgliedern und Ausbildern, die sich für Nachwuchsarbeit<br />

engagieren, möchten wir an dieser Stelle unseren Dank aussprechen!<br />

Wir möchten hier die Gelegenheit nutzen, noch mehr junge<br />

Menschen für unseren Verein zu gewinnen!<br />

Sollte jemand Interesse am Erlernen eines Musikinstrumentes<br />

haben, so wird unser Verein <strong>da</strong>für jede mögliche Unterstützung<br />

leisten. Verschiedene Instrumente stehen als Vereinseigentum<br />

zur Ausbildung zur Verfügung. Außerdem sind wir bei der Vermittlung<br />

von Ausbildern behilflich, wenn dies gewünscht werden<br />

sollte!<br />

Die “Werrataler Musikanten” werden demnächst eine “Schnupperveranstaltung”<br />

zu diesem Thema durchführen. Dabei können<br />

sich Interessenten über die unterschiedlichen Instrumente sowie<br />

die Möglichkeiten der Ausbildung informieren. <strong>Der</strong> genaue<br />

Termin wird von uns noch rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

Die Ansprechpartner unseres Vereins für alle Fragen rund um<br />

Ausbildung und Nachwuchsarbeit sind:<br />

Detlef Fritz, (musikal. Leiter)<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> Tel.: 60046<br />

Michael Kreuzberger (Nachwuchsarbeit)<br />

Hirschendorf Tel.: 301102<br />

Falk Steinerstauch (Nachwuchsarbeit)<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> Tel.: 61207<br />

Meldet euch! Mitmachen macht noch mehr Spaß als Zuhören!<br />

<strong>Der</strong> Vorstand<br />

Dankeschön an alle Helfer und Sponsoren<br />

Am 04. Juni führte der Feuerwehrverein Schirnrod e. V. ein traditionelles<br />

Backhausfest durch.<br />

Damit ein solches Fest stets gut gelingen kann, ist die Mitwirkung<br />

vieler fleißiger Helfer notwendig.<br />

Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden,<br />

Helfern, Sponsoren und Gästen herzlich be<strong>da</strong>nken.<br />

Ein besonderes Dankeschön an alle Einwohner der <strong>Gemeinde</strong><br />

Schirnrod, die auf irgend eine Weise zum Gelingen des Backhausfestes<br />

beigetragen haben.<br />

Für ihre Unterstützung be<strong>da</strong>nken wir uns besonders bei:<br />

- Herrn Herwig Jarosch, Heilbronn<br />

- Bäckerei Schnetter, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

- Schäferei Gebrüder Kieser, Eisfeld<br />

- Fleischerei Reinhardt, Crock<br />

- Getränkehandel Achtenhagen, Eisfeld<br />

- Weinspezialitäten Müller, Saargrund<br />

- Gestellbau Lutz, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

- <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und Bauhof, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Schirnrod im Juli 2005<br />

Kolk<br />

1. Vorstand<br />

Einladung<br />

zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

Eisfeld/Hirschendorf<br />

am 24.08.2005 um 19.30 Uhr<br />

in Eisfeld im Schlosssaal<br />

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum<br />

Gemeinschaftsjagdbezirk gehören, und auf denen die Jagd<br />

ausgeübt werden <strong>da</strong>rf, recht herzliche<br />

Einladung.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung<br />

2. Wahl der Wahlkommission<br />

3. Abstimmung über Verwendung der Rücklagen für gemeinnützige<br />

Zwecke<br />

4. Abstimmung über Verwendung der Rücklagen der ehemaligen<br />

Jagdgenossenschaft Hirschendorf<br />

5. Abstimmung über Jagdpachtverlängerung Jagdbogen Ost<br />

6. Mitteilung an die Mitgliederversammlung<br />

7. Schlusswort<br />

Steinerstauch<br />

Jagdvorsteher<br />

Sonstiges<br />

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Einwohner!<br />

In den nächsten Wochen werden Sie auch äußerlich beobachten<br />

können, <strong>da</strong>ss in unserer Kirche einiges vor sich geht. Denn<br />

an den alten Balken des Gotteshauses und insbesondere der<br />

Orgel hat über die Jahre nicht nur der Zahl der Zeit, sondern<br />

auch ein eifriger und kraftvoller Holzwurm genagt. Da wir nicht<br />

zulassen können, <strong>da</strong>ss die Orgel und weitere Kunstgegenstände<br />

aus unserer Kirche auf diesem Weg völlig zerstört werden,<br />

führen wir im September 2005 eine Schädlingsbekämpfung<br />

durch. Dazu wird unserer Kirche luftdicht eingepackt (wie der<br />

Reichstag vom Künstler Christo, aber wir bekommen keine Gage<br />

<strong>da</strong>für, sondern eine Rechnung), und anschließend werden<br />

die Holzschädlinge im Kircheninnenraum abgetötet. Es bleiben<br />

keine für Menschen und Kunstgüter schädlichen Rückstände<br />

in der Kirche!!!<br />

Nach dieser Notsicherungsmaßnahme soll unsere Orgel <strong>wieder</strong><br />

instand gesetzt werden, <strong>da</strong>mit sie noch lange mit volltönendem<br />

Klang zur Ehre Gottes und zu unserer Freude erklingen kann.<br />

Finanziell ist dieses Vorhaben mit Kosten von insgesamt vorläufig<br />

veranschlagten 65.000 EUR sehr aufwändig und nur in<br />

mehreren Bauabschnitten realisierbar. Inzwischen habe ich<br />

mich aber <strong>da</strong>von überzeugen können, <strong>da</strong>ss die Kirche im Dorf<br />

den meisten unserer Einwohner lieb und teuer ist und sie gern<br />

bereit sind, für ihre Erhaltung auch selbst etwas zu tun. Und so<br />

bin ich ganz optimistisch, <strong>da</strong>ss auch Sie helfen werden und die<br />

Orgelinstandsetzung in absehbarer Zeit erfolgen kann. Deshalb<br />

unsere herzliche Bitte: Unterstützen Sie <strong>da</strong>s Vorhaben mit<br />

Ihren Ideen und Engagement in der Öffentlichkeit und<br />

durch Ihre eigene Spendenbereitschaft!!!<br />

Für die Gründung eines Fördervereins zur Orgelsanierung laufen<br />

bereits erste Vorbereitungen. Die Gründungsversammlung<br />

findet am 23.09.05, 20.00 Uhr, im Pfarrhaus statt. Alle Interessenten<br />

sind sehr herzlich eingeladen!<br />

Herzlich willkommen sind Sie auch zu einem Orgelkonzert mit<br />

KMD Sterzik (Hildburghausen) am 23.09.05, 19.00 Uhr, in der<br />

Kirche zu <strong>Sachsenbrunn</strong> im Vorfeld der Versammlung aller Orgelfreunde.<br />

Spendenkonto Nr. 1120500432 bei der Kreissparkasse<br />

Hildburghausen (BLZ 84054040), Verwendungszweck:<br />

Orgel.<br />

Gemeinsam und mit Gottes Segen werden wir <strong>da</strong>s schaffen.<br />

Darauf freuen sich und grüßen herzlich<br />

Ihr <strong>Gemeinde</strong>kirchenrat sowie<br />

Pastorin B. Flade


<strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt - 8 - Nr. 10/05<br />

Anzeigenteil<br />

Nächster Re<strong>da</strong>ktionsschluß:<br />

Freitag, den 19.08.2005<br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

Freitag, den 02.09.2005<br />

Impressum: <strong>Sachsenbrunn</strong>er Lindenblatt<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>, Tel. 0 36 86 / 6 13 60<br />

Fax: 0 36 86 / 61 36 20, E-Mail: info@sachsenbrunn.de<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich GmbH,<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0,<br />

Fax 0 36 77 / 20 50 - 15<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Werner Stracke – Erreichbar unter der Anschrift<br />

des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine<br />

Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet<br />

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen<br />

auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farb<strong>wieder</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verantwortlicher Leiter für Geschäftsbereich Kommunen: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in der Einheitsgemeinde<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> einschließlich aller <strong>da</strong>zugehörigen Ortsteile. Im Be<strong>da</strong>rfsfall<br />

können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 € (inkl. Porto und<br />

7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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