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<strong>IMMOBILIEN</strong> <strong>weekly</strong> Ausgabe 86 29.09.2010 Seite 06<br />

Personalien<br />

Von Arminius<br />

zu Patrizia<br />

Augsburg: Dr. Pamela<br />

Hoerr, MRICS, wird<br />

zum 01.01.2011 neue<br />

Geschäftsführerin der<br />

Patrizia Wohnen GmbH<br />

und dort den Bereich<br />

Asset Management<br />

verantworten. Die pro-<br />

Dr. Pamela Hoerr<br />

Foto: Patrizia<br />

movierte Diplom-<br />

Kauffrau war zuletzt<br />

bei der Arminius Kapitalgesellschaft,Frankfurt<br />

a. M., tätig.<br />

Unternehmen<br />

Zum vierten Mal<br />

Frankfurt a. M./<br />

London: CB Richard<br />

Ellis wurde bei den<br />

Euromoney Real Estate<br />

Awards zum vierten<br />

Mal seit der Einführung<br />

der Preise im Jahr<br />

2005 als weltweit führendesImmobilienberatungsunternehmen<br />

ausgezeichnet. Euromoney<br />

befragt in 160<br />

Ländern jährlich Entscheider<br />

im Finanzwesen,<br />

nach den besten<br />

Beratern, Entwicklern<br />

und Banken in der Immobilienwirtschaft<br />

auf<br />

globaler, regionaler<br />

und nationaler Basis.<br />

pace-Plattform errechnet, die von Hypoport AG, der Muttergesellschaft von Dr.<br />

Klein, betrieben wird. Die Basis bilden rund zehntausend Finanzierungen mit<br />

einem monatlichen Finanzierungsvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro.<br />

Laut Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher Dr. Klein & Co. AG, sind die aktuellen<br />

Finanzierungsmöglichkeiten so günstig wie noch nie. Die Sollzinsen für<br />

Darlehen sanken in den vergangenen Monaten kontinuierlich und stehen auf<br />

einem historischen Tief. Allerdings wurden die Regeln für die Kreditvergabe<br />

verschärft und die Bonität des Kunden hat an Bedeutung zugenommen.<br />

Insbesondere bei der Standardrate, der Rate, die ein Immobilienkäufer durchschnittlich<br />

für sein fremdfinanziertes Objekt bezahlen muss, spiegelt sich die<br />

Zinsentwicklung der letzten Zeit wieder: Sie verringerte sich kontinuierlich und<br />

steht aktuell bei 706 Euro. Im Vergleich zum Vormonat fiel die Rate im August<br />

2010 um 3,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr zahlt ein Kunde heute sogar<br />

eine um 15,5 Prozent geringere Rate für ein Darlehen mit gleichen Parametern.<br />

Die Ersparnis, die durch das günstige Zinsniveau entsteht, führt zu höheren<br />

Tilgungsraten. Lag 2009 der durchschnittliche Tilgungssatz bei 1,52 Prozent<br />

betrug, er im August 2010 1,87 Prozent, ein Plus von 23 Prozent.<br />

Generell geht der Trend hin zu längeren Sollzinsbindungen. Im vergangenen<br />

Jahr betrug sie im Durchschnitt noch neun Jahre und acht Monate. Zwischenzeitlich<br />

ist sie auf zehn Jahre und sieben Monate und damit um 8,89 Prozent<br />

angestiegen. Allein im Vergleich zum Juli gab es im August 2010 eine Zunahme<br />

um fünf Monaten.<br />

Betrachtet man die durchschnittlichen Darlehenshöhen, ist ein deutlicher Trend<br />

nach oben zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vormonat ist die durchschnittliche<br />

Darlehenshöhe um 3,04 Prozent auf 148.149 Euro angestiegen, was einem<br />

Plus von 4.374 Euro entspricht. Ursache hierfür ist die zunehmende Attraktivität<br />

von Immobilien, die sich in steigenden Immobilienpreisen niederschlägt.<br />

Gleichzeitig ist die Eigenkapitalquote der Erwerber gestiegen. Der<br />

durchschnittliche Beleihungsauslauf belief sich 2009 auf 80,8 Prozent und ist<br />

bis zum August 2010 auf 77,6 Prozent gesunken.<br />

Schweigen ist nichts, miteinander reden ist Gold<br />

Nun ist er also da, der lang erwartete Gesetzentwurf zur „Stärkung des Anlegerschutzes<br />

und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“.<br />

Es enthält vor allem Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Investmentgesetzes.<br />

Die Wesentlichen Neuerungen sind<br />

● die Errichtung einer nicht öffentlichen Datenbank bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei der sich Anlageberater, Vertriebsverantwortliche<br />

und Compliance-Beauftragte registrieren lassen und ihre Qualifikation<br />

belegen müssen. Gibt es Verstöße gegen den Anlegerschutz, kann künftig<br />

angeordnet werden, die dafür verantwortlichen Mitarbeiter zwei Jahre für<br />

die entsprechende Position zu sperren. Bei Nichtbefolgung der Vorgaben drohen<br />

Bußgelder. Diese Vorschrift tritt aber erst ein Jahr nach Gesetzesverkündigung<br />

in Kraft.

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