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<strong>IMMOBILIEN</strong> <strong>weekly</strong> Ausgabe 86 29.09.2010 Seite 06<br />
Personalien<br />
Von Arminius<br />
zu Patrizia<br />
Augsburg: Dr. Pamela<br />
Hoerr, MRICS, wird<br />
zum 01.01.2011 neue<br />
Geschäftsführerin der<br />
Patrizia Wohnen GmbH<br />
und dort den Bereich<br />
Asset Management<br />
verantworten. Die pro-<br />
Dr. Pamela Hoerr<br />
Foto: Patrizia<br />
movierte Diplom-<br />
Kauffrau war zuletzt<br />
bei der Arminius Kapitalgesellschaft,Frankfurt<br />
a. M., tätig.<br />
Unternehmen<br />
Zum vierten Mal<br />
Frankfurt a. M./<br />
London: CB Richard<br />
Ellis wurde bei den<br />
Euromoney Real Estate<br />
Awards zum vierten<br />
Mal seit der Einführung<br />
der Preise im Jahr<br />
2005 als weltweit führendesImmobilienberatungsunternehmen<br />
ausgezeichnet. Euromoney<br />
befragt in 160<br />
Ländern jährlich Entscheider<br />
im Finanzwesen,<br />
nach den besten<br />
Beratern, Entwicklern<br />
und Banken in der Immobilienwirtschaft<br />
auf<br />
globaler, regionaler<br />
und nationaler Basis.<br />
pace-Plattform errechnet, die von Hypoport AG, der Muttergesellschaft von Dr.<br />
Klein, betrieben wird. Die Basis bilden rund zehntausend Finanzierungen mit<br />
einem monatlichen Finanzierungsvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro.<br />
Laut Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher Dr. Klein & Co. AG, sind die aktuellen<br />
Finanzierungsmöglichkeiten so günstig wie noch nie. Die Sollzinsen für<br />
Darlehen sanken in den vergangenen Monaten kontinuierlich und stehen auf<br />
einem historischen Tief. Allerdings wurden die Regeln für die Kreditvergabe<br />
verschärft und die Bonität des Kunden hat an Bedeutung zugenommen.<br />
Insbesondere bei der Standardrate, der Rate, die ein Immobilienkäufer durchschnittlich<br />
für sein fremdfinanziertes Objekt bezahlen muss, spiegelt sich die<br />
Zinsentwicklung der letzten Zeit wieder: Sie verringerte sich kontinuierlich und<br />
steht aktuell bei 706 Euro. Im Vergleich zum Vormonat fiel die Rate im August<br />
2010 um 3,6 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr zahlt ein Kunde heute sogar<br />
eine um 15,5 Prozent geringere Rate für ein Darlehen mit gleichen Parametern.<br />
Die Ersparnis, die durch das günstige Zinsniveau entsteht, führt zu höheren<br />
Tilgungsraten. Lag 2009 der durchschnittliche Tilgungssatz bei 1,52 Prozent<br />
betrug, er im August 2010 1,87 Prozent, ein Plus von 23 Prozent.<br />
Generell geht der Trend hin zu längeren Sollzinsbindungen. Im vergangenen<br />
Jahr betrug sie im Durchschnitt noch neun Jahre und acht Monate. Zwischenzeitlich<br />
ist sie auf zehn Jahre und sieben Monate und damit um 8,89 Prozent<br />
angestiegen. Allein im Vergleich zum Juli gab es im August 2010 eine Zunahme<br />
um fünf Monaten.<br />
Betrachtet man die durchschnittlichen Darlehenshöhen, ist ein deutlicher Trend<br />
nach oben zu verzeichnen. Im Gegensatz zum Vormonat ist die durchschnittliche<br />
Darlehenshöhe um 3,04 Prozent auf 148.149 Euro angestiegen, was einem<br />
Plus von 4.374 Euro entspricht. Ursache hierfür ist die zunehmende Attraktivität<br />
von Immobilien, die sich in steigenden Immobilienpreisen niederschlägt.<br />
Gleichzeitig ist die Eigenkapitalquote der Erwerber gestiegen. Der<br />
durchschnittliche Beleihungsauslauf belief sich 2009 auf 80,8 Prozent und ist<br />
bis zum August 2010 auf 77,6 Prozent gesunken.<br />
Schweigen ist nichts, miteinander reden ist Gold<br />
Nun ist er also da, der lang erwartete Gesetzentwurf zur „Stärkung des Anlegerschutzes<br />
und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“.<br />
Es enthält vor allem Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Investmentgesetzes.<br />
Die Wesentlichen Neuerungen sind<br />
● die Errichtung einer nicht öffentlichen Datenbank bei der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei der sich Anlageberater, Vertriebsverantwortliche<br />
und Compliance-Beauftragte registrieren lassen und ihre Qualifikation<br />
belegen müssen. Gibt es Verstöße gegen den Anlegerschutz, kann künftig<br />
angeordnet werden, die dafür verantwortlichen Mitarbeiter zwei Jahre für<br />
die entsprechende Position zu sperren. Bei Nichtbefolgung der Vorgaben drohen<br />
Bußgelder. Diese Vorschrift tritt aber erst ein Jahr nach Gesetzesverkündigung<br />
in Kraft.