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OPTI 2013 - Die GHM

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Merkblatt<br />

Standbauten und Exponate im Freigelände<br />

■ Genehmungspflichtige Standbauten<br />

Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderungen<br />

der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau<br />

und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien<br />

für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.<br />

Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m 2 oder eine Höhe von 5 m<br />

überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice<br />

der Messe München GmbH (MMG) einzuholen.<br />

Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach<br />

BayBO und FiBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten<br />

und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m 2 , Bühnen, Überdachungen<br />

etc.) in jedem Fall zu erbringen.<br />

■ Standsicherheit<br />

Alle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für<br />

die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich,<br />

die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und<br />

Schneelasten) sind zu beachten.<br />

■ Verkehrslasten/Lastannahmen<br />

Für mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien genannten<br />

Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN 1055 Teil<br />

3 Tabelle 1 anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“).<br />

■ Windlasten<br />

Bei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruck-<br />

und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA<br />

(2010) für alle tragenden Über dachungen und Außenwände nachweislich zu berücksichtigen<br />

mit Staudruckan sätzen bei:<br />

Standbau-Höhe bis 10 m q = 0,65 kN/m 2<br />

Standbau-Höhe 10 m < h � 18 m q = 0,75 kN/m 2<br />

Standbau-Höhe 18 m < h � 25 m q = 0,82 kN/m 2<br />

oder Windlasten nach DIN 1055 Teil 4 (Ausg. 03.2005) mit folgenden standortbezogenen<br />

Kennwerten zu ermitteln:<br />

München: Geländehöhe < 600 m über NN<br />

Wind-Zone II<br />

Bezugswindgeschwindigkeit: v ref, 0 = 25 m/s<br />

Bezugsstaudruck: q ref = 0,39 kN/m 2<br />

Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen.<br />

Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN<br />

EN 13782 (2006) nachweisbar:<br />

Standbau-Höhe bis 5 m q red = 0,5 kN/m 2<br />

■ Windlasten für Krane<br />

Bei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN<br />

EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA (2010) nachweislich zu<br />

berücksichtigen.<br />

■ Schneelasten<br />

Für Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September)<br />

müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden.<br />

Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regulären<br />

Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/<br />

NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen:<br />

München: Geländehöhe < 540 m über NN<br />

Schneelastzone Ia<br />

Regelschneelast: s 0 = 1,15 kN/m 2 (gemäß Rundschreiben LH München)<br />

■ Schneeräumung<br />

Sofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstellungsfläche<br />

befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der MMG angemeldet<br />

werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden).<br />

<strong>Die</strong>se Maßnahme wird von der MMG auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug<br />

der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Fläche für übliches<br />

Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller<br />

für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich.<br />

Seite 1 / 1<br />

■ Warnung bei Unwetter<br />

Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr<br />

als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe<br />

München GmbH an alle Aussteller im Freigelände.<br />

Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegenden<br />

Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten,<br />

unverzüglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen.<br />

Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der<br />

Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten.<br />

■ Betriebseinstellung<br />

Zur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den<br />

Aussteller vorzusehen:<br />

1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungsgenehmigung<br />

(Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung.<br />

2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen<br />

und -personal.<br />

3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der<br />

Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste<br />

der Messe München GmbH.<br />

■ Aufstellung von Exponaten<br />

Sämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vorherigen<br />

Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG.<br />

■ Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m Höhe<br />

<strong>Die</strong> Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände<br />

erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich<br />

ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot/weiß) an exponierter<br />

Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der<br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen<br />

vom 02.09.2004 zu befeuern.<br />

■ Einbringung von Fundamenten<br />

Für jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und<br />

Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei<br />

der MMG einzureichen.<br />

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos<br />

zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle<br />

wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens<br />

30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der MMG eine vertragliche Regelung<br />

getroffen wurde.<br />

■ Übergabe der Standflächen nach Abbauende<br />

Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen<br />

Zustand der MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei<br />

der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden.<br />

<strong>Die</strong> Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbeiten<br />

aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten.<br />

Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten<br />

des betreffenden Ausstellers instandgesetzt.<br />

Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausgeführt<br />

worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen<br />

zu lassen.<br />

■ Sonstiges<br />

In Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der<br />

Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG ein Abstand von 0,5 m zur<br />

rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen<br />

Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw.<br />

Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen<br />

sie jederzeit zugänglich sein.<br />

Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der<br />

MMG begonnen werden.<br />

Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.<br />

Stand: Juni 2012

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