OPTI 2013 - Die GHM
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Merkblatt<br />
Standbauten und Exponate im Freigelände<br />
■ Genehmungspflichtige Standbauten<br />
Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderungen<br />
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau<br />
und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien<br />
für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.<br />
Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m 2 oder eine Höhe von 5 m<br />
überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice<br />
der Messe München GmbH (MMG) einzuholen.<br />
Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach<br />
BayBO und FiBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten<br />
und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m 2 , Bühnen, Überdachungen<br />
etc.) in jedem Fall zu erbringen.<br />
■ Standsicherheit<br />
Alle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für<br />
die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich,<br />
die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und<br />
Schneelasten) sind zu beachten.<br />
■ Verkehrslasten/Lastannahmen<br />
Für mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien genannten<br />
Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN 1055 Teil<br />
3 Tabelle 1 anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“).<br />
■ Windlasten<br />
Bei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruck-<br />
und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA<br />
(2010) für alle tragenden Über dachungen und Außenwände nachweislich zu berücksichtigen<br />
mit Staudruckan sätzen bei:<br />
Standbau-Höhe bis 10 m q = 0,65 kN/m 2<br />
Standbau-Höhe 10 m < h � 18 m q = 0,75 kN/m 2<br />
Standbau-Höhe 18 m < h � 25 m q = 0,82 kN/m 2<br />
oder Windlasten nach DIN 1055 Teil 4 (Ausg. 03.2005) mit folgenden standortbezogenen<br />
Kennwerten zu ermitteln:<br />
München: Geländehöhe < 600 m über NN<br />
Wind-Zone II<br />
Bezugswindgeschwindigkeit: v ref, 0 = 25 m/s<br />
Bezugsstaudruck: q ref = 0,39 kN/m 2<br />
Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen.<br />
Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN<br />
EN 13782 (2006) nachweisbar:<br />
Standbau-Höhe bis 5 m q red = 0,5 kN/m 2<br />
■ Windlasten für Krane<br />
Bei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN<br />
EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA (2010) nachweislich zu<br />
berücksichtigen.<br />
■ Schneelasten<br />
Für Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September)<br />
müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden.<br />
Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regulären<br />
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/<br />
NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen:<br />
München: Geländehöhe < 540 m über NN<br />
Schneelastzone Ia<br />
Regelschneelast: s 0 = 1,15 kN/m 2 (gemäß Rundschreiben LH München)<br />
■ Schneeräumung<br />
Sofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstellungsfläche<br />
befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der MMG angemeldet<br />
werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden).<br />
<strong>Die</strong>se Maßnahme wird von der MMG auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug<br />
der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Fläche für übliches<br />
Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller<br />
für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich.<br />
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■ Warnung bei Unwetter<br />
Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr<br />
als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe<br />
München GmbH an alle Aussteller im Freigelände.<br />
Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegenden<br />
Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten,<br />
unverzüglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen.<br />
Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der<br />
Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten.<br />
■ Betriebseinstellung<br />
Zur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den<br />
Aussteller vorzusehen:<br />
1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungsgenehmigung<br />
(Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung.<br />
2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen<br />
und -personal.<br />
3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der<br />
Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste<br />
der Messe München GmbH.<br />
■ Aufstellung von Exponaten<br />
Sämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vorherigen<br />
Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG.<br />
■ Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m Höhe<br />
<strong>Die</strong> Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände<br />
erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich<br />
ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot/weiß) an exponierter<br />
Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der<br />
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen<br />
vom 02.09.2004 zu befeuern.<br />
■ Einbringung von Fundamenten<br />
Für jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und<br />
Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei<br />
der MMG einzureichen.<br />
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos<br />
zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle<br />
wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens<br />
30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der MMG eine vertragliche Regelung<br />
getroffen wurde.<br />
■ Übergabe der Standflächen nach Abbauende<br />
Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen<br />
Zustand der MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei<br />
der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden.<br />
<strong>Die</strong> Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbeiten<br />
aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten.<br />
Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten<br />
des betreffenden Ausstellers instandgesetzt.<br />
Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausgeführt<br />
worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen<br />
zu lassen.<br />
■ Sonstiges<br />
In Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der<br />
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG ein Abstand von 0,5 m zur<br />
rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen<br />
Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw.<br />
Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen<br />
sie jederzeit zugänglich sein.<br />
Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der<br />
MMG begonnen werden.<br />
Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.<br />
Stand: Juni 2012