Preisblätter Netzentgelte Strom ab 01.01.2013 - Stadtwerke Bebra ...
Preisblätter Netzentgelte Strom ab 01.01.2013 - Stadtwerke Bebra ...
Preisblätter Netzentgelte Strom ab 01.01.2013 - Stadtwerke Bebra ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Preisblatt Netznutzungsentgelte <strong>Strom</strong> der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> GmbH<br />
gültig <strong>ab</strong> <strong>01.01.2013</strong><br />
Anlage 1<br />
Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung des <strong>Strom</strong>netzes der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> GmbH basieren<br />
auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der <strong>Strom</strong>netzentgeltverordnung (<strong>Strom</strong>NEV) und der<br />
<strong>Strom</strong>netzzugangsverordnung (<strong>Strom</strong>NZV).<br />
Das angepasste Preisblatt für die <strong>Netzentgelte</strong> <strong>Strom</strong>, gültig <strong>ab</strong> <strong>01.01.2013</strong>, beruht auf der Festlegung der<br />
Erlösobergrenze durch das Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden<br />
gemäß § 17 ARegV.<br />
1. Entnahmestellen ohne registrierende ¼h Leistungsmessung (Kleinkunden)<br />
Grundpreis (GP) entfällt<br />
Arbeitspreis (AP) 5,80 ct/kWh<br />
Kommunaler Verbrauch (einschl. Straßenbeleuchtung) 5,22 ct/kWh<br />
Netznutzungsentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen<br />
Arbeitspreis (Nachtspeicherheizung) 2,70 ct/kWh<br />
Arbeitspreis (Wärmepumpe) 4,00 ct/kWh<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und den gesetzlichen Steuern und Abg<strong>ab</strong>en<br />
2. Entnahmestellen mit registrierender ¼h Leistungsmessung (Lastgangkunden)<br />
Leistungs-<br />
preis<br />
Jahresbenutzungsdauer<br />
< 2500 h/a > 2500 h/a<br />
Arbeitspreis Leistungs-<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und den gesetzlichen Steuern und Abg<strong>ab</strong>en<br />
1/5 21.12.2012<br />
preis<br />
Arbeitspreis<br />
Entnahme aus: €/kWa ct/kWh €/kWa ct/kWh<br />
Mittelspannungsnetz MS 11,97 3,93 106,59 0,15<br />
Mittelspannungsnetz mit<br />
NS-Messung<br />
12,33 4,05 109,79 0,15<br />
Umspannung MS/NS 18,66 4,27 100,93 0,98<br />
Niederspannungsnetz NS 23,28 4,88 110,36 1,40
3. Mess- und Abrechnungsentgelte<br />
Anlage 1<br />
Für die Ausführung der Messung wird ein Messentgelt pro Messeinrichtung erhoben. Das Messentgelt beinhaltet die<br />
Leistungen für die monatliche Messung bei leistungsgemessenen Kunden bzw. eine jährliche Messung bei nichtleistungs-<br />
gemessenen Kunden. Sind weitere Messungen gewünscht oder erforderlich, wird für jede weitere Messung ein Messentgelt<br />
erhoben.<br />
Für die Ausführung der Abrechnung wird ein Abrechnungsentgelt pro Messeinrichtung erhoben. Das Abrechnungsentgelt<br />
beinhaltet die Leistungen für die monatlichen Abrechnungen bei leistungsgemessenen Kunden bzw. eine jährliche<br />
Abrechnung bei nichtleistungsgemessenen Kunden. Sind weitere unterjährige Abrechnungen gewünscht oder erforderlich,<br />
wird für jede weitere Abrechnung ein Abrechnungsentgelt erhoben.<br />
Entnahmestellen ohne registrierende ¼h Leistungsmessung (Kleinkunden)<br />
Mess- und Abrechnungspreise<br />
Messstellenbetrieb<br />
Messung Abrechnung<br />
Eintarifzähler -Messung 8,40 €/a 4,92 €/Vorgang 12,00 €/Vorgang<br />
Zweitarifzähler-Messung 16,92 €/a 7,32 €/Vorgang 12,00 €/Vorgang<br />
Smart Mieter Preise werden nach Anfrage angeboten<br />
Entnahmestellen mit registrierender ¼h Leistungsmessung (Lastgangkunden)<br />
Mess- und Abrechnungspreis<br />
Mittelspannung<br />
Mittelspannung mit NS- Messung<br />
Niederspannung<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer.<br />
4. Blindleistungsbereitstellung<br />
Im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen wird ein Blindstrombedarf bei einem cos phi von größer 0,9 induktiv<br />
gedeckt. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Messeinrichtungen zur Erfassung des Blindstrombedarfs einzubauen.<br />
Bei einer Unterschreitung des cos phi von 0,9 induktiv stellt der Netzbetreiber zusätzlich in Rechnung:<br />
bei Entnahmestellen in Niederspannung 1,53 ct/kvarh<br />
bei Entnahmestellen in Mittelspannung 1,02 ct/kvarh<br />
Erfolgt die Messung bei Mittelspannungskunden auf der Niederspannungsseite, so werden die gemessenen<br />
Verbrauchwerte um einen Geltungsbereichszuschlag von 3 % erhöht.<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Messstellenbetrieb<br />
555,00 €/a<br />
234,00 €/a<br />
234,00 €/a<br />
Messung Abrechnung<br />
27,60 €/Vorgang 18,00 €/Vorgang<br />
23,40 €/Vorgang 18,00 €/Vorgang<br />
23,40 €/Vorgang 18,00 €/Vorgang<br />
2/5 21.12.2012
5. Reserveleistung<br />
Kunden mit Eigenerzeugung können Reservenetzkapazität bestellen, soweit sie bei einem Ausfall ihrer<br />
Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> GmbH beziehen möchten.<br />
Jahresleistungspreis für Inanspruchnahme von<br />
Reservenetzkapazität<br />
Mittelspannung<br />
Umspannung MS/NS<br />
Niederspannung<br />
Erfolgt die Messung bei Mittelspannungskunden auf der Niederspannungsseite, so werden die gemessenen<br />
Verbrauchswerte - Leistung und Arbeit - um einen Geltungsbereichszuschlag von 3% erhöht.<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und den gesetzlichen Steuern und Abg<strong>ab</strong>en<br />
6. Monatsleistungspreise: Kunden mit registrierender ¼h Leistungsmessung (Lastgangkunden)<br />
Preise zzgl. Umsatzsteuer, Konzessions<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e und den gesetzlichen Steuern und Abg<strong>ab</strong>en<br />
7. Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz<br />
Anlage 1<br />
Die Preise für die Netznutzung erhöhen sich entsprechend des Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung<br />
und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Für das Jahr 2012 kommen folgende Aufschläge zum<br />
Ansatz:<br />
Letztverbrauchergruppe A<br />
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh je Abnahmestelle. Die Umlage beträgt bei der<br />
Letztverbrauchergruppe A 0,126 ct/kWh.<br />
Leistungs-<br />
preis<br />
bis 200 h bis 400 h bis 600 h<br />
9,93 €/kW 35,92 €/kW 41,91 €/kW<br />
46,65 €/kW 55,98 €/kW 65,31 €/kW<br />
58,21 €/kW 69,85 €/kW 81,49 €/kW<br />
Monatsverträge<br />
Arbeitspreis<br />
Entnahme aus: €/kWa (Monat) ct/kWh<br />
Mittelspannungsnetz MS 17,77 0,15<br />
Mittelspannungsnetz mit NS-<br />
Messung<br />
18,30 0,15<br />
Umspannung MS/NS 16,82 0,98<br />
Niederspannungsnetz NS 18,39 1,40<br />
3/5 21.12.2012
Letztverbrauchergruppe B<br />
Anlage 1<br />
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, die jedoch nicht<br />
zur Letztverbrauchergruppe C gehören. Die KWKG-Umlage entspricht bei Verbräuchen der<br />
Letztverbrauchergruppe B bis einschließlich 100.000 kWh der Umlage der Letztverbraucherguppe A. Die<br />
KWKModG-Umlage für über 100.000 kWh hinausgehende Verbräuche beträgt 0,06 ct/kWh.<br />
Letztverbrauchergruppe C<br />
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, die dem<br />
produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen<br />
sind und deren <strong>Strom</strong>kosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen h<strong>ab</strong>en. Die<br />
KWKG-Umlage beträgt bei Verbräuchen der Letztverbrauchergruppe C bis einschließlich 100.000 kWh der<br />
Umlage der Letztverbraucherguppe A. Für über 100.000 kWh hinausgehende Verbräuche beträgt die KWKG-<br />
Umlage 0,025 ct/kWh. Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C muss der Letztverbraucher durch ein<br />
Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat jährlich bis zum 31. März des Folgejahres nachweisen.<br />
8. Sonderkundenumlage gemäß §19 <strong>Strom</strong>NEV<br />
Die Preise für die Netznutzung erhöht sich um eine vom Netzbetreiber erhobene und von den<br />
Übertragungsnetzbetreibern festgelegte Umlage (Sonderkundenaufschlag) nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV, die<br />
für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage für 2013<br />
wird von Letztverbrauchern erhoben:<br />
LV-Gruppe A: 0,329 ct/kWh<br />
LV-Gruppe B: 0,050 ct/kWh<br />
LV-Gruppe C: 0,025 ct/kWh<br />
9. Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG – Novelle (Offshore-Haftungsumlage)<br />
Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird<br />
in § 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem<br />
Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf<br />
die <strong>Netzentgelte</strong> gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden.<br />
Die Offshore-Haftungsumlage wird <strong>ab</strong> dem <strong>01.01.2013</strong> von Letztverbrauchern erhoben.<br />
Letztverbrauchergruppe A: 0,250 ct/kWh<br />
Letztverbrauchergruppe B: 0,050 ct/kWh<br />
Letztverbrauchergruppe C: 0,025 ct/kWh<br />
Letztverbrauchergruppe A:<br />
<strong>Strom</strong>mengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.<br />
4/5 21.12.2012
Letztverbrauchergruppe B:<br />
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen<br />
Anlage 1<br />
zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende <strong>Strom</strong>bezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage<br />
von 0,050 ct/kWh.<br />
Letztverbrauchergruppe C:<br />
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der<br />
Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren <strong>Strom</strong>kosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier<br />
Prozent des Umsatzes überstiegen h<strong>ab</strong>en, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende <strong>Strom</strong>bezüge eine<br />
maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kWh.<br />
10. Hinweise/Ergänzungen zum Preisblatt:<br />
Bereitstellung und Weiterleitung der Verrechnungsdaten und Lastgänge an berechtigte<br />
Dritte<br />
Für die Datenbereitstellung muss das Messfeld an die Zählerstandsfernübertragung (ZFÜ) angeschlossen<br />
sein. Hierfür ist ein uneingeschränkter, ständig verfügbarer, d. h. analoger, durchwahlfähiger<br />
Nebenstellentelefonanschluss mit Amtsberechtigung Voraussetzung.<br />
Alternativ dazu können auch GSM-Funkmodule eingesetzt werden, sofern der Kunde einen Mehrpreis von 10<br />
Euro pro Monat als zusätzliches Entgelt für Mess- und Abrechnungsleistungen akzeptiert.<br />
Die einmalige Datenbereitstellung an den Lieferanten in dem von Ihm gewünschten Intervall erfolgt kostenfrei<br />
im EDIFACT / MSCONS-Format oder vergleichbarer Form. Die Bereitstellung beinhaltet die Dateien des<br />
letzten zurückliegenden vollständigen Monats bzw. der vergangenen vereinbarten Intervallzeit.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bebra</strong> GmbH ist berechtigt, bei durch den Kunden verursachten Störungen der<br />
Datenübertragung, ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 60,00 € pro Monat und Ablesung für die manuelle<br />
Auslesung zu erheben.<br />
5/5 21.12.2012