September - Schibri-Verlag
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4 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland<br />
Nr. 06/2011<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorhaben der Firma<br />
Agrar Westerbeek GmbH zur Errichtung und Betreib einer<br />
Hähnchenmastanlage mit 150.000 Tierplätze in Wilsickow<br />
mit der Maßgabe zu, dass der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung sicherzustellen und die<br />
Sanierung des Plötzenpfuhls in Wilsickow vorzunehmen hat.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
12 10 0 2 0<br />
14. (BV-Nr.: 0190/11) Stellungnahme der Gemeinde<br />
Uckerland als Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben<br />
der Firma Winter GmbH zur Errichtung einer<br />
Hähnchenmastanlage in Wilsickow<br />
Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorhaben der Firma<br />
Agrar Winter GmbH zur Errichtung und Betreib einer Hähnchenmastanlage<br />
mit 150.000 Tierplätze in Wilsickow mit der<br />
Maßgabe zu, dass der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung sicherzustellen und die Sanierung<br />
des Plötzenpfuhls in Wilsickow vorzunehmen hat.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
12 10 0 2 0<br />
15. (BV-Nr.: 0191/11) Stellungnahme der Gemeinde<br />
Uckerland als Behörde und Träger öffentlicher Belange<br />
zum Ersatzneubau der Brücke an der B 104<br />
über den Mühlbach bei Wilsickow<br />
Die Gemeindevertretung Uckerland stimmt dem Ersatzneubau<br />
der Brücke an der B 104 über den Mühlenbach<br />
bei Wilsickow einschließlich der Krümmenverbesserung<br />
und landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen mit folgenden<br />
Auflagen zu:<br />
1. Die Grundstückszufahrt in der Gemarkung Milow auf<br />
dem Flurstück 11 in der Flur 3, ist mit der Baumaßnahme<br />
in ihren ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.<br />
Die Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrt<br />
sind durch die Bundesrepublik Deutschland zu tragen.<br />
2. Bei der Brückenplanung ist der Bau eines Radweges<br />
zu berücksichtigen.<br />
3. Der alte Straßenverlauf ist aufzunehmen und die Fläche<br />
als Ackerland zu renaturieren.<br />
4. Die Gemeinde Uckerland lehnt die vom Landesbetrieb<br />
für Straßenwesen Brandenburg vorgeschlagene<br />
Umleitung auf die Straße Wilsickow – Milow für den<br />
landwirtschaftlichen Verkehr, dem Schülerverkehr und<br />
den Einsatzkräften ab, da durch den Landesbetrieb<br />
für Straßenwesen Brandenburg nicht sichergestellt<br />
werden kann, dass die Umleitung auf diese Nutzung<br />
beschränkt wird.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
12 12 0 0 0<br />
16. Anfragen der Gemeindevertreter<br />
Herr Ringk fragt nach, wie die ausreichende Löschwasserversorgung<br />
im Ortsteil Jagow im Brandfall abgesichert ist.<br />
Frau Wernicke erläutert, dass das Fahrzeug der Ortswehr<br />
Jagow zu jeder Zeit mit Löschwasser aufgefüllt sein muss.<br />
Die Ortswehr Jagow ist als Erste vor Ort. Die Ortswehr<br />
Bandelow kann mit ihrem Löschfahrzeug die Jagower<br />
Wehr unterstützen. Des Weiteren kann der Köhntop, je<br />
nach Wasserstand, als Löschwasserentnahmestelle genutzt<br />
werden.<br />
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht<br />
öffentlichen Teils der Sitzung<br />
01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen<br />
die Niederschrift über den nicht öffentlichen<br />
Teil der Sitzung am 28.04.2011<br />
Dem nicht öffentlichen Teil der Niederschrift vom 28.04.2011<br />
wird zugestimmt.<br />
02. (BV-Nr.: 0183/11) Verlängerung Arbeitsvertrag<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
12 11 0 1 0<br />
03. (BV-Nr.: 0192/11) Verkauf von Gebäuden und<br />
Grundstücken<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.<br />
12 12 0 0 0<br />
04. Windfeld Bandelow – Stellungnahme Entwurf Regionalplan<br />
und Vorstellungen der Firmen<br />
Frau Wernicke macht darauf aufmerksam, dass in der<br />
Gemeindeverwaltung sowie im Landkreis Uckermark Unterlagen<br />
zum Beteiligungsverfahren „Windenergie“ zur Einsicht<br />
zur Verfügung stehen. Sie geht davon aus, dass sich<br />
die Gemeindevertreter im Landkreis Uckermark informiert<br />
haben, da bisher keiner Einsicht in die Unterlagen bei der<br />
Gemeindeverwaltung genommen hat.<br />
Zusammenfassend trägt Frau Wernicke ihre Ergebnisse<br />
der Überprüfung dieser Unterlagen vor. Sie ist der Meinung,<br />
dass das Kriterium „Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit“<br />
das Einzige ist, welches die Gemeinde beurteilen<br />
und wozu sie eine Stellungnahme abgeben kann.<br />
Frau Wernicke schlägt folgende Argumentation bei den<br />
Stellungnahmen vor:<br />
1. Was ist ein Bereich mit erheblicher Vorprägung?<br />
2. Besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan für 12 Anlagen<br />
mit einem Abstand von 800 bis 1.000 Metern,<br />
bedeutet dies nicht, dass die Gemeinde einen rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan hat, der den Bau weiterer<br />
Anlagen zulässt.<br />
3. Die Aussage, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
als kommunaler Antrag gewertet werden kann, ist nicht<br />
zutreffend.<br />
Sie informiert, dass die vorstelligen Firmen angeschrieben<br />
und gebeten wurden, der Gemeinde ihre Vorstellungen<br />
zur Planung und Bebauung der Windeignungsgebiete<br />
mitzuteilen.<br />
Anhand einer Präsentation fasst Frau Wernicke die Antworten<br />
der Firmen zusammen.<br />
Bei Überprüfung der Umsetzung der bisherigen Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind Unstimmigkeiten festgestellt worden. Die<br />
Erledigung der Auflagen wird kontrolliert.<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt,<br />
keine Stellungnahme zum Windeignungsgebiet<br />
Bandelow abzugeben.