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S t a d t C h a m 93413 Cham, 06. Februar 2012<br />

Sehr geehrte Frau Stadträtin,<br />

sehr geehrter Herr Stadtrat,<br />

am<br />

Mittwoch, 15. Februar 2012, 17.00 Uhr<br />

findet die 1. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses Cham im<br />

„Kleinen Sitzungssaal“ des Rathauses Cham, Marktplatz 2, 93413 Cham, statt.<br />

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1. Informationen<br />

Tagesordnung<br />

2. Sanierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet;<br />

Vorstellung des Konzepts der Stadtwerke Cham GmbH<br />

3. Bauanträge:<br />

3.1. Antrag des Herrn David Mildner und der Frau Katharina Berger zum Neubau eines<br />

Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 122/164 Gmkg. Altenmarkt,<br />

Altenmarkter Straße<br />

3.2. Antrag des Herrn Stephan Pfeilschifter und der Frau Nadja Baier zum Neubau eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit Frisörsalon und Doppelgarage auf dem Grundstück<br />

Flst.Nr. 493/14 Gmkg. Loibling, Bgm.-Allescher-Straße<br />

3.3. Antrag des Herrn Thomas Haller zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf<br />

dem Grundstück Flst.Nr. 54/10 Gmkg. Vilzing, Am Wastlberg<br />

3.4. Antrag des Herrn Michael Hahn und der Frau Regina Neft zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück<br />

Flst.Nr. 58/51 Gmkg. Windischbergerdorf, In der Point<br />

3.5. Antrag der Frau Georgine Stoiber zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit<br />

Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 58/31 Gmkg. Windischbergerdorf,<br />

In der Point<br />

3.6. Antrag des Herrn Robert Fleischmann zum Neubau eines Carports, Nutzungsänderung<br />

Garage zu Büroraum und Neuausbau des Dachgeschosses auf den Grundstücken<br />

Flst.Nrn. 733/2 und 742 Gmkg. Chammünster, Distelbergweg 4<br />

3.7. Antrag der Katzbach Verwaltungs GmbH & Co. KG zum Neubau eines Gebäudes<br />

mit Meditationsraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 600/1 Gmkg. Loibling, Ziegeleiweg<br />

20<br />

3.8. Antrag des Herrn Erich Herrnberger zur Erweiterung bzw. zum Neuanbau einer<br />

Lackierhalle mit Lager und Heizung auf den Grundstücken Flst.Nrn. 674 und 675<br />

Gmkg. Rhanwalting, Rhanwaltinger Str. 56<br />

3.9. Antrag des Herrn Detlef Ulrich zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück<br />

Flst.Nr. 1703/2 Gmkg. Vilzing, Eichberg 2<br />

4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):<br />

4.1. Abstufung einer Teilfläche der Ortsstraße Steinmetzstraße im Bereich des Bahnüberganges<br />

Kothmaißling, Flst.Nr. 172 Gmkg. Windischbergerdorf, gemäß Art. 7


2<br />

Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu einem beschränkt öffentlichen<br />

Weg<br />

4.2. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Flst.Nr. 29/1 Gmkg. Vilzing gemäß<br />

Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu einer Ortsstraße<br />

4.3. Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 103 Gmkg. Thierlstein<br />

gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu einer Gemeindeverbindungsstraße<br />

5. Bekanntgabe von Auftragsvergaben<br />

6. Anfragen<br />

Nr. 2: Sanierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet;<br />

Vorstellung des Konzepts der Stadtwerke Cham GmbH<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampflampen (HQL) wird durch Leuchten<br />

mit Natriumdampflampen (NAV, gelbes Licht) und modernster Spiegeltechnik<br />

umgerüstet. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € sind im<br />

Haushalt 2012 bereitzustellen.<br />

Nr. 3: Antrag des Herrn David Mildner und der Frau Katharina Berger zum Neubau<br />

eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 122/164<br />

Gmkg. Altenmarkt, Altenmarkter Straße<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der von Herrn David Mildner und Frau Katharina Berger beantragte Neubau eines<br />

Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 122/164 Gmkg. Altenmarkt,<br />

Altenmarkter Straße, weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes „Haidhäuser, 5. Änderung“ ab (Kniestockhöhe 1,00 m statt<br />

0,75 m, Zwerchgiebel Süd Breite 8,50 m statt 3,50 m, Dachüberstand Ortgang<br />

1,00 m statt 0,50 m, Dachüberstand Traufe 1,10 m statt 0,80 m, Einzelgarage<br />

nicht auf dem dafür vorgesehenen Standort nach Bebauungsplan, Garagendächer<br />

als begrüntes Flachdach statt Satteldach, Überbauung der Baugrenze mit<br />

Garage).<br />

Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />

Nr. 4: Antrag des Herrn Stephan Pfeilschifter und der Frau Nadja Baier zum Neubau<br />

eines Einfamilienwohnhauses mit Frisörsalon und Doppelgarage auf<br />

dem Grundstück Flst.Nr. 493/14 Gmkg. Loibling, Bgm.-Allescher-Straße<br />

Mit 8 : 4 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Dem Antrag des Herrn Stephan Pfeilschifter und der Frau Nadja Baier zum Neubau<br />

eines Einfamilienwohnhauses mit Frisörsalon und Doppelgarage auf dem<br />

Grundstück Flst.Nr. 493/14 Gmkg. Loibling, Bgm.-Allescher-Straße wird in der<br />

vorliegenden Form nicht zugestimmt.


3<br />

Sollte sich der Bauherr bereit erklären, den Dachfirst mit mindestens 3 m Firstlänge<br />

auszubilden und das Proportionsverhältnis des Baukörpers von 1:1 in Richtung<br />

4:3 zu verbessern, gilt das Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Katzbach-Mitte“ (Walmdach<br />

statt Satteldach, Seitenverhältnis, Baukörper mit Einschnitte, Vor- und Rücksprünge,<br />

Aufschüttungen 1,0 m statt 0,80 m (bei Garage Terasse Süd), Höhe<br />

Stützmauer ~1,30 m statt 0,80 m, Wandhöhe Süd-Westen 7,0 m statt 6,50 m,<br />

Überbauung der Baugrenze mit Garage und Vorbau) als erteilt.<br />

Die Planung ist dem Stadtbaumeister vorzulegen und mit ihm abzustimmen.<br />

Nr. 5: Antrag des Herrn Thomas Haller zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr. 54/10 Gmkg. Vilzing, Am Wastlberg<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der von Herrn Thomas Haller beantragte Neubau eines Wohnhauses mit Garage<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr. 54/10 Gmkg. Vilzing, Am Wastlberg, weicht von den<br />

Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Wastlberg“ ab (Überbauung<br />

der Baugrenze mit Garagen, Dachgaube nicht zulässig, erst ab 30°,<br />

Wandhöhe ~6,20 m statt 4,55 m, Dachüberstand Giebel mit Balkon 1,60 m statt<br />

0,90 m, Nebengebäude an Grenze ~62 m² statt 50 m², Geländeabtragung bei<br />

Garage 1,70 m statt 0,50 m).<br />

Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />

Nr. 6: Antrag des Herrn Michael Hahn und der Frau Regina Neft zum Neubau eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem<br />

Grundstück Flst.Nr. 58/51 Gmkg. Windischbergerdorf, In der Point<br />

Mit 11 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der von Herrn Michael Hahn und Frau Regina Neft beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück<br />

Flst.Nr. 58/51 Gmkg. Windischbergerdorf, In der Point, weicht von<br />

den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Point“ ab (Seitenverhältnis<br />

4:3,298 statt 4:3).<br />

Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />

- Herr Stadtrat Rädlinger hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht<br />

teilgenommen. -<br />

Nr. 7: Antrag der Frau Georgine Stoiber zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 58/31 Gmkg. Windischbergerdorf,<br />

In der Point<br />

Mit 11 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der von Frau Georgine Stoiber beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 58/31 Gmkg. Windischbergerdorf,<br />

In der Point, weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„In der Point“ ab (Aufschüttung ~1,40 m statt 0,60 m, Wandhöhe


4<br />

~5,60 m statt 5,00 m, Seitenverhältnis 4:3,73 statt 4:3).<br />

Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />

- Herr Stadtrat Rädlinger hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht<br />

teilgenommen. -<br />

Nr. 8: Antrag des Herrn Robert Fleischmann zum Neubau eines Carports, Nutzungsänderung<br />

Garage zu Büroraum und Neuausbau des Dachgeschosses<br />

auf den Grundstücken Flst.Nrn. 733/2 und 742 Gmkg. Chammünster, Distelbergweg<br />

4<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Gegen den Antrag des Herrn Robert Fleischmann zum Neubau eines Carports,<br />

Nutzungsänderung Garage zu Büroraum und Neuausbau des Dachgeschosses<br />

auf den Grundstücken Flst.Nrn. 733/2 und 742 Gmkg. Chammünster, Distelbergweg<br />

4, werden keine Einwände erhoben.<br />

Nr. 9: Antrag der Katzbach Verwaltungs GmbH & Co. KG zum Neubau eines Gebäudes<br />

mit Meditationsraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 600/1 Gmkg.<br />

Loibling, Ziegeleiweg 20<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Gegen den Antrag der Katzbach Verwaltungs GmbH & Co. KG zum Neubau eines<br />

Gebäudes mit Meditationsraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 600/1 Gmkg.<br />

Loibling, Ziegeleiweg 20, werden keine Einwände erhoben.<br />

Nr. 10: Antrag des Herrn Erich Herrnberger zur Erweiterung bzw. zum Neuanbau<br />

einer Lackierhalle mit Lager und Heizung auf den Grundstücken Flst.Nrn.<br />

674 und 675 Gmkg. Rhanwalting, Rhanwaltinger Str. 56<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Dem Antrag des Herrn Erich Herrnberger zur Erweiterung bzw. zum Neuanbau<br />

einer Lackierhalle mit Lager und Heizung auf den Grundstücken Flst.Nrn. 674<br />

und 675 Gmkg. Rhanwalting, Rhanwaltinger Str. 56, wird zugestimmt.<br />

Nr. 11: Antrag des Herrn Detlef Ulrich zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück<br />

Flst.Nr. 1703/2 Gmkg. Vilzing, Eichberg 2<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Gegen den Antrag des Herrn Detlef Ulrich zur Errichtung eines Carports auf dem<br />

Grundstück Flst.Nr. 1703/2 Gmkg. Vilzing, Eichberg 2, werden, sofern der Carport<br />

näher an die bestehende Bebauung situiert wird, keine Einwände erhoben.<br />

Der neue Standort ist mit Herrn Stadtbaumeister Pamler abzusprechen.<br />

Nr. 12: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);<br />

Abstufung einer Teilfläche der Ortsstraße Steinmetzstraße im Bereich des


5<br />

Bahnüberganges Kothmaißling, Flst.Nr. 172 Gmkg. Windischbergerdorf,<br />

gemäß Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu einem<br />

beschränkt öffentlichen Weg<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der Bahnübergang beim Bahnhof im Ortsteil Kothmaißling (Teilfläche des Grundstücks<br />

Flst.Nr. 172 Gmkg. Windischbergerdorf) wird gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m.<br />

Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu einem beschränkt öffentlichen Weg abgestuft.<br />

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, das Abstufungsverfahren durchzuführen, wobei<br />

die Abstufungsverfügung erst nach der Umbaumaßnahme wirksam werden soll.<br />

Nr. 13: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);<br />

Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Flst.Nr. 29/1 Gmkg. Vilzing<br />

gemäß Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu einer Ortsstraße<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Der öffentliche Feld- und Waldweg Flst.Nr. 29/1 Gmkg. Vilzing wird gemäß Art. 7<br />

Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu einer Ortsstraße aufgestuft und der bestehenden<br />

Ortsstraße Vilzing angegliedert.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstufungsverfahren durchzuführen.<br />

Nr. 14: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);<br />

Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 103 Gmkg.<br />

Thierlstein gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu<br />

einer Gemeindeverbindungsstraße<br />

Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Die bisher noch nicht gewidmete Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr.<br />

103 Gmkg. Thierlstein wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu<br />

einer Gemeindeverbindungsstraße gewidmet und der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße<br />

Michelsdorf-Laichstätt angegliedert.

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