Protokoll vom 15.05.2012 - Stadt Cham
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S t a d t C h a m 93413 <strong>Cham</strong>, 07. Mai 2012<br />
Sehr geehrte Frau <strong>Stadt</strong>rätin,<br />
sehr geehrter Herr <strong>Stadt</strong>rat,<br />
am<br />
Dienstag, 15. Mai 2012, 17.00 Uhr<br />
findet die 4. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses <strong>Cham</strong> im<br />
„Kleinen Sitzungssaal“ des Rathauses <strong>Cham</strong>, Marktplatz 2, 93413 <strong>Cham</strong>, statt.<br />
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1. Informationen<br />
Tagesordnung<br />
2. Bauanträge:<br />
2.1. Antrag der Eheleute Mirko und Stefanie Pirei zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 580/9 Gmkg. Altenmarkt, Prof.-<br />
Heigl-Straße<br />
2.2. Antrag des Herrn Josef Resnitschek zum Einbau einer Dachgaube auf dem<br />
Grundstück Flst.Nr. 539/2 Gmkg. Vilzing, Am Hirtenbühl 4<br />
2.3. Antrag der Eheleute Steffen und Lucie Hahn zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1807/19 Gmkg. <strong>Cham</strong>, Tiegelgruben<br />
2.4. Antrag des Herrn Erwin Irrgang zur Errichtung einer offenen Überdachung der<br />
best. Stallung und der Fahrsilos auf dem Grundstück Flst.Nr. 1708 Gmkg. Altenmarkt,<br />
Scharlau 16<br />
2.5. Antrag des Herrn Hubert Baumgartner zum Neubau eines Carports auf dem<br />
Grundstück Flst.Nr. 384/3 Gmkg. Haderstadl, Hilm 1<br />
2.6. Antrag des Herrn Engelbert Hierold zum Neubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr. 63/1 Gmkg. Loibling, Angerweg 9<br />
2.7. Antrag der HL Hochbau GmbH zum Abbruch von zwei Wohnhäusern und Neubau<br />
eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Flst.Nrn. 232, 232/2, 233<br />
und 233/2 Gmkg. <strong>Cham</strong>, Propsteistr. 50<br />
2.8. Antrag des Herrn Rudolf Lankes zum Neubau eines Geschäftshauses mit Lagerhalle,<br />
Dentallabor und Werbeanlage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 782 und 783<br />
(Teilfläche) Gmkg. <strong>Cham</strong>münster, Gewerbepark <strong>Cham</strong>münster Nord B<br />
2.9. Antrag des Herrn Christian Pongratz zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1588/1 Gmkg. <strong>Cham</strong>, Gutmaninger<br />
Straße<br />
3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):<br />
3.1. Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 2541/10 Gmkg. <strong>Cham</strong> als öffentlicher<br />
Feld- und Waldweg<br />
3.2. Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 160 Gmkg. Windischbergerdorf als<br />
öffentlicher Feld- und Waldweg
2<br />
3.3. Anträge des Restaurants „Athen“, Lucknerstr. 7, und des Restaurants „Bräu-<br />
Pfandl“, Lucknerstr. 11, auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis zur Benutzung<br />
von Straßenbestandteilen zu Sonderzwecken (Straßenrechtliche Sondernutzung)<br />
4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO):<br />
4.1. Parkzeitregelung in der August-Holz-Straße<br />
5. Bekanntgabe von Auftragsvergaben<br />
6. Antrag der Anlieger auf Ausbau des öffentlichen Weges Flst.Nr. 717 (Teilfläche)<br />
und 772/1 Gmkg. <strong>Cham</strong> (abzweigender Stichweg der Ortsstraße „Siechen“)<br />
7. Anfragen<br />
Nr. 54: Antrag der Eheleute Mirko und Stefanie Pirei zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 580/9 Gmkg. Altenmarkt,<br />
Prof.-Heigl-Straße<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Der von den Eheleuten Mirko und Stefanie Pirei beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Carport auf dem Grundstück Flst.Nr. 580/9 Gmkg. Altenmarkt,<br />
Prof.-Heigl-Straße, weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
„Michelsdorf, 11. Änderung“ ab (Überbauung der Baugrenze mit<br />
Wohnhaus und Garage, Drehung der Firstrichtung um 90°, Walmdach statt Satteldach,<br />
Dachneigung ~15° statt 30-38°).<br />
Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />
Nr. 55: Antrag des Herrn Josef Resnitschek zum Einbau einer Dachgaube auf dem<br />
Grundstück Flst.Nr. 539/2 Gmkg. Vilzing, Am Hirtenbühl 4<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Der von Herrn Josef Resnitschek beantragte Einbau einer Dachgaube auf dem<br />
Grundstück Flst.Nr. 539/2 Gmkg. Vilzing, Am Hirtenbühl 4, weicht von den Festsetzungen<br />
des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hirtenbühl“ ab (Dachgauben<br />
sind nicht zulässig).<br />
Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />
Nr. 56: Antrag der Eheleute Steffen und Lucie Hahn zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1807/19 Gmkg.<br />
<strong>Cham</strong>, Tiegelgruben<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Der von den Eheleuten Steffen und Lucie Hahn beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1807/19
3<br />
Gmkg. <strong>Cham</strong>, Tiegelgruben, weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes „Tiegelgruben, 1. Änderung“ ab (Garagenzufahrt von Osten<br />
statt Norden, Nichteinhaltung der Baulinie bei Garage, Farbe Dachziegel anthrazit<br />
statt rot, Geländeauffüllung 0,64 m statt 0,50 m).<br />
Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />
Nr. 57: Antrag des Herrn Erwin Irrgang zur Errichtung einer offenen Überdachung<br />
der best. Stallung und der Fahrsilos auf dem Grundstück Flst.Nr. 1708<br />
Gmkg. Altenmarkt, Scharlau 16<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gegen den Antrag des Herrn Erwin Irrgang zur Errichtung einer offenen Überdachung<br />
der best. Stallung und der Fahrsilos auf dem Grundstück Flst.Nr. 1708<br />
Gmkg. Altenmarkt, Scharlau 16, werden keine Einwände erhoben.<br />
Nr. 58: Antrag des Herrn Hubert Baumgartner zum Neubau eines Carports auf dem<br />
Grundstück Flst.Nr. 384/3 Gmkg. Haderstadl, Hilm 1<br />
Mit 12 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gegen den Antrag des Herrn Hubert Baumgartner zum Neubau eines Carports<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr. 384/3 Gmkg. Haderstadl, Hilm 1, werden keine Einwände<br />
erhoben.<br />
- Herr <strong>Stadt</strong>rat Griesbeck hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht<br />
teilgenommen. -<br />
Nr. 59: Antrag des Herrn Engelbert Hierold zum Neubau eines landwirtschaftlichen<br />
Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 63/1 Gmkg. Loibling, Angerweg<br />
9<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gegen den Antrag des Herrn Engelbert Hierold zum Neubau eines landwirtschaftlichen<br />
Nebengebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 63/1 Gmkg. Loibling, Angerweg<br />
9, werden keine Einwände erhoben.<br />
Nr. 60: Antrag der HL Hochbau GmbH zum Abbruch von zwei Wohnhäusern und<br />
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Flst.Nrn. 232,<br />
232/2, 233 und 233/2 Gmkg. <strong>Cham</strong>, Propsteistr. 50<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gegen den Antrag der HL Hochbau GmbH zum Abbruch von zwei Wohnhäusern<br />
und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Flst.Nrn. 232,<br />
232/2, 233 und 233/2 Gmkg. <strong>Cham</strong>, Propsteistr. 50, werden keine Einwände erhoben.
4<br />
Nr. 61: Antrag des Herrn Rudolf Lankes zum Neubau eines Geschäftshauses mit<br />
Lagerhalle, Dentallabor und Werbeanlage auf den Grundstücken Flst.Nrn.<br />
782 und 783 (Teilfläche) Gmkg. <strong>Cham</strong>münster, Gewerbepark <strong>Cham</strong>münster<br />
Nord B<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Der von Herrn Rudolf Lankes beantragte Neubau eines Geschäftshauses mit Lagerhalle,<br />
Dentallabor und Werbeanlage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 782<br />
und 783 (Teilfläche) Gmkg. <strong>Cham</strong>münster, Gewerbepark <strong>Cham</strong>münster Nord B,<br />
weicht von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbepark<br />
<strong>Cham</strong>münster, 1. Änderung und Erweiterung“ ab (Überbauung der Baugrenze,<br />
Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen).<br />
Das Einvernehmen zu den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.<br />
Die Pflanzliste ist noch nachzureichen.<br />
Die Höhenlage des Geländes muss auf die zukünftige Straßenplanung abgestimmt<br />
und mit dem Sachgebiet Bautechnik abgesprochen werden. Mit dem Bau<br />
der Kanalisation im Trennsystem soll nach der Rohbauerstellung des geplanten<br />
Vorhabens im August 2012 begonnen werden.<br />
Nr. 62: Antrag des Herrn Christian Pongratz zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1588/1 Gmkg. <strong>Cham</strong>,<br />
Gutmaninger Straße<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gegen den Antrag des Herrn Christian Pongratz zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1588/1 Gmkg.<br />
<strong>Cham</strong>, Gutmaninger Straße, werden keine Einwände erhoben.<br />
Nr. 63: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);<br />
Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 2541/10 Gmkg. <strong>Cham</strong> als öffentlicher<br />
Feld- und Waldweg<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 1 BayStrWG<br />
wird das städtische Grundstück Flst.Nr. 2541/10 Gmkg. <strong>Cham</strong> als ausgebauter<br />
öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und dem bestehenden öffentlichen<br />
Feld- und Waldweg angegliedert.<br />
Straßenbaulastträger ist gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die <strong>Stadt</strong> <strong>Cham</strong>.<br />
Nr. 64: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);<br />
Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 160 Gmkg. Windischbergerdorf<br />
als öffentlicher Feld- und Waldweg<br />
Mit 13 : 0 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:
5<br />
Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 1 BayStrWG<br />
wird das städtische Grundstück Flst.Nr. 160 Gmkg. Windischbergerdorf<br />
als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und dem bestehenden<br />
öffentlichen Feld- und Waldweg angegliedert.<br />
Straßenbaulastträger ist gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die <strong>Stadt</strong> <strong>Cham</strong>.<br />
Nr. 65: Anträge des Restaurants „Athen“, Lucknerstr. 7, und des Restaurants „Bräu-<br />
Pfandl“, Lucknerstr. 11, auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis zur<br />
Benutzung von Straßenbestandteilen zu Sonderzwecken (Straßenrechtliche<br />
Sondernutzung)<br />
Mit 8 : 5 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Den Anträgen des Restaurants „Athen“, Lucknerstr. 7, und des Restaurants<br />
„Bräu-Pfandl“, Lucknerstr. 11, auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Erlaubnis<br />
zur Benutzung von Straßenbestandteilen zu Sonderzwecken (Straßenrechtliche<br />
Sondernutzung) wird probeweise auf ein Jahr stattgegeben.<br />
Nr. 66: Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);<br />
Parkzeitregelung in der August-Holz-Straße<br />
Zum Ersten wurde mit 3:10 Stimmen folgender Beschluss gefasst:<br />
Die Parkbeschränkungen in der August-Holz-Straße werden komplett aufgehoben.<br />
Zum Zweiten wurde mit 8:5 Stimmen folgender Beschluss gefasst:<br />
Das Parken in der August-Holz-Straße wird durchgehend auf zwei Stunden beschränkt.<br />
Somit wurde auf den dritten Beschlussvorschlag „Das Parken wird im bisherigen<br />
Umfang auf zwei Stunden erweitert; es werden keine örtlichen Veränderungen<br />
vorgenommen.“ nicht weiter eingegangen, da der zweiten Variante bereits zugestimmt<br />
wurde.<br />
Nr. 68: Antrag der Anlieger auf Ausbau des öffentlichen Weges Flst.Nr. 717 (Teilfläche)<br />
und 772/1 Gmkg. <strong>Cham</strong> (abzweigender Stichweg der Ortsstraße „Siechen“)<br />
Mit 12 : 1 Stimmen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Dem Antrag der Anlieger <strong>vom</strong> 11.04.2012 auf Ausbau des öffentlichen Weges<br />
Flst.Nr. 717 (Teilfläche) und 772/1 Gmkg. <strong>Cham</strong> (abzweigender Stichweg der<br />
Ortsstraße „Siechen“) auf eigene Kosten wird wegen der beitragrechtlichen Nichtabrechenbarkeit<br />
der Maßnahme ausnahmsweise zugestimmt.<br />
Der Ausbau hat nach der Baubeschreibung <strong>vom</strong> 11.04.2012 zu erfolgen. Mit den<br />
Anliegern ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
6<br />
Nach der Abnahme der Baumaßnahme wird der Weg als Ortsstraße aufgestuft<br />
und damit in die Unterhaltslast der <strong>Stadt</strong> übernommen.