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Schulentwicklungsplan 2009 des Bezirks Mitte von Berlin

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<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Stand: Endfassung vom 12.03.2010


INHALTSVERZEICHNIS<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

I. � VORBEMERKUNGEN UND LEITLINIEN ......................................................................................3 �<br />

II. � PLANUNGSGRUNDLAGEN..........................................................................................................5 �<br />

1. � Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................................................5 �<br />

1.1 �<br />

Schulgesetz ...........................................................................................................................................5 �<br />

1.2 �<br />

AV SEP..................................................................................................................................................6 �<br />

2. � Entwicklungsschwerpunkte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ..................................................................................6 �<br />

3. � Quantitative Planungsgrundlagen ...........................................................................................7 �<br />

III. � BEVÖLKERUNGS- UND STADTENTWICKLUNG ........................................................................8 �<br />

IV. � SCHÜLERZAHLENENTWICKLUNG ...........................................................................................12 �<br />

1. � Bisherige Entwicklung ...........................................................................................................12 �<br />

2. � Künftige Entwicklung.............................................................................................................12 �<br />

V. � RAUMBESTAND, RAUMBEDARF, Entwicklung der Raumauslastung ........................................13 �<br />

1. � Grundschulen........................................................................................................................14 �<br />

2. � Oberschulen..........................................................................................................................16 �<br />

VI. � WEITERENTWICKLUNG DES BEZIRKLICHEN SCHULNETZES ..............................................19 �<br />

1. � Grundschulen........................................................................................................................19 �<br />

2. � Oberschulen..........................................................................................................................20 �<br />

2.1 �<br />

Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ....................................................................................20 �<br />

2.2 � Oberstufenplätze für Sekundarschülerinnen und -schüler ..................................................................23 �<br />

2.3 � Gymnasien...........................................................................................................................................24 �<br />

3. � Sonderschulen ......................................................................................................................24 �<br />

VII. � AUFGABE VON STANDORTEN .................................................................................................26 �<br />

VIII. � SCHULNETZVERÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK.....................................................................28 �<br />

2


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

I. VORBEMERKUNGEN UND LEITLINIEN<br />

Nach Fusion der drei Altbezirke <strong>Mitte</strong>, Tiergarten und Wedding zu einem Großbezirk im Jahr 2001<br />

erfolgte erstmals eine Gesamtbetrachtung der schulischen Versorgungssituation zum Stichtag<br />

01.10.2002.<br />

Die damaligen Analysen zur Schulplatzversorgung waren in den Zusammenhang mit der sehr heterogenen<br />

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sowie den stadträumlichen und soziokulturellen Gegebenheiten<br />

der Altbezirke gestellt worden.<br />

Zum Stichtag 01.10.2004 wurden die Aussagen zur quantitativen Schulplatzversorgung Ist - Stand<br />

und Prognose ) aktualisiert. Dabei wurde erstmalig weitestgehend auf eine nach Altbezirken differenzierte<br />

Betrachtungsweise verzichtet.<br />

Die inhaltlichen Aussagen aus dem Jahr 2002 sowie das aktualisierte Datenmaterial aus dem Jahr<br />

2004 bildeten die Grundlagen für die Darstellung der Situation <strong>des</strong> Bezirkes <strong>Mitte</strong> im Rahmen <strong>des</strong><br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong>es für das Land <strong>Berlin</strong> vom 20.06.2006 (Schulnetz-/Analyseplan - bezirkliche<br />

Schulentwicklungspläne, S. 88).<br />

In Vorbereitung der grundlegenden Veränderungen der Gliederung <strong>des</strong> <strong>Berlin</strong>er Schulsystems, die<br />

sich aus der in Vorbereitung befindlichen Schulstrukturreform ergeben werden, ist es erforderlich vor<br />

allem die Versorgung mit Schulplätzen im Oberschulbereich einer erneuten Analyse zu unterziehen,<br />

um die entsprechenden Weichenstellungen für eine veränderte Schullandschaft vorzunehmen.<br />

Die Veränderung der Schulstruktur (Festlegung dauerhaft zu erhaltender Schulstandorte mit einem<br />

regional und zahlenmäßig ausgewogenen Schulplatzangebot) erfolgt in einer Phase der konsequenten<br />

Bemühungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>amtes um effiziente Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung.<br />

So wurden folgende grundsätzliche strategische Überlegungen zur äußeren <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

zum Bestandteil <strong>des</strong> bezirklichen Konsolidierungskonzepts und damit im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung<br />

2010 / 11 beschlossen.<br />

Strategische Grundsätze der <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung im Kontext <strong>des</strong> Konsolidierungskonzepts <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> 2010-2014<br />

In den Schulprodukten für die einzelnen Schulformen werden 80 bis 87 Prozent der erweiterten Teilkosten<br />

durch Infrastrukturkosten verursacht. Die direkten Personalkosten für Hausmeister und Sekretärinnen<br />

sind an die Existenz der Schulen und ihre Standorte gebunden, die Ausreichung der Sachmittel<br />

(Lehr- und Lernmittel sowie die Bauunterhaltung) unterliegen dem Prinzip der Min<strong>des</strong>tveranschlagungen.<br />

Eine Kostenreduzierung wird daher in erster Linie durch Senkung der Infrastrukturkosten<br />

zu erreichen sein. Folgende strategische Möglichkeiten sind dafür gegeben:<br />

a) Senkung der Flächenverbräuche auf höchstens die Musterraumprogramme.<br />

b) Dadurch bedingt die Aufgabe <strong>von</strong> Schulen und ganzen Schulstandorten.<br />

c) Festlegung <strong>von</strong> Zügigkeiten. Dabei gilt, die Kosten pro Schüler sind umso geringer, je größer<br />

die Schule ist. Ursache hierfür ist der geringere Anteil an Funktions- und Fachräumen bei größeren<br />

Schülerzahlen.<br />

d) Verbesserung der Auslastung eines Schulstandorts durch Nutzung/Mitnutzung <strong>von</strong> Flächen,<br />

die nicht durch Schule selbst benötigt werden, durch Dritte.<br />

Als Instrument zur Erarbeitung eines Konsolidierungskonzepts dient die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung,<br />

die mit Arbeitsstand vom 10.09.<strong>2009</strong> sowie der Ergänzung vom 16.11.<strong>2009</strong> diesem Konzept beigefügt<br />

ist. Folgende Prämissen werden dabei zu Grunde gelegt:<br />

a) Die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung wird erarbeitet unter Zugrundelegung und Akzeptanz der Schülerzahlenprognose<br />

SenBWF und der geltenden Musterraumprogramme sowie der AV <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung.<br />

b) Die Einrichtung <strong>von</strong> Grund- und Sekundarschulen und <strong>des</strong> gebundenen Ganztagsgymnasiums<br />

orientiert sich in der Regel an den geltenden Min<strong>des</strong>t- bis Regelzügigkeiten.<br />

c) Die Einrichtung <strong>von</strong> Gymnasien orientiert sich in der Regel an den durch die Budgetierungsergebnisse<br />

nach Median erforderlichen Schülerzahlen pro Schulstandort. Ausnahmen werden<br />

auf Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung bzw. mit <strong>von</strong> der Senatsverwaltung für<br />

Bildung, Wissenschaft und Forschung anerkanntem Mehrbedarf beschränkt.<br />

3


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

d) Gemäß Erlass der Grundschulverordnung vom 15.02.2010 werden ab Schuljahr 2010/11 Frequenzabsenkungen<br />

in Schulen mit erhöhtem Förderbedarf möglich. In <strong>Mitte</strong> fallen ca. 90% aller<br />

öffentlichen Grundschulen in diese Kategorie. Es wird daher in der <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

unter der Annahme, dass entsprechende Ausgleichsfinanzierungen gesichert sind, eine<br />

Frequenz <strong>von</strong> 23 Schülerinnen und Schüler der Planung zugrunde gelegt.<br />

Für die Sekundarstufe I der Oberschulen liegt der Entwurf einer entsprechenden Verordnung<br />

(Sek-I-Verordnung, Stand Oktober <strong>2009</strong>) vor. Im Rahmen dieser Verordnung sollen ebenfalls<br />

ab Schuljahr 2010/11 deutliche Frequenzabsenkungen in Schulen mit erhöhtem Förderbedarf<br />

möglich werden. Da diese Verordnung aber noch keinen verbindlichen Charakter hat, werden<br />

für die Schulen mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s folgende<br />

Frequenzen der Planung zugrunde gelegt:<br />

a. 25 Schülerinnen und Schüler für die Sekundarschulen,<br />

b. 29 Schülerinnen und Schüler für die Gymnasien.<br />

Wird ein entsprechender Erlass der Sek-I-Verordung rechtswirksam und in Bearbeitung <strong>des</strong><br />

RdB-Auftrags R 618/<strong>2009</strong> vom 22.10.<strong>2009</strong> eine Refinanzierung für Frequenzabsenkungen in<br />

den zukünftigen Integrierten Sekundarschulen gesichert, wird der <strong>Schulentwicklungsplan</strong> auf<br />

Basis der dann refinanzierten Frequenzabsenkungen aktualisiert und das Schulnetz entsprechend<br />

angepasst. Zu diesem Zweck wird der Schulstandort Ravenéstraße 11-12 erst einmal<br />

vorgehalten, der mit seinen Flächenpotentialen eine Frequenzabsenkung auf durchschnittliche<br />

23 Schülerinnen und Schüler je Klasse im Bezirk <strong>Mitte</strong> ermöglichen würde.<br />

Entsprechende Vorhalteflächen für Frequenzabsenkungen in den Gymnasien werden nicht<br />

vorgesehen, da eine Reduzierung der Frequenzen um eine Schülerin oder einen Schüler je<br />

Klasse (gem. Entwurf der Sek-I-Verordnung) für Schulen mit erhöhtem Förderbedarf einen<br />

Zusatzbedarf unter einem Zug hervorrufen würde.<br />

e) Die Einrichtung <strong>des</strong> Schuljahres 2010/11 wird unter den bestehenden Rahmenbedingungen<br />

unabhängig <strong>von</strong> den Ergebnissen <strong>des</strong> RdB-Auftrags R 618/<strong>2009</strong> zur Maximierung pädagogischer<br />

Interessen und zugleich Minimierung bezirklicher Risiken im Grundschulbereich in<br />

Schulen mit erhöhtem Förderbedarf auf Basis 24 Schülerinnen und Schüler (Refinanzierung<br />

durch Korrekturfaktor in der Budgetierung aktuell weitgehend gegeben) und bei den Sekundarschulen<br />

auf Basis 25 Schülerinnen und Schüler (wegen fehlender Refinanzierung) vorbereitet.<br />

Im Gymnasialbereich soll eine Frequenz nach Ende der Probezeit auf Basis 29 Schülerinnen<br />

und Schüler erreicht werden. Frequenzminderungen in den Sekundarschulen würden<br />

bei Berücksichtigung in der Budgetierung 2011 ggfls. in der Größenordnung <strong>des</strong> Refinanzierungsanteils<br />

noch nachvollzogen werden.<br />

f) Ab dem Schuljahr 2011/12 werden Raummehrbedarfe für Frequenzminderungen in allen<br />

Schulformen nur noch dann vollzogen werden, wenn dafür ein vollständiger Budgetausgleich<br />

im Budgetierungsverfahren oder durch einen vertikalen Wertausgleich vorliegt. Das heißt<br />

auch, dass Einrichtungsfrequenzen Wanderungsverluste bis zum Schuljahresbeginn berücksichtigen<br />

sollen, so dass die reale Frequenz zur Oktoberstatistik möglichst der Frequenzvorgabe<br />

entspricht.<br />

4


II. PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />

1. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

1.1 Schulgesetz<br />

Das Schulgesetz für das Land <strong>Berlin</strong> (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert<br />

durch Artikel I <strong>des</strong> Gesetzes vom 2. März <strong>2009</strong> (GVBl. S. 62) wurde durch Beschluss <strong>des</strong> Abgeordnetenhauses<br />

vom 14.01.2010 über das Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschulen in wesentlichen<br />

Teilen verändert.<br />

Mit dem Beschluss <strong>des</strong> ‚Schulstrukturgesetzes’ soll unter anderem eine deutliche Erweiterung <strong>des</strong><br />

schulischen Angebots erreicht werden und etliche Änderungen <strong>des</strong> schulischen Alltags insbesondere<br />

der Oberschulen sollen herbeigeführt werden.<br />

Die den Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> bezirklichen Schulträgers unmittelbar berührenden wesentlichen<br />

Neuerungen sind nachfolgend kurz skizziert.<br />

§ 17 Abs. 2 Wegfall <strong>von</strong> Gesamtschule, Hauptschule, Realschule und verbundener Haupt- und<br />

Realschule zu Gunsten eines zweigliedrigen Oberschulsystems bestehend aus Integrierter<br />

Sekundarschule und Gymnasium; Einführung <strong>des</strong> beruflichen Gymnasiums<br />

§ 17 Abs. 4 Festlegung der Min<strong>des</strong>torganisationsgröße :<br />

Grundschule 2 Züge<br />

Integrierte Sekundarschule 4 Züge<br />

Gymnasium 3 Züge<br />

§ 19 Abs. 1 Verbindliche Festlegung <strong>des</strong> Ganztagsbetriebes für Grundschulen und Integrierte<br />

Sekundarschulen<br />

§ 20 Abs. 6 Festlegung der Zusammenarbeit <strong>von</strong> Grundschulen mit Kindertageseinrichtungen und<br />

weiterführenden Schulen<br />

§ 21 Abs. 1 An die Stelle <strong>des</strong> Hauptschulabschlusses tritt die Berufsbildungsreife<br />

§ 22 Die Regelungen ersetzen die bisher in den §§ 22 bis 25 <strong>des</strong> aktuellen Schulgesetzes<br />

enthaltenen Festlegungen zu den Gesamt-, Haupt-, Real- und Verbundenen Haupt-<br />

und Realschulen.<br />

Sie stellen die Grundlage für die Einrichtung der Integrierten Sekundarschule mit dem<br />

Ziel der Berufsbefähigung in einem gemeinsamen Bildungsgang sowie dem Angebot<br />

einer gymnasialen Oberstufe ( eigenständig oder in Kooperation mit anderen Oberschulen<br />

) dar. Die individuelle und optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler<br />

soll durch Binnendifferenzierung sowie durch äußere Fachleistungsdifferenzierung<br />

erreicht werden können.<br />

§ 26 Abs. 2 Festlegung <strong>des</strong> gymnasialen Bildungsganges auf die Jahrgangsstufen 7 - 12<br />

§ 28 Abs. 3 ermöglicht sowohl die 2 - jährige als auch die 3 - jährige Zeitspanne für das Durchlaufen<br />

der gymnasialen Oberstufe in der Integrierten Sekundarschule<br />

§ 56 ( etc. ) Neuregelung <strong>des</strong> Übergangs in die Sekundarstufe I :<br />

§ 131<br />

- verbindliches und dokumentiertes Beratungsgespräch auf Grundlage einer schrift-<br />

lichen Förderprognose in der Grundschule<br />

- Beratung an der gewünschten weiterführenden Schule<br />

- Probejahr statt Probehalbjahr<br />

- Entscheidung über die Aufnahmekriterien in der Schulkonferenz (2/3 - Mehrheit)<br />

- Dokumentationspflicht, Genehmigung durch die Schulaufsicht im Benehmen bzw.<br />

im Einvernehmen mit der Schulbehörde<br />

- Vergabe <strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 60 % der Plätze nach festgelegten Kriterien, 30% der<br />

Plätze werden verlost, bis zu 10 % Härtefallregelungen<br />

- Späteste Einrichtung der Sekundarschule zum Schuljahr 2011/12 durch Neugründung<br />

bzw. Zusammenlegung oder Umwandlung <strong>von</strong> Haupt- Real-, verbundener<br />

Haupt- und Real- oder Gesamtschule oder Gymnasium<br />

5


1.2 AV SEP<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Die Ausführungsvorschriften zur <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung gelten seit 1996 unverändert.<br />

Sie beinhalten neben den Regelungen zum Verfahren der Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Berlin</strong>er <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es<br />

sowie der bezirklichen Teilpläne auch die entsprechenden quantitativen und qualitativen<br />

Planungsgrundlagen.<br />

Die wesentlichen Vorgaben beziehen sich auf die Unterbreitung eines wohnortnahen schulischen<br />

Angebots mittels eines möglichst dichten Grundschulnetzes sowie eines als regional ausgewogen zu<br />

bezeichnenden Oberschulnetzes. Planungen zur Bedarfsdeckung für Schulräume sind danach unter<br />

dem Aspekt der optimalen Kapazitätsauslastung vorzunehmen.<br />

Die in den AV formulierten Leitlinien der <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung z. B. zur Öffnung der Bildungseinrichtungen<br />

ins Schulumfeld, Verzahnung mit anderen bezirklichen Planungen haben in den vergangenen<br />

Jahren im Bezirk <strong>Mitte</strong> zunehmend an Bedeutung gewonnen.<br />

2. Entwicklungsschwerpunkte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

2.1 Grundschulen<br />

Die im bezirklichen <strong>Schulentwicklungsplan</strong> 2002 aufgeführten Entwicklungsschwerpunkte<br />

( flexibilisierter Schuleintritt, Individualisierung der Schulanfangsphase, jahrgangsübergreifen<strong>des</strong> Lernen,<br />

1. Fremdsprache ab Klassenstufe 3, verpflichtender Wahlunterricht in Klassenstufe 5 und 6,<br />

Ausweitung <strong>des</strong> Ganztagsschulangebotes ) gehören heute bereits zum Schulalltag.<br />

Ein weiterer wesentlicher Handlungsschwerpunkt ist für den bezirklichen Schulträger aus den seit<br />

April 2008 geltenden gesetzlichen Regelungen zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung (<br />

verpflichtende Teilnahme an vorschulischen Sprachfördermaßnahmen ) erwachsen.<br />

2.2 Oberschulen<br />

Die im bezirklichen <strong>Schulentwicklungsplan</strong> 2002 für Haupt-, Real- und Gesamtschulen formulierten<br />

Entwicklungsschwerpunkte (Schulsozialarbeit, Öffnung der Schule ins Umfeld, Begleitung <strong>des</strong> Übergangs<br />

in die Arbeitswelt, Produktives Lernen, Kooperation mit Wirtschaftsbetrieben, Ganztagsangebote,<br />

projektorientierter Unterricht) sind, wenn auch in unterschiedlich starker Ausprägung, ebenfalls<br />

zum festen Bestandteil der täglichen Schulpraxis geworden.<br />

Durch die beabsichtigten Schulstrukturänderungen wird eine Bündelung <strong>von</strong> Aktivitäten auf diesen<br />

pädagogischen und soziokulturellen Handlungsfeldern möglich.<br />

Die neue Schulstruktur wird den verbindlichen Rahmen für eine flächendeckende Anwendung der<br />

anerkannten Instrumentarien bieten.<br />

Die für die Gymnasien als Entwicklungsschwerpunkte ausgewiesenen pädagogischen Maßnahmen<br />

(Ausweitung der Angebote besonderer pädagogischer Prägung, Profilbildung, Effizienz <strong>des</strong> mathematisch<br />

- naturwissenschaftlichen Unterrichts, Schnellläuferzüge, Expressabitur, Kooperation <strong>von</strong> Schule<br />

und Hochschule) wurden an einzelnen bezirklichen Schulen realisiert (Lessing - Schule : Schnellläuferklassen<br />

und Hochbegabtenförderung, Menzel - Schule : Profilklassen, Heinrich - <strong>von</strong> - Kleist –<br />

Schule : Staatliche Europaschule <strong>Berlin</strong>)<br />

Die festgelegten Entwicklungsschwerpunkte im Bereich der sonderpädagogischen Förderung<br />

(gleichwertige Förderung unabhängig vom Förderort, berufliche Orientierung und Vorbereitung, verstärkte<br />

Kooperation mit Grundschulen bzw. Oberschulen bei Trennung der Grundschul- <strong>von</strong> den<br />

Oberschulteilen, Ausgewogenheit <strong>des</strong> Schulnetzes für geistig Behinderte) waren im Bezirk <strong>Mitte</strong><br />

Grundlage für schulorganisatorische Maßnahmen.<br />

Wurde zunächst mit Zusammenlegung der Oberschulteile der Wilhelm - Busch - Schule und der Jean<br />

- Paul - Schule am Standort der Wilhelm - Busch - Schule sowie der Zusammenlegung der Grundschulteile<br />

dieser beiden Schulen am Standort der Jean - Paul - Schule sehr wohl im Sinne der genannten<br />

Zielrichtung verfahren, erwies sich jedoch die Vorgabe nach Kooperation mit jeweiligen Regelschulen<br />

als nicht problemlos durchführbar.<br />

6


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Schließlich war es nach Rückgang der Schülerzahlen unvermeidlich, die verbliebenen Kinder doch<br />

wieder an einem Standort mit Grund- und Oberschulteil zusammenzufassen.<br />

Der berechtigten Forderung nach Ausgewogenheit <strong>des</strong> Angebots im Bereich <strong>des</strong> Förderschwerpunktes<br />

„Geistige Entwicklung“ wird nunmehr dadurch Rechnung getragen, dass im Bezirk <strong>Mitte</strong> der<br />

Neubau eines angemessenen Schulstandortes für dieses pädagogische Angebot entstehen wird und<br />

somit Kinder mit entsprechendem Förderbedarf ein angemessenes bezirkliches Angebot erhalten<br />

werden.<br />

Grundsätzlich ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass bei konsequenter Umsetzung der bun<strong>des</strong>gesetzlichen<br />

Regelungen ( volle Inklusion im Bildungssystem ), die im Einklang mit den international geltenden<br />

rechtlichen Regelungen für Personen mit Behinderungen stehen, der Schwerpunkt sonderpädagogischer<br />

Fördermaßnahmen künftig zunehmend im Regelschulbetrieb zu finden sein wird. Ungeachtet<br />

<strong>des</strong>sen bleibt der Grundsatz <strong>des</strong> Elternwahlrechts gültig.<br />

3. Quantitative Planungsgrundlagen<br />

Den seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bezirke zu erstellenden<br />

Schulentwicklungspläne sind nach den Ausführungsvorschriften folgende Materialien in<br />

der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen:<br />

1. Schülerzahlen der jährlichen Schulstatistik ( Oktoberstatistik )<br />

2. Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft<br />

und Forschung<br />

3. Stellenplan der Lehrkräfte ( nicht für die Bezirke )<br />

4. Verordnungen für die einzelnen Schularten ( Klassenfrequenzen )<br />

5. Richtlinien für die Organisation der <strong>Berlin</strong>er Schule ( Lehrerstunden )<br />

6. Schulstandort- und Raumdateien, Ausstattungsvergleiche<br />

7. Richtwert für die Weiterbildungsdichte ( Volkshochschule, Musikschule )<br />

Daneben sind für die detaillierte Betrachtung <strong>des</strong> Versorgungsgra<strong>des</strong> mit bezirklichen Schulräumen<br />

die durch Gesetz und AV geregelten Organisationsgrößen sowie die als fachplanerische Grundlagen<br />

vorgegeben Raumzumessungen (Musterraumprogramme) zu berücksichtigen.<br />

Die darüber hinausgehenden bezirklichen Untersuchungen beziehen außerdem die jährlich<br />

abgefragten Zahlen der ansässigen Bevölkerung (melderechtlich registrierte Einwohner) sowie die<br />

jeweils aktuelle Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein.<br />

Darauf basierend und unter Berücksichtigung der beobachteten Verteilung der Schüler auf die Schulen<br />

werden eigene Schülerzahlenprognosen erstellt.<br />

Die Aussagen der Senatsdienststellen beziehen sich jeweils auf den gesamten Bezirk, berücksichtigen<br />

aber nicht die regional sehr unterschiedliche Situation der Raumversorgung oder <strong>des</strong> Schulwahlverhaltens.<br />

Durch die eigenen Betrachtungen sollen die allgemein gehaltenen Aussagen unter Berücksichtigung<br />

der regionalen Unterschiede auf die einzelne Schule bzw. die bezirklichen Teilräume<br />

(Einschulungsbereiche, Prognoseräume) differenziert angewandt werden.<br />

7


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

III. BEVÖLKERUNGS- UND STADTENTWICKLUNG<br />

Auf Aussagen zur geographischen Lage <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>, zu soziostrukturellen Besonderheiten sowie die<br />

Darlegung der Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderkulissen<br />

wird im Hinblick auf entsprechende fachplanerische Veröffentlichungen an dieser Stelle<br />

verzichtet.<br />

Auch werden aktuell ermittelbare Wohnungsbaupotentiale nicht zum Gegenstand der Betrachtung<br />

gemacht. Valide Einschätzungen zur Anzahl der erwarteten Einwohner pro Neubauwohneinheit und<br />

die daraus ggf. abzuleitende Anzahl <strong>von</strong> Kindern bzw. Schülern pro Jahrgang können vom Schulträger<br />

nicht vorgenommen werden.<br />

Im Übrigen lässt die Erfahrung vergangener Jahre den Schluss zu, dass Wohnungsneubau nicht<br />

zwingend einen nennenswerten Einfluss auf die Schülerzahlenentwicklung haben muss.<br />

Überdies fließen entsprechende Betrachtungen in die Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung ein, deren Ergebnisse nachfolgend auszugsweise wiedergegeben werden.<br />

Die Bevölkerungsprognose für <strong>Berlin</strong> und die Bezirke 2007 - 2030 vom 17.02.<strong>2009</strong> (Basisjahr 2007<br />

als Datengrundlage) weist in einer Basisvariante (mittlere Variante zwischen Wachstum und<br />

Schrumpfung, für die die größte Eintreffenswahrscheinlichkeit vermutet wird) für das Land <strong>Berlin</strong> eine<br />

geringfügige Steigerung der Bevölkerungszahl um 1,7 % aus, deren Ursache in einer weiterhin stark<br />

ansteigenden Lebenserwartung zu finden ist, während für die Altersgruppen der 18 bis unter 25 - Jährigen<br />

und der 25 bis unter 45 - Jährigen <strong>von</strong> deutlich zurückgehenden Bevölkerungszahlen ausgegangen<br />

wird.<br />

Bei den für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung relevanten Altersgruppen werden folgende Veränderungsraten<br />

prognostiziert :<br />

0 bis unter 6 Jahre : - 5,2 %<br />

6 bis unter 18 Jahre : - 1,1 %<br />

Die kleinräumigen Untersuchungen weisen auf stark unterschiedliche Entwicklungstendenzen in den<br />

Bezirken hin.<br />

Für den Bezirk <strong>Mitte</strong> wird <strong>von</strong> einem mittelfristigen Anstieg der Bevölkerungszahl bis 2020 und einem<br />

anschließenden Rückgang der Bevölkerungszahl bis 2030 auf nahezu den heutigen Stand ausgegangen.<br />

Um Aussagen zu den auch innerbezirklich unterschiedlich ausfallenden Tendenzen zu ermöglichen,<br />

sind in den folgenden Tabellen die jeweils schulrelevanten Jahrgänge nach Gesamtbezirk und Prognoseräumen<br />

dargestellt. Dabei werden die Prognosezahlen für die Jahre 2008 und 2014 den übermittelten<br />

Zahlen aus dem amtlichen Melderegister gegenübergestellt.<br />

Ein Vergleich der Prognosezahlen für das Jahr 2008 und der Zahl der tatsächlich gemeldeten Kinder<br />

weist für den Gesamtbezirk große Übereinstimmung aus, für die Prognoseräume jedoch<br />

einen sehr unterschiedlichen Grad an Übereinstimmung.<br />

An dieser Stelle soll erneut darauf hingewiesen werden, dass Prognosen jeglicher Art immer nur als<br />

Hilfsmittel herangezogen werden sollten, schließlich hängt die Eintreffenswahrscheinlichkeit der prognostizierten<br />

Entwicklung ganz wesentlich <strong>von</strong> den Grundannahmen ab, die zwar auf der Auswertung<br />

vergangener Prozesse basieren, jedoch in der Gegenwart formuliert werden für eine zukünftige ( nicht<br />

garantierbare ) Entwicklung Geltung haben sollen.<br />

Der für die Vorsorge für eine bedarfsgerechte Schulplatzversorgung insbes. in den Grundschulen<br />

wesentliche Vergleich bezieht sich auf die Veränderung innerhalb der 6 relevanten Altersjahrgänge.<br />

Hier zeichnet sich für den Gesamtbezirk wie auch schon in den vergangenen Jahren ab, dass <strong>von</strong><br />

den Kindern im Vorschulalter (0 - unter 6) nach 6 Jahren nur rd. 83 % im Bezirk verbleiben, dann im<br />

grundschulpflichtigen Alter (6 - unter 12).<br />

8


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Einwohnerprognose 2007 - 2030 <strong>von</strong> Sen Stadt / Einwohner nach Melderegister<br />

Bezirk <strong>Mitte</strong> - insgesamt -<br />

EWR Bevölkerungsprognose<br />

Jahr 12 / 2008 2008 2014<br />

00 - unter01 3.476 3.592 3.569<br />

01 - unter 02 3.551 3.452 3.390<br />

02 - unter 03 3.291 3.241 3.306<br />

03 - unter 04 3.097 3.103 3.171<br />

04 - unter 05 3.124 3.111 3.109<br />

05 - unter 06 2.813 2.861 2.989<br />

19.352 19.360 19.534<br />

06 - unter 07 2.714 2.775 2.882<br />

07 - unter 08 2.719 2.685 2.819<br />

08 - unter 09 2.669 2.664 2.688<br />

09 - unter 10 2.609 2.602 2.597<br />

10 - unter 11 2.586 2.569 2.604<br />

11 - unter 12 2.577 2.555 2.447<br />

15.874 15.850 16.037 Veränderung innerhalb <strong>von</strong> 6 Jahren : 82,90%<br />

Für die Prognoseräume <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> wird jedoch <strong>von</strong> unterschiedlichen Veränderungsraten ausgegangen,<br />

die hier allerdings ebenfalls nicht kommentiert werden können.<br />

Bezirk <strong>Mitte</strong> - Prognoseraum Zentrum<br />

EWR Bevölkerungsprognose<br />

Jahr 12 / 2008 2008 2014<br />

00 - unter 01 953 956 953<br />

01 - unter 02 946 917 892<br />

02 - unter 03 841 825 862<br />

03 - unter 04 755 756 811<br />

04 - unter 05 747 762 787<br />

05 - unter 06 641 645 746<br />

4.883 4.861 5.051<br />

06 - unter 07 600 617 716<br />

07 - unter 08 566 563 697<br />

08 - unter 09 569 577 647<br />

09 - unter 10 504 496 604<br />

10 - unter 11 488 483 599<br />

11 - unter 12 456 447 531<br />

3.183 3.183 3.794 Veränderung innerhalb <strong>von</strong> 6 Jahren : 78,04%<br />

9


Bezirk <strong>Mitte</strong> - Prognoseraum Moabit<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

EWR Bevölkerungsprognose<br />

Jahr 12 / 2008 2008 2014<br />

00 - unter 01 762 757 729<br />

01 - unter 02 762 741 689<br />

02 - unter 03 675 654 673<br />

03 - unter 04 708 691 645<br />

04 - unter 05 661 629 639<br />

05 - unter 06 605 625 622<br />

4.173 4.097 3.997<br />

06 - unter 07 642 645 608<br />

07 - unter 08 594 588 605<br />

08 - unter 09 598 606 563<br />

09 - unter 10 615 614 578<br />

10 - unter 11 622 611 549<br />

11 - unter 12 595 589 544<br />

3.666 3.653 3.447 Veränderung innerhalb <strong>von</strong> 6 Jahren : 84,10%<br />

Bezirk <strong>Mitte</strong> - Prognoseraum Gesundbrunnen<br />

EWR Bevölkerungsprognose<br />

Jahr 12 / 2008 2008 2014<br />

00 - unter 01 889 911 925<br />

01 - unter 02 915 870 888<br />

02 - unter 03 862 854 875<br />

03 - unter 04 784 795 854<br />

04 - unter 05 837 841 843<br />

05 - unter 06 756 777 810<br />

5.043 5.048 5.195<br />

06 - unter 07 742 740 773<br />

07 - unter 08 742 725 753<br />

08 - unter 09 745 726 726<br />

09 - unter 10 722 730 686<br />

10 - unter 11 719 724 708<br />

11 - unter 12 770 761 667<br />

4.440 4.406 4.312 Veränderung innerhalb <strong>von</strong> 6 Jahren : 85,41%<br />

Bezirk <strong>Mitte</strong> - Prognoseraum Wedding<br />

EWR Bevölkerungsprognose<br />

Jahr 12 / 2008 2008 2014<br />

00 - unter 01 872 968 962<br />

01 - unter 02 928 923 922<br />

02 - unter 03 913 908 896<br />

03 - unter 04 850 862 862<br />

04 - unter 05 879 879 840<br />

05 - unter 06 811 814 811<br />

5.253 5.354 5.293<br />

06 - unter 07 730 772 786<br />

07 - unter 08 817 809 764<br />

08 - unter 09 757 756 752<br />

09 - unter 10 768 760 730<br />

10 - unter 11 757 752 748<br />

11 - unter 12 756 758 707<br />

4.585 4.607 4.487 Veränderung innerhalb <strong>von</strong> 6 Jahren : 83,80%<br />

10


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Allerdings lassen die Ergebnisse einer noch kleinräumigeren Betrachtung der Bevölkerungsstruktur<br />

im Prognoseraum ‚Zentrum’ eine deutlich heterogene Entwicklung erkennen :<br />

während im ehemaligen Einschulungsbereich 11 ( Tiergarten - Süd ) die Anzahl der gemeldeten Kinder<br />

im Vorschulalter kaum über der der gemeldeten Schulkinder liegt, sind es in den ehemaligen Einschulungsbereichen<br />

12, 13 und 14 ( <strong>Mitte</strong> - alt - Süd ) 40 % ( 459 Kinder ) mehr, in den ehemaligen<br />

Einschulungsbereichen 8, 9 und 10 sogar über 70 % ( 910 Kinder ) mehr.<br />

Die Anzahl der Kinder im jeweiligen Alter <strong>von</strong> 0 bis unter 6 Jahren hat sich <strong>von</strong> 2006 bis 2008<br />

wie folgt verändert :<br />

alte (größere) Einschulungsbereiche<br />

1 - 5 (Wedding + einzelne Wohnblöcke in <strong>Mitte</strong> alt) + 234<br />

6 + 7 (Moabit) +95<br />

8 - 10 (Rosenthaler + Spandauer Vorstadt) +264<br />

11 (Tiergarten - Süd) -49<br />

12 - 14 (<strong>Mitte</strong> alt - Süd) +234<br />

<strong>Mitte</strong> insgesamt +694<br />

Die Anzahl der Kinder <strong>von</strong> 6 bis unter 12 Jahren stieg in dieser Zeit um 180.<br />

Der deutliche Anstieg der Geburtenzahlen insbes. im Altbezirk <strong>Mitte</strong> lässt Zweifel an der Größenordnung<br />

<strong>des</strong> durch die Senatsverwaltung Stadtentwicklung prognostizierten Bevölkerungsverlusts diesem<br />

Teil <strong>des</strong> Prognoseraumes Zentrum berechtigt erscheinen.<br />

Die am 31.12.2008 geborenen Kinder im Alter <strong>von</strong> 0 bis unter 6 Jahren und somit die relevante Bevölkerungsgruppe<br />

für die Klassenstufen 1 bis 6 verteilten sich wie folgt auf die alten Einschulungsbereiche<br />

:<br />

ESB<br />

Altersjahre relevante Bevölkerung<br />

0 1 2 3 4 5 für das Schuljahr 2014 / 15<br />

0101 440 439 462 420 460 383 2.604<br />

0102 321 325 293 229 263 239 1.670<br />

0103 222 292 235 232 213 215 1.409<br />

0104 545 541 522 498 510 468 3.084<br />

0105 366 374 362 338 366 321 2.127<br />

0106 464 453 367 378 378 345 2.385<br />

0107 298 309 308 330 283 260 1.788<br />

0108 88 80 65 74 49 44 400<br />

0109 201 221 164 158 164 163 1.071<br />

0110 139 151 141 90 80 75 676<br />

0111 81 108 95 85 110 79 558<br />

0112 70 72 61 60 69 60 392<br />

0113 140 114 119 101 116 89 679<br />

0114 101 72 97 104 63 72 509<br />

3.476 3.551 3.291 3.097 3.124 2.813 19.352<br />

11


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

IV. SCHÜLERZAHLENENTWICKLUNG<br />

1. Bisherige Entwicklung<br />

Die aktuellen Schülerzahlen werden in der jährlichen Erhebung der Senatsverwaltung für Bildung,<br />

Wissenschaft und Forschung jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres erhoben und im Herbst im<br />

Rahmen der sog. Oktoberstatistik veröffentlicht. Sie dienen als verbindliche Datengrundlage für die<br />

<strong>Berlin</strong>er Behörden, insbes. bei der Haushaltszumessung. Daneben werden <strong>von</strong> den Bezirken vielfach<br />

eigene Schülerzahlenerhebungen durchgeführt, insbes. zum kurzfristigen Einsatz im Rahmen schulorganisatorischer<br />

Entscheidungen bzw. zur Aktualisierung im laufenden Schuljahr.<br />

Die erhobenen Zahlen differieren häufig wegen unterschiedlicher Abfragezeitpunkte bzw. abweichenden<br />

Datenbezügen. Im Wesentlichen lassen sie jedoch denselben Trend erkennen.<br />

Die nachfolgende Tabelle gibt die Entwicklung vom Schuljahr 2002 /03 bis zum gerade beendeten<br />

Schuljahr 2008 / 09 wieder.<br />

bezirkl. Erhebung Oktoberstatistik Veränderung in %<br />

2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2004 - 2008<br />

Grundschule 15.089 14.658 14.985 15.038 15.042 14.936 14.847 98,4<br />

Sek I an<br />

Hauptschulen 1.635 1.735 1.658 1.563 1.605 1.526 1.391 85,1<br />

Realschulen 2.171 2.167 2.108 1.948 1.845 1.709 1.605 73,9<br />

Gesamtschulen 2.904 2.930 2.803 2.459 2.102 1.897 1.749 60,2<br />

gesamt 6.710 6.832 6.569 5.970 5.552 5.132 4.745 70,7<br />

Gymnasien 3.339 3.520 3.468 3.534 3.359 3.231 3.095 92,7<br />

Im Hinblick auf die bevorstehende Schulstrukturveränderung der Oberschulen wird an dieser Stelle<br />

auf eine Bewertung <strong>des</strong> Entwicklungsprozesses für diese Schulen verzichtet.<br />

Für die Grundschulen ist im Verlauf der letzten Jahre ein sehr uneinheitlicher Verlauf festzustellen.<br />

Ein Vergleich der letzten 3 Jahre ist der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

2. Künftige Entwicklung<br />

Um abschätzen zu können, in welcher Größenordnung für die künftigen Jahre Vorsorge für ein ausreichen<strong>des</strong><br />

Schulplatzangebot zu treffen ist, ist es erforderlich, eine entsprechende Schülerzahlenprognose<br />

zu erstellen. Dies erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung<br />

regelmäßig jährlich in Form der ‚Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen’, die als<br />

Grundlage für mittelfristige Planungen <strong>von</strong> Bedeutung ist.<br />

Sie basiert im Wesentlichen aus der Auswertung der Schülerzahlen vergangener Jahre sowie den<br />

Aussagen der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (s. o.).<br />

Die wesentlichen Ergebnisse der Modellrechnung bis zum Schuljahr 2017 / 18 (s. Anlage 2)<br />

sehen für die Grundschulen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> geringfügige Abweichungen <strong>von</strong> den derzeitigen Schülerzahlen<br />

vor.<br />

Für die Oberschulen wird nach vorübergehendem Anstieg (1,5 - facher Schülerjahrgang) bis zum<br />

Ende <strong>des</strong> Beobachtungszeitraums <strong>von</strong> einer Reduzierung auf rd. 92 % <strong>des</strong> derzeitigen Schülerbestan<strong>des</strong><br />

ausgegangen.<br />

12


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

V. RAUMBESTAND, RAUMBEDARF, Entwicklung der Raumauslastung<br />

Zur Ermittlung der Raumauslastung einer Schule wird der Bestand an Räumen, die nach Größe und<br />

festgelegter Funktion als Unterrichtsraum einzustufen sind, dem jeweiligen Raumbedarf der an der<br />

Schule unterrichteten Schülerinnen und Schüler gegenübergestellt.<br />

Die Summe der Unterrichtsräume fließt in die mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und<br />

Forschung abgestimmte Raumdatei ein. <strong>Mitte</strong>ls auf der Grundlage der jeweils gültigen Musterraumprogramme<br />

basierenden Raumzumessungsfaktoren wird die Standortgröße in Zügen ermittelt.<br />

Folgende Raumzumessung ist für die Schularten festgelegt :<br />

verlässliche Halbtagsgrundschule : 10 Räume / Zug<br />

Grundschule mit ergänzender Hortbetreuung : 11 Räume / Zug<br />

Grundschule mit gebundenem Ganztagsbetrieb : 12 Räume / Zug<br />

Grundschule als Staatliche Europaschule <strong>Berlin</strong> : 13 Räume / Zug<br />

Hauptschule, Realschule, Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe : 8,5 Räume / Zug<br />

Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe : 11 Räume / Zug<br />

Sekundarschule 8,5 Räume / Zug<br />

Gymnasium : 11 Räume / Zug<br />

Der Raumbedarf der Schülerinnen und Schüler eines Schulstandortes ergibt sich aus der jeweiligen<br />

Organisationsgröße der Lerngruppen.<br />

Für die Lerngruppen in der Schulanfangsphase ist durch die (noch) gültige Verordnung über den Bildungsgang<br />

der Grundschule (Grundschulverordnung - GsVO) eine Größe <strong>von</strong> 24 bis 28 Kindern festgelegt.<br />

Bei 6 Klassen pro Zug ist also mit min<strong>des</strong>tens 144 und höchstens 168 Plätzen zu rechnen.<br />

Im Hinblick auf die Besonderheiten der Sozialstruktur ist im Bezirk <strong>Mitte</strong> grundsätzlich <strong>von</strong> einer Organisation<br />

an der unteren Grenze auszugehen, wobei die Fülle sozialer Probleme, die im Bezirk <strong>Mitte</strong><br />

an etlichen Schulen vorzufinden sind, eine Unterschreitung dieser Frequenzen geboten erscheinen<br />

lassen.<br />

Der Entwurf der Grundschulverordnung vom Oktober <strong>2009</strong> sieht für Schulen mit erhöhtem Förderbedarf<br />

eine Frequenzabsenkung auf 21 bis 25 Kinder vor. Diese Regelung träfe für ca. 90 Prozent der<br />

bezirklichen Grundschulen zu. Dadurch würde bei 6 Klassen pro Zug mit min<strong>des</strong>tens 126 und höchstens<br />

150 Plätzen zu rechnen sein.<br />

Bis zur abschließenden Klärung über die zukünftigen Frequenzen in der Schulanfangsphase muss<br />

<strong>von</strong> einer ungeklärten Ausgangslage ausgegangen werden. Daher soll die Wirkung der beiden bekannten<br />

Modelle in Szenarien beschrieben werden.<br />

��Szenario 1: bisherige Richtfrequenz <strong>von</strong> 24 Schülerinnen und Schüler je Grundschule mit erhöhtem<br />

Förderbedarf und 26 Schülerinnen und Schüler im Regelfall<br />

��Szenario 2: angenommene neue durchschnittliche Richtfrequenz <strong>von</strong> 23 Schülerinnen und<br />

Schüler je Grundschule mit erhöhtem Förderbedarf, 25 Schülerinnen und Schüler im Regelfall<br />

und für die Staatlichen Europaschulen<br />

In den Sekundarschulen soll gem. Planungsvorgabe der Senatsschulverwaltung vom Herbst 2008 die<br />

Klassenfrequenz auf 25 festgelegt werden. Ein Zug mit 4 Klassen <strong>von</strong> Kassenstufe 7 bis 10 bestünde<br />

demnach aus 100 Schülerinnen und Schülern.<br />

Bisher galten als mittlere Organisationsgrößen für Hauptschulen 87, für Real- und Gesamtschulen im<br />

Regelfall 116 Plätze. Damit gelten für heutige Hauptschüler künftig höhere Frequenzvorgaben, für<br />

heutige Real- und Gesamtschüler niedrigere Frequenzvorgaben.<br />

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit Datum vom 30.10.<strong>2009</strong> jedoch<br />

auch für die zukünftigen Integrierten Sekundarschulen im Entwurf der Sek-I-Verordnung Frequenzabsenkungen<br />

für Schulen mit erhöhtem Förderbedarf vorgeschlagen. Demnach wäre eine Ab-<br />

13


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

senkung auf bis zu 20 Schülerinnen und Schüler möglich. Diese Regelung träfe für alle zukünftigen<br />

Integrierten Sekundarschulen im Bezirk <strong>Mitte</strong> zu.<br />

Auch für das zukünftige Sekundarschulnetz wird daher in Szenarien zu arbeiten sein:<br />

��Szenario 1: bisherige Richtfrequenz <strong>von</strong> 25 Schülerinnen und Schüler je Integrierte Sekundarschule<br />

mit erhöhtem Förderbedarf<br />

��Szenario 2: angenommene neue durchschnittliche Richtfrequenz <strong>von</strong> 23 Schülerinnen und<br />

Schüler je Integrierte Sekundarschule mit erhöhtem Förderbedarf und je Integrationsklasse,<br />

25 Schülerinnen und Schüler im Regelfall<br />

Bei der Ermittlung <strong>des</strong> Raumbedarfs der Gymnasien wird ebenfalls nur der Schülerbestand der Sekundarstufe<br />

I (Kl.St. 7 -10) berücksichtigt. Die mittlere Organisationsgröße liegt bei 116 Plätzen pro<br />

Zug. Der Zusatzbedarf an Räumlichkeiten für die Oberstufe wird durch einen höheren Raumzumessungsfaktor<br />

(s. o.) abgedeckt.<br />

Die Ermittlung der Raumauslastung (Raumsaldo) ergibt sich aus der Gegenüberstellung <strong>von</strong> Raumbestand<br />

und Raumbedarf in Zügen.<br />

1. Grundschulen<br />

Die bezirklichen Grundschulen unterscheiden sich sehr stark bezüglich ihrer Standortgröße sowie der<br />

Anzahl der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Einzelne Schulen unterschreiten beim Raumangebot<br />

sogar die Min<strong>des</strong>torganisationsgröße <strong>von</strong> 2 Zügen, andere deutlich größere Standorte sind<br />

hingegen nicht vollständig ausgelastet. Ziel der Schulnetzplanung sollte es sein, hier zu einer stärker<br />

ausgeglichenen Angebotsstruktur zu kommen.<br />

Dabei wird der erneuten Veränderung der Einschulungsbereiche besondere Bedeutung zukommen.<br />

Die Rückkehr zu größeren Einschulungsbereichen für mehrere Grundschulen erfordert jedoch eine<br />

Änderung der gesetzlichen Grundlage. Diese wurde mit Datum vom 14.01.2010 im Abgeordnetenhaus<br />

vorgenommen, wird jedoch erst zu den Anmeldungen zum Schuljahr 2011/21 wirksam werden.<br />

Szenario 1: Bisherige Richtfrequenz <strong>von</strong> 24 Schülerinnen und Schüler je Grundschule mit erhöhtem<br />

Förderbedarf und 26 Schülerinnen und Schüler im Regelfall.<br />

Die Gegenüberstellung <strong>von</strong> Raumbestand und Raumbedarf für das laufende Schuljahr<br />

<strong>2009</strong>/10 (s. Anlage 3) weist einen Raumsaldo <strong>von</strong> + 9,0 Zügen für den Gesamtbezirk<br />

auf.<br />

Dies entspricht der Größenordnung <strong>von</strong> 3 Schulstandorten.<br />

Entsprechende Maßnahmen zur Schulnetzoptimierung (Aufgabe <strong>von</strong> Schulstandorten,<br />

Vergabe <strong>von</strong> Schulflächen an Dritte) sind jedoch <strong>von</strong> der künftigen Versorgungssituation<br />

abhängig zu machen.<br />

Hierzu ist zu prüfen, wie sich die künftige Schülerzahlentwicklung auf die Raumauslastung<br />

auswirken wird. Zu diesem Zweck werden die im Rahmen der Modellrechnung zur<br />

Entwicklung der Schülerzahlen prognostizierten Veränderungen auf die Einzelschule<br />

übertragen. Der sich aus den so ermittelten prognostizierten Schülerzahlen ergebende<br />

Raumbedarf wird wiederum dem Raumbestand gegenübergestellt, um den Grad der<br />

Raumauslastung zu ermitteln.<br />

Die Ergebnisse sind der Anlage 4b zu entnehmen. Danach ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass<br />

sich der gegenwärtige Raumüberhang bis zum Ende <strong>des</strong> Prognosezeitraumes auf 5,7<br />

Züge verringern dürfte. Es verbleibt jedoch ein Überangebot an Unterrichtsräumen, das<br />

im Hinblick auf die Haushaltsnöte <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> reduziert werden sollte.<br />

Die Ergebnisse sind abschließend in der Anlage 5b nach alten Einschulungsbereichen<br />

zusammengefasst, da beabsichtigt ist, diese in leicht modifizierter Form erneut einzuführen.<br />

Diese Art der Darstellung eröffnet einen Blick für Schwerpunkte <strong>des</strong> Überangebots.<br />

14


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Diese sind hauptsächlich im großen Einschulungsbereich 4 - rund um den Leopoldplatz,<br />

im Einschulungsbereich 6 - Moabit West sowie im Einschulungsbereich 11 - Tiergarten -<br />

Süd auszumachen.<br />

Demgegenüber ist an nahezu allen Grundschulen <strong>des</strong> Altbezirks <strong>Mitte</strong> ein mehr oder<br />

weniger stark ausgeprägtes Raumdefizit festzustellen.<br />

Szenario 2: Angenommene neue durchschnittliche Richtfrequenz <strong>von</strong> 23 Schülerinnen und<br />

Schüler je Grundschule mit erhöhtem Förderbedarf, 25 Schülerinnen und Schüler<br />

im Regelfall und für die Staatlichen Europaschulen.<br />

Für die Bedarfsberechnung im Rahmen der <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung ist der Raumbedarf<br />

der künftigen Jahre, der sich aus der jeweiligen Schülerschaft ergibt, über 3 Jahre<br />

hinweg mit gestuften Belegungsfaktoren vorzunehmen, da die neuen Einrichtungsfrequenz<br />

zum Schuljahr 2010/11 nur in der Schulanfangsphase eingeführt werden soll.<br />

Im Hinblick auf die starke Nachfrage an den Schulen mit einem ndH - Anteil unter 40%<br />

soll hier die maximal mögliche Anzahl an Kindern aufgenommen werden (G02, G04 +<br />

04F, G21), ebenso für die Staatlichen Europaschulen (G01, G05, G08).<br />

Für alle anderen Grundschulen ist eine gestaffelte Bedarfsermittlung vorzunehmen, die<br />

an der Zusage zur Gegenfinanzierung zusätzlich erforderlicher Schulflächen zu orientieren<br />

ist. Im Fall einer 100%igen Finanzierung könnte sogar <strong>von</strong> der Min<strong>des</strong>tfrequenz 21<br />

ausgegangen werden (Variante I), ansonsten sollte die bisherige Regelung beibehalten<br />

werden, mit 24 Plätzen / Klasse einzurichten (Variante II). Bei anteiliger Gegenfinanzierung<br />

oder einer neuen erwarteten Richtfrequenz als <strong>Mitte</strong>lwert der Bandbreite kommt ein<br />

Durchschnittswert <strong>von</strong> 23 Kindern/Klasse in Betracht (Variante III).<br />

Es ergibt sich folgende Bedarfsermittlung :<br />

Variante I<br />

ndH>40 ndH40 ndH40 ndH


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Einrichtungsfrequenz Raumsaldo gesamt<br />

24 Kinder pro Klasse + 5,7 Züge<br />

23 Kinder pro Klasse + 2,1 Züge<br />

21 Kinder pro Klasse - 6,8 Züge<br />

Bei einer systematischen Absenkung auf die minimale Frequenz der Bandbreite ergäbe sich also <strong>Bezirks</strong><br />

weit eine Unterversorgung in der Größenordnung <strong>von</strong> 2 Schulstandorten. Bei einer durchschnittlichen<br />

23-Frequenz würde sich das Saldo auf <strong>Bezirks</strong> weit auf ca. 1 Schulstandort Überversorgung<br />

reduzieren.<br />

2. Oberschulen<br />

Für die Oberschulen wird angesichts der Vorbereitungen zur Umsetzung der Schulstrukturreform auf<br />

eine die Einzelschule betreffende Betrachtung der Raumversorgung verzichtet.<br />

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen für die beiden Gemeinschaftsschulstandorte <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong><br />

Heinrich - <strong>von</strong> - Stephan - Schule / Neues Ufer 6 und Moses - Mendelssohn - Schule / Stephanstr. 2<br />

wurden auf der Grundlage <strong>des</strong> Musterraumprogrammes jeweils ausreichend Räumlichkeiten für eine<br />

4 - zügige Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe geschaffen.<br />

Für alle anderen Standorte der bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen wurde im Zusammenhang<br />

mit den Überlegungen zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Oberschulnetzes eine Zielkapazität<br />

festgelegt mit der Option, den weiterhin bestehenden Raumüberhang durch die Nutzung <strong>von</strong><br />

Schulräumen für sonstige kommunale Zwecke aufzulösen. Der in diese Richtung weisende Beschluss<br />

der <strong>Bezirks</strong>verordnetenversammlung <strong>Mitte</strong> ‚Schulen zu sozio - kulturellen Einrichtungen entwickeln<br />

und Budgetierungsverluste vermeiden’ (Drucksachen - Nr. 0978 / III) sollte so praktisch umgesetzt<br />

werden.<br />

Für die bisherigen Gesamtschulen, an denen eine Änderung <strong>des</strong> Raumbestan<strong>des</strong> in Folge <strong>von</strong> Baumaßnahmen<br />

nicht erfolgen wird, ist weiterhin ein erheblicher Raumüberhang festzustellen.<br />

Auch hier sollte mittels Definition der höchstmöglichen Organisationsgröße eine Zielkapazität<br />

verbindlich festgelegt werden. Überzählige Räume sollen dann an Dritte vergeben werden. Für den<br />

Fall der Realisierung der Frequenzminderungen für Schulen mit erhöhtem Förderbedarf können die<br />

zusätzlichen Kapazitätsbedarfe zudem durch Erhöhung der Zielkapazitäten an den bisherigen Gesamtschulen<br />

abgedeckt werden.<br />

Mit diesen Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass das an den weiterhin bestehenden Oberschulen<br />

vorhandene Raumangebot für die Versorgung der mittelfristig zu erwartenden Schülerinnen<br />

und Schüler ausreichend und in seiner Verteilung auf den Gesamtbezirk ausgewogen ist.<br />

Raumkap. künf- Raumkap. künftig<br />

( Züge ) bei tig ( Züge ) bei<br />

Raumkapazität - 25-Frequenz 23-Frequenz<br />

Schulstandort<br />

Ist ( Züge )* „Zielkapazität“ „Zielkapazität“ Bemerkungen<br />

Neues Ufer 6 3,7 4 4 GemS mit Sek II<br />

GemS mit Sek II<br />

Stephanstr. 2 4,6 4 4 2 Verwaltungsbereiche<br />

Gartenstr. 10 - 17 4,2 4 4<br />

Stephanstr. 27 4,0 4 4<br />

Ofener Str. 6 4,6 4,5 4,5<br />

Ravenéstr. 11 - 12 4,2 4 4<br />

Pankstr. 18 – 19 3,6 4 4<br />

Grüntaler Str. 5 5,5 4<br />

Lütticher Str. 47 - 48 5,1 4<br />

5 Teilw. Nutzung durch Dritte<br />

(Jugendamt) geplant<br />

5 Teilw. Nutzung durch Dritte<br />

(VHS)<br />

Stralsunder Str. 57 7,9 5 8 inkl. Sek II<br />

Insgesamt 47,4 41,5 46,5<br />

16


Schulstandort<br />

Reservestandorte<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Raumkapazität -<br />

Ist ( Züge )*<br />

Raumkap. künftig<br />

( Züge ) bei<br />

25-Frequenz<br />

„Zielkapazität“<br />

Turmstr. 86 4 4<br />

Pankstr. 70 6 6<br />

Raumkap. künftig<br />

( Züge ) bei<br />

23-Frequenz<br />

„Zielkapazität“ Bemerkungen<br />

Insgesamt 51,5 56,5<br />

*: Die Ist-Kapazitäten beruhen auf einer Ermittlung nach Umbau der jeweiligen Standorte zu Integrierten Sekundar- oder<br />

Gemeinschaftsschulen, berücksichtigen also die Veränderungen <strong>des</strong> neuen Raumprogramms (insb. Einbau Küche, Mensa,<br />

Freizeiträume, Arbeitsräume für Lehrer) sowie vorhandene oder geplante gymnasiale Oberstufen<br />

Bei den Gymnasien wird im Hinblick auf die mit den auch diesen Schulzweig betreffenden Änderungen<br />

durch die Schulstrukturreform (hier insbes. die Festlegung der Aufnahmeregularien sowie der<br />

Probezeitregelung) verbundenen Unwägbarkeiten bezüglich <strong>des</strong> Schulwahlverhaltens zunächst <strong>von</strong><br />

gleichbleibenden Werten ausgegangen.<br />

Das derzeitige Raumangebot verringert sich vom Jahr 2010 an durch die Übertragung der Verwaltungszuständigkeit<br />

für das Bach - Gymnasium an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft<br />

und Forschung. Da die Schülerzahlenprognosen der Senatsverwaltung aber das Bach-Gymnasium<br />

nicht herausrechnen, ist für die Kapazitätsberechnungen entweder die Kapazität Bach-Gymnasium<br />

mit hereinzurechnen oder die Schülerzahlen <strong>des</strong> Bach-Gymnasiums herauszurechnen.<br />

Die Frage nach der künftigen Organisationsform sowie die sich daraus ergebende Frage nach einem<br />

angemessenen neuen Standort für die Theodor - Heuss - Schule ist im Zusammenhang mit der pädagogischen<br />

Neuausrichtung der bezirklichen Versorgung <strong>von</strong> Sekundarschulabsolventen mit Oberstufenplätzen<br />

zu erörtern (s.w.u.).<br />

Nach Umsetzung der Planung für ein 4 - zügiges Gymnasium mit gebundenem Ganztagsbetrieb am<br />

Standort Böttgerstr. 2 - 8 bei Aufgabe <strong>des</strong> Standortes Putbusser Str. 12 reduziert sich das Raumangebot<br />

<strong>von</strong> bisher 37,3 auf dann 27,0 Züge.<br />

Gymnasialstandorte Name<br />

Raumkap<br />

Bemerkungen<br />

Zehdenicker Str. 17 John - Lennon 3,2<br />

Rheinsberger Str. 4 - 5 C.P.E. - Bach 1,8 Standort ab 2010 in zentraler Schulträgerschaft<br />

Singerstr. 8A Max - Planck 4,2<br />

Altonaer Str. 26 Menzel 5,3<br />

Levetzowstr. 3 - 5 H. v. - Kleist 3,3<br />

Derfflinger Str. 7 FG 4,0<br />

Schöningstr. 17 Lessing 3,3<br />

Putbusser Str. 12 Diesterweg Standortaufgabe<br />

Böttgerstr. 6 – 8 Th. - Heuss Nachnutzung durch das Diesterweg - Gymnasium<br />

Böttgerstr. 2 – 8 Diesterweg 3,8 Kap nach Umbau<br />

27,0<br />

Dem vorhandenen bzw. im Rahmen der Schulnetzplanung festzulegenden Raumbestand ist der für<br />

die künftigen Sekundarschulen (bisher Haupt- Real- und Gesamtschulen) sowie die bezirklichen<br />

Gymnasien auf Grund der erwarteten Schülerzahlen festzustellende Bedarf (Schulplätze pro Zug, s.<br />

o.) gegenüberzustellen.<br />

Auszug aus der Modellrechnung SenBWF vom 05.01.<strong>2009</strong> :<br />

--- Modellrechnung ---<br />

Bezirk Schulart <strong>2009</strong>/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18<br />

<strong>Mitte</strong> Hauptschulen 1.215 1.062 1.008 1.028 1.044 1.004 939 955 972<br />

Realschulen 1.554 1.619 1.737 1.738 1.722 1.697 1.589 1.626 1.646<br />

Gesamtschulen 1.650 1.624 1.737 1.735 1.714 1.693 1.587 1.623 1.641<br />

Sek I 4.419 4.305 4.482 4.501 4.480 4.394 4.115 4.204 4.259<br />

17


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

--- Modellrechnung ---<br />

Bezirk Schulart <strong>2009</strong>/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18<br />

*: ohne Bach-Gymnasium<br />

Gymnasien* 3.014 2.882 3.032 2.996 2.972 2.930 2.791 2.942 2.965<br />

Zusammen 7.433 7.187 7.514 7.497 7.552 7.324 6.906 7.146 7.124<br />

danach perspektivischer Raumbedarf in Zügen<br />

Sek - I - Schulen Maximum Minimum 2017/2018<br />

bei 25 Sch. / Klasse 45,0 41,2 42,6<br />

bei 23 Sch. / Klasse 48,9 44,7 46,3<br />

bei 20 Sch. / Klasse 56,3 51,4 53,2<br />

Gymnasien<br />

bei 29 Sch. / Klasse 26,1 24,1<br />

bei 28 Sch. / Klasse 27,1 24,9<br />

Die nach Reduzierung <strong>des</strong> Raumbestan<strong>des</strong> im Oberschulbereich (Integrierte Sekundarschulen) vorhandene<br />

Kapazität ist ausreichend für die Versorgung der mittelfristig erwarteten Kinder und ermöglicht<br />

die Umsetzung einer durchschnittlichen 23-Frequenz. Demnach könnten die o.g. Reservestandorte<br />

aus dem bezirklichen Immobilienvermögen gelöst werden, jedoch mit dem Ziel einer langfristigen<br />

Reaktivierbarkeit als öffentliche Infrastruktureinrichtung.<br />

Sollte sich die Auffassung der Senatsfinanzverwaltung durchsetzen, die im Rahmen <strong>des</strong> Konsolidierungskonzepts<br />

für den Bezirk <strong>Mitte</strong> die Aufgabe eines weiteren Sekundarschulstandorts fordert, ist<br />

das genannte Schulnetz um einen weiteren vierzügigen Standort zu reduzieren.<br />

Nun zeitigen die intensiven Bemühungen der vergangenen 12 Monate, den Raumüberhang an bestehenden<br />

Oberschulstandorten durch erfolgversprechende Nutzungskonzepte Dritter kurz- bis mittelfristig<br />

zu reduzieren, wenig Erfolg. Dieser <strong>von</strong> der BVV formulierten Zielstellung stehen bei der Nutzung<br />

durch Verwaltungsdienststellen regelmäßig umfangreiche bauliche und organisatorische Maßnahmen<br />

entgegen. Zudem lassen sich nur in wenigen Ausnahmefällen überzählige Räume in Gebäudeteilen<br />

bündeln und separat nutzen. Und eine „Mischnutzung“ kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.<br />

Daher wird es nicht oder nur punktuell möglich sein, die ursprünglich avisierten Zielkapazitäten für die<br />

drei bisherigen Gesamtschulstandorte i.H.v. jeweils 4 oder 5 Zügen durch Reduktion der verfügbaren<br />

Räumlichkeiten in den Schulstandorten auch tatsächlich zu realisieren. Statt<strong>des</strong>sen stehen ggfls. die<br />

gesamten Kapazitäten zur Verfügung und es entsteht bei einer durchschnittlichen 25-<br />

Einrichtungsfrequenz gegenüber dem Bedarf in 2017/18 ein Überhang <strong>von</strong> insgesamt 4,8 Zügen, die<br />

bei einer durchschnittlichen 23-Einrichtungsfrequenz immerhin noch 1,1 Züge umfasst.<br />

Da es aus diesem Grunde nicht möglich ist, die Kapazitäten der bisherigen Gesamtschulstandorte<br />

entsprechend haushaltswirksam und kostenrechnerisch zu reduzieren, beträfe die Standortreduzierung<br />

die Aufgabe eines weiteren ganzen Standorts mit der Zielkapazität <strong>von</strong> vier Zügen.<br />

Für die Gymnasien zeigt die Raumbilanz gegenwärtig einen Überhang <strong>von</strong> 0,9 Zügen, auf, der sich<br />

bis 2015/16 auf 2,9 Züge erhöht. Das sind die Kapazitäten eines Schulstandorts. Auch bei Betrachtung<br />

der nach der neuen Sek-I-Verordnung mögliche Reduzierung auf eine 28-Frequenz in einem<br />

Großteil der bezirklichen Gymnasien bestehen aktuell keine Raumüberhänge, perspektivisch aber<br />

i.H.v. 2,1 Zügen. Auch unter diesen Bedingungen – die allerdings nicht auf alle bezirklichen Gymnasien<br />

anzuwenden wären und daher nicht in voller Höhe eintreten würden – entspräche das knapp<br />

einem kleinen Schulstandort.<br />

18


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

VI. WEITERENTWICKLUNG DES BEZIRKLICHEN SCHULNETZES<br />

1. Grundschulen<br />

Die derzeitige und künftige Raumauslastung der bezirklichen Grundschulen (s. Anlagen 3 - 5)<br />

ist durch deutliche Unterschiede gekennzeichnet.<br />

Die Schwerpunkte <strong>des</strong> Raumüberhangs sind in den Altbezirken Tiergarten und Wedding zu finden.<br />

In den Schulen <strong>des</strong> Einschulungsbereichs 11 (Tiergarten - Süd) werden z. Z. knapp 550 Kinder<br />

unterrichtet. Daraus resultiert ein Raumbedarf <strong>von</strong> 4 Zügen. Etwa 25 % dieser Kinder kommen aus<br />

anderen Bezirken (schwerpunktmäßig aus dem Nachbarbezirk Tempelhof/Schöneberg).<br />

Der sich für derzeit und perspektivisch für die in diesem <strong>Bezirks</strong>teil wohnhaften Kinder ergebende<br />

Schulraumbedarf liegt bei 3 Zügen, auch bei einer Absenkung der Frequenzen. Das entspricht der<br />

Größenordnung eines Grundschulstandortes. Der Betrieb <strong>von</strong> 2 Schulstandorten in dieser Region ist<br />

insbesondere unter wirtschaftlichen aber auch unter schulorganisatorischen Gesichtspunkten nicht<br />

mehr vertretbar.<br />

Ausgelöst durch die Initiative der Senatsebene, hier das Collège Voltaire anzusiedeln, mussten die<br />

Überlegungen zur Schulnetzentwicklung für diesen Ortsteil vorzeitig vorgenommen werden.<br />

Auf die entsprechende Diskussion sowie die Beschlusslage in der <strong>Bezirks</strong>verordnetenversammlung<br />

(Drs.-Nr. 1221/III) wird hingewiesen.<br />

Nach vollständiger Umsetzung <strong>des</strong> Beschlusses wird die Versorgungssituation mit einem Raumangebot<br />

<strong>von</strong> 3 Zügen ausgeglichen sein, der Raumüberhang <strong>des</strong> Bezirkes wird um 2 Züge reduziert.<br />

Der Einschulungsbereich 4 (rund um den Leopoldplatz) war mit 6 beteiligten Schulen der größte<br />

<strong>des</strong> Bezirkes. Das Raumsaldo entwickelt sich zum Schuljahr 2017/18 folgender Maßen:<br />

Einrichtungsfrequenz Raumsaldo gesamt<br />

24 Kinder pro Klasse + 2,5 Züge<br />

23 Kinder pro Klasse + 1,8 Züge<br />

21 Kinder pro Klasse + 0,1 Züge<br />

Die nachfolgenden Überlegungen beziehen sich auf eine Einrichtungsfrequenz <strong>von</strong> 24 Schülerinnen<br />

und Schülern bzw. auf eine Richtfrequenzsenkung für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung auf 23 Schülerinnen<br />

und Schüler je Lerngruppe in der Schulanfangsphase.<br />

Zur Reduzierung der Kapazitätsüberhänge sollen die Hermann-Herzog- und die Trift-Grundschule,<br />

die sich an einem Doppelstandort befinden, zusammen gelegt und mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4 Zügen<br />

(Reduktion der Kapazität um 2,1 Züge) betrieben werden. Die Zusammenlegung soll bereits zum<br />

Schuljahr 2010/11 erfolgen (wegen identischer Schulleitung für beide Schulen), aber im Schuljahr<br />

2010/11 noch schulprogrammatisch parallel mit je zwei neu eingerichteten ersten Klassen organisiert<br />

werden. Zum Schuljahr 2011/12 soll dann die konzeptionelle Verschränkung beider Schulen umgesetzt<br />

sein.<br />

Die frei werdenden Flächen sollen durch sonstige kommunale Einrichtungen an diesem Standort<br />

nachgenutzt werden (Musikschule, Jugendamt).<br />

Auch die Brüder-Grimm-Grundschule soll in der optimalen Größe <strong>von</strong> vier Zügen (Kapazität 4,8 Züge)<br />

organisiert werden. Freie Raumkapazitäten an dieser Schule sollen ebenfalls durch sonstige kommunale<br />

Einrichtungen nachgenutzt werden (z.B. schulpraktisches Seminar).<br />

Im Gegenzug soll die Albert-Gutzmann-Grundschule, die sich noch im Aufbau befindet, nachdem die<br />

Aufnahmekapazität der Humboldthain-Grundschule im Zusammenhang mit der Einführung <strong>des</strong> gebundenen<br />

Ganztagsbetriebes auf 3 Züge reduziert worden ist, das Raumangebot um einen mobilen<br />

Klassentrakt auf dem benachbarten Schulgrundstück der Oberschule am Brunnenplatz erweitern, um<br />

insbesondere den nördlichen Wohnquartieren <strong>des</strong> Einschulungsbereichs ein ausreichen<strong>des</strong> Schulplatzangebot<br />

unterbreiten zu können (Kapazitätsausweitung um 1 Zug).<br />

Handlungsbedarf besteht ebenfalls im Einschulungsbereich 6 (Moabit - West).<br />

Zur Zeit besteht in diesem Einschulungsbereich ein Raumüberhang in der Größenordnung <strong>von</strong> 2,6<br />

Zügen. Das Raumsaldo entwickelt sich zum Schuljahr 2017/18 folgender Maßen.<br />

19


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Einrichtungsfrequenz Raumsaldo gesamt<br />

24 Kinder pro Klasse + 1,9 Züge<br />

23 Kinder pro Klasse + 1,4 Züge<br />

21 Kinder pro Klasse + 0,3 Züge<br />

Nach Gesprächen mit dem Quartiersmanagement und Eltern aus dem Kiez wurde ein Runder Tisch<br />

eingerichtet, der einen Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Schulkonferenzen aller beteiligten<br />

Grund- und Oberschulen, <strong>des</strong> Quartiersrats, der schulpolitischen Sprecher der BVV-Fraktionen, <strong>des</strong><br />

<strong>Bezirks</strong>amts und der Schulaufsicht organisierte. Folgende Ziele sollen erreicht werden:<br />

− Erarbeitung eines Inklusionskonzepts für die Grund- und Oberschulen,<br />

− Weiterentwicklung der Schulprogramme der Grundschulen in Moabit-West mit dem Ziel, die Attraktivität<br />

<strong>des</strong> schulischen Angebots nicht zuletzt für bildungsnahe Eltern zu steigern, um diese Eltern<br />

verstärkt im Kiez und in den öffentlichen Grundschulen <strong>des</strong> Ortsteils Moabit zu halten und<br />

zugleich ein angemessenes Angebot für benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu unterbreiten,<br />

− mögliche Erweiterung der Heinrich - <strong>von</strong> - Stephan - Gemeinschaftsschule um einen Grundschulteil<br />

zur Schaffung eines Schulverbun<strong>des</strong> an getrennten Standorten,<br />

− deutliche Verbesserung der Haushaltssituation <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>.<br />

Der Runde Tisch hat bisher zweimal getagt, in denen das zukünftige Grundschulnetz im Vordergrund<br />

stand.<br />

Im Ergebnis der bisherigen Diskussionen soll zum Schuljahr 2011/12 die Wartburg-Grundschule mit<br />

der Gotzkowsky-Grundschule am Standort der Gotzkowsky-Grundschule zusammen gelegt werden.<br />

Beide Schulen sollen zum Schuljahr 2010/11 erste Klassen einrichten. Dagegen sollen an der Wartburg-Sonderschule<br />

keine dritten Klassen mehr eingerichtet werden. Die verbleibenden Schülerinnen<br />

und Schüler der Wartburg-Sonderschule der Jahrgänge 5 und 6 sollen mit an den Standort Gotzkowsky<br />

verlagert werden. Dieser Schulzweig soll dann „auslaufen“. Die Oberschulklassen der Wartburg-Sonderschule<br />

könnten dann ggf. an die verbleibenden sonderpädagogischen Förderzentren<br />

verlagert werden, sofern nicht die Möglichkeit der integrativen Beschulung an den umliegenden Sekundarschulen<br />

besteht.<br />

Die Diskussionen am Runden Tisch zu den noch offenen Zielen soll weiter geführt werden.<br />

Handlungsbedarf besteht ebenfalls in den Einschulungsbereichen 8, 9 und 10 (Rosenthaler und<br />

Spandauer Vorstadt).<br />

Hier weisen zwar die Kapazitätsbetrachtungen auf Grundlage der regionalen Schülerzahlenprognose<br />

eine fast ausgeglichene Bilanz für das Schuljahr 2017/18 auf, jedoch ist für diese Einschulungsbereiche<br />

ein lokal überproportionaler Zuwachs an Schülerzahlen zu erwarten, die bereits jetzt anhand der<br />

geborenen Kinder unterhalb <strong>von</strong> 6 Jahren abzulesen ist.<br />

Daher soll der Filialstandort Am Koppenplatz (Filiale der Kastanienbaum-Grundschule), der bislang<br />

eine Kapazität <strong>von</strong> 1,5 Zügen aufweist, durch Hinzunahme der Immobilie Auguststr. 21 (Kulturhaus<br />

<strong>Mitte</strong>) auf eine Kapazität <strong>von</strong> 3 Zügen ausgebaut werden. Die zusätzliche Immobilie soll 2011 ins<br />

Schulfachvermögen überführt werden.<br />

Ggfls. weitere Bedarfslagen sind in den nächsten Jahren zu beobachten. Aktuell stehen jedoch Betrachtungen<br />

unter Einbeziehung <strong>des</strong> Einschulungsbereichs 5 im Vordergrund. Auch hier bestehen<br />

perspektivisch Überkapazitäten, die durch „Überwindung der Bernauer Straße“ auch zusätzliche Bedarfe<br />

im Ortsteil <strong>Mitte</strong> abdecken können.<br />

2. Oberschulen<br />

2.1 Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen<br />

Mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Schulraumnutzung im Oberschulbereich haben sich eng<br />

an den Zielsetzungen und Entwicklungsschwerpunkten im Zusammenhang mit der geplanten Schulstrukturveränderung<br />

zu orientieren.<br />

20


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

So ist als wesentlicher Grundsatz für die Schulnetzplanung die Schaffung eines regional ausgewogenen<br />

Angebotes an Sekundarschulplätzen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung.<br />

Dem wurde im Rahmen der Festlegung der Schulstandorte Rechnung getragen, die für eine Qualifizierung<br />

aus <strong>Mitte</strong>ln <strong>des</strong> Konjunkturprogramms II ausgewählt worden sind.<br />

Folgen<strong>des</strong> Sekundarschulnetz wird im Bezirk <strong>Mitte</strong> durch Umwandlung bzw. Zusammenlegung der<br />

bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen hergestellt:<br />

Standort Zielkap. Welche bisherigen Schulen? Wie entsteht die Sekundarschule? Start ab<br />

Gartenstr. 10-17 4,0 Hemingway-Realschule Umwandlung 2010/11<br />

Stephanstr. 27 4,0 Breitscheid-Hauptschule<br />

Hedwig-Dohm-Realschule<br />

Zusammenlegung 2010/11<br />

Lütticher Str. 47-48 4,0 Ernst-Schering-Gesamtschule Umwandlung 2010/11<br />

Ofener Str. 6 4,5 Hans Bredow Hauptschule<br />

Winkelried-Realschule<br />

Zusammenlegung 2010/11<br />

Pankstr. 18-19 4,0 Theodor-Plievier-Hauptschule<br />

Herbert-Hoover-Realschule<br />

Zusammenlegung 2010/11<br />

Ravenéstr. 11-12 4,0 Oberschule Am Brunnenplatz<br />

(verb. Haupt-/Realschule)<br />

Umwandlung und Umzug 2010/11<br />

Grüntaler Str. 5 4,0 Willy-Brandt-Gesamtschule Umwandlung 2010/11<br />

Stralsunder Str. 57 5,0 Ernst-Reuter-Gesamtschule Umwandlung 2010/11<br />

Summe 33,5<br />

Mit dem Angebot je eines Sekundarschulstandortes in den Prognoseräumen Zentrum und Moabit<br />

sowie dreier Standorte in den Prognoseräumen Gesundbrunnen und Wedding ist die regionale<br />

Grundversorgung mit Oberschulplätzen sichergestellt.<br />

Alle zukünftigen Sekundarschulen sollen einheitlich zum Schuljahr 2010/11 in der Jahrgangsstufe 7<br />

beginnen. Da<strong>von</strong> ausgenommen ist die Willy-Brandt-Schule, die zum Schuljahr 2010/11 in den Jahrgängen<br />

7-10 und damit vollständig zur integrierten Sekundarschule umgewandelt wird. Die Sekundarschulen<br />

wachsen gemäß Vorgabe der Senatsschulverwaltung bis zur Jahrgangsstufe 10 oder 13<br />

durch, die bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen bleiben zunächst parallel erhalten und laufen<br />

aus, die bisherigen Standorte werden z.T. noch als Filialen vorübergehend weiter geführt. Die Umsetzung<br />

der Investitionsmittel aus dem Konjunkturprogramm II wird jedoch dazu führen, dass erst zum<br />

Schuljahr 2011/12 das Standortkonzept vollständig umgesetzt werden kann.<br />

Darüber hinaus gibt es im Bezirk <strong>Mitte</strong> zwei Gemeinschaftsschulen, die an der Pilotphase Gemeinschaftsschule<br />

teilnehmen. Diese Schulen tragen ebenfalls zur Versorgungskapazität in der Sekundarstufe<br />

I bei ( s. o. ). Durch die Novellierung <strong>des</strong> Schulgesetzes durch die Einführung der integrierten<br />

Sekundarschule wird, anders als in den abgeschlossenen Projektvereinbarungen zwischen dem Senat<br />

<strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>, dem <strong>Bezirks</strong>amt <strong>Mitte</strong> und den an der Pilotphase teilnehmenden Schulen, eine vorfristige<br />

Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule nach § 17a Schulgesetz <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> notwendig.<br />

Folgende Änderungen treten zum Schuljahr 2010/11 ein:<br />

a) Fusion der James-Krüss-Grundschule und der Moses-Mendelsohn-Schule und Umwandlung<br />

zum Schuljahr 2010/11 in eine Gemeinschaftsschule gem. § 17a Schulgesetz <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> für<br />

die Jahrgänge 1-10 an den bisherigen Standorten Siemensstr. 20 und Stephanstr. 2<br />

b) Umwandlung der Heinrich-<strong>von</strong>-Stephan-Schule zum Schuljahr 2010/11 in eine Gemeinschaftsschule<br />

gem. § 17a Schulgesetz <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> für die Jahrgänge 7-13 am Standort Neues<br />

Ufer 6<br />

Freie Raumkapazitäten an den bisherigen Gesamtschulstandorten sollen durch Verlagerung kommunaler<br />

Nutzungen in diese Schulstandorte nachgenutzt werden. Für den Standort Grüntaler Str. ist die<br />

Verlagerung der Angebote <strong>des</strong> Jugendamts aus der Grüntaler Str. 21 geplant, in Räume der Lütticher<br />

Straße sind Angebote der City-VHS eingezogen und sollen ggfls. noch ausgeweitet werden.<br />

Mit Drs.-Nr. 1480/III hat die BVV <strong>Mitte</strong> in ihrer Sitzung am 17.12.<strong>2009</strong> o.g. Sekundar- und Gemeinschaftsschulnetz<br />

beschlossen.<br />

21


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Frequenzabsenkungen gem. Entwurf der Sek-I-Verordnung vom November <strong>2009</strong><br />

Mit Vorlage <strong>des</strong> Entwurfs der Sek-I-Verordnung vom 30.10.<strong>2009</strong> soll gem. § 5 (6) folgende Regelung<br />

zum Schuljahr 2010/11 in Kraft treten:<br />

„…An der Integrierten Sekundarschule beträgt die Höchstgrenze 26 Schülerinnen und Schüler<br />

für Klassen der Jahrgangsstufe 7. Die Höchstgrenzen können <strong>von</strong> der zuständigen Schulbehörde<br />

im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden personellen Ausstattung auf bis zu…. 20 Schülerinnen und Schüler an integrierten<br />

Sekundarschulen reduziert werden, wenn aufgrund der Zusammensetzung der Klassen ein<br />

erhöhter Förderbedarf begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei Klassen mit Schülerinnen<br />

und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bei Schulen, an denen entweder<br />

min<strong>des</strong>tens 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache<br />

sind oder an denen die Erziehungsberechtigten <strong>von</strong> min<strong>des</strong>tens 40 Prozent der Schülerinnen<br />

und Schüler <strong>von</strong> der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung <strong>von</strong> Lernmitteln befreit sind.“<br />

Die Voraussetzungen für Frequenzabsekungen treffen zukünftig für alle Integrierten Sekundarschulen<br />

im Bezirk <strong>Mitte</strong> zu.<br />

Die Planungen <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> sehen bisher für den Fall einer Absenkung der Einrichtungsfrequenz auf<br />

23 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 7 als Basisgröße der <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung (Eigenprognose<br />

<strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> im Vorgriff auf die im 1. Quartal 2010 zu erwartenden neuen Richtfrequenzen)<br />

in einem Gesamtumfang <strong>von</strong> 3,5 bis 4 Zügen eine Ausweitung der Zielkapazitäten insbesondere<br />

an den bisherigen Gesamtschulstandorten Ernst-Schering-, Willy-Brandt- und Ernst-Reuter vor. So<br />

wurde es auch im BVV-Beschluss vom 17.12.<strong>2009</strong> (Drs. 1480/III) festgelegt. Die Realisierung einer<br />

durchschnittlichen 23-Frequenz in den bezirklichen Sekundarschulen und die Organisation <strong>des</strong> dafür<br />

erforderlichen Schulnetzes spiegelt auch das bezirkliche Interesse für die Sekundarschulen wieder.<br />

Die Senatsfinanzverwaltung hat jedoch mitgeteilt, dass sie als Beitrag zur bezirklichen Haushaltskonsolidierung<br />

die Reduzierung <strong>des</strong> Sekundarschulnetzes um einen weiteren Standort und eine Orientierung<br />

<strong>des</strong> Sekundarschulnetzes an der 25-Frequenzvorgabe fordert. Zusätzliche Bedarfe durch eine<br />

Frequenzabsenkung würden nicht zu dem vom Bezirk formulierten Raummehrbedarf führen. Einen<br />

entsprechenden Beschluss zu fassen, will die Senatsfinanzverwaltung dem Hauptausschuss <strong>des</strong> Abgeordnetenhauses<br />

bei der Beratung zum bezirklichen Konsolidierungskonzept, die voraussichtlich im<br />

März 2010 erfolgen wird, vorschlagen.<br />

Aus dieser Situation heraus besteht für die durch Beschluss der BVV im Dezember <strong>2009</strong> gegründeten<br />

Sekundarschulen keine abschließende Planungssicherheit, sondern es resultiert eine Verunsicherung.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass die Zeit zur Vorbereitung <strong>des</strong> ersten Sekundarschuljahres<br />

2010/11 fortschreitet und die Notwendigkeit, die Schulen konzeptionell vorzubereiten, immer drängender<br />

wird. Daher existiert aktuell ein Zielkonflikt zwischen dem Interesse <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>, das beschlossene<br />

Sekundarschulnetz umzusetzen und alle Schulen in ihren Aktivitäten zu unterstützen, ihre<br />

Schulen inhaltlich entsprechend aufzustellen und der Möglichkeit, vom Hauptausschuss <strong>des</strong> Abgeordnetenhauses<br />

die Aufgabe einer weiteren Schule verordnet zu bekommen, mit der Folge, eine<br />

Schule in den intensiven Vorbereitungen zum neuen Schuljahr noch stoppen zu müssen.<br />

Die Schaffung <strong>von</strong> Vertrauen <strong>von</strong> Lehrern und Eltern in und, dadurch erforderlich, die möglichst frühzeitige<br />

Herstellung <strong>von</strong> Planungssicherheit für die neuen Schulen hat das <strong>Bezirks</strong>amt bewogen, die<br />

Diskussion um das Sekundarschulnetz vorfristig neu zu eröffnen, ohne das Ziel der räumlichen Abfederung<br />

der gewünschten Frequenzabsenkung in den bezirklichen Sekundarschulen auf eine durchschnittliche<br />

23-Frequenz aus dem Auge zu verlieren.<br />

Die Risikominimierung für die Schulen soll durch aktive Zusammenlegung zweier gegründeter Sekundarschulen,<br />

der Oberschule am Brunnenplatz und der Hans-Bredow-/Winkelried-Schule, geschehen.<br />

Die Schulen sollen mit dem Konzept der Oberschule Am Brunnenplatz am Standort Ofener<br />

Straße 6 zusammengeführt werden, übergangsweise – bis längstens Schuljahresbeginn 2013/14 - ist<br />

der bisherige Standort der Oberschule Am Brunnenplatz, Pankstraße 70, als Filiale fortzuführen. Der<br />

Umzug der Oberschule Am Brunnenplatz an den Standort Ravenéstraße 12 entfällt. Dieser Standort<br />

wäre zusätzlich zur Aufgabe vorgesehen.<br />

22


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Sollte durch Frequenzabsenkungen und/oder eine entsprechende Nachfragesituation die Raumkapazitäten<br />

<strong>des</strong> Sekundarschulnetzes für die entstehenden Bedarfe nicht ausreichen, soll der Standort<br />

Ravenéstraße 12 reaktiviert werden und ggfls. eine zusätzliche Schule durch Ausgründung entstehen.<br />

Der Ausbau <strong>des</strong> Standorts Ravenéstraße mit <strong>Mitte</strong>ln aus dem Konjunkturprogramm II ist zu streichen.<br />

Die frei werdenden <strong>Mitte</strong>l sind auf andere dringende Maßnahmen umzuschichten. Sollte dieser<br />

Schulstandort doch noch als Sekundarschule genutzt werden, ist er aus anderen Quellen entsprechend<br />

zu qualifizieren.<br />

Das Schulgebäude in der Ravenéstraße wird bis zu einer vollständigen räumlichen Zusammenlegung<br />

der beiden Schulen als Filiale der Herbert - Hoover - Schule geführt.<br />

2.2 Oberstufenplätze für Sekundarschülerinnen und -schüler<br />

Wesentliches Ziel der Schulstrukturreform ist es, allen Absolventen der <strong>Mitte</strong>lstufe den Weg zum Abschluss<br />

<strong>des</strong> Abiturs zu ermöglichen. Dies soll regelmäßig durch Kooperation der Sekundarschulen mit<br />

gymnasialen Oberstufen an anderen Schulen, den Oberstufenzentren oder durch eine eigene gymnasiale<br />

Oberstufe geschehen.<br />

Im Bezirk <strong>Mitte</strong> existieren gegenwärtig folgende Sek - II - Angebote für Absolventen <strong>von</strong> Haupt-, Real-<br />

und Gesamtschulen :<br />

Nr. Schule Anschrift Schülerzahl Anmerkung<br />

Y10 Theodor-Heuss Böttgerstraße 6-8 334 Eigenständige gymn. Oberstufe, muss<br />

den Standort verlassen<br />

T05 Ernst-Reuter Stralsunder Str. 57 161 Gymn. Oberstufe der Ernst-Reuter-<br />

Gesamtschule<br />

Y05 Menzel Altonaer Str. 2 285 Aufbaustufe an einem Gymnasium<br />

Hinzu kommen die neu gegründeten Gemeinschaftsschulen<br />

H02 Heinrich - v. –<br />

Stephan<br />

T02 Moses -<br />

Mendelssohn<br />

Neues Ufer 6 Im Aufbau, genehmigt im Rahmen Pilotphase Gemeinschaftsschule,<br />

Genehmigung im Jena - Plan -<br />

Verfahren auch unterzügig zu laufen<br />

Stephanstraße 2 Verabredung im Rahmen der Projektvereinbarung<br />

Gemeinschaftsschule: Erarbeitung eines Konzepts<br />

zum Aufbau einer eigenen gymnasialen Oberstufe<br />

Die drei bisherigen gymnasialen Oberstufen haben in den vergangenen Jahren regelmäßig<br />

ca. 160 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Dabei betrug der Anteil aus den bezirklichen<br />

Haupt-, Real- und Gesamtschulen jeweils etwa 110 - 120 Schülerinnen und Schüler.<br />

Der bisherige Gesamtbedarf an Sek - II - Plätzen bei einem 3 - jährigen Weg zum Abitur liegt demnach<br />

zur Zeit bei 420. Im Fall der durch die Schulstrukturreform intendierten Erleichterung <strong>des</strong><br />

Zugangs zum Abitur kann durchaus auch <strong>von</strong> einer Steigerung dieser Anzahl in nicht absehbarer<br />

Größenordnung ausgegangen werden.<br />

Im Rahmen eines Workshop-Verfahrens mit den zukünftigen Sekundarschulen und den bisherigen<br />

Anbietern <strong>von</strong> Sek-II-Angeboten stellte sich heraus, dass der Erhalt einer eigenständigen Sek-II-<br />

Schule dem Interesse der Schulen am Besten nachkommt. Daher wird die Theodor-Heuss-Schule<br />

erhalten bleiben.<br />

Die Erfordernisse der Haushaltskonsolidierung machen es allerdings nicht möglich, dieser Schule<br />

einen eigenen Standort zuzugestehen. Statt<strong>des</strong>sen müssen freie Raumkapazitäten an zukünftigen<br />

Sek-I-Schulen mit genutzt werden. Daher wird die Theodor-Heuss-Schule als eigenständige gymnasiale<br />

Oberstufe in den Standort der Gemeinschaftsschule James-Krüss/Moses-Mendelsohn am<br />

Standort Stephanstr. 2 in Moabit mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> ca. 300 Schülerinnen und Schülern einziehen.<br />

Die Moses-Mendelsohn-Gemeinschaftsschule wird im Gegenzug keine eigene gymnasiale<br />

Oberstufe aufbauen, aber mit der Theodor-Heuss-Schule am eigenen Standort ein verlässliches Angebot<br />

auch für seine Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur anbieten.<br />

23


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Die gymnasiale Oberstufe an der Ernst-Reuter-Schule bleibt erhalten. Diese Integrierte Sekundarschule<br />

wird weiterhin in den Jahrgängen 7-13 organisiert.<br />

Die Aufbauklassen an der Menzel-Schule werden dagegen abgeschafft. Die Menzel-Schule als Gymnasium<br />

wird zukünftig das Abitur ausschließlich in 12 Jahren anbieten.<br />

2.3 Gymnasien<br />

Neben der Zuständigkeitsverlagerung für das Bach-Gymnasium ist die Entwicklung <strong>des</strong> Standortes in<br />

der Böttgerstr. 2-8 zu einem Gymnasium mit gebundenem Ganztagsbetrieb für das bezirkliche Oberschulnetz<br />

<strong>von</strong> wesentlicher Bedeutung. Von den bezirklichen Gymnasien hat nur das Diesterweg-<br />

Gymnasium einen entsprechenden Antrag auf Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses gestellt,<br />

künftig ein schulisches Angebot dieser Organisationsform zu unterbreiten. Aus bezirklicher Sicht wird<br />

die Entscheidung der Schule befürwortet, zumal diese Schule nach sozialen Kriterien und wegen<br />

ihrer Kiezorientierung hierfür im Vergleich der bezirklichen Gymnasien prä<strong>des</strong>tiniert ist.<br />

Die äußeren Voraussetzungen werden im Rahmen <strong>von</strong> aus dem Konjunkturprogramm II finanzierten<br />

Baumaßnahmen geschaffen werden.<br />

Unter dem Druck der bezirklichen Haushaltsnotlage sind jedoch schon jetzt vorsorglich weitere Schulnetzveränderungen<br />

zu betrachten. Die Schülerzahl an den Gymnasien soll in den nächsten zwei Jahren<br />

um ca. 150 Schülerinnen und Schüler sinken und dann vorübergehend wieder eine leichte Kapazitätsspitze<br />

erreichen, bevor in 2015/16 der Tiefststand erreicht ist. Zugleich wird die Schulzeit in den<br />

Gymnasien für alle Jahrgänge reduziert (G8), was zu einem Sinken der Schülerzahlen in der gymnasialen<br />

Oberstufe in den kommenden Jahre um ca. 1/3 der jetzigen Zahlen führt.<br />

Dem gegenüber steht die Erwartung in den Gymnasien, dass die Schülerzahlenprognosen der Senatsschulverwaltung<br />

durch Elternwahlverhalten in Umsetzung der Schulstrukturreform in den kommenden<br />

Jahren nach oben zu korrigieren ist. Daher soll folgender Vorschlag zum Tragen kommen:<br />

1. Die Senatsverwaltung für Finanzen fordert im Rahmen <strong>des</strong> Konsolidierungskonzepts für den Bezirk<br />

<strong>Mitte</strong> auf der Grundlage der ihr vorliegenden Schülerzahlenprognosen schon jetzt die verbindliche<br />

Entscheidung zur Reduzierung <strong>des</strong> Gymnasialnetzes um einen weiteren Standort.<br />

2. Unter Berücksichtigung der bekannten Bedarfe (Doppeljahrgang, Schulstrukturreform) wird diese<br />

Vorgabe spätestens zum Schuljahr 2014/15 durch Zusammenlegung der beiden Gymnasien in<br />

Tiergarten (Menzel- und Heinrich-<strong>von</strong>-Kleist-Schule) am Standort Altonaer Straße umgesetzt.<br />

3. 2012 wird geprüft, ob die <strong>von</strong> der Senatsfinanzverwaltung angenommene Bedarfsentwicklung eintrifft.<br />

Sollte die Schülerzahlenprognose in Auswertung der Anmeldungen zu den Schuljahren<br />

2010/11 und 2011/12 und den Ergebnissen <strong>des</strong> Probehalbjahrs/Probejahrs signifikant höher ausfallen<br />

und durch die Senatsschulverwaltung entsprechend korrigiert werden, ist ggfls. eine neue<br />

Entscheidung zu treffen.<br />

4. Ab Schuljahr 2010/11 schaffen die beiden Gymnasien durch die Einrichtung einer gemeinsamen<br />

Steuergruppe sowie durch Abstimmung der Unterrichtsangebote die Voraussetzungen für die Zusammenlegung.<br />

5. Nach der Zusammenlegung erhält das Gymnasium eine neue Schulnummer. Über die Namensgebung<br />

entscheiden die Schulischen Gremien entsprechend Schulgesetz.<br />

3. Sonderschulen<br />

Schülerzahlenprognosen für Sonderschulen werden <strong>von</strong> der Senatsschulverwaltung nicht vorgelegt.<br />

Die bezirkliche Versorgung muss nachfragebezogen organisiert werden.<br />

Die Errichtung einer Schule mit dem Förderschwerpunkt ‚Geistige Entwicklung’ wird <strong>von</strong> den Senatsverwaltungen<br />

für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Finanzen mit hoher Priorität verfolgt.<br />

Die hierfür erforderliche Baumaßnahme ( Platz 1 der überbezirklichen Dringlichkeitsliste ) wird in den<br />

Jahren 2010 ff. erfolgen. Die Finanzierung erfolgt außerhalb <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong>haushalts vollständig durch<br />

24


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

den <strong>Berlin</strong>er Senat. Der Standort Berolinastraße 8 (ehemalige Berolina - Schule) wird durch Umbau<br />

bzw. Neubau entsprechend qualifiziert.<br />

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden hier 120 Plätze für Kinder und Jugendliche bis zum<br />

Erreichen der Volljährigkeit bereitstehen.<br />

Der Bezirk <strong>Mitte</strong> kann mit diesem Angebot zukünftig die Versorgung <strong>des</strong> eigenen Bedarfs sicherstellen.<br />

Im Bezirk <strong>Mitte</strong> existieren daneben noch drei Schulen mit Angeboten für Schülerinnen und Schülern<br />

mit Lernbehinderung und eine Schule für Sprachbehinderte.<br />

Neben der Schule am Zillepark und der Wilhelm-Busch-Schule (nach Fusion mit der Jean-Paul-<br />

Schule), die das Regelangebot für die Klassenstufen 3-10 bereithalten, werden zwei derartige Schulen<br />

am gleichen Standort und in Kooperation mit einer Regelgrundschule organisiert ( Wartburg -<br />

Grund- und Sonderschule für Lernbehinderung, Albert-Gutzmann-Grund- und Sonderschule für<br />

Sprachbehinderte).<br />

Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland hat im Frühjahr <strong>2009</strong> die UN-Konvention für die Rechte <strong>von</strong> Menschen<br />

mit Behinderungen ratifiziert. Das Abgeordnetenhaus hat im Juli <strong>2009</strong> den <strong>Berlin</strong>er Senat aufgefordert,<br />

auf dieser Grundlage bis Frühjahr 2010 ein Konzept für mehr Inklusion in <strong>Berlin</strong>er Schulen<br />

zu erarbeiten. Ersten Hinweisen zu Folge soll pro Bezirk für jede Behinderungsart ein Förderzentrum<br />

vorgehalten werden, um trotz verstärkter Inklusionsbestrebungen dem Elternwahlrecht auch zukünftig<br />

Genüge tun zu können.<br />

Daraus wird die Notwendigkeit entstehen, auch im Bezirk <strong>Mitte</strong> aktiv die Zukunft der Förderzentren zu<br />

diskutieren. Erste konzeptionelle Überlegungen wurden angestellt und im Schulausschuss am<br />

10.01.2010 vorgestellt.<br />

Eine Realisierung dieses Konzepts setzt darüber hinaus allerdings die Schaffung der schulrechtlichen<br />

und schulorganisatorischen Regelungen voraus. Diese müssen auf Lan<strong>des</strong>ebene geschaffen werden.<br />

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat angekündigt, im Frühjahr 2010<br />

eigene konzeptionelle Überlegungen vorzustellen. Diese müssen vor einer weiteren schulplanerischen<br />

Betrachtung für den Bezirk <strong>Mitte</strong> abgewartet werden. Die Planungen müssen anschließend<br />

konkretisiert werden.<br />

In Moabit-West besteht jedoch im Hinblick auf den hier vorhandenen Raumüberhang die Notwendigkeit,<br />

diese Diskussion um das Grundschulnetz bereits jetzt zu beginnen (s.o.), um eine zukunftsfähige<br />

Strategie sowohl für das Grundschul-, als auch für das Förderangebot erarbeiten zu können. Dazu<br />

wurde ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.<br />

Für die beiden anderen Sonderschulen für Lernbehinderte und die Debatte um ihre Zukunft ist das<br />

Vorliegen <strong>des</strong> <strong>Berlin</strong>er Gesamtkonzepts voraussichtlich im Frühjahr 2010 abzuwarten.<br />

25


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

VII. AUFGABE VON STANDORTEN<br />

Die nachfolgenden Schulstandorte werden durch die Schulnetzentscheidungen dieses<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong>s aufgegeben und sollen aus dem bezirkliche Immobilienbestand herausgelöst<br />

werden. Die Tabelle zeigt die dadurch ausgelösten kostenmäßigen Entlastungen<br />

der Schulprodukte sowie die weitere Nutzung bzw. Vermögenszuordnung der Immobilien<br />

aus.<br />

Schule Adresse<br />

Aufgabe<br />

im Jahr<br />

Diesterweg-Schule Puttbusser Str. 12 02/2011<br />

Weitere Nutzung bzw. aktuelle Planungen<br />

Abgabe an Lifo,<br />

Gespräche mit SenStadt werden geführt<br />

OS Am Brunnenplatz Pankstr. 70 08/2013 Abgabe an Lifo (Vorschlag: Tranche 1)<br />

Theodor Plievier Ravenéstraße 12 08/2012<br />

Vorhaltestandort Frequenzabsenkungen und<br />

Nachfrageschwankungen, ansonsten Abgabe<br />

an Lifo (Vorschlag: Tranche 2)<br />

Breitscheid-Schule Turmstraße 86 02/2011 Abgabe an Lifo (Vorschlag Tranche 2)<br />

Grips-Grundschule Kurfürstenstr. 53-55 02/2010 Verkauf an Frankreich<br />

Horthaus Grips-GS Lützowstr. 41 02/2010 Verkauf an Frankreich<br />

Wartburg-Schule Zwinglistr. 37 08/2011 Abgabe an Lifo (Vorschlag Tranche 2)<br />

Heinrich <strong>von</strong> Kleist<br />

Levetzowstr. 3-5<br />

08/2014 Abgabe an BIM<br />

Darüber hinaus sollen – nach bisher verfolgten Planungen - folgende bezirkliche Angebote zusätzlich<br />

in freien Raumkapazitäten an den zukünftigen Schulstandorten untergebracht werden.<br />

Schule Adresse<br />

schulprakt. Seminar Puttbusser Str. 22<br />

Musikschule Ruheplatzstr. 4<br />

Jugendamt <strong>Mitte</strong><br />

Ruheplatzstr. 13,<br />

Schulstr. 101<br />

Jugendamt <strong>Mitte</strong> Grüntaler Str. 21<br />

Zukünftiger Standort sowie weitere Nutzung der aufzugebenden<br />

Standorte<br />

Umzug <strong>des</strong> Angebots an den Standort Tegeler Str.,<br />

Abgabe der Immobilie an Lifo<br />

Umzug <strong>des</strong> Angebots an den Standort Müllerstr. 158,<br />

Abgabe der Immobilie an Lifo<br />

Umzug <strong>des</strong> Angebots an den Standort Müllerstr. 158,<br />

Abgabe der Immobilie Ruheplatzstr. 13 an Eigenbetrieb<br />

Kindergärten City<br />

Einzug <strong>des</strong> Angebots an den Standort Grüntaler Str. 5/<br />

Badstr. 10, Abgabe der Immobilie an Lifo<br />

Zur Reduzierung der Kostenbelastung der Schulprodukte sollen die an den Schulstandorten befindlichen<br />

und nicht für schulische Zwecke genutzten Wohndienstgebäude aus dem Fachvermögen Schule<br />

herausgelöst werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Aufgabe der Wohndienstgebäude – wenn<br />

auch deutlich geringere – Reduzierungen <strong>von</strong> Mieteinnahmen nach sich ziehen.<br />

26


Objekt Adresse<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Aufgabe<br />

im Jahr Anmerkungen<br />

WDG Ellerbeker Str. 7-8 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Gotenburger Str. 6-7 2011 Abgabe an Lifo<br />

WDG Antonstr. 10-11 2011 Abgabe an Lifo<br />

WDG Strelitzer Str. 41-42 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Böttgerstr. 4 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Edinburger Str. 43 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Kurfürsten 53-55 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Lützow 83-85/Pohl 62 2010 Abgabe an Lifo<br />

WDG Siemens 20 2011 Abgabe an Lifo<br />

WDG Stephan 27 2011 Abgabe an Lifo<br />

WDG Zwingli 2 2011 Abgabe an Lifo<br />

WDG Prinzenallee 8 2011 Abgabe an Lifo<br />

"Villa Wuttke" Derfflinger Str. 7-8 2011 Abgabe an Lifo<br />

27


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

VIII. SCHULNETZVERÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK<br />

Die nachfolgenden Schulnetzänderungen werden in Umsetzung <strong>des</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s <strong>2009</strong><br />

erfolgen:<br />

1. Vor Beschlussfassung über den <strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>von</strong> der BVV bereits beschlossene<br />

Veränderungen:<br />

Grundschulen (Drs.-Nr. 1221/III vom 29.05.<strong>2009</strong>):<br />

Zusammenlegung der Grips- und der Fritzlar-Homberg-Grundschule am Standort Lützowstraße<br />

83-85 zum Schuljahr 2010/11.<br />

Integrierte Sekundarschulen (Drs.-Nr. 1480/III vom 17.12.<strong>2009</strong>):<br />

a. Umwandlung zur integrierten Sekundarschule, beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 zum<br />

Schuljahr 2010/11 und Verbleib am bisherigen Schulstandort<br />

�� Hemingway-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen am Standort Gartenstr. 10-17,<br />

�� Ernst-Schering-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen am Standort Lütticher Str. 47-<br />

48,<br />

�� Willy-Brandt-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen am Standort Grüntaler Str. 5,<br />

abweichend zum Schuljahr 2010/11 und auf Wunsch der Schule bereits für alle Jahrgänge<br />

�� Ernst-Reuter-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 5,0 Zügen am Standort Stralsunder Str.<br />

57.<br />

b. Umwandlung zur integrierten Sekundarschule, beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 zum<br />

Schuljahr 2010/11 sowie Umzug an einen neuen Standort<br />

�� Oberschule Am Brunnenplatz mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen am neuen Standort<br />

Ravenéstr. 11-12.<br />

c. Zusammenlegung zur integrierten Sekundarschule, beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 zum<br />

Schuljahr 2010/11 sowie Ansiedlung an einer der bisherigen Schulstandorte<br />

�� Breitscheid-Schule und Hedwig-Dohm-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen am<br />

Standort Stephanstr. 27,<br />

�� Hans-Bredow-Schule und Winkelried-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,5 Zügen am<br />

Standort Ofener Str.,<br />

�� Theodor-Plievier-Schule und Herbert-Hoover-Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4,0 Zügen<br />

am Standort Pankstr. 18.<br />

d. Erhöhung der Zielkapazitäten an den zukünftigen Sekundarschulen Ernst-Schering-, Willy-<br />

Brandt- und Ernst-Reuter in einem Gesamtumfang <strong>von</strong> 3,5 bis 4 Zügen für den Fall einer Absenkung<br />

der Einrichtungsfrequenz auf 23 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 7 gem.<br />

Entwurf der Sek-I-Verordnung vom 30.10.<strong>2009</strong>. Die Absenkung der Einrichtungsfrequenz soll<br />

umgesetzt werden, wenn eine vollständige Refinanzierung im Rahmen <strong>des</strong> Produktbudgetierungsverfahrens<br />

gesichert ist. Die Entscheidung, an welchen der drei genannten Sekundarschulen<br />

die Zügigkeiten in welchem Umfang erhöht werden, wird mit den betreffenden Schulen<br />

noch besprochen und in Abhängigkeit der Nutzung freier Flächenpotentiale an diesen<br />

Schulstandorten durch Dritte umgesetzt.<br />

Gemeinschaftsschulen (Drs.-Nr. 1480/III vom 17.12.<strong>2009</strong>):<br />

a. Umwandlung der Heinrich-<strong>von</strong>-Stephan-Schule zum Schuljahr 2010/11 in eine Gemeinschaftsschule<br />

gem. § 17a Schulgesetz <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> mit der Endorganisation in den Jahrgängen<br />

7-13 am Standort Neues Ufer 6.<br />

b. Fusion der James-Krüss-Grundschule und der Moses-Mendelsohn-Schule und Umwandlung<br />

zum Schuljahr 2010/11 in eine Gemeinschaftsschule gem. § 17a Schulgesetz <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong> mit<br />

der Endorganisation in den Jahrgängen 1-10 an den bisherigen Standorten Siemensstr. 20<br />

und Stephanstr. 2.<br />

28


<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

2. Vor Beschlussfassung über den <strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>von</strong> der BVV zur Kenntnis genommene<br />

Veränderungen (Drs. 1558III vom 25.02.2010):<br />

a. Gebundenes Ganztagsgymnasium<br />

Der Antrag der Diesterweg-Schule auf Organisation im gebundenen Ganztagsbetrieb wird unterstützt.<br />

Die Schule zieht mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4 Zügen nach Fertigstellung der Baumaßnahme<br />

aus dem Konjunkturprogramm II an den Standort Böttgerstraße 2-8.<br />

b. Sekundarstufe II für die Integrierten Sekundarschulen<br />

Die Theodor-Heuss-Schule zieht als eigenständige Schule mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> ca. 300<br />

Schülerinnen und Schüler als eines <strong>von</strong> drei bezirklichen Angeboten der Sekundarstufe II für<br />

die Absolventen der Integrierten Sekundarschulen an den Standort Stephanstraße 2.<br />

An der Gemeinschaftsschule James-Krüss/Moses-Mendelsohn am Standort Stephanstraße 2<br />

wird dafür auf den Aufbau einer eigenständigen Sekundarstufe II verzichtet.<br />

Die Sekundarstufen II an der Ernst-Reuter-Schule (Integrierte Sekundarschule) am Standort<br />

Stralsunder Str. 57 sowie der Heinrich-<strong>von</strong>-Stephan-Schule (Gemeinschaftsschule) am Standort<br />

Neues Ufer 6 bleiben erhalten.<br />

3. Von der BVV in der Sitzung der März-BVV parallel zur Beschlussfassung über den <strong>Schulentwicklungsplan</strong><br />

noch zu beschließende Veränderungen<br />

Grundschulen:<br />

a. Zusammenlegung (Fusion als gleichberechtigte Partner) der Hermann-Herzog- und der Trift-<br />

Grundschule am Standort Müllerstraße 158 mit einer Zielkapazität <strong>von</strong> 4 Zügen. Prüfung, ob<br />

und ggfls. wann die ergänzende Betreuung am Schulstandort integriert werden kann.<br />

Die Zusammenlegung der Schulen soll bereits zum Schuljahr 2010/11 erfolgen, aber im Schuljahr<br />

2010/11 noch schulprogrammatisch parallel mit je zwei neu eingerichteten ersten Klassen<br />

organisiert werden. Zum Schuljahr 2011/12 soll dann die konzeptionelle Verschränkung beider<br />

Schulen umgesetzt sein.<br />

b. Zusammenlegung (Fusion als gleichberechtigte Partner) der Wartburg- und der Gotzkowsky-<br />

Grundschule am Standort Zinzendorfstraße 15-16 zum Schuljahr 2011/12. Aufhebung der<br />

Wartburg-Sonderschule. Aufnahme <strong>von</strong> ersten Klassen an beiden Grundschulen zum Schuljahr<br />

2010/11. Keine Aufnahme <strong>von</strong> dritten Klassen an der Wartburg-Sonderschule zu den<br />

Schuljahren 2010/11 ff. Verlagerung der 5. und 6. Klassen der Wartburg-Sonderschule an den<br />

Standort Zinzendorfstraße unter Mitnutzung <strong>von</strong> Fachräumen einer benachbarten Oberschule.<br />

Verlagerung der 7. bis 10. Jahrgänge der Wartburg-Sonderschule ab Schuljahr 2011/12 an<br />

möglichst eine der verbleibenden Förderzentren oder eine Integrierte Sekundarschule. Keine<br />

Verlagerung dieser Klassen an die Zinzendorfstraße.<br />

Integrierte Sekundarschulen:<br />

a. Zusammenlegung der Oberschule Am Brunnenplatz mit der Hans-Bredow-/Winkelried-Schule<br />

zum Schuljahr 2010/11 am Standort Ofener Straße 6 unter Aufhebung der Hans-Bredow- und<br />

der Winkelried-Schule. Beibehalten <strong>des</strong> Standorts Pankstraße 70 voraussichtlich bis zum<br />

Schuljahresbeginn 2013/14 als Filiale.<br />

b. Zur Absicherung der Bedarfe an den Integrierten Sekundarschulstandorten sind die Zielkapazitäten<br />

bei Ernst-Schering und Willy-Brandt auf jeweils 5 Züge und bei Ernst-Reuter auf 8 Züge<br />

zu erhöhen.<br />

c. Sollte durch Frequenzabsenkungen (Voraussetzung: Sicherung der Refinanzierung) und/oder<br />

eine entsprechende Nachfragesituation die Raumkapazitäten <strong>des</strong> Sekundarschulnetzes für<br />

die entstehenden Bedarfe nicht ausreichen, soll der Standort Ravenéstraße 12 reaktiviert<br />

werden und ggfls. eine zusätzliche Schule durch Ausgründung entstehen. Sollte dagegen die<br />

Schülerzahlenentwicklung in Auswertung der Anmeldungen zu den Schuljahren 2010/11 und<br />

2011/12 signifikant kleiner ausfallen, ist das Schulnetz ggfls. weiter zu verkleinern.<br />

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<strong>Schulentwicklungsplan</strong> <strong>2009</strong> <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Mitte</strong> <strong>von</strong> <strong>Berlin</strong>�<br />

Gymnasien:<br />

Zusammenlegung (Fusion als gleichberechtigte Partner) der Menzel- und der Heinrich-<strong>von</strong>-<br />

Kleist-Schule spätestens zum Schuljahr 2014/15 am Standort Altonaer Straße. Im Herbst 2011<br />

in Vorbereitung der Einrichtung <strong>des</strong> Schuljahres 2012/13 (Festlegung Zügigkeit) erste und im<br />

Sommer 2012 nach Beendigung <strong>des</strong> Probejahres zweite Prüfung, ob die <strong>von</strong> der Senatsfinanzverwaltung<br />

angenommene Bedarfsentwicklung eintrifft. Sollte die Schülerzahlenprognose<br />

signifikant höher ausfallen und durch die Senatsschulverwaltung entsprechend korrigiert werden,<br />

ist ggfls. eine neue Entscheidung zu treffen.<br />

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