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NIEDERSCHRIFT zu Punkt - Waidhofen an der Thaya

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Vorsteuerab<strong>zu</strong>g für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden!<br />

Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die <strong>zu</strong>ständigen<br />

Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung betraut.<br />

Das betrifft beson<strong>der</strong>s das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter <strong>der</strong> Pflichtschulen<br />

sind und 100 % <strong>der</strong> Kosten tragen.<br />

Prominent in <strong>der</strong> Präambel <strong>zu</strong>m aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Bildung für die Zukunft des Wohlst<strong>an</strong>des unseres L<strong>an</strong>des mit dem Hinweis auf "massive<br />

Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren,<br />

diametral <strong>zu</strong> den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die<br />

Offensive im Bereich <strong>der</strong> G<strong>an</strong>ztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20% Verteuerung<br />

in Folge <strong>der</strong> Streichung des Vorsteuerab<strong>zu</strong>gs nunmehr in Frage gestellt. Die<br />

Fristerstreckung bis September 2012 än<strong>der</strong>t ja nichts <strong>an</strong> <strong>der</strong> generellen Verteuerung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at, die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Thaya</strong> for<strong>der</strong>t daher:<br />

Mit Berufung auf das Regierungsprogramm for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, die Gemeindevertretung<br />

<strong>der</strong> Stadtgemeinde <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong> die Beibehaltung des Vorsteuerab<strong>zu</strong>gs<br />

für Schulen. Auch Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus<br />

(eine Kombination von Schule, Kin<strong>der</strong>garten, Hort, Bibliothek) sollten darin<br />

einbegriffen sein, um die Errichtung, Ausbau und S<strong>an</strong>ierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen<br />

nicht <strong>zu</strong> gefährden. Dies könnte durch eine <strong>zu</strong>sätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung<br />

im Umsatzsteuergesetz (<strong>an</strong>alog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen.<br />

Die Städte und Gemeinden sind im Interesse <strong>der</strong> gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin<br />

<strong>zu</strong> offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Län<strong>der</strong>n bereit.<br />

ENTSCHEIDUNG DES GEMEINDERATES:<br />

Der Antrag wird einstimmig <strong>an</strong>genommen.<br />

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