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NIEDERSCHRIFT zu Punkt - Waidhofen an der Thaya

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Die Bedeckung für die WVA Hollenbach und die WAV <strong>Waidhofen</strong> ist <strong>der</strong>zeit nicht <strong>zu</strong>r Gänze<br />

gegeben. Die Mehrausgaben sind jedoch bei <strong>der</strong> Erstellung des 1. Nachtragsvor<strong>an</strong>schlages<br />

2012 <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Ausgabensperre (nur bei Haushalts<strong>an</strong>sätzen über EUR 3.000,00):<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in <strong>der</strong> Sit<strong>zu</strong>ng vom 07.12.2011, <strong>Punkt</strong> 2 <strong>der</strong> Tagesordnung, beschlossen,<br />

die Ausgaben<strong>an</strong>sätze sowohl des ordentlichen als auch des außerordentlichen<br />

Vor<strong>an</strong>schlages für Investitionen und Inst<strong>an</strong>dhaltungen bis <strong>zu</strong>m Feststehen <strong>der</strong><br />

Einnahmenentwicklung im Haushaltsjahr 2012 mit 20 % <strong>zu</strong> sperren. Ausgenommen sind<br />

die Personalkosten, <strong>der</strong> Darlehensdienst und die <strong>an</strong>fallenden Betriebskosten.<br />

Durch das Vorhaben werden 80 % des Vor<strong>an</strong>schlages <strong>der</strong> Haushaltsstelle überschritten.<br />

Chronologie:<br />

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Bau- und Raumordnung,<br />

Wohnbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gemeindestraßen, Park<strong>an</strong>lagen<br />

und öffentliche Beleuchtung in <strong>der</strong> Sit<strong>zu</strong>ng vom 12.04.2012 beraten.<br />

Der Stadtrat hat diesen Tagesordnungspunkt in <strong>der</strong> Sit<strong>zu</strong>ng vom 25.04.2012 vorberaten<br />

und stellt daher nachstehenden Antrag.<br />

Zuständigkeit: gemäß § 35 <strong>der</strong> NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.F.: Gemein<strong>der</strong>at.<br />

ANTRAG des Stadtrates vom 25.04.2012 <strong>an</strong> den Gemein<strong>der</strong>at:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at möge folgenden BESCHLUSS fassen:<br />

Die Ausgabensperre wird für den nachstehend <strong>an</strong>geführten Ausgaben<strong>an</strong>satz aufgehoben:<br />

1/8501-6120 (Wasserversorgung Hollenbach – Inst<strong>an</strong>dset<strong>zu</strong>ng von Wasser<strong>an</strong>lagen)<br />

und<br />

die Ausgabensperre wird für den nachstehend <strong>an</strong>geführten Ausgaben<strong>an</strong>satz aufgehoben:<br />

1/8500-6160 (Wasserversorgung <strong>Waidhofen</strong> – Inst<strong>an</strong>dset<strong>zu</strong>ng Maschinen und maschinelle<br />

Einrichtungen)<br />

und<br />

es werden die Leistungen <strong>der</strong> ABA <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong> BA 27 – elektrotechnische<br />

Ausrüstung incl. aller Lieferungen für die Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage <strong>Waidhofen</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong>, Einleitung Hollenbach und Pyhra nach <strong>Waidhofen</strong> sowie Wasserversorgungs<strong>an</strong>lage<br />

Hollenbach und <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> die Firma Elektro & Electronic<br />

L<strong>an</strong>dsteiner GmbH, 3300 Amstetten, Kruppstraße 3, aufgrund und <strong>zu</strong> den Bedingungen<br />

des Angebotes vom 11.01.2012 <strong>zu</strong>m Preis von<br />

excl. USt. <strong>zu</strong> vergeben<br />

und<br />

EUR 94.986,22<br />

die Bedeckung für die WVA Hollenbach und die WAV <strong>Waidhofen</strong> ist <strong>der</strong>zeit nicht <strong>zu</strong>r Gänze<br />

nicht gegeben. Die Mehrausgaben werden jedoch bei <strong>der</strong> Erstellung des 1. Nachtragsvor<strong>an</strong>schlages<br />

2012 berücksichtigt.<br />

ENTSCHEIDUNG DES GEMEINDERATES:<br />

Der Antrag wird einstimmig <strong>an</strong>genommen.<br />

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