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NIEDERSCHRIFT zu Punkt - Waidhofen an der Thaya

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VIII. Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung:<br />

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Infrastruktureinrichtungen je<strong>der</strong>zeit<br />

nach Vor<strong>an</strong>meldung <strong>zu</strong> überprüfen und im Falle, wenn sich nachträglich herausstellt,<br />

dass nicht alle Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die För<strong>der</strong>ung im Sinne dieser Richtlinien erfüllt<br />

wurden, eine bereits gewährte För<strong>der</strong>ung <strong>zu</strong> wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Im Falle des Wi<strong>der</strong>rufes ist die För<strong>der</strong>ung binnen einem Monat nach nachweislicher<br />

Zustellung des Wi<strong>der</strong>rufes <strong>an</strong> die Stadtgemeinde <strong>Waidhofen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Thaya</strong> <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>zahlen.<br />

IX. Inkrafttreten und Gültigkeit:<br />

Diese Richtlinien gelten bis auf Wi<strong>der</strong>ruf.<br />

und<br />

es ist die För<strong>der</strong>ung im Nachtragsbudget 2012 vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Herr Thomas Bauer, Funktionär <strong>der</strong> Gewerkschaft <strong>der</strong> Gemeindebediensteten und Personalvertreter<br />

in <strong>der</strong> Stadtgemeinde Traiskirchen, hat die Sit<strong>zu</strong>ng mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Personen gestört,<br />

indem Plakate aufgerollt wurden und er beg<strong>an</strong>n Fragen <strong>an</strong> den Gemein<strong>der</strong>at <strong>zu</strong> stellen:<br />

• z.B.: Warum wurde Frau Monika Steiner gekündigt?<br />

BR Bgm. Kurt STROHMAYER-DANGL hat Herrn Thomas Bauer und seine Mitstreiter ersucht<br />

die Störung <strong>zu</strong> unterlassen. Nachdem die Störaktion jedoch nicht beendet wurde<br />

und die Ermahnung erfolglos blieb, hat BR Bgm. Kurt STROHMAYER-DANGL die Sit<strong>zu</strong>ng<br />

gemäß § 49 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 i.d.d.g.F. für zehn Minuten<br />

unterbrochen, die Exekutive verständigt und gemäß § 49 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung<br />

1973, LGBl. 1000 i.d.d.g.F. die einzelnen Ruhestörer entfernen lassen.<br />

D<strong>an</strong>ach hat BR Bgm. Kurt STROHMAYER-DANGL die Sit<strong>zu</strong>ng wie<strong>der</strong> aufgenommen.<br />

ENTSCHEIDUNG DES GEMEINDERATES:<br />

Für den Antrag stimmen 24 Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates (alle <strong>an</strong>wesenden Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> ÖVP, alle <strong>an</strong>wesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPÖ und alle <strong>an</strong>wesenden Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FPÖ).<br />

Gegen den Antrag stimmen 3 Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates (alle <strong>an</strong>wesenden Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> UBL und GR Ing. Martin LITSCHAUER).<br />

Der Stimme enthalten sich 0 Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

Somit wird <strong>der</strong> Antrag <strong>an</strong>genommen.<br />

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