Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1 ...
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<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong>, <strong>Begründung</strong> <strong>Teil</strong> 1: Allgemeiner <strong>Teil</strong> Allgemeine Erläuterungen<br />
meinen Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong><br />
unterrichtet.<br />
Der Umwelt- und Planungsausschuss beriet<br />
über die während <strong>der</strong> Beteiligungsfrist vorgebrachten<br />
Anregungen und Stellungnahmen<br />
und fasste am 10.06.2008 den Beschluss den<br />
Plan mit <strong>der</strong> <strong>Begründung</strong> einschließlich Umweltbericht<br />
öffentlich auszulegen.<br />
Die öffentliche Auslegung fand in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 25.08.2008 bis zum 25.09.2008 statt.<br />
Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange sowie <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
wurden abschließend vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Dorsten</strong> auf seiner Sitzung am 18.03.2009<br />
geprüft. Gleichzeitig stellte <strong>der</strong> Rat den neuen<br />
<strong>Flächennutzungsplan</strong> einstimmig fest. Nachdem<br />
die Genehmigung durch die Bezirksregierung<br />
Münster am 19.06.2009 erteilt wurde,<br />
ist <strong>der</strong> <strong>Flächennutzungsplan</strong> mit <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 26.06.2009 wirksam.<br />
4. Planungserfor<strong>der</strong>nis<br />
Der überarbeitete <strong>Flächennutzungsplan</strong> aus<br />
dem Jahre 1985 - im Folgenden als FNP ´85<br />
bezeichnet - basierte auf <strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong><br />
Gebietsreform vom 01.01.1975 erfolgten<br />
kommunalen Neuordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong><br />
und <strong>der</strong> nachfolgend erarbeiteten <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeption<br />
von 1978. Ziel war eine<br />
mehrgliedrige <strong>Stadt</strong>einheit, die hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Bauland- und Infrastrukturversorgung <strong>der</strong><br />
ansässigen Bevölkerung und Wirtschaft sowie<br />
dem Einwohnerzuwachs gerecht wird.<br />
Im Sinne <strong>der</strong> damaligen landesplanerischen<br />
Zielsetzung beabsichtigte die <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong>,<br />
den Konflikt zwischen Flächenanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für Siedlungstätigkeit und <strong>der</strong> notwendigen<br />
Verbreiterung <strong>der</strong> gewerblichen Basis auf <strong>der</strong><br />
einen Seite sowie an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />
nach Schutz, Pflege und Entwicklung eines<br />
landschaftlichen Lebensraumes zu mil<strong>der</strong>n.<br />
Dies sollte durch die Zusammenfassung <strong>der</strong><br />
Flächen- und Infrastrukturentwicklung erfolgen,<br />
welche sich hauptsächlich auf die beiden<br />
sich ergänzenden Siedlungsschwerpunkte -<br />
<strong>Dorsten</strong>-Lippe mit dem historischen <strong>Stadt</strong>kern,<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen Feldmark und Hardt sowie<br />
den Nebenzentren Hervest und<br />
Holsterhausen als Siedlungsschwerpunkt 1.<br />
Ordnung sowie <strong>Dorsten</strong>-Wulfen als Siedlungsschwerpunkt<br />
2. Ordnung - konzentrierte.<br />
Mit dieser Konzentration <strong>der</strong> baulich zu nutzenden<br />
Entwicklungsflächen auf Siedlungsschwerpunkte<br />
sollte <strong>der</strong> Gefahr weiterer Zersiedlung<br />
in <strong>der</strong> Randzone des Ruhrgebiets<br />
bzw. des südlichen Münsterlandes begegnet<br />
werden.<br />
Diese Zielvorstellung ist heute weitgehend erreicht,<br />
wenngleich die uneinheitliche historische<br />
Entwicklung <strong>der</strong> zusammengefügten<br />
<strong>Teil</strong>e des heutigen <strong>Stadt</strong>gebietes auch nach<br />
<strong>der</strong> Kommunalreform zwar zu einem räumlichen,<br />
nicht jedoch zu einem ideellen „Band<br />
<strong>der</strong> kommunalen Einheit <strong>der</strong> einzelnen<br />
<strong>Stadt</strong>teile" führte, wie es 1985 gefor<strong>der</strong>t worden<br />
war. So sind durch die vielfältigen Traditionen<br />
und die Vielgliedrigkeit des großflächigen<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes die elf sehr verschiedenartigen<br />
<strong>Stadt</strong>teile <strong>Dorsten</strong>s einheitlichen o<strong>der</strong><br />
gar zentralen Zielvorstellungen nur bedingt<br />
zugänglich.<br />
Auch heute noch gehört die Vielfalt zum<br />
räumlichen Charakter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dorsten</strong>. Sie<br />
zu beachten, zu pflegen und zu entwickeln,<br />
einschließlich des eigenen <strong>Stadt</strong>teil- bzw.<br />
Dorfprofils als integralem Bestandteil <strong>der</strong> Gesamtstadt<br />
<strong>Dorsten</strong>, ist übergeordneter <strong>Teil</strong><br />
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