Florian-Kreis-Soest aktuell - Ausgabe 3.pdf - Feuerwehr-Welver
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erweitert die grundschutzeinheit im Brandeinsatz<br />
zusammen mit dem B-Dienst zum<br />
löschzug, dass lF 20/16.<br />
Bei zeitkritischen Einsätzen<br />
im Bereich der Technischen Hilfeleistung<br />
- wie beispielsweise<br />
Verkehrsunfällen mit eingeklemmten<br />
Personen - besteht die Grundschutzeinheit<br />
zweckmäßigerweise<br />
aus einer anderen Fahrzeugkombination<br />
wie bei Brandeinsätzen.<br />
Hier besteht die Einheit für den<br />
Erstangriff aus dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,<br />
dem Gerätewagen-Logistik<br />
1 sowie dem Einsatzleitwagen.<br />
Um möglichst schnell an einer<br />
Einsatzstelle Hilfe leisten zu können<br />
(Erkundung, Verkehrsabsicherung,<br />
Brandbekämpfung oder Sicherstellung<br />
des Brandschutzes),<br />
rückt bei diesen Einsatzarten das<br />
HLF 16/20/2 standardmäßig mit einer<br />
Besatzung von 1/3/4, der GW-L<br />
0/4/4 sowie der ELW 1 0/1/1 aus.<br />
Auch hier wird durch dieses festgelegte<br />
Ausrücken erreicht, dass auch<br />
bei dieser Art von Einsätzen die erste<br />
Hilfsfrist innerhalb der Kernstadtstadt<br />
eingehalten wird und wie<br />
auch bei Brandeinsätzen für den<br />
Erst-angriff die Grundschutzeinheit<br />
mit einer Stärke von 1/8/9 zeitnah<br />
zur Verfügung steht.<br />
Um auch im Bereich der Technischen<br />
Hilfeleistung die zweite<br />
geforderte Hilfsfrist einhalten zu<br />
können, in welcher ebenfalls sechzehn<br />
Funktionen in 13 Minuten<br />
nach der Alarmierung gefordert<br />
werden, rückt zur Ergänzung der<br />
Grundschutzeinheit in einem solchen<br />
Einsatzfall der Rüstwagen 2,<br />
mindestens mit einer Staffel, sowie<br />
der B-Dienst mit seinem KdoW<br />
aus. Der Rüstwagen der <strong>Feuerwehr</strong><br />
<strong>Soest</strong> verfügt hierzu über eine<br />
Gruppenkabine.<br />
Der rW 2 ergänzt die grundschutzeinheit im<br />
Bereich der technischen Hilfeleistung und erweitert<br />
diese so zum „rüstzug“.<br />
Die grundschutzeinheit für den Bereich der technischen Hilfeleistung, HlF 16/20/2, gW-l 1, elW 1.<br />
tEchnIk<br />
Funktionen der Grundschutzeinheit<br />
im Bereich der Technischen<br />
Hilfeleistung<br />
HLF:<br />
» 1 x Fahrzeugführer<br />
(mind. F3-Qualifikation)<br />
» 1 x Maschinist für Hilfeleistungslöschfahrzeuge<br />
» 2 x Atemschutzgeräteträger<br />
GW-L:<br />
» 1 x Fahrzeugführer<br />
(i.d.R. F2-Qualifikation)<br />
» 1 x Maschinist<br />
» 2 x <strong>Feuerwehr</strong>mann (SB)<br />
ELW:<br />
» 1 x Führungsgehilfe<br />
Im Bereich der vier „Außenlöschzüge“<br />
wird der Erstangriff und somit<br />
die Einhaltung der ge-forderten<br />
Hilfsfristen durch die hier in den<br />
einzelnen Ortsteilen vorgehaltenen<br />
Löschgruppen sichergestellt, wozu<br />
diese in ihren eigenen primären<br />
Ausrückebereichen den Grundschutz<br />
bilden. Da einzelne Löschgruppen<br />
dieser Löschzüge über<br />
Einsatzfahrzeuge ohne oder mit nur<br />
geringem Löschwassertank verfügen<br />
(TSF, LF 8, LF 16-TS, TSF-W)<br />
müssen sich diese Einheiten, wenn<br />
Sie als erstes an der Einsatzstelle<br />
Eintreffen, bei Brandeinsätzen oftmals<br />
auf Erstmaßnahmen bzw. vorbereitende<br />
Maßnahmen<br />
august 2010 | <strong>Florian</strong> <strong>Kreis</strong> soest aKtuell 25