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Florian-Kreis-Soest aktuell - Ausgabe 3.pdf - Feuerwehr-Welver

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erweitert die grundschutzeinheit im Brandeinsatz<br />

zusammen mit dem B-Dienst zum<br />

löschzug, dass lF 20/16.<br />

Bei zeitkritischen Einsätzen<br />

im Bereich der Technischen Hilfeleistung<br />

- wie beispielsweise<br />

Verkehrsunfällen mit eingeklemmten<br />

Personen - besteht die Grundschutzeinheit<br />

zweckmäßigerweise<br />

aus einer anderen Fahrzeugkombination<br />

wie bei Brandeinsätzen.<br />

Hier besteht die Einheit für den<br />

Erstangriff aus dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,<br />

dem Gerätewagen-Logistik<br />

1 sowie dem Einsatzleitwagen.<br />

Um möglichst schnell an einer<br />

Einsatzstelle Hilfe leisten zu können<br />

(Erkundung, Verkehrsabsicherung,<br />

Brandbekämpfung oder Sicherstellung<br />

des Brandschutzes),<br />

rückt bei diesen Einsatzarten das<br />

HLF 16/20/2 standardmäßig mit einer<br />

Besatzung von 1/3/4, der GW-L<br />

0/4/4 sowie der ELW 1 0/1/1 aus.<br />

Auch hier wird durch dieses festgelegte<br />

Ausrücken erreicht, dass auch<br />

bei dieser Art von Einsätzen die erste<br />

Hilfsfrist innerhalb der Kernstadtstadt<br />

eingehalten wird und wie<br />

auch bei Brandeinsätzen für den<br />

Erst-angriff die Grundschutzeinheit<br />

mit einer Stärke von 1/8/9 zeitnah<br />

zur Verfügung steht.<br />

Um auch im Bereich der Technischen<br />

Hilfeleistung die zweite<br />

geforderte Hilfsfrist einhalten zu<br />

können, in welcher ebenfalls sechzehn<br />

Funktionen in 13 Minuten<br />

nach der Alarmierung gefordert<br />

werden, rückt zur Ergänzung der<br />

Grundschutzeinheit in einem solchen<br />

Einsatzfall der Rüstwagen 2,<br />

mindestens mit einer Staffel, sowie<br />

der B-Dienst mit seinem KdoW<br />

aus. Der Rüstwagen der <strong>Feuerwehr</strong><br />

<strong>Soest</strong> verfügt hierzu über eine<br />

Gruppenkabine.<br />

Der rW 2 ergänzt die grundschutzeinheit im<br />

Bereich der technischen Hilfeleistung und erweitert<br />

diese so zum „rüstzug“.<br />

Die grundschutzeinheit für den Bereich der technischen Hilfeleistung, HlF 16/20/2, gW-l 1, elW 1.<br />

tEchnIk<br />

Funktionen der Grundschutzeinheit<br />

im Bereich der Technischen<br />

Hilfeleistung<br />

HLF:<br />

» 1 x Fahrzeugführer<br />

(mind. F3-Qualifikation)<br />

» 1 x Maschinist für Hilfeleistungslöschfahrzeuge<br />

» 2 x Atemschutzgeräteträger<br />

GW-L:<br />

» 1 x Fahrzeugführer<br />

(i.d.R. F2-Qualifikation)<br />

» 1 x Maschinist<br />

» 2 x <strong>Feuerwehr</strong>mann (SB)<br />

ELW:<br />

» 1 x Führungsgehilfe<br />

Im Bereich der vier „Außenlöschzüge“<br />

wird der Erstangriff und somit<br />

die Einhaltung der ge-forderten<br />

Hilfsfristen durch die hier in den<br />

einzelnen Ortsteilen vorgehaltenen<br />

Löschgruppen sichergestellt, wozu<br />

diese in ihren eigenen primären<br />

Ausrückebereichen den Grundschutz<br />

bilden. Da einzelne Löschgruppen<br />

dieser Löschzüge über<br />

Einsatzfahrzeuge ohne oder mit nur<br />

geringem Löschwassertank verfügen<br />

(TSF, LF 8, LF 16-TS, TSF-W)<br />

müssen sich diese Einheiten, wenn<br />

Sie als erstes an der Einsatzstelle<br />

Eintreffen, bei Brandeinsätzen oftmals<br />

auf Erstmaßnahmen bzw. vorbereitende<br />

Maßnahmen<br />

august 2010 | <strong>Florian</strong> <strong>Kreis</strong> soest aKtuell 25

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