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Antrag 3 - Goetheanum

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24 | Jahrestagung und Generalversammlung 2011<br />

ó Ordentliche Generalversammlung 2011<br />

2010 war er zu der Auffassung gekommen,<br />

dass er seine Initiative nicht mit<br />

seiner Aufgabe als Finanzvorstand der<br />

Allgemeinen Anthroposophischen<br />

Gesellschaft verbinden könne, und<br />

entschloss sich, von seinem Amt als<br />

Schatzmeister an der Generalversammlung<br />

2011 zurückzutreten.<br />

Daraufhin haben wir seine Initiative<br />

im Kreis der Europäischen Generalsekretäre<br />

besprochen und im Nachrichtenblatt<br />

veröffentlicht (‹Anthroposophie<br />

weltweit›, 2. Juli 2010, Nr.<br />

6/2010). Besprechungen mit dem Vorstand<br />

der schweizerischen und deutschen<br />

Landesgesellschaft folgten.<br />

Diese Beratungen und das Echo auf<br />

die Veröffentlichung ergaben, dass die<br />

Verknüpfung einer Stiftung zur Förderung<br />

des <strong>Goetheanum</strong> mit einem ‹Social<br />

Impact Fund› nicht überzeugte,<br />

zumal wenn die Stiftung den Namen<br />

‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung› tragen würde.<br />

Eine klare Trennung von Stiftung<br />

und ‹Social Impact Fund› war das Ergebnis<br />

(‹Anthroposophie weltweit›, 4.<br />

Februar 2011, Nr. 1–2/2011).<br />

Nach weiteren Gesprächen ist Cornelius<br />

Pietzner zu der Auffassung gelangt,<br />

dass die Stiftung nicht den Namen<br />

‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung› tragen<br />

soll und der Stiftungsrat entsprechend<br />

auch nicht durch den Vorstand<br />

am <strong>Goetheanum</strong> zu ernennen und abzuberufen<br />

sei. Damit bleibt der Zweck<br />

der Stiftung nach wie vor die Unterstützung<br />

der Allgemeinen Anthroposophischen<br />

Gesellschaft und des <strong>Goetheanum</strong>,<br />

sie tut dies aber nicht unter<br />

dem Namen ‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung›<br />

und ohne eine rechtlich konstitutive<br />

Verbindung mit dem <strong>Goetheanum</strong>,<br />

also ohne Mitwirkung oder Verantwortlichkeit<br />

des Vorstands am <strong>Goetheanum</strong>.<br />

Der Stiftungsrat der ‹<strong>Goetheanum</strong><br />

Stiftung› hat eine Namensund<br />

Statutenänderung im beschriebenen<br />

Sinne in die Wege geleitet.<br />

Damit sind die Voraussetzungen,<br />

die die <strong>Antrag</strong>steller zu den Punkten<br />

3.1 und 3.2 motivierten, nicht mehr gegeben.<br />

Ob der Name des <strong>Goetheanum</strong>, der<br />

seit einigen Jahren weltweit als eine<br />

Marke im Eigentum der Allgemeinen<br />

Anthroposophischen Gesellschaft registriert<br />

und rechtlich geschützt ist,<br />

durch den Vorstand, durch die Generalversammlung<br />

oder durch ein ande-<br />

res Organ zur Benutzung lizenziert<br />

werden darf, ist eine Frage, die sich allgemein<br />

stellt, auch unabhängig von<br />

einer ‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung›.<br />

Wir möchten darauf hinweisen,<br />

dass die Anthroposophische Gesellschaft<br />

in der Schweiz im Jahr 2004 in<br />

Absprache und Einverständnis mit<br />

uns die Bezeichnung ‹Fonds <strong>Goetheanum</strong>›<br />

für eine Initiative gewählt hat,<br />

die das <strong>Goetheanum</strong> als Hochschule<br />

verstärkt in die Öffentlichkeit stellt<br />

und auch finanziell unterstützt. Außerdem<br />

bestehen seit 1986 der Verein<br />

‹Gemeinnütziger Dotationsverein<br />

<strong>Goetheanum</strong>› und seit 1995 die Vereine<br />

‹Verlag am <strong>Goetheanum</strong>› und<br />

‹Buchhandlung am <strong>Goetheanum</strong>›.<br />

Wir betrachten es nach wie vor als<br />

sachgemäße Vorstandsaufgabe, die<br />

Vergabe und Nutzung des <strong>Goetheanum</strong>-Namens<br />

zu verantworten.<br />

Zu <strong>Antrag</strong> 4, Weleda<br />

(Andreas Worel und andere)<br />

Zu diesem <strong>Antrag</strong> finden Sie eine<br />

Stellungnahme des Verwaltungsratspräsidenten<br />

der Weleda in der Wochenzeitung<br />

‹Das <strong>Goetheanum</strong>› vom<br />

8. April 2011.<br />

Zu <strong>Antrag</strong> 5, Ehrenamtlichkeit der Vor -<br />

standstätigkeit u. a. (Eduard Willareth)<br />

Der von Rudolf Steiner angelegte<br />

Aufgabenumfang und der Anspruch<br />

an die Vorstandstätigkeit sind schon<br />

seit der Gesellschaftsgründung nicht<br />

ehrenamtlich (nebenberuflich) erfüllbar.<br />

Bei der Eurythmie und den anderen<br />

künstlerischen Fächern ist zwischen<br />

Aus- und Fortbildung zu unterscheiden.<br />

Es ist der zukünftigen Leiterin des<br />

Eurythmie-Ensembles am <strong>Goetheanum</strong>,<br />

Margrethe Solstad, ein Anliegen,<br />

die Fortbildung im Rahmen der Studienlandschaft<br />

am <strong>Goetheanum</strong> zu gestalten;<br />

auch andere Weiterbildungen<br />

am <strong>Goetheanum</strong> werden in diesem<br />

Rahmen integriert. Die berufsqualifizierenden<br />

Ausbildungen werden weiterhin<br />

in dafür begründeten Schulen<br />

stattfinden, da wir nach wie vor keine<br />

Bevorzugung einer mit Mitgliederbeiträgen<br />

im Rahmen des <strong>Goetheanum</strong><br />

finanzierten Schule erwägen – dies<br />

war in den 1990er Jahren der wesentliche<br />

Grund zur Verselbständigung<br />

der berufsbildenden Schulen.<br />

Zu den anderen Punkten in diesem<br />

<strong>Antrag</strong> haben wir bereits Stellung genommen.<br />

Zu <strong>Antrag</strong> 6, Zeitpunkt der Vorlage<br />

der Jahresrechung (Klaus Landmark)<br />

Wir haben natürlich Verständnis<br />

für diesen <strong>Antrag</strong>, er bringt ein sachgerechtes<br />

Bedürfnis zum Ausdruck.<br />

Dennoch möchten wir uns aus folgenden<br />

Gründen gegen eine statutarische<br />

Fixierung der Veröffentlichung<br />

der Jahresrechnung sechs Wochen vor<br />

der Jahresversammlung aussprechen:<br />

Schon seit vielen Jahrzehnten findet<br />

die ordentliche Generalversammlung<br />

der Allgemeinen Anthroposophischen<br />

Gesellschaft am Samstag vor<br />

Palmsonntag statt. Wenn wir an diesem<br />

Zeitpunkt festhalten wollen, ist<br />

der Termin, an dem die Generalversammlung<br />

statt findet, abhängig vom<br />

jeweiligen Zeitpunkt des Osterfestes.<br />

Auch wenn das Osterfest, wie in diesem<br />

Jahr, relativ spät liegt, ist es eine<br />

große Anstrengung, nach Ablauf des<br />

Jahres die Jahresrechnung einer Weltgesellschaft<br />

zeitnah zu erstellen.<br />

Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen,<br />

die Jahresrechnung so früh wie<br />

möglich im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen.<br />

Eine statutarische Festlegung<br />

der Veröffentlichung auf sechs<br />

Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />

würde allerdings zwin gend eine<br />

Verlegung des Zeitpunktes der ordentlichen<br />

Generalversammlung im<br />

Jahreslauf bedeuten. Davon möchten<br />

wir absehen.<br />

Zu <strong>Antrag</strong> 7, Arbeitsverträge der Vorstandsmitglieder<br />

u. a. (Georg Müller)<br />

Den <strong>Antrag</strong> zur Ergänzung des Artikels<br />

12 im Hinblick auf eine Genehmigung<br />

von Arbeitsverträgen für Vorstandsmitglieder<br />

durch die Generalversammlung<br />

halten wir für unangemessen.<br />

Seit dem 1. Januar 2006 gilt eine<br />

Einkommensordnung für alle Mitarbeitenden<br />

am <strong>Goetheanum</strong>, auch für<br />

Vorstandsmitglieder. Das Einkommen<br />

jedes Mitarbeitenden hat drei Komponenten:<br />

1. Grundeinkommen, 2. Sozialanteil,<br />

bestehend aus einem Familienbeitrag<br />

und Ausbildungsbeitrag, und<br />

3. Funktionsanteil. Das Grundeinkommen<br />

beträgt seit 1. Januar 2010 CHF<br />

3130. Die Differenz zwischen dem

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