Antrag 3 - Goetheanum
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24 | Jahrestagung und Generalversammlung 2011<br />
ó Ordentliche Generalversammlung 2011<br />
2010 war er zu der Auffassung gekommen,<br />
dass er seine Initiative nicht mit<br />
seiner Aufgabe als Finanzvorstand der<br />
Allgemeinen Anthroposophischen<br />
Gesellschaft verbinden könne, und<br />
entschloss sich, von seinem Amt als<br />
Schatzmeister an der Generalversammlung<br />
2011 zurückzutreten.<br />
Daraufhin haben wir seine Initiative<br />
im Kreis der Europäischen Generalsekretäre<br />
besprochen und im Nachrichtenblatt<br />
veröffentlicht (‹Anthroposophie<br />
weltweit›, 2. Juli 2010, Nr.<br />
6/2010). Besprechungen mit dem Vorstand<br />
der schweizerischen und deutschen<br />
Landesgesellschaft folgten.<br />
Diese Beratungen und das Echo auf<br />
die Veröffentlichung ergaben, dass die<br />
Verknüpfung einer Stiftung zur Förderung<br />
des <strong>Goetheanum</strong> mit einem ‹Social<br />
Impact Fund› nicht überzeugte,<br />
zumal wenn die Stiftung den Namen<br />
‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung› tragen würde.<br />
Eine klare Trennung von Stiftung<br />
und ‹Social Impact Fund› war das Ergebnis<br />
(‹Anthroposophie weltweit›, 4.<br />
Februar 2011, Nr. 1–2/2011).<br />
Nach weiteren Gesprächen ist Cornelius<br />
Pietzner zu der Auffassung gelangt,<br />
dass die Stiftung nicht den Namen<br />
‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung› tragen<br />
soll und der Stiftungsrat entsprechend<br />
auch nicht durch den Vorstand<br />
am <strong>Goetheanum</strong> zu ernennen und abzuberufen<br />
sei. Damit bleibt der Zweck<br />
der Stiftung nach wie vor die Unterstützung<br />
der Allgemeinen Anthroposophischen<br />
Gesellschaft und des <strong>Goetheanum</strong>,<br />
sie tut dies aber nicht unter<br />
dem Namen ‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung›<br />
und ohne eine rechtlich konstitutive<br />
Verbindung mit dem <strong>Goetheanum</strong>,<br />
also ohne Mitwirkung oder Verantwortlichkeit<br />
des Vorstands am <strong>Goetheanum</strong>.<br />
Der Stiftungsrat der ‹<strong>Goetheanum</strong><br />
Stiftung› hat eine Namensund<br />
Statutenänderung im beschriebenen<br />
Sinne in die Wege geleitet.<br />
Damit sind die Voraussetzungen,<br />
die die <strong>Antrag</strong>steller zu den Punkten<br />
3.1 und 3.2 motivierten, nicht mehr gegeben.<br />
Ob der Name des <strong>Goetheanum</strong>, der<br />
seit einigen Jahren weltweit als eine<br />
Marke im Eigentum der Allgemeinen<br />
Anthroposophischen Gesellschaft registriert<br />
und rechtlich geschützt ist,<br />
durch den Vorstand, durch die Generalversammlung<br />
oder durch ein ande-<br />
res Organ zur Benutzung lizenziert<br />
werden darf, ist eine Frage, die sich allgemein<br />
stellt, auch unabhängig von<br />
einer ‹<strong>Goetheanum</strong> Stiftung›.<br />
Wir möchten darauf hinweisen,<br />
dass die Anthroposophische Gesellschaft<br />
in der Schweiz im Jahr 2004 in<br />
Absprache und Einverständnis mit<br />
uns die Bezeichnung ‹Fonds <strong>Goetheanum</strong>›<br />
für eine Initiative gewählt hat,<br />
die das <strong>Goetheanum</strong> als Hochschule<br />
verstärkt in die Öffentlichkeit stellt<br />
und auch finanziell unterstützt. Außerdem<br />
bestehen seit 1986 der Verein<br />
‹Gemeinnütziger Dotationsverein<br />
<strong>Goetheanum</strong>› und seit 1995 die Vereine<br />
‹Verlag am <strong>Goetheanum</strong>› und<br />
‹Buchhandlung am <strong>Goetheanum</strong>›.<br />
Wir betrachten es nach wie vor als<br />
sachgemäße Vorstandsaufgabe, die<br />
Vergabe und Nutzung des <strong>Goetheanum</strong>-Namens<br />
zu verantworten.<br />
Zu <strong>Antrag</strong> 4, Weleda<br />
(Andreas Worel und andere)<br />
Zu diesem <strong>Antrag</strong> finden Sie eine<br />
Stellungnahme des Verwaltungsratspräsidenten<br />
der Weleda in der Wochenzeitung<br />
‹Das <strong>Goetheanum</strong>› vom<br />
8. April 2011.<br />
Zu <strong>Antrag</strong> 5, Ehrenamtlichkeit der Vor -<br />
standstätigkeit u. a. (Eduard Willareth)<br />
Der von Rudolf Steiner angelegte<br />
Aufgabenumfang und der Anspruch<br />
an die Vorstandstätigkeit sind schon<br />
seit der Gesellschaftsgründung nicht<br />
ehrenamtlich (nebenberuflich) erfüllbar.<br />
Bei der Eurythmie und den anderen<br />
künstlerischen Fächern ist zwischen<br />
Aus- und Fortbildung zu unterscheiden.<br />
Es ist der zukünftigen Leiterin des<br />
Eurythmie-Ensembles am <strong>Goetheanum</strong>,<br />
Margrethe Solstad, ein Anliegen,<br />
die Fortbildung im Rahmen der Studienlandschaft<br />
am <strong>Goetheanum</strong> zu gestalten;<br />
auch andere Weiterbildungen<br />
am <strong>Goetheanum</strong> werden in diesem<br />
Rahmen integriert. Die berufsqualifizierenden<br />
Ausbildungen werden weiterhin<br />
in dafür begründeten Schulen<br />
stattfinden, da wir nach wie vor keine<br />
Bevorzugung einer mit Mitgliederbeiträgen<br />
im Rahmen des <strong>Goetheanum</strong><br />
finanzierten Schule erwägen – dies<br />
war in den 1990er Jahren der wesentliche<br />
Grund zur Verselbständigung<br />
der berufsbildenden Schulen.<br />
Zu den anderen Punkten in diesem<br />
<strong>Antrag</strong> haben wir bereits Stellung genommen.<br />
Zu <strong>Antrag</strong> 6, Zeitpunkt der Vorlage<br />
der Jahresrechung (Klaus Landmark)<br />
Wir haben natürlich Verständnis<br />
für diesen <strong>Antrag</strong>, er bringt ein sachgerechtes<br />
Bedürfnis zum Ausdruck.<br />
Dennoch möchten wir uns aus folgenden<br />
Gründen gegen eine statutarische<br />
Fixierung der Veröffentlichung<br />
der Jahresrechnung sechs Wochen vor<br />
der Jahresversammlung aussprechen:<br />
Schon seit vielen Jahrzehnten findet<br />
die ordentliche Generalversammlung<br />
der Allgemeinen Anthroposophischen<br />
Gesellschaft am Samstag vor<br />
Palmsonntag statt. Wenn wir an diesem<br />
Zeitpunkt festhalten wollen, ist<br />
der Termin, an dem die Generalversammlung<br />
statt findet, abhängig vom<br />
jeweiligen Zeitpunkt des Osterfestes.<br />
Auch wenn das Osterfest, wie in diesem<br />
Jahr, relativ spät liegt, ist es eine<br />
große Anstrengung, nach Ablauf des<br />
Jahres die Jahresrechnung einer Weltgesellschaft<br />
zeitnah zu erstellen.<br />
Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen,<br />
die Jahresrechnung so früh wie<br />
möglich im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen.<br />
Eine statutarische Festlegung<br />
der Veröffentlichung auf sechs<br />
Wochen vor der Mitgliederversammlung<br />
würde allerdings zwin gend eine<br />
Verlegung des Zeitpunktes der ordentlichen<br />
Generalversammlung im<br />
Jahreslauf bedeuten. Davon möchten<br />
wir absehen.<br />
Zu <strong>Antrag</strong> 7, Arbeitsverträge der Vorstandsmitglieder<br />
u. a. (Georg Müller)<br />
Den <strong>Antrag</strong> zur Ergänzung des Artikels<br />
12 im Hinblick auf eine Genehmigung<br />
von Arbeitsverträgen für Vorstandsmitglieder<br />
durch die Generalversammlung<br />
halten wir für unangemessen.<br />
Seit dem 1. Januar 2006 gilt eine<br />
Einkommensordnung für alle Mitarbeitenden<br />
am <strong>Goetheanum</strong>, auch für<br />
Vorstandsmitglieder. Das Einkommen<br />
jedes Mitarbeitenden hat drei Komponenten:<br />
1. Grundeinkommen, 2. Sozialanteil,<br />
bestehend aus einem Familienbeitrag<br />
und Ausbildungsbeitrag, und<br />
3. Funktionsanteil. Das Grundeinkommen<br />
beträgt seit 1. Januar 2010 CHF<br />
3130. Die Differenz zwischen dem