10.01.2013 Aufrufe

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausgabe 10 · 15. <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong> Seite 5<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rats gemäß § 29 (1) SächsGemO<br />

i.V.m. § 21 (3) KomWG: 16<br />

davon anwesend: 14<br />

stimmberechtigt: 14<br />

Ja-Stimmen: 10<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 4<br />

Bekanntmachung<br />

Nutzungs- und Entgeltordnung<br />

für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />

1. Gegenstand, Buchungs- und<br />

Nutzungsberechtigung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> stellt ein gesondertes <strong>Stadt</strong>auto<br />

mit bis zu 9 Sitzplätzen für Vereine zur Unterstützung<br />

der Vereinsarbeit sowie für gemeinnützige und öffentliche<br />

Aufgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zur Verfügung.<br />

Das Fahrzeug dient ausschließlich der Personenbeförderung.<br />

Ausleihberechtigt sind alle Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong>,<br />

die Sponsoren des Fahrzeuges zur Unterstützung<br />

von Vereinen und gemeinnütziger Arbeit.<br />

2. Buchung<br />

Die Buchungsanfrage zur Nutzung des Fahrzeuges erfolgt<br />

unter Angabe des Vereins bzw. der Institution, Ansprechpartner<br />

mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,<br />

Zweck und Termin der Nutzung schriftlich, per Internet<br />

oder direkt in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wolkenstein</strong>.<br />

Die Buchungsbestätigung mit Vereinbarungsschreiben<br />

und Nutzungsbedingungen erfolgt frühestens 4 Wochen<br />

vor Nutzungsbeginn und in der Regel per E-Mail, alternativ<br />

per Post.<br />

Bei mehreren Buchungen gilt die Reihenfolge der Anmeldung.<br />

Bei drei aufeinander folgenden bzw. sechs<br />

Buchungen im laufenden Jahr hat die Buchungsanfrage<br />

des nächsten in der zeitlichen Reihenfolge Vorrang.<br />

Auslandsfahrten sind im Voraus anzuzeigen und nur<br />

nach erfolgter Genehmigung durchzuführen.<br />

Dem Nutzer ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen<br />

Veranstaltungen, zur gewerblichen Personenbeförderung<br />

sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken,<br />

auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten<br />

sind, zu benutzen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, den jeweiligen Nutzer bei Vertragsverletzungen<br />

und unsachgemäßem Verhalten von<br />

weiteren Buchungen auszuschließen.<br />

3. Nutzungskonditionen<br />

Das Fahrzeug kann tageweise gebucht werden.<br />

Tageweise von Montag bis Freitag heißt Übernahme des<br />

Fahrzeuges vom Vormittag (08:00 Uhr bis 11:00 Uhr) bis<br />

zum Vormittag des nächsten Tages (08:00 Uhr bis 11:00<br />

Uhr).<br />

Bei einer Wochenendbuchung wird das Fahrzeug am<br />

Freitag übergeben und am Montag wieder abgegeben,<br />

jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Bei angrenzenden<br />

Feiertagen verlängert sich das Wochenende<br />

um jeweils einen Tag.<br />

Die Gebühren betragen:<br />

- für Vereine mit Kinder- und Jugendbeförderung<br />

je gefahrenen Kilometer 0,30 €<br />

(Nutzungs- und Kraftstoffanteil)<br />

- für Vereine, allgemein<br />

je gefahrenen Kilometer 0,40 €<br />

(Nutzungs- und Kraftstoffanteil)<br />

- für Sponsoren mit Gutschein *)<br />

je gefahrenen Kilometer 0,20 €<br />

(Kraftstoffanteil)<br />

(Diese Ausleihe/Nutzung bezieht sich maximal auf<br />

drei Tage oder ein Wochenende, maximal 500 km<br />

und maximal zweimal pro Jahr)<br />

Der Nutzer hat zuzüglich eine Kaution von 50,00 € vor<br />

Fahrzeugübergabe zu entrichten.<br />

4. Stornierungen/Verkürzungen/Verlängerung<br />

der Buchung<br />

Grundsätzlich ist seitens des Nutzers eine Stornierung<br />

oder Verkürzung der Fahrzeugnutzung bis zum<br />

Buchungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine<br />

Kostenpauschale von 10,00 € je angefangener Tag berechnet.<br />

Eine Verlängerung der Nutzung ist grundsätzlich möglich,<br />

vorausgesetzt, es besteht in diesem Zeitraum keine<br />

weitere Fahrzeugbuchung und seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

liegt eine Zustimmung vor.<br />

Eine Stornierung der Buchung seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

ist jederzeit möglich, insbesondere wenn das Fahrzeug<br />

aus technischen oder Nutzungsgründen nicht zur<br />

Verfügung steht.<br />

Die <strong>Stadt</strong> haftet nicht für Schäden aus dem Nicht-zur-<br />

Verfügung-Stehen des gebuchten Fahrzeuges.<br />

5. Empfang der Autoschlüssel, Fahrzeugübergabe,<br />

Überprüfung des Autos vor Fahrtbeginn<br />

Mit Beginn der Buchungszeit darf der Fahrtberechtigte<br />

des Nutzers nach Übergabe der rechtsverbindlich unterzeichneten<br />

Vereinbarung (mit Benennung des Fahrberechtigten)<br />

und Entrichtung der Nutzungsgebühr mit<br />

der Kaution den Autoschlüssel mit Fahrzeugpapieren<br />

empfangen.<br />

Das Fahrzeug wird von der <strong>Stadt</strong>verwaltung übergeben<br />

und der Nutzer bestätigt schriftlich die Übergabe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!