Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein
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Ausgabe 10 · 15. <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong> Seite 5<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rats gemäß § 29 (1) SächsGemO<br />
i.V.m. § 21 (3) KomWG: 16<br />
davon anwesend: 14<br />
stimmberechtigt: 14<br />
Ja-Stimmen: 10<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 4<br />
Bekanntmachung<br />
Nutzungs- und Entgeltordnung<br />
für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong><br />
1. Gegenstand, Buchungs- und<br />
Nutzungsberechtigung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> stellt ein gesondertes <strong>Stadt</strong>auto<br />
mit bis zu 9 Sitzplätzen für Vereine zur Unterstützung<br />
der Vereinsarbeit sowie für gemeinnützige und öffentliche<br />
Aufgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zur Verfügung.<br />
Das Fahrzeug dient ausschließlich der Personenbeförderung.<br />
Ausleihberechtigt sind alle Vereine der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong>,<br />
die Sponsoren des Fahrzeuges zur Unterstützung<br />
von Vereinen und gemeinnütziger Arbeit.<br />
2. Buchung<br />
Die Buchungsanfrage zur Nutzung des Fahrzeuges erfolgt<br />
unter Angabe des Vereins bzw. der Institution, Ansprechpartner<br />
mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,<br />
Zweck und Termin der Nutzung schriftlich, per Internet<br />
oder direkt in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wolkenstein</strong>.<br />
Die Buchungsbestätigung mit Vereinbarungsschreiben<br />
und Nutzungsbedingungen erfolgt frühestens 4 Wochen<br />
vor Nutzungsbeginn und in der Regel per E-Mail, alternativ<br />
per Post.<br />
Bei mehreren Buchungen gilt die Reihenfolge der Anmeldung.<br />
Bei drei aufeinander folgenden bzw. sechs<br />
Buchungen im laufenden Jahr hat die Buchungsanfrage<br />
des nächsten in der zeitlichen Reihenfolge Vorrang.<br />
Auslandsfahrten sind im Voraus anzuzeigen und nur<br />
nach erfolgter Genehmigung durchzuführen.<br />
Dem Nutzer ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen<br />
Veranstaltungen, zur gewerblichen Personenbeförderung<br />
sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken,<br />
auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten<br />
sind, zu benutzen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, den jeweiligen Nutzer bei Vertragsverletzungen<br />
und unsachgemäßem Verhalten von<br />
weiteren Buchungen auszuschließen.<br />
3. Nutzungskonditionen<br />
Das Fahrzeug kann tageweise gebucht werden.<br />
Tageweise von Montag bis Freitag heißt Übernahme des<br />
Fahrzeuges vom Vormittag (08:00 Uhr bis 11:00 Uhr) bis<br />
zum Vormittag des nächsten Tages (08:00 Uhr bis 11:00<br />
Uhr).<br />
Bei einer Wochenendbuchung wird das Fahrzeug am<br />
Freitag übergeben und am Montag wieder abgegeben,<br />
jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Bei angrenzenden<br />
Feiertagen verlängert sich das Wochenende<br />
um jeweils einen Tag.<br />
Die Gebühren betragen:<br />
- für Vereine mit Kinder- und Jugendbeförderung<br />
je gefahrenen Kilometer 0,30 €<br />
(Nutzungs- und Kraftstoffanteil)<br />
- für Vereine, allgemein<br />
je gefahrenen Kilometer 0,40 €<br />
(Nutzungs- und Kraftstoffanteil)<br />
- für Sponsoren mit Gutschein *)<br />
je gefahrenen Kilometer 0,20 €<br />
(Kraftstoffanteil)<br />
(Diese Ausleihe/Nutzung bezieht sich maximal auf<br />
drei Tage oder ein Wochenende, maximal 500 km<br />
und maximal zweimal pro Jahr)<br />
Der Nutzer hat zuzüglich eine Kaution von 50,00 € vor<br />
Fahrzeugübergabe zu entrichten.<br />
4. Stornierungen/Verkürzungen/Verlängerung<br />
der Buchung<br />
Grundsätzlich ist seitens des Nutzers eine Stornierung<br />
oder Verkürzung der Fahrzeugnutzung bis zum<br />
Buchungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine<br />
Kostenpauschale von 10,00 € je angefangener Tag berechnet.<br />
Eine Verlängerung der Nutzung ist grundsätzlich möglich,<br />
vorausgesetzt, es besteht in diesem Zeitraum keine<br />
weitere Fahrzeugbuchung und seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
liegt eine Zustimmung vor.<br />
Eine Stornierung der Buchung seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
ist jederzeit möglich, insbesondere wenn das Fahrzeug<br />
aus technischen oder Nutzungsgründen nicht zur<br />
Verfügung steht.<br />
Die <strong>Stadt</strong> haftet nicht für Schäden aus dem Nicht-zur-<br />
Verfügung-Stehen des gebuchten Fahrzeuges.<br />
5. Empfang der Autoschlüssel, Fahrzeugübergabe,<br />
Überprüfung des Autos vor Fahrtbeginn<br />
Mit Beginn der Buchungszeit darf der Fahrtberechtigte<br />
des Nutzers nach Übergabe der rechtsverbindlich unterzeichneten<br />
Vereinbarung (mit Benennung des Fahrberechtigten)<br />
und Entrichtung der Nutzungsgebühr mit<br />
der Kaution den Autoschlüssel mit Fahrzeugpapieren<br />
empfangen.<br />
Das Fahrzeug wird von der <strong>Stadt</strong>verwaltung übergeben<br />
und der Nutzer bestätigt schriftlich die Übergabe.