10.01.2013 Aufrufe

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ausgabe 10 · 15. <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong> Seite 7<br />

13. Verlängerung, Verspätung<br />

Kann der Nutzer den gebuchten Rückgabetermin nicht<br />

einhalten, muss er die Buchungszeit rechtzeitig telefonisch<br />

verlängern. Wenn nachfolgende Nutzer deswegen<br />

ihre Buchung ändern, stornieren oder auf ein Taxi ausweichen,<br />

sind die verspäteten Nutzer zur Zahlung einer<br />

Verspätungspauschale von 20,00 € zuzüglich Nutzungsentgelt<br />

verpflichtet.<br />

14. Nutzungsgebühr, Abrechnung<br />

Mit der Buchung eines Fahrzeugs verpflichtet sich der<br />

Nutzer zur Einhaltung der Nutzungs- und Entgeltordnung<br />

für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong>.<br />

Dazu gehören die Zahlung von Kaution, Nutzungsgebühr<br />

gemäß Preisliste zuzüglich weiterer in den<br />

Nutzungsbedingungen aufgeführter Punkte. Aufrechnungen<br />

mit nicht gerichtlich festgestellten Forderungen<br />

sind unwirksam.<br />

15. Verjährung<br />

Für die Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder<br />

Verschlechterung des gemieteten Fahrzeuges gilt die<br />

verkürzte Verjährungsfrist von 6 Monaten vom Zeitpunkt<br />

der Rückgabe des Fahrzeuges gerechnet gemäß §§<br />

558, 225 BGB.<br />

16. Gerichtsstand<br />

Es gilt der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.<br />

17. Inkrafttreten<br />

Die Nutzungs- und Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>- und<br />

Vereinsmobil der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> tritt am Tage nach<br />

ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs-<br />

und Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> vom 05. Juni 2010 außer<br />

Kraft.<br />

<strong>Wolkenstein</strong>, 20. September <strong>2011</strong><br />

Petzold<br />

Bürgermeister<br />

* Sponsoren können ihren Gutschein auch Vereinen<br />

übergeben, die dann zur kostenlosen Ausleihe berechtigt<br />

sind. Die Kilometerpauschale bezieht sich hier nur<br />

auf den Kraftstoffverbrauch.<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Das Ordnungsamt informiert zu<br />

verkehrsrechtlichen Anordnungen im<br />

Ortsteil Warmbad<br />

1. VRAO<br />

Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

erlässt gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO auf<br />

nachgenannten Straßen/Wegen/Plätzen folgende verkehrsrechtliche<br />

Anordnung:<br />

In Warmbad, An der Gärtnerei<br />

Aufgrund einer durchgeführten Verkehrsschau am<br />

19.04.2010 wird diese verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.<br />

Das Protokoll der Verkehrsschau und die Niederschriften<br />

vom 15.03.<strong>2011</strong> und 13.09.<strong>2011</strong> sind Bestandteil dieser<br />

Anordnung. Es kommt der Beschilderungsplan zur Anwendung.<br />

Durch den Straßenbaulastträger sind die betroffenen<br />

Anwohner zu informieren.<br />

Vor Entfernung der Verkehrszeichen sind die Sichtdreiecke<br />

im Einmündungsbereich herzustellen.<br />

Mit Entfernung der Verkehrszeichen sind die Zeichen<br />

101 mit Zusatzzeichen 1008-30 ca. 30 – 50 m vor<br />

den Einmündungen mobil für 3 Monate aufzustellen.<br />

Die verkehrsrechtliche Anordnung 2005O00136 vom<br />

23.06.2005 wird hiermit außer Kraft gesetzt. Um schriftliche<br />

Vollzugsmitteilung wird gebeten. Diese Anordnung<br />

ist bis zum 30.11.<strong>2011</strong> zu vollziehen.<br />

Begründung: Bei einer Verkehrsschau am 19.04.2010<br />

wurde festgestellt, dass der bauliche Ausbauzustand<br />

der Straße nicht einem verkehrsberuhigten Bereich entspricht.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> ist derzeit nicht in der<br />

Lage, diesen Bereich entsprechend auszubauen, somit<br />

müssen die Verkehrszeichen entfernt werden.<br />

2. VRAO<br />

Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

erlässt gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO auf<br />

nachgenannten Straßen/Wegen/Plätzen folgende verkehrsrechtliche<br />

Anordnung:<br />

In Warmbad, gesamte Ortslage Warmbad<br />

(kommunale Straßen)<br />

Aufgrund einer durchgeführten Verkehrsschau am<br />

19.04.2010 wird diese verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.<br />

Das Protokoll der Verkehrsschau und die Niederschriften<br />

vom 15.03.<strong>2011</strong> und 13.09.<strong>2011</strong> sind Bestandteil dieser<br />

Anordnung. Es kommt der Beschilderungsplan zur Anwendung.<br />

Der genaue Standort der Verkehrszeichen ist aus dem<br />

Beschilderungsplan zu entnehmen. Die Verkehrszei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!