Amtsblatt Oktober 2011 - Stadt Wolkenstein
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Ausgabe 10 · 15. <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong> Seite 7<br />
13. Verlängerung, Verspätung<br />
Kann der Nutzer den gebuchten Rückgabetermin nicht<br />
einhalten, muss er die Buchungszeit rechtzeitig telefonisch<br />
verlängern. Wenn nachfolgende Nutzer deswegen<br />
ihre Buchung ändern, stornieren oder auf ein Taxi ausweichen,<br />
sind die verspäteten Nutzer zur Zahlung einer<br />
Verspätungspauschale von 20,00 € zuzüglich Nutzungsentgelt<br />
verpflichtet.<br />
14. Nutzungsgebühr, Abrechnung<br />
Mit der Buchung eines Fahrzeugs verpflichtet sich der<br />
Nutzer zur Einhaltung der Nutzungs- und Entgeltordnung<br />
für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong>.<br />
Dazu gehören die Zahlung von Kaution, Nutzungsgebühr<br />
gemäß Preisliste zuzüglich weiterer in den<br />
Nutzungsbedingungen aufgeführter Punkte. Aufrechnungen<br />
mit nicht gerichtlich festgestellten Forderungen<br />
sind unwirksam.<br />
15. Verjährung<br />
Für die Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder<br />
Verschlechterung des gemieteten Fahrzeuges gilt die<br />
verkürzte Verjährungsfrist von 6 Monaten vom Zeitpunkt<br />
der Rückgabe des Fahrzeuges gerechnet gemäß §§<br />
558, 225 BGB.<br />
16. Gerichtsstand<br />
Es gilt der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.<br />
17. Inkrafttreten<br />
Die Nutzungs- und Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>- und<br />
Vereinsmobil der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> tritt am Tage nach<br />
ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs-<br />
und Entgeltordnung für das <strong>Stadt</strong>- und Vereinsmobil<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> vom 05. Juni 2010 außer<br />
Kraft.<br />
<strong>Wolkenstein</strong>, 20. September <strong>2011</strong><br />
Petzold<br />
Bürgermeister<br />
* Sponsoren können ihren Gutschein auch Vereinen<br />
übergeben, die dann zur kostenlosen Ausleihe berechtigt<br />
sind. Die Kilometerpauschale bezieht sich hier nur<br />
auf den Kraftstoffverbrauch.<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Das Ordnungsamt informiert zu<br />
verkehrsrechtlichen Anordnungen im<br />
Ortsteil Warmbad<br />
1. VRAO<br />
Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
erlässt gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO auf<br />
nachgenannten Straßen/Wegen/Plätzen folgende verkehrsrechtliche<br />
Anordnung:<br />
In Warmbad, An der Gärtnerei<br />
Aufgrund einer durchgeführten Verkehrsschau am<br />
19.04.2010 wird diese verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.<br />
Das Protokoll der Verkehrsschau und die Niederschriften<br />
vom 15.03.<strong>2011</strong> und 13.09.<strong>2011</strong> sind Bestandteil dieser<br />
Anordnung. Es kommt der Beschilderungsplan zur Anwendung.<br />
Durch den Straßenbaulastträger sind die betroffenen<br />
Anwohner zu informieren.<br />
Vor Entfernung der Verkehrszeichen sind die Sichtdreiecke<br />
im Einmündungsbereich herzustellen.<br />
Mit Entfernung der Verkehrszeichen sind die Zeichen<br />
101 mit Zusatzzeichen 1008-30 ca. 30 – 50 m vor<br />
den Einmündungen mobil für 3 Monate aufzustellen.<br />
Die verkehrsrechtliche Anordnung 2005O00136 vom<br />
23.06.2005 wird hiermit außer Kraft gesetzt. Um schriftliche<br />
Vollzugsmitteilung wird gebeten. Diese Anordnung<br />
ist bis zum 30.11.<strong>2011</strong> zu vollziehen.<br />
Begründung: Bei einer Verkehrsschau am 19.04.2010<br />
wurde festgestellt, dass der bauliche Ausbauzustand<br />
der Straße nicht einem verkehrsberuhigten Bereich entspricht.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> ist derzeit nicht in der<br />
Lage, diesen Bereich entsprechend auszubauen, somit<br />
müssen die Verkehrszeichen entfernt werden.<br />
2. VRAO<br />
Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wolkenstein</strong> zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
erlässt gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO auf<br />
nachgenannten Straßen/Wegen/Plätzen folgende verkehrsrechtliche<br />
Anordnung:<br />
In Warmbad, gesamte Ortslage Warmbad<br />
(kommunale Straßen)<br />
Aufgrund einer durchgeführten Verkehrsschau am<br />
19.04.2010 wird diese verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.<br />
Das Protokoll der Verkehrsschau und die Niederschriften<br />
vom 15.03.<strong>2011</strong> und 13.09.<strong>2011</strong> sind Bestandteil dieser<br />
Anordnung. Es kommt der Beschilderungsplan zur Anwendung.<br />
Der genaue Standort der Verkehrszeichen ist aus dem<br />
Beschilderungsplan zu entnehmen. Die Verkehrszei-