Nr. 37 01 - Berliner Rotes Kreuz
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<strong>Nr</strong>. <strong>37</strong><br />
<strong>01</strong>/ 2006<br />
Blatt 1<br />
Ausbilder-<br />
INFO<br />
Ausbilder-INFO<br />
für Ausbilder/Ausbilderinnen der Ersten Hilfe und<br />
in der Ausbildung tätige Ärzte/Ärztinnen<br />
Inhalt Blatt<br />
1.Wiederbelebungs-Richtlinien 2006<br />
1.1 Einführung 1<br />
1.2 Erster Schritt - kurzfristige Änderungen 2<br />
1.3 Zweiter Schritt - mittelfristige Änderungen 5<br />
1.4 Was bleibt? Was ist neu? Welche neuen Arbeitsmittel wird es geben? 5<br />
Quellen:<br />
J. Nolan: Leitlinien zur Reanimation 2005 des European Resuscitation Council. Einleitung (in der<br />
deutschen autorisierten Übersetzung). In: Notfall + Rettungsmedizin 2006, 9, 4-6, Springer Medizin<br />
Verlag<br />
A.J. Handley et al: Lebensrettende Basismaßnahmen für Erwachsene und Verwendung automatisierter<br />
externer Defibrillatoren. ebenda<br />
Wiederbelebungs-Leitlinien 2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - Basismaß nahmen<br />
Erwachsen (Stand: 14. Juni 2006, unveröffentlicht)<br />
Wiederbelebungs-Leitlinien 2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - Erste Hilfe am Kind<br />
(Stand: 14. Juni 2006, unveröffentlicht)<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: Deutsches <strong>Rotes</strong> <strong>Kreuz</strong> e.V., Generalsekretariat, Carstennstr. 58, 12205 Berlin<br />
Autoren: Daniela Schwenk, Stefan Osche (www.drk.de/erstehilfe, erstehilfe@drk.de)<br />
1. Wiederbelebungs-Richtlinien 2006<br />
1.1 Einführung<br />
Auf Basis des vom International Commitee on Resusciation (ILCOR) erarbeiteten<br />
Konsens veröffentlichte der Europäische Wiederbelebungsrat (European Resuscitation<br />
Council = ERC) am 28. November 2005 aktualisierte Leitlinien zur Wiederbelebung.<br />
Die Intention der neuen Leitlinien besteht darin, durch die Beschreibung<br />
wissenschaftlich begründbarer und einfach erlernbarer Wiederbelebungsmaßnahmen<br />
letztlich das Überleben von Notfallpatienten zu verbessern. Seitens ERC wird<br />
hierzu ausgeführt: “Die Wissenschaft der Reanimation entwickelt sich ständig<br />
weiter, sodass klinische Leitlinien regelmäßig überarbeitet werden müssen, um<br />
dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und dem Anwender das optimale praktische<br />
Vorgehen anzuraten. [...]<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
Die folgenden Leitlinien definieren nicht den einzigen Weg, wie die Reanimation<br />
durchgeführt werden kann; sie repräsentieren vielmehr die weithin akzeptierte<br />
Sicht, wie die Reanimation wirkungsvoll und sicher durchgeführt werden kann.<br />
Die Veröffentlichung dieser neuen, überarbeiteten Behandlungsempfehlungen<br />
bedeutet auch nicht, dass die derzeit angewandten Behandlungsabläufe unsicher<br />
oder unwirksam sind.”<br />
Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammenarbeitenden Hilfsorganisationen<br />
(ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD) haben im Januar 2006 die<br />
(englischsprachigen) ERC-Leitlinien geprüft und Empfehlungen in deutscher<br />
Sprache erstellt. Hierbei wurde auch ein Zeitplan zur Einführung der neuen<br />
Lehraussagen entwickelt. Es war beabsichtigt, die Ausbildung - nach interner<br />
und externer Abstimmung - zum 1. Januar 2007 nur noch auf Grundlage der<br />
BAGEH-Empfehlungen durchzuführen.<br />
Es folgten DRK-interne Erörterungen (z.B. anlässlich der Tagung der Ständigen<br />
Konferenz der DRK-Landesärzte) und letztendlich hat der „Deutschen Beirat für<br />
Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer“ (hier sind auch die<br />
Hilfsorganisationen vertreten) am 31. Mai 2006 beschlossen, dass die ERC-Leitlinien<br />
2005 die Basis für deutsche Reanimationsempfehlungen darstellen, die<br />
Hilfsorganisationen ihre Lehrunterlagen jedoch nach eigenem Ermessen gestalten<br />
können. Konkret bedeutet dies, dass die o.g. BAGEH-Rahmenempfehlungen,<br />
die auf Grundlage der ERC-Leitlinien entwickelt wurden, künftig die Basis zur Erstellung<br />
der Lehr- und Lernunterlagen darstellen.<br />
Die Abstimmung war arbeits- und zeitintensiv. Wir danken allen Lehrkräften für ihr<br />
Verständnis und Durchhaltevermögen, die an den bisherigen, auch weiterhin nicht<br />
falschen oder schädlichen Lehraussagen des DRK festgehalten haben.<br />
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hilfsorganisationen<br />
selbst und nicht externe Fachgesellschaften die Verantwortung für die eigene<br />
Ausbildung tragen. Insofern ist es auch unumgänglich, dass die DRK-Lehrkräfte<br />
ausschließlich auf Basis der in der geltenden Lehrunterlage abgedruckten<br />
Lehrmeinung bzw. der schriftlich überlieferten Änderungen unterrichten.<br />
Nur hierdurch ist sichergestellt, dass es zu einer Vereinheitlichung und nicht zu<br />
einer Lehraussagenvielfalt und Verwirrung der Teilnehmer kommt.
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Blatt 2<br />
Ausbilder-<br />
INFO<br />
Die DRK-Lehrkräfte dürfen hierbei darauf vertrauen, dass der DRK-<br />
Bundesverband, als Herausgeber der Lehr- und Lernunterlagen,<br />
bei Erstellung der Unterlagen die vorhandenen Veröffentlichungen<br />
sorgfältig sichtet und prüft und sich – aufgrund eigener Erfahrungen<br />
– auch an der Entscheidungsfindung beteiligt.<br />
Die lebensrettenden Basismaßnahmen (Basis Life Support = BLS) beziehen<br />
sich auf die Aufrechterhaltung freier Atemwege sowie die Unterstützung von<br />
Atmung und Kreislauf ohne Gebrauch von Gerätschaften (abgesehen von<br />
schützenden Hilfsmitteln). Diese Maßnahmen wurden stark vereinfacht und<br />
sind nun leichter zu erlernen und zu behalten. Der Ersthelfer soll sich im<br />
Notfall an die Maßnahmen erinnern und diese dann auch anwenden können.<br />
1.2 Erster Schritt - kurzfristige Änderungen<br />
Innerhalb des DRK vollzieht sich die umfangreiche Umsetzung der ERC-<br />
Rahmenempfehlungen in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden die Lehraussagen<br />
zum “Auffinden einer Person” (Erwachsener) in der Erste-Hilfe-Ausund<br />
Fortbildung kurzfristig wie folgt verändert:<br />
1. Nach Feststellung der Bewusstlosigkeit soll der Helfer laut “Hilfe” rufen,<br />
um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.<br />
2. Der Notruf erfolgt nicht mehr nach Feststellung der Bewusstlosigkeit,<br />
sondern nach Herstellung der stabilen Seitenlage oder nach Feststellung<br />
“Keine normale Atmung vorhanden”.<br />
3. Nach Feststellung “Keine normale Atmung vorhanden” und nach Veranlassung<br />
bzw. Durchführung des Notrufs wird unverzüglich mit der Herzdruckmassage<br />
begonnen. Hierzu wird das Brustbein 30 mal nach unten<br />
gedrückt (Frequenz: 100/min.).<br />
4. Danach wird zweimal beatmet (Mund-zu-Nase oder Mund-zu-Mund).<br />
Herzdruckmassage und Atemspende werden im Wechsel durchgeführt bis der<br />
Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen fortführt, oder der Betroffene<br />
wieder normal zu atmen beginnt oder der Helfer erschöpft ist.<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
Auffinden einer Person
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Ausbilder-<br />
INFO<br />
Diese Maßnahmen des “ersten Schritts” beziehen sich ausschließlich<br />
auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Erwachsenen.<br />
Sie gel-ten für alle Lehrgänge der Ersten Hilfe und können ab<br />
sofort vorgenommen werden. Im Sinne einer einheitlichen Lehraussage<br />
haben wir die Landesverbände gebeten sicherzustellen, dass diese<br />
neuen Lehraussagen in den Kreisverbänden möglichst zeitgleich umgesetzt<br />
werden. Konkret bedeutet dies, dass die Landesverbände den ausbildenden<br />
Kreisverbänden mitteilen, zu welchem Stichtag diese Neuerung umgesetzt<br />
werden können.<br />
Hierzu stellen wir die Folie “Auffinden einer Person” (EH 2.10.3 Stand: 2006)<br />
zum download unter www.drk.de/erstehilfe zur Verfügung.<br />
Die entsprechend modifizierte Merkkarte ist ab Mitte Juli 2006 bei der DRK-<br />
Service GmbH erhältlich. Da auf dieser Karte die bisherige Seitenlage abgebildet<br />
ist, wird diese zum 1. Januar 2007 nochmals (leicht) verändert werden.<br />
Bei Abgabe bzw. Verkauf des Handbuchs “Erste Hilfe” soll den Teilnehmern die<br />
überarbeitete Merkkarte zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann auch<br />
ein “Einleger” in das Handbuch eingelegt werden, der unter der o.g. Internetadresse<br />
zum download bereit steht.<br />
Das Ablaufschema “ Auffinden einer Person ”<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
Besondere Gefahren?<br />
Eigenschutz, Unfallort absichern, Retten aus Gefahr!<br />
Bewusstseinkontrolle<br />
Prüfen, ob der Betroffene reagiert durch Ansprechen und Anfassen (vorsichtiges<br />
Rütteln an den Schultern).<br />
Bewusstsein vorhanden?<br />
Wenn keine weitere Gefahr besteht, die vorgefundene Lage des Betroffenen nicht<br />
verändern. Herausfinden, ob und in welchem Umfang der Betroffene Hilfe benötigt;<br />
wenn nötig Hilfe holen. Betroffenem situationsgerecht helfen, regelmäßig seinen<br />
Zustand kontrollieren.<br />
Bewusstsein nicht vorhanden? “Hilfe” rufen<br />
Laut “Hilfe” rufen, um Umstehende auf die Situation aufmerksam zu machen. Der<br />
eigentliche “Notruf” erfolgt an dieser Stelle noch nicht.<br />
Atemwege freimachen<br />
Betroffenen auf den Rücken legen. Durch Neigen des Kopfes nach hinten bei<br />
gleichzeitigem Anheben des Kinns Atemwege freimachen. Hierzu eine Hand an<br />
die Stirn des Betroffenen legen, die andere Hand unter das Kinn des Betroffenen<br />
legen, der Daumen liegt dabei zwischen Kinnspitze und Unterlippe, die anderen<br />
Finger an der Kinnunterseite. Sichtbare Fremdkörper werden entfernt, eine obligatorische<br />
Mund-Rachenraum-Inspektion findet jedoch auch weiterhin nicht statt.<br />
Atemkontrolle<br />
Die Atemkontrolle erfolgt in der nach hinten geneigten Kopfposition durch Sehen,<br />
Hören, Fühlen (wie in der aktuellen Lehrunterlage beschrieben). Die Atemkontrolle<br />
soll maximal 10 Sekunden dauern.<br />
Normale Atmung vorhanden?<br />
Stabile Seitenlage herstellen (wie bisher), Notruf durchführen, wiederholt die<br />
Atmung des Betroffenen kontrollieren, Wärmeerhalt.
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Blatt 4<br />
Ausbilder-<br />
INFO<br />
Normale Atmung zweifelhaft oder nicht vorhanden?<br />
Wenn keine normale Atmung vorhanden ist oder Zweifel bestehen,<br />
dass die Atmung normal ist, ist unverzüglich der Notruf zu veranlassen<br />
bzw. vom Helfer selbst durchzuführen, wenn er alleine ist.<br />
Danach wird mit der Herzdruckmassage begonnen.<br />
Herzdruckmassage<br />
Die Herzdruckmassage wird wie folgt durchgeführt:<br />
- Seitlich, möglichst nahe am Betroffenen knien<br />
- Ballen einer Hand in der Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel des<br />
Brustbeins) platzieren, Ballen der anderen Hand auf die erste legen und<br />
sicherstellen, dass der Druck ausschließlich auf das Brustbein ausgeübt<br />
wird (z. B. durch Verschränken der Finger)<br />
- Über den Brustkorb des Betroffenen beugen, Brustbein 4- 5 cm nach<br />
unten drücken, nach jeder Kompression Brustbein vollständig entlasten,<br />
wobei Druck- und Entlastungsdauer gleich lang andauern; Hände nicht<br />
vom Betroffenen lösen<br />
- 30 mal das Brustbein nach unten drücken (Frequenz: 100/ Min.)<br />
- danach 2 x beatmen<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
Atemspende (am Beispiel: Mund-zu-Mund)<br />
- Atemwege durch Neigen des Kopfes und Anheben des Kinns erneut öffnen<br />
- weichen Teil der Nase mit Daumen und Zeigefinger der an der Stirn platzierten<br />
Hand verschließen<br />
- Mund des Betroffenen bei weiterhin angehobenem Kinn öffnen<br />
- normal einatmen und Lippen dicht um den Mund des Betroffenen legen<br />
- Luft über einen Zeitraum von einer Sekunde gleichmäßig in den Mund des<br />
Betroffenen blasen, so dass sich der Brustkorb sichtbar hebt<br />
- Kopflage des Betroffenen beibehalten, eigenen Kopf zur Seite drehen, erneut<br />
einatmen und darauf achten, ob sich der Brustkorb des Betroffenen<br />
wieder senkt<br />
- Betroffenen ein zweites Mal beatmen
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Blatt 5<br />
Ausbilder-<br />
INFO<br />
Wiederbelebungsmaßnahmen im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen<br />
zu 2 Beatmungen im schnellen Wechsel kontinuierlich<br />
fortsetzen, bis der Rettungsdienst die Maßnahmen übernimmt<br />
bzw. der Betroffene normal zu atmen beginnt oder der Ersthelfer<br />
zu erschöpft ist<br />
Wenn sich der Brustkorb des Betroffenen während der ersten Beatmung nicht<br />
sichtbar hebt, Position des Kopfes nochmals überprüfen und ggf. korrigieren,<br />
Mund untersuchen und alle Fremdkörper entfernen, nicht mehr als zwei Beatmungsversuche<br />
zwischen den Herzdruckmassagen unternehmen. Wenn eine<br />
Beatmung weiterhin nicht möglich sein sollte, ausschließlich Herzdruckmassage<br />
durchführen.<br />
Es war auch notwendig, die vorhandenen Arbeitskarten an den neuen Algorithmus<br />
anzupassen. Diese Karten stehen als download unter der genannten<br />
Internetadresse www.drk.de/erstehilfe bereit und haben folgenden Inhalt:<br />
Einsortieren<br />
in<br />
Vorderseite Rückseite<br />
Kap. 1.3 Ansprechbar? Situationsgerecht handeln, Lage des<br />
Betroffenen nicht verändern,<br />
beobachten!<br />
Kap. 1.4 Unterstützung durch<br />
Umstehende möglich?<br />
Laut “Hilfe” rufen!<br />
Kap. 2.5 Nicht ansprechbar? Laut “Hilfe” rufen! Atmung kontrollieren!<br />
Kap. 2.5 Nicht ansprechbar, Stabile Seitenlage! Notruf! Wiederholt<br />
normale Atmung vorhanden?<br />
Atmung kontrollieren, Wärmeerhalt!<br />
Kap. 2.10 Nicht ansprechbar, Notruf! Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />
normale Atmung zweifelhaft<br />
oder nicht vorhanden?<br />
30 : 2!<br />
Kap. 2.10 Atmung schwer, geräuschvoll,<br />
schnappend<br />
sehr angestrengt oder<br />
kaum vorhanden?<br />
Keine normale Atmung!<br />
(Arbeitskarten bitte ab Seite zwei drucken)<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
1.3 Zweiter Schritt - mittelfristige Änderungen<br />
Die noch ausstehenden Rahmenempfehlungen des ERC (z. B. neue Durchführung<br />
der stabilen Seitenlage, weiterführende Maßnahmen bei Verlegung der Atemwege)<br />
werden in die bestehenden Medienpakete der Ersten Hilfe eingearbeitet.<br />
Vereinfachende Veränderungen des BLS im Bereich “Erste Hilfe am Kind” stehen<br />
ebenfalls noch aus.<br />
Die aktualisierte Version der LLU EH wird ab Anfang Oktober 2006 zur Verfügung<br />
stehen, um den Landesverbänden und den Ausbildern ausreichend Zeit für die<br />
notwendigen Fortbildungsveranstaltungen und Einweisungen in die neuen bzw.<br />
veränderten Maßnahmen und somit aktuellen Lehraussagen des DRK zu ermöglichen.<br />
Alle Ausbilder, die nach den neuen Wiederbelebungs-Richtlinien geschult wurden,<br />
sollen diese dann ab 1. Januar 2007 umsetzen und in der Erste-Hilfe-Ausbildung<br />
unterrichten.<br />
1.4 Was bleibt? Was ist neu? Welche neuen Arbeitsmittel wird es geben?<br />
Damit Sie auch weiterhin souverän und kompetent auf Fragen aus den Teilnehmerreihen<br />
reagieren können, wollen wir Ihnen an dieser Stelle möglichst viele<br />
Hintergrundinformationen präsentieren, die ergänzend erklären, welche Erkenntnisse<br />
zu den vorgenommenen Änderungen im Bereich der Ersten- Hilfe- Ausbildung<br />
geführt haben. Diese Informationen werden bei der Überarbeitung des<br />
Medienpakets LLU Erste Hilfe im Glossar erscheinen.<br />
Vitalfunktionen<br />
Auf eine zusammenhängende Kontrolle der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung<br />
und Kreislauf) wird im Sinne einer Vereinfachung für den Ersthelfer verzichtet. Die<br />
Prüfung des Karotispulses - zum Nachweis des Herzstillstandes – entfällt weiterhin,<br />
da sie als zu ungenau und zu zeitintensiv einzustufen ist. Es gibt allerdings<br />
auch keinen Hinweis darauf, dass die Prüfung auf Bewegungen, Atmung oder<br />
Husten diagnostisch überlegen wäre. Mit der Feststellung “Keine normale Atmung<br />
vorhanden” fällt somit bereits die Entscheidung zur HLW.
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Blatt 6<br />
Ausbilder-<br />
INFO<br />
Atemkontrolle / Schnappatmung<br />
Der Laienersthelfer soll in der Lage sein, innerhalb von 10 Sekunden<br />
festzustellen, ob eine ausreichende, normale Atmung vorliegt.<br />
Sofern Zweifel bestehen, ob die Atmung normal ist, ist so zu<br />
handeln, als wenn sie nicht normal ist, d.h., es ist der Notruf zu<br />
veranlassen bzw. durchzuführen und danach sind unverzüglich 30 Herzdruckmassagen<br />
durchzuführen.<br />
Untersuchungen haben gezeigt, dass bei bis zu 40% der Betroffenen mit<br />
Kreislaufstillstand eine Schnappatmung vorliegt, die von Ersthelfern fälschlicherweise<br />
als ausreichende Atmung eingeschätzt wird. Es handelt sich hierbei<br />
um eine langsame, von größeren Pausen unterbrochene Atmung bei Schädigung<br />
des Atemzentrums in Folge einer verminderten Sauerstoffversorgung des<br />
Gehirns. Die Schnappatmung kommt vor allem im präfinalen Stadium als<br />
sogenannte agonale Atmung vor und wird vom Laien oft als schwere, geräuschvolle,<br />
schnappende oder angestrengte Atmung beschrieben. Die<br />
Schnappatmung darf nicht mit einer normalen Atmung verwechselt werden.<br />
(griech.: agonal= kämpferisch, Agonie= Todeskampf)<br />
Initialbeatmungen<br />
Während der ersten wenigen Minuten nach einem kardialen Kreislaufstillstand<br />
bleibt der Sauerstoffgehalt im Blut ausreichend hoch. Die Sauerstoffversorgung<br />
des Herzens sowie des Gehirns wird im Wesentlichen durch die Auswurfleistung<br />
am Herzen aufrecht erhalten. Daher ist die Beatmung anfangs weniger<br />
wichtig als die Herzdruckmassage. Um die Bedeutung der Druckmassagen<br />
zukünftig zu betonen, wird die HLW mit ebendieser begonnen (s. auch unter<br />
HDM).<br />
Beatmung<br />
Durch die bisherige Beatmung über zwei Sekunden pro Atemspende kam es<br />
zur Hyperventilation (zu viele Atemzüge oder zu hohes Volumen) und bei zu<br />
hohem Beatmungsdruck zum Einströmen der Beatmungsluft in den Magen/<br />
Magenblähung.Auch um Komplikationen wie z. B. eine erhöhte Gefahr der<br />
Apsiration zu vermeiden wird zukünftig eine kürzere Beatmungszeit von einer<br />
Sekunde pro Beatmung empfohlen.<br />
Beatmungsvolumen<br />
Dieses wird nicht mehr in ml angegeben, sondern durch das sichtbare Heben<br />
des Brustkorbes beurteilt.<br />
© Generalsekretariat, Team 23 – Alle Rechte vorbehalten – Stand: 17.07.2006<br />
Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung?<br />
Es gibt keinen Nachweis für den Vor- bzw. Nachteil einer Methode. Vielmehr soll<br />
eine didaktische Reduktion auf eine Maßnahme dem Ersthelfer mehr Sicherheit<br />
vermitteln. Es ist belegt, dass der Erwerb und das Behalten von Fertigkeiten<br />
durch eine Vereinfachung der BLS erleichtert wird.<br />
Bis zum 31.12.2006 kann der DRK-Ausbilder die Beatmung in dem Ihm gewohnten<br />
Umfang unterrichten, ab dem 1.<strong>01</strong>.2007 gilt dann jedoch:<br />
Die Atemspende Mund-zu-Mund wird von der Lehrkraft demonstriert und von allen<br />
Teilnehmern geübt.<br />
Die Atemspende Mund-zu-Nase wird nicht obligatorisch, sondern nur auf Nachfrage/Wunsch<br />
der Teilnehmer von der Lehrkraft demonstriert und von den Teilnehmern<br />
geübt.<br />
Druckpunkt<br />
In der Vergangenheit bereitete es dem Laienersthelfer erhebliche Schwierigkeiten<br />
und somit enormen Zeitaufwand den korrekten Druckpunkt für die HDM zu finden.<br />
Aus der Unsicherheit, den richtigen Punkt zu finden, wurde häufig ganz auf eine<br />
Thoraxkompression verzichtet. Im Zuge der Vereinfachung wird dem Ersthelfer nun<br />
lediglich empfohlen, die Handballen auf die Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel<br />
des Brustbeins) zu legen, um die hier genannten Probleme zu vermeiden.<br />
Verhältnis der Herzdruckmassage (HDM) zur Beatmung / Erhöhung auf 30:2<br />
Thoraxkompressionen erzeugen durch Erhöhung des intrathorakalen Drucks und<br />
durch direkte Kompression des Herzens einen Blutfluss, der zwar gering ist (der<br />
erzielte systolische Druck liegt zwischen 60 und 80 mmHg), jedoch ausreicht,<br />
das Gehirn und den Herzmuskel mit Blut zu versorgen.<br />
Die bei Tierversuchen gewonnenen Daten lassen den Schluss zu, dass vermehrte<br />
Herzdruckmassagen das Überleben positiv beeinflussen. Nach einem mathematischen<br />
Modell stellt ein Verhältnis von 30:2 den besten Kompromiss zwischen<br />
Blutfluss und Sauerstoffversorgung dar.<br />
Die HDM ist besonders dann wichtig, wenn nicht innerhalb von 4- 5 Minuten eine<br />
Defibrillation durch ausgebildete Ersthelfer oder medizinisches Fachpersonal<br />
erfolgen kann.