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5.3.3.4 Fugenfüllungen<br />

5.3.3.4.1 Allgemeines<br />

Die Fugenfüllung ist auf volle Steinhöhe auszuführen, wobei die<br />

Vertiefung der Fugenfüllung unter Steinoberkante das halbe Maß der<br />

Fugenbreite nicht überschreiten darf. Bei Pflastersteinen oder<br />

Pflasterplatten mit Fase ist die Fugenfüllen bis auf Unterkante Fase<br />

auszuführen.<br />

5.3.3.4.2 Ungebundene Fugenfüllung<br />

Der Fugenverschluss hat mit bindiger gebrochener Gesteinskörnung<br />

0/2 mm zu erfolgen.<br />

Auf der Pflasterung darf Ergänzungsmaterial verbleiben.<br />

In der Praxis kann dies aber Probleme verursachen – es empfiehlt<br />

sich daher den Auftraggeber über diese Tatsache zu informieren.<br />

5.3.3.4.3 Gebundene Fugenfüllung<br />

In Abhängigkeit der Witterung ist die gebundene Fugenfüllung<br />

nachzubehandeln und eine entsprechende Verkehrssperre<br />

sicherzustellen.<br />

Dies bedeutet, dass bei heißer Witterung für einen ausreichenden<br />

Verdunstungsschutz zu sorgen ist, damit keine Schwindrisse<br />

entstehen.<br />

Grundsätzlich unterliegen wir den normalen Grundsätzen der<br />

Betontechnologie und ist auch eine entsprechende Sperrzeit<br />

einzuhalten.<br />

Über beide Faktoren sollte der Auftraggeber ausreichend informiert<br />

werden, da auch dies ein Punkt ist, welcher immer wieder Probleme<br />

verursacht.<br />

Auf der Pflasterdecke darf kein überschüssiges Material<br />

verbleiben.<br />

Ein geringfügiger Grauschleier ist unvermeidbar und<br />

stellt keinen Mangel dar.<br />

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