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5.3.3.4 Fugenfüllungen<br />
5.3.3.4.1 Allgemeines<br />
Die Fugenfüllung ist auf volle Steinhöhe auszuführen, wobei die<br />
Vertiefung der Fugenfüllung unter Steinoberkante das halbe Maß der<br />
Fugenbreite nicht überschreiten darf. Bei Pflastersteinen oder<br />
Pflasterplatten mit Fase ist die Fugenfüllen bis auf Unterkante Fase<br />
auszuführen.<br />
5.3.3.4.2 Ungebundene Fugenfüllung<br />
Der Fugenverschluss hat mit bindiger gebrochener Gesteinskörnung<br />
0/2 mm zu erfolgen.<br />
Auf der Pflasterung darf Ergänzungsmaterial verbleiben.<br />
In der Praxis kann dies aber Probleme verursachen – es empfiehlt<br />
sich daher den Auftraggeber über diese Tatsache zu informieren.<br />
5.3.3.4.3 Gebundene Fugenfüllung<br />
In Abhängigkeit der Witterung ist die gebundene Fugenfüllung<br />
nachzubehandeln und eine entsprechende Verkehrssperre<br />
sicherzustellen.<br />
Dies bedeutet, dass bei heißer Witterung für einen ausreichenden<br />
Verdunstungsschutz zu sorgen ist, damit keine Schwindrisse<br />
entstehen.<br />
Grundsätzlich unterliegen wir den normalen Grundsätzen der<br />
Betontechnologie und ist auch eine entsprechende Sperrzeit<br />
einzuhalten.<br />
Über beide Faktoren sollte der Auftraggeber ausreichend informiert<br />
werden, da auch dies ein Punkt ist, welcher immer wieder Probleme<br />
verursacht.<br />
Auf der Pflasterdecke darf kein überschüssiges Material<br />
verbleiben.<br />
Ein geringfügiger Grauschleier ist unvermeidbar und<br />
stellt keinen Mangel dar.<br />
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