KssgOks_BerichtPreisgericht_1.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen
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5.3 Ausschluss von der Preiserteilung<br />
Die materielle Vorprüfung bezieht sich auf die Einhaltung der im Wettbewerbsprogramm<br />
unter Ziffer 6 formulierten Randbedingungen und die Erfüllung der Anforderungen. Sie bildet<br />
die Grundlage für allfällige Ausschlüsse von der Preiserteilung gemäss Art. 19 SIA-Ordnung<br />
142.<br />
Fazit<br />
Das Preisgericht hat die verschiedenen Verstösse gegen die Randbedingungen oder beim<br />
Raumprogramm projektweise betrachtet, verglichen und eingehend diskutiert.<br />
Das Preisgericht gelangte zur Überzeugung, dass die Projektverfasser sich mit den Verstössen<br />
keinen wesentlichen Vorteil verschafft haben und deshalb nicht von der Preiserteilung<br />
auszuschliessen sind.<br />
5.4 Beurteilung<br />
Die beiden eingereichten Projekte wurden im Rahmen der Beurteilung nach den im Wettbewerbsprogramm<br />
aufgeführten Beurteilungskriterien beurteilt (siehe 4.5).<br />
Das Preisgericht musste leider feststellen, dass keines der beiden Projeke die gestellten<br />
Anforderungen zu erfüllen vermochte. So musste bei beiden Projekten grundlegender Überarbeitungsbedarf<br />
festgestellt werden.<br />
Das Projekt 06 come together hat sich in der Weiterbearbeitung der <strong>St</strong>ufe 2 betrieblich ver-<br />
schlechtert. Das Projekt 08 Triptych hat in der <strong>St</strong>ufe 2 die stichhaltigen städtebaulichen Ideen<br />
und den schlichten, ansprechenden Ansatz der Fassaden und der Baukörper verloren.<br />
In den Randbedingenungen zur <strong>St</strong>ufe 2 wurden Kostenverschiebungen im Investitionspro-<br />
gramm ermöglicht, wenn dadurch betriebliche Vorteile entstanden. Eine zu freie Interpretati-<br />
on dieser Randbedingung, Reserveflächen oder Überschreitung des Raumprogramms führte<br />
bei beiden Projekten zu Kostenüberschreitungen gegenüber dem Investitionsprogramm.<br />
5.5 Empfehlung<br />
Nach eingehender Diskussion kam das Preisgericht zur Auffassung, dass keines der beiden<br />
Projekte zu einer Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen werden kann. Beide Projekte<br />
weisen erhebliche Mängel auf und haben es nicht geschafft, die angezeigten Qualitäten<br />
stufengerecht weiter zu entwickeln.<br />
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die beiden folgenden Projekte der <strong>St</strong>ufe 2 in einer<br />
anonymen Bereinigungsstufe überarbeiten zu lassen:<br />
. 06 come together<br />
. 08 Triptych<br />
Die Projekte wurden nicht rangiert. Das Verfahren wird nach Abschluss der Bereinigungsstufe<br />
abgeschlossen.<br />
Den Teilnehmern der beiden Projekte wurde jeweils die Beurteilung Ihres Projektes sowie<br />
das Programm Bereinigungsstufe zugestellt.<br />
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