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KssgOks_BerichtPreisgericht_1.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen

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5.3 Ausschluss von der Preiserteilung<br />

Die materielle Vorprüfung bezieht sich auf die Einhaltung der im Wettbewerbsprogramm<br />

unter Ziffer 6 formulierten Randbedingungen und die Erfüllung der Anforderungen. Sie bildet<br />

die Grundlage für allfällige Ausschlüsse von der Preiserteilung gemäss Art. 19 SIA-Ordnung<br />

142.<br />

Fazit<br />

Das Preisgericht hat die verschiedenen Verstösse gegen die Randbedingungen oder beim<br />

Raumprogramm projektweise betrachtet, verglichen und eingehend diskutiert.<br />

Das Preisgericht gelangte zur Überzeugung, dass die Projektverfasser sich mit den Verstössen<br />

keinen wesentlichen Vorteil verschafft haben und deshalb nicht von der Preiserteilung<br />

auszuschliessen sind.<br />

5.4 Beurteilung<br />

Die beiden eingereichten Projekte wurden im Rahmen der Beurteilung nach den im Wettbewerbsprogramm<br />

aufgeführten Beurteilungskriterien beurteilt (siehe 4.5).<br />

Das Preisgericht musste leider feststellen, dass keines der beiden Projeke die gestellten<br />

Anforderungen zu erfüllen vermochte. So musste bei beiden Projekten grundlegender Überarbeitungsbedarf<br />

festgestellt werden.<br />

Das Projekt 06 come together hat sich in der Weiterbearbeitung der <strong>St</strong>ufe 2 betrieblich ver-<br />

schlechtert. Das Projekt 08 Triptych hat in der <strong>St</strong>ufe 2 die stichhaltigen städtebaulichen Ideen<br />

und den schlichten, ansprechenden Ansatz der Fassaden und der Baukörper verloren.<br />

In den Randbedingenungen zur <strong>St</strong>ufe 2 wurden Kostenverschiebungen im Investitionspro-<br />

gramm ermöglicht, wenn dadurch betriebliche Vorteile entstanden. Eine zu freie Interpretati-<br />

on dieser Randbedingung, Reserveflächen oder Überschreitung des Raumprogramms führte<br />

bei beiden Projekten zu Kostenüberschreitungen gegenüber dem Investitionsprogramm.<br />

5.5 Empfehlung<br />

Nach eingehender Diskussion kam das Preisgericht zur Auffassung, dass keines der beiden<br />

Projekte zu einer Weiterbearbeitung und Ausführung empfohlen werden kann. Beide Projekte<br />

weisen erhebliche Mängel auf und haben es nicht geschafft, die angezeigten Qualitäten<br />

stufengerecht weiter zu entwickeln.<br />

Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die beiden folgenden Projekte der <strong>St</strong>ufe 2 in einer<br />

anonymen Bereinigungsstufe überarbeiten zu lassen:<br />

. 06 come together<br />

. 08 Triptych<br />

Die Projekte wurden nicht rangiert. Das Verfahren wird nach Abschluss der Bereinigungsstufe<br />

abgeschlossen.<br />

Den Teilnehmern der beiden Projekte wurde jeweils die Beurteilung Ihres Projektes sowie<br />

das Programm Bereinigungsstufe zugestellt.<br />

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