KssgOks_BerichtPreisgericht_1.pdf - Hochbauamt Kanton St.Gallen
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6.4 Beurteilung<br />
Die beiden eingereichten Projekte wurden im Rahmen der Beurteilung nach den im Wettbewerbsprogramm<br />
aufgeführten Kriterien beurteilt. Im Beurteilungsrundgang wurden beide<br />
Projekte einzeln durch das Preisgericht detailliert beurteilt und eingehend diskutiert. Es<br />
wurden Quervergleiche zwischen den einzelnen Projekten angestellt und diese gegeneinander<br />
abgewogen.<br />
06 come together<br />
Das Projekt 06 come together überzeugt mit seiner städtebaulichen und architektonischen<br />
Lösung. In der Bereinigungsstufe wurden vorhandene Qualitäten noch gesteigert. Die räumlichen<br />
und betrieblichen Anforderungen wurden überzeugend umgesetzt.<br />
08 Triptych<br />
Das Projekt 08 Triptych hat sich in wesentlichen städtbaulichen und architektonischen Belangen<br />
verbessert. Obwohl die betrieblichen Anforderungen weitgehend erfüllt sind, hat sich das<br />
Projekt in der Bereinigungsstufe betrieblich klar verschlechtert.<br />
Beide Projekte weisen Kostenüberschreitungen aufgrund von Etappenvorzug, Reserveflächen<br />
oder Überschreitung des Raumprogramms oder Provisorien auf.<br />
6.5 Rangierung und Preiszuteilung<br />
Nach eingehender Diskussion und Abwägung der im Wettbewerbsprogramm formulierten<br />
Beurteilungskriterien legte das Preisgericht einstimmig die Rangierung der Projekte wie folgt<br />
fest:<br />
1. Rang: 06 come together<br />
2. Rang: 08 Triptych<br />
Für eine Entschädigung in der <strong>St</strong>ufe 1 für jedes zur Beurteilung zugelassene Wettbewerbprojekt<br />
von CHF 25‘000 (exkl. Mwst) und für 2-4 Preise und Ankäufe in der <strong>St</strong>ufe 2 stand dem<br />
Preisgericht total CHF 650‘000 (exkl. Mwst) zur Verfügung. Es wurde einstimmig wie folgt<br />
aufgeteilt:<br />
1. Rang, 1. Preis: 06 come together CHF 200‘000<br />
2. Rang, 2. Preis: 08 Triptych CHF 175‘000<br />
11 Projekte <strong>St</strong>ufe 1, je CHF 25‘000<br />
Die beiden Projekte der Bereinigungsstufe wurden mit je CHF 50‘000 zusätzlich entschädigt.<br />
Sämtliche rangierten Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Veranstalterin über.<br />
6.6 Empfehlung<br />
Das Preisgericht empfiehlt der Veranstalterin einstimmig, das erstrangierte Projekt<br />
06 come together zur Weiterbearbeitung. Die in der Projektbeschreibung enthaltenen Empfehlungen<br />
sind bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen.<br />
6.7 Würdigung<br />
Die Aufgabenstellung mit den städtebaulich und betrieblich hohen Anforderungen war äusserst<br />
anspruchsvoll und komplex. Das Preisgericht dankt allen Teilnehmern, die sich mit der Situation<br />
auseinandergesetzt und Projektvorschläge aufgezeigt haben. Die Projekte haben eine<br />
intensive Diskussion und Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung ermöglicht.<br />
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