Zeitung8_2010_GemSeeboden_Layout 1 - Marktgemeinde Seeboden
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AUS DEN REFERATEN<br />
Heizkostenzuschuss <strong>2010</strong>/2011<br />
Ab sofort beginnt die Antragstellung für die Heizkostenzuschussaktion<br />
des Landes Kärnten gemäß § 34 des Kärn t ner<br />
Mindestsicherungsgesetzes.<br />
Einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften,<br />
welche auf Grund ihrer persönlichen Voraussetzungen<br />
zum Personenkreis nach § 4 Abs. 1 und 2 des K-<br />
MSG gehören, erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss.<br />
Heizkostenzuschuss<br />
von € 80,00 bis € 150,00<br />
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von<br />
der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen.<br />
Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen<br />
nicht zu berücksichtigen.<br />
Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.<br />
Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff<br />
auszugehen. Als Einkommen gelten daher<br />
alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger<br />
Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem<br />
Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung,<br />
der Krankenversicherung, Geldleistungen aus<br />
dem K-MSG (Sozialhilfe), ferner auch Familienzuschüsse,<br />
Im Gemeindeamt gehen immer wieder Anfragen zur<br />
Lärmschutzverordnung, die im Besonderen das Rasenmähen<br />
betreffen, ein. Wir dürfen daher auszugsweise<br />
wiedergeben:<br />
Der Betrieb von Rasenmähern, die im Freien einen 50 dB<br />
übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn-, Dorf- und Kurgebieten,<br />
in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden,<br />
ist<br />
an Sonn- und Feiertagen überhaupt<br />
und an Werktagen von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />
und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />
in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September<br />
eines jeden Jahres<br />
untersagt.<br />
Wir wurden darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit das<br />
sogenannte „Herausschießen“ vermehrt praktiziert wird.<br />
Auch hier dürfen wir auszugsweise wiedergeben:<br />
Unterhaltszahlungen jeglicher Art und Lehrlingsentschädigungen.<br />
Bei Studenten ist daher auch das Einkommen der Eltern<br />
zu berücksichtigen, sofern diese in einer Haushaltsgemeinschaft<br />
leben. Bei Nachweis getrennter Hauptwohnsitze<br />
(Vorlage des Meldezettels) wird das Einkommen der<br />
Eltern nicht berücksichtigt.<br />
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte<br />
zusammenzurechnen.<br />
Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag)<br />
und Pflegegelder.<br />
Wohnbeihilfen gelten dann nicht als Einkommen, wenn<br />
der Antragsteller ein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />
hat. In allen anderen Fällen wird die<br />
Hälfte (50 %) der Wohnbeihilfe als Einkommen hinzugerechnet.<br />
ACHTUNG NEU!<br />
Antragstellung beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt;<br />
die Auszahlung erfolgt über das Amt der Kärntner Landesregierung<br />
– PER ÜBERWEISUNG AUFS KONTO.<br />
Antragstellung: Montag - Donnerstag von 8-12 Uhr,<br />
Sozialamt Erdgeschoss, Frau Eggeler;-- bis zum<br />
31.10. <strong>2010</strong>.<br />
Auszug aus der Lärmschutzverordnung<br />
Schutz vor Katastrophenfall<br />
(1) Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt,<br />
begeht eine Verwaltungsübertretung.<br />
(2) Unter störendem Lärm sind die wegen ihrer Lautstärke<br />
für das menschliche Empfindungsvermögen<br />
unangenehm in Erscheinung tretenden<br />
Geräusche zu verstehen.<br />
(3) Lärm wird ungebührlicherweise erregt, wenn das<br />
Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des<br />
Lärms führt, jene Rücksichten vermissen lässt,<br />
die im Zusammenleben mit anderen Menschen<br />
verlangt werden müssen.<br />
Verwaltungsübertretungen sind gemäß § 4 des Gesetzes<br />
über die Anstandsverletzung und Lärmerregung von der<br />
Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu<br />
ca. € 220,- oder Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen.<br />
Jede persönliche Freiheit endet dort, wo die persönliche<br />
Freiheit des anderen eine Einschränkung erfährt.<br />
Um für einen eventuellen Katastrophenfall geschützt zu sein, bietet die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seeboden</strong> Sandsäcke<br />
(gefüllt, ca. 20 kg/Sack) zum Kauf an. Die Kosten betragen € 2,20 pro Sack und sind im Bauhof erhältlich.<br />
Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Herrn Krammer Josef jun. unter 0676 / 898 360<br />
300 oder bei Frau Mag. (FH) Hillebrand Eva unter 04762 / 81255 – 23 unbedingt erforderlich.<br />
INFORMATIONEN UNSERER MARKTGEMEINDE – AUGUST <strong>2010</strong> 5