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Zeitung8_2010_GemSeeboden_Layout 1 - Marktgemeinde Seeboden

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AUS DEN REFERATEN<br />

Heizkostenzuschuss <strong>2010</strong>/2011<br />

Ab sofort beginnt die Antragstellung für die Heizkostenzuschussaktion<br />

des Landes Kärnten gemäß § 34 des Kärn t ner<br />

Mindestsicherungsgesetzes.<br />

Einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften,<br />

welche auf Grund ihrer persönlichen Voraussetzungen<br />

zum Personenkreis nach § 4 Abs. 1 und 2 des K-<br />

MSG gehören, erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss.<br />

Heizkostenzuschuss<br />

von € 80,00 bis € 150,00<br />

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von<br />

der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen.<br />

Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen<br />

nicht zu berücksichtigen.<br />

Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.<br />

Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff<br />

auszugehen. Als Einkommen gelten daher<br />

alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger<br />

Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem<br />

Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung,<br />

der Krankenversicherung, Geldleistungen aus<br />

dem K-MSG (Sozialhilfe), ferner auch Familienzuschüsse,<br />

Im Gemeindeamt gehen immer wieder Anfragen zur<br />

Lärmschutzverordnung, die im Besonderen das Rasenmähen<br />

betreffen, ein. Wir dürfen daher auszugsweise<br />

wiedergeben:<br />

Der Betrieb von Rasenmähern, die im Freien einen 50 dB<br />

übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn-, Dorf- und Kurgebieten,<br />

in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden,<br />

ist<br />

an Sonn- und Feiertagen überhaupt<br />

und an Werktagen von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr<br />

und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />

in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September<br />

eines jeden Jahres<br />

untersagt.<br />

Wir wurden darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit das<br />

sogenannte „Herausschießen“ vermehrt praktiziert wird.<br />

Auch hier dürfen wir auszugsweise wiedergeben:<br />

Unterhaltszahlungen jeglicher Art und Lehrlingsentschädigungen.<br />

Bei Studenten ist daher auch das Einkommen der Eltern<br />

zu berücksichtigen, sofern diese in einer Haushaltsgemeinschaft<br />

leben. Bei Nachweis getrennter Hauptwohnsitze<br />

(Vorlage des Meldezettels) wird das Einkommen der<br />

Eltern nicht berücksichtigt.<br />

Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte<br />

zusammenzurechnen.<br />

Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag)<br />

und Pflegegelder.<br />

Wohnbeihilfen gelten dann nicht als Einkommen, wenn<br />

der Antragsteller ein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes<br />

hat. In allen anderen Fällen wird die<br />

Hälfte (50 %) der Wohnbeihilfe als Einkommen hinzugerechnet.<br />

ACHTUNG NEU!<br />

Antragstellung beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt;<br />

die Auszahlung erfolgt über das Amt der Kärntner Landesregierung<br />

– PER ÜBERWEISUNG AUFS KONTO.<br />

Antragstellung: Montag - Donnerstag von 8-12 Uhr,<br />

Sozialamt Erdgeschoss, Frau Eggeler;-- bis zum<br />

31.10. <strong>2010</strong>.<br />

Auszug aus der Lärmschutzverordnung<br />

Schutz vor Katastrophenfall<br />

(1) Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt,<br />

begeht eine Verwaltungsübertretung.<br />

(2) Unter störendem Lärm sind die wegen ihrer Lautstärke<br />

für das menschliche Empfindungsvermögen<br />

unangenehm in Erscheinung tretenden<br />

Geräusche zu verstehen.<br />

(3) Lärm wird ungebührlicherweise erregt, wenn das<br />

Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des<br />

Lärms führt, jene Rücksichten vermissen lässt,<br />

die im Zusammenleben mit anderen Menschen<br />

verlangt werden müssen.<br />

Verwaltungsübertretungen sind gemäß § 4 des Gesetzes<br />

über die Anstandsverletzung und Lärmerregung von der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu<br />

ca. € 220,- oder Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen.<br />

Jede persönliche Freiheit endet dort, wo die persönliche<br />

Freiheit des anderen eine Einschränkung erfährt.<br />

Um für einen eventuellen Katastrophenfall geschützt zu sein, bietet die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seeboden</strong> Sandsäcke<br />

(gefüllt, ca. 20 kg/Sack) zum Kauf an. Die Kosten betragen € 2,20 pro Sack und sind im Bauhof erhältlich.<br />

Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Herrn Krammer Josef jun. unter 0676 / 898 360<br />

300 oder bei Frau Mag. (FH) Hillebrand Eva unter 04762 / 81255 – 23 unbedingt erforderlich.<br />

INFORMATIONEN UNSERER MARKTGEMEINDE – AUGUST <strong>2010</strong> 5

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