aË Kinder- und Jugendzentrum E3 - Stadt Ebersbach an der Fils
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Der Erhebungsbeauftragte hat für jede im Haushalt lebende Person Gefragt wird u. a. nach dem Geburtsdatum, dem Familienst<strong>an</strong>d,<br />
einen Fragebogen <strong>und</strong> führt ein Interview mit Ihnen o<strong>der</strong> händigt <strong>der</strong> Staats<strong>an</strong>gehörigkeit, <strong>der</strong> Zugehörigkeit zu einer öffentlich-<br />
Ihnen den Fragebogen aus. rechtlichen Religionsgesellschaft. Ferner werden Fragen zur Er-<br />
Sie sind gemäß Zensusgesetz 2011 (§ 18 ZensG 2011) gesetzlich<br />
verpflichtet Auskunft zu erteilen. Sollten Sie den Termin aus zwingenden<br />
Gründen nicht wahrnehmen können, wird Ihnen <strong>der</strong> Erhebungsbeauftragte<br />
einen zweiten Termin für ein Interview <strong>an</strong>bie-<br />
ten können.<br />
werbstätigkeit, zum Bildungsst<strong>an</strong>d, zum Wohnungsstatus (Haupto<strong>der</strong><br />
Nebenwohnsitz) <strong>und</strong> zu den Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n gestellt.<br />
Das vollständige Fragenprogramm finden Sie im Internet unter<br />
www.zensus2011.de. Sie können die Fragen auch ohne den Erhebungsbeauftragten<br />
be<strong>an</strong>tworten <strong>und</strong> selber <strong>an</strong> die Erhebungsstelle<br />
schicken o<strong>der</strong> Sie füllen den Fragebogen online aus.<br />
Sie waren zum vereinbarten Termin nicht <strong>an</strong>wesend. Sie finden eine Zweit<strong>an</strong>kündigungskarte in Ihrem Briefkasten.<br />
Sie konnten den zweiten Termin auch nicht wahrnehmen. Sie erhalten Post von <strong>der</strong> Erhebungsstelle. Die Fragebogen werden<br />
Ihnen zugeschickt. Jedes Haushaltsmitglied muss den Fragebogen<br />
ausfüllen. Für Min<strong>der</strong>jährige o<strong>der</strong> Menschen mit einer Behin<strong>der</strong>ung<br />
k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter <strong>an</strong>tworten. Wenn Sie Fragen<br />
haben o<strong>der</strong> weitere Fragebogen benötigen, wenden Sie sich bitte<br />
<strong>an</strong> die Erhebungsstelle. An die Erhebungsstelle senden Sie auch<br />
den ausgefüllten Papierfragebogen o<strong>der</strong> Sie be<strong>an</strong>tworten die Fragen<br />
online. Wie das funktioniert, entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.<br />
Um nicht in das Mahnverfahren zu geraten, sollten Sie den<br />
Fragebogen ausgefüllt zurücksenden (per Post o<strong>der</strong> online).<br />
Sind Sie Ihrer Auskunftspflicht bisher nicht nachgekommen, erhalten<br />
Sie erneut Post von Ihrer Erhebungsstelle. Bitte schicken Sie den<br />
Fragebogen umgehend ausgefüllt <strong>an</strong> die Erhebungsstelle o<strong>der</strong> füllen<br />
Sie ihn online aus, <strong>an</strong><strong>der</strong>enfalls können rechtliche Schritte bis zur<br />
Festsetzung eines Zw<strong>an</strong>gsgeldes folgen.<br />
Sollten im Rahmen <strong>der</strong> Befragung durch den Interviewer Schwierigkeiten<br />
auftreten o<strong>der</strong> sich Anlass zu Bedenken über die Zuverlässigkeit<br />
des Interviewers ergeben, sollten sich die Auskunftspflichtigen<br />
bei <strong>der</strong> zuständigen örtlichen Erhebungsstelle o<strong>der</strong> bei dem Statistischen<br />
L<strong>an</strong>desamt melden.<br />
Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />
Alle Eigentümerinnen <strong>und</strong> Eigentümer von Wohnraum werden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung (GWZ) befragt.<br />
Diese Befragung richtet sich <strong>an</strong> Privatpersonen, aber auch <strong>an</strong> Wohnungsunternehmen.<br />
Weil es kein flächendeckendes Register über<br />
Wohngebäude gibt, müssen Angaben über alle Wohnungen <strong>und</strong><br />
Beh<strong>an</strong>dlung von Personen<br />
mit Auskunftssperre<br />
Eine persönliche Befragung <strong>der</strong> Interviewer schließt Personen mit<br />
Auskunftssperre nach § 21 Abs. 5 ein. Eine Son<strong>der</strong>beh<strong>an</strong>dlung<br />
dieses Personenkreises erfolgt nicht, so dass insoweit keine Gefährdung<br />
erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />
Die Interviewer <strong>und</strong> Interviewerinnen <strong>und</strong> auch die Erhebungsstellen,<br />
die die Befragung vor Ort durchführen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isieren, werden<br />
we<strong>der</strong> über die Erhebungsstellen, die die Befragung vor Ort<br />
durchführen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isieren, werden we<strong>der</strong> über die betroffenen<br />
Personen noch die Anschriften, <strong>an</strong> denen Personen mit Übermittlungssperre<br />
leben, informiert. Dadurch wird <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong><br />
Auskunftssperre Rechnung getragen.<br />
Teure Heuentsorgung in Bünzw<strong>an</strong>gen<br />
Ein unbek<strong>an</strong>nter Täter hat zum wie<strong>der</strong>holten Male in Bünzw<strong>an</strong>gen<br />
am Auslauf des Erdbeckens westlich <strong>der</strong> Kornbergstraße Heu entsorgt.<br />
Die <strong>an</strong>grenzenden Nachbarn wurden um Mithilfe <strong>und</strong> erhöhte<br />
Aufmerksamkeit zur Auffindung des Täters gebeten. Neben<br />
<strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Bauhof das Gras jetzt teuer entsorgen muss,<br />
hat <strong>der</strong> Täter mit einer entsprechenden Anzeige zu rechnen. D<strong>an</strong>n<br />
wird’s richtig teuer. Hinweise nimmt das Bau- <strong>und</strong> Umweltamt (Tel.:<br />
161 - 211) <strong>und</strong> das Ordnungsamt (Tel.: 161 - 233) entgegen.<br />
Wohngebäude erfragt werden. Diese Daten sind wichtig - zum<br />
Beispiel wenn es um die Pl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Programme für die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
geht. Der Fragebogen zur Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />
geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäude- bzw. Wohnungseigentümern<br />
bzw. Verwaltern, ausschließlich per Post zu. Es<br />
k<strong>an</strong>n sein, dass ein Fragebogen für die Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />
schon einige Tage vor dem Stichtag per Post zugestellt<br />
wird. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation, wie sie<br />
am 9. Mai 2011 ist o<strong>der</strong> war.<br />
Kontaktdaten:<br />
Statistisches L<strong>an</strong>desamt Baden-Württemberg<br />
Böblinger Str. 68<br />
70199 Stuttgart (Heslach)<br />
E-Mail: zensus@stala.bwl.de<br />
Internet: www.statistik-bw.de<br />
Für Fragen r<strong>und</strong> um den Zensus steht Ihnen die kostenfreie Hotline<br />
<strong>der</strong> Projektgruppe Zensus im Statistischen L<strong>an</strong>desamt unter<br />
0800 - 0001489 zur Verfügung.<br />
8 Freitag, 15. April 2011 ● Nummer 15<br />
EBERSBACHER STADTBLATT