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a˜ Kinder- und Jugendzentrum E3 - Stadt Ebersbach an der Fils

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Der Erhebungsbeauftragte hat für jede im Haushalt lebende Person Gefragt wird u. a. nach dem Geburtsdatum, dem Familienst<strong>an</strong>d,<br />

einen Fragebogen <strong>und</strong> führt ein Interview mit Ihnen o<strong>der</strong> händigt <strong>der</strong> Staats<strong>an</strong>gehörigkeit, <strong>der</strong> Zugehörigkeit zu einer öffentlich-<br />

Ihnen den Fragebogen aus. rechtlichen Religionsgesellschaft. Ferner werden Fragen zur Er-<br />

Sie sind gemäß Zensusgesetz 2011 (§ 18 ZensG 2011) gesetzlich<br />

verpflichtet Auskunft zu erteilen. Sollten Sie den Termin aus zwingenden<br />

Gründen nicht wahrnehmen können, wird Ihnen <strong>der</strong> Erhebungsbeauftragte<br />

einen zweiten Termin für ein Interview <strong>an</strong>bie-<br />

ten können.<br />

werbstätigkeit, zum Bildungsst<strong>an</strong>d, zum Wohnungsstatus (Haupto<strong>der</strong><br />

Nebenwohnsitz) <strong>und</strong> zu den Haushaltsmitglie<strong>der</strong>n gestellt.<br />

Das vollständige Fragenprogramm finden Sie im Internet unter<br />

www.zensus2011.de. Sie können die Fragen auch ohne den Erhebungsbeauftragten<br />

be<strong>an</strong>tworten <strong>und</strong> selber <strong>an</strong> die Erhebungsstelle<br />

schicken o<strong>der</strong> Sie füllen den Fragebogen online aus.<br />

Sie waren zum vereinbarten Termin nicht <strong>an</strong>wesend. Sie finden eine Zweit<strong>an</strong>kündigungskarte in Ihrem Briefkasten.<br />

Sie konnten den zweiten Termin auch nicht wahrnehmen. Sie erhalten Post von <strong>der</strong> Erhebungsstelle. Die Fragebogen werden<br />

Ihnen zugeschickt. Jedes Haushaltsmitglied muss den Fragebogen<br />

ausfüllen. Für Min<strong>der</strong>jährige o<strong>der</strong> Menschen mit einer Behin<strong>der</strong>ung<br />

k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter <strong>an</strong>tworten. Wenn Sie Fragen<br />

haben o<strong>der</strong> weitere Fragebogen benötigen, wenden Sie sich bitte<br />

<strong>an</strong> die Erhebungsstelle. An die Erhebungsstelle senden Sie auch<br />

den ausgefüllten Papierfragebogen o<strong>der</strong> Sie be<strong>an</strong>tworten die Fragen<br />

online. Wie das funktioniert, entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.<br />

Um nicht in das Mahnverfahren zu geraten, sollten Sie den<br />

Fragebogen ausgefüllt zurücksenden (per Post o<strong>der</strong> online).<br />

Sind Sie Ihrer Auskunftspflicht bisher nicht nachgekommen, erhalten<br />

Sie erneut Post von Ihrer Erhebungsstelle. Bitte schicken Sie den<br />

Fragebogen umgehend ausgefüllt <strong>an</strong> die Erhebungsstelle o<strong>der</strong> füllen<br />

Sie ihn online aus, <strong>an</strong><strong>der</strong>enfalls können rechtliche Schritte bis zur<br />

Festsetzung eines Zw<strong>an</strong>gsgeldes folgen.<br />

Sollten im Rahmen <strong>der</strong> Befragung durch den Interviewer Schwierigkeiten<br />

auftreten o<strong>der</strong> sich Anlass zu Bedenken über die Zuverlässigkeit<br />

des Interviewers ergeben, sollten sich die Auskunftspflichtigen<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen örtlichen Erhebungsstelle o<strong>der</strong> bei dem Statistischen<br />

L<strong>an</strong>desamt melden.<br />

Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />

Alle Eigentümerinnen <strong>und</strong> Eigentümer von Wohnraum werden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung (GWZ) befragt.<br />

Diese Befragung richtet sich <strong>an</strong> Privatpersonen, aber auch <strong>an</strong> Wohnungsunternehmen.<br />

Weil es kein flächendeckendes Register über<br />

Wohngebäude gibt, müssen Angaben über alle Wohnungen <strong>und</strong><br />

Beh<strong>an</strong>dlung von Personen<br />

mit Auskunftssperre<br />

Eine persönliche Befragung <strong>der</strong> Interviewer schließt Personen mit<br />

Auskunftssperre nach § 21 Abs. 5 ein. Eine Son<strong>der</strong>beh<strong>an</strong>dlung<br />

dieses Personenkreises erfolgt nicht, so dass insoweit keine Gefährdung<br />

erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />

Die Interviewer <strong>und</strong> Interviewerinnen <strong>und</strong> auch die Erhebungsstellen,<br />

die die Befragung vor Ort durchführen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isieren, werden<br />

we<strong>der</strong> über die Erhebungsstellen, die die Befragung vor Ort<br />

durchführen <strong>und</strong> org<strong>an</strong>isieren, werden we<strong>der</strong> über die betroffenen<br />

Personen noch die Anschriften, <strong>an</strong> denen Personen mit Übermittlungssperre<br />

leben, informiert. Dadurch wird <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong><br />

Auskunftssperre Rechnung getragen.<br />

Teure Heuentsorgung in Bünzw<strong>an</strong>gen<br />

Ein unbek<strong>an</strong>nter Täter hat zum wie<strong>der</strong>holten Male in Bünzw<strong>an</strong>gen<br />

am Auslauf des Erdbeckens westlich <strong>der</strong> Kornbergstraße Heu entsorgt.<br />

Die <strong>an</strong>grenzenden Nachbarn wurden um Mithilfe <strong>und</strong> erhöhte<br />

Aufmerksamkeit zur Auffindung des Täters gebeten. Neben<br />

<strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> Bauhof das Gras jetzt teuer entsorgen muss,<br />

hat <strong>der</strong> Täter mit einer entsprechenden Anzeige zu rechnen. D<strong>an</strong>n<br />

wird’s richtig teuer. Hinweise nimmt das Bau- <strong>und</strong> Umweltamt (Tel.:<br />

161 - 211) <strong>und</strong> das Ordnungsamt (Tel.: 161 - 233) entgegen.<br />

Wohngebäude erfragt werden. Diese Daten sind wichtig - zum<br />

Beispiel wenn es um die Pl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Programme für die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

geht. Der Fragebogen zur Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />

geht den Auskunftspflichtigen, den Gebäude- bzw. Wohnungseigentümern<br />

bzw. Verwaltern, ausschließlich per Post zu. Es<br />

k<strong>an</strong>n sein, dass ein Fragebogen für die Gebäude- <strong>und</strong> Wohnungszählung<br />

schon einige Tage vor dem Stichtag per Post zugestellt<br />

wird. Alle Antworten beziehen sich aber auf die Situation, wie sie<br />

am 9. Mai 2011 ist o<strong>der</strong> war.<br />

Kontaktdaten:<br />

Statistisches L<strong>an</strong>desamt Baden-Württemberg<br />

Böblinger Str. 68<br />

70199 Stuttgart (Heslach)<br />

E-Mail: zensus@stala.bwl.de<br />

Internet: www.statistik-bw.de<br />

Für Fragen r<strong>und</strong> um den Zensus steht Ihnen die kostenfreie Hotline<br />

<strong>der</strong> Projektgruppe Zensus im Statistischen L<strong>an</strong>desamt unter<br />

0800 - 0001489 zur Verfügung.<br />

8 Freitag, 15. April 2011 ● Nummer 15<br />

EBERSBACHER STADTBLATT

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