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Der Bürgermeister informiert, Folge 6, Dezember 2011 - in Laxenburg

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Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

Freie Wohlfahrt; Spende Hungerhilfe Afrika<br />

(Bericht: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

Bereits im Jahr 2005 hat die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> Notleidende<br />

der Tsunami-Katastrophe mit e<strong>in</strong>er Spende <strong>in</strong> Höhe von E 2.500,00<br />

unterstützt (Hilfsaktion „Hausbau“ der Caritas und der NÖN). Auch<br />

bei den Hochwasser- bzw. Law<strong>in</strong>enkatastrophen <strong>in</strong> Österreich hat die<br />

Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> se<strong>in</strong>erzeit Unterstützungen gewährt.<br />

In Ostafrika herrscht die schlimmste Hungerkatastrophe seit 60<br />

Jahren. Die Lage <strong>in</strong> Äthiopien, Somalia und Kenia ist verheerend.<br />

Jeder Vierte <strong>in</strong> den betroffenen Gebieten ist stark unterernährt,<br />

Flüchtl<strong>in</strong>gsströme von Somalia nach Kenia verschärfen die Situation<br />

zusätzlich. Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> will auch dieses Mal<br />

e<strong>in</strong>en Beitrag leisten, um diese Not etwas zu l<strong>in</strong>dern und möchte die<br />

Caritas Aktion mit e<strong>in</strong>em Betrag von E 2.500,– unterstützen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

L 154 – Baumlieferung und –pflanzung; Auftragsvergabe<br />

(Bericht: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

Das Büro Knollkonsult war mit der Erstellung der Ausschreibung für<br />

das Liefern und Versetzen (<strong>in</strong>kl. Anwuchsgarantie) der Alleebäume<br />

für die Generalsanierung der L 154 beauftragt.<br />

Aufgrund der zu erwartenden Angebotssumme wurde gemäß<br />

öster reichischem Bundesvergabegesetz e<strong>in</strong> zweistufiges Vergabe -<br />

verfahren (Teilnahmeantrag mit Bieterauswahl, Ausschreibung im<br />

Bestbieterverfahren) durchgeführt. Die Zuschlagskriterien wurden<br />

nach Preis (50%), Größenverfügbarkeit (30%) und Verfügbarkeit<br />

und Herkunft der Bäume (20%) festgelegt. Als Hauptposition wurde<br />

die Lieferung und Pflanzung von 125 Stück rot blühenden Kastanienbäumen,<br />

Hochstamm, Größe 25/30, ausgeschrieben; als Wahlposition<br />

weiß blühende Kastanienbäume, <strong>in</strong> gleicher Größe, wobei die<br />

Entscheidung der Baumauswahl nach wirtschaftlichen Kriterien<br />

erfolgt.<br />

Bieter Hauptposition Wahlposition<br />

Aesculus x carnea aesculus hippocastanum<br />

1. Praskac Pflanzenland GmbH, 3430 Tulln<br />

E 79.037,50 E 65.287,50<br />

2. Forstdienst Macher, Geihsbacher & Grössbauer GmbH,<br />

8324 Kirchberg/Raab<br />

E 122.387,50 E 85.262,50<br />

3. Ing. Rudolf Richter GmbH, 1220 Wien<br />

E 123.630,30 E 85.680,30<br />

4. Anton Starkl GmbH, 3430 Tulln<br />

E 159.500,00 E 104.500,00<br />

Die Firma Praskac soll mit der Lieferung und Pflanzung der rot–<br />

blühenden Kastanienbäume im Zuge der Generalsanierung der L 154,<br />

zum Preis von E 79.037,50 <strong>in</strong>kl. USt. beauftragt werden.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

<strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />

6<br />

Wirtschaftsförderung ADEG-Marktumbau;<br />

Abänderung des Grundsatzbeschlusses vom 30. 9. 2010<br />

(Bericht: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

In der Geme<strong>in</strong>deratssitzung im September 2010 wurde e<strong>in</strong> Grundsatzbeschluss<br />

gefasst, den Umbau des ADEG-Marktes mit e<strong>in</strong>em<br />

z<strong>in</strong>senlosen Geme<strong>in</strong>dekredit <strong>in</strong> Höhe von E 154.000,– zu unterstützen<br />

und bei NAFES (Niederösterreichische Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zur<br />

Förderung des E<strong>in</strong>kaufs <strong>in</strong> Stadtzentren) um Förderung anzusuchen.<br />

Am 28. Februar <strong>2011</strong> langte von dort e<strong>in</strong>e Förderzusage über e<strong>in</strong>en<br />

nicht rückzahlbaren Zuschuss <strong>in</strong> Höhe von E 66.000,– (<strong>in</strong>kl. USt.)<br />

e<strong>in</strong>, ausgehend von Gesamtkosten von max. E 220.000,– <strong>in</strong>kl. USt.<br />

Zu diesen Förderrichtl<strong>in</strong>ien von NAFES war e<strong>in</strong>e Abänderung des<br />

Grundsatzbeschlusses vorzunehmen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Wirtschaftsförderung ADEG-Marktumbau;<br />

Mietvere<strong>in</strong>barung über kältetechnische E<strong>in</strong>richtungen<br />

im ADEG-Markt, Absichtserklärung<br />

(Bericht: Vizebürgermeister<strong>in</strong> Elisabeth Maxim)<br />

Im Rahmen dieser Unterstützung wird es von Seiten der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

zum Ankauf e<strong>in</strong>er kältetechnischen E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> maximaler<br />

Höhe von E 183.333,33 für den ADEG-Markt kommen, e<strong>in</strong>e<br />

genaue Investitionssumme steht derzeit noch nicht fest, wodurch<br />

sich auch noch ke<strong>in</strong> Mietvertrag beschließen lässt. Gemäß den<br />

NAFES-Förderrichtl<strong>in</strong>ien werden 35% der Investitionskosten <strong>in</strong><br />

Höhe von maximal E 183.333,33 exkl. USt. über Miete<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong><br />

den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme ref<strong>in</strong>anziert. Nach Ablauf<br />

der 10 Jahre – voraussichtlich im Jahr 2022 – s<strong>in</strong>d die restlichen<br />

35% der maximalen Investitionskosten der Marktgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Laxenburg</strong> rückzuerstatten. Mit der Entrichtung der Restzahlung<br />

(voraussichtlich Jänner 2022) <strong>in</strong> Höhe von E 64.166,67 zuzüglich<br />

20 % Umsatzsteuer geht die kältetechnische E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> das<br />

Eigentum von Herrn Holub über.<br />

Sämtliche Wartungs- und Instandhaltungskosten, die im Zeitraum<br />

zwischen der Inbetriebnahme (voraussichtlich <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong>) und<br />

der Übernahme (voraussichtlich Jänner 2022) anfallen, s<strong>in</strong>d vom<br />

Mieter selbst zu tragen, und die Vermieter<strong>in</strong> ist schad- und klaglos<br />

zu halten.<br />

Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand oder Teile<br />

davon, entgeltlich oder unentgeltlich, Dritten zur Verfügung zu stellen,<br />

oder sonst <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Art und Weise, die aus dem gegenständlichen<br />

Vertrag erwachsenden Mietrechte weiterzugeben.<br />

Im Fall e<strong>in</strong>er Insolvenz/e<strong>in</strong>es Konkurses von Herrn Gerhard Holub<br />

liegt von ADEG Österreich Handel AG die schriftliche Zusage vor, die<br />

kältetechnische E<strong>in</strong>richtung zum Buchwert zurückzunehmen.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Herr <strong>Bürgermeister</strong> bedankt sich für die Bereitschaft unseres<br />

ADEG- Kaufmannes Gerhard Holub zur Erneuerung se<strong>in</strong>es Marktes<br />

auf e<strong>in</strong>en technisch und optisch aktuellen Stand unter E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

auch durchaus erheblicher F<strong>in</strong>anzmittel, bei NAFES für die bewilligte<br />

Förderung und bei ADEG/REWE <strong>in</strong> das Vertrauen <strong>in</strong> den Standort<br />

<strong>Laxenburg</strong>. Mit dem nunmehrigen Förderbeschluss durch die Markt-<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />

geme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> sollte der Umbau <strong>in</strong> absehbarer Zeit <strong>in</strong> Angriff<br />

genommen werden können und unserer Heimatgeme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> H<strong>in</strong>kunft<br />

e<strong>in</strong> attraktiver Markt die Nahversorgung „schmackhaft“ machen.<br />

Kle<strong>in</strong>gärten am Kanal, Kündigung der Pachtverträge<br />

(Bericht: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

Die im Geme<strong>in</strong>debesitz bef<strong>in</strong>dlichen Grundstücke Nr. 606/1 und<br />

607/1 s<strong>in</strong>d an <strong>in</strong>sgesamt 26 Pächter<strong>in</strong>nen und Pächter verpachtet.<br />

Die Flächen weisen die Widmung Grünland Kle<strong>in</strong>garten auf. Alle<br />

Pachtverträge enden am 31. 12. 2012.<br />

Um e<strong>in</strong>e rechtzeitige Information an alle Pächter<strong>in</strong>nen und Pächter<br />

zu geben, wurde seitens der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> am<br />

10. 11. 2010 zu e<strong>in</strong>em Informationsabend geladen. Es wurde zur<br />

Kennt nis gebracht, dass die Pachtverträge am 31. 12. 2012 enden<br />

und ab 1. 1. 2013 e<strong>in</strong>e Neuverpachtung erfolgen soll. Es wurde u.a.<br />

auch fest gehalten, dass im S<strong>in</strong>ne der gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>e Neuverpachtung allerd<strong>in</strong>gs nur dann erfolgen kann, wenn<br />

die darauf existierenden Gebäude gesetzeskonform errichtet wurden<br />

bzw. s<strong>in</strong>d. Weiters wurde <strong><strong>in</strong>formiert</strong>, dass mit Geme<strong>in</strong>derats beschluss<br />

vom 30. 9. 2010 das Büro DI Miedler mit der Vermessung der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Pachtflächen beauftragt wurde und dazu Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barungen<br />

zu treffen s<strong>in</strong>d. Ebenso wurde auch der Wasserzählertausch aufgetragen,<br />

der mittlerweile von allen durchgeführt wurde. Im Rahmen<br />

der Sitzung wurde auch fixiert, dass mit allen Pächter<strong>in</strong>nen und<br />

Pächtern persönliche Gespräche situationsbezogen auf das jeweilige<br />

Pachtobjekt geführt werden, um die im Bauamt der Geme<strong>in</strong>de<br />

vorhandenen Unterlagen abzustimmen, konkrete Sachverhalte zu<br />

„Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie<br />

e<strong>in</strong> bes<strong>in</strong>nliches Weihnachtsfest<br />

und e<strong>in</strong> erfolgreiches Jahr 2012!“<br />

www.rrb-moedl<strong>in</strong>g.at<br />

www.rrb-moedl<strong>in</strong>g.at<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong> 7 <strong>Dezember</strong> <strong>2011</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

erläutern und etwaige notwendige Rückbaumaßnahmen zu erörtern.<br />

Jedenfalls gilt für diese Kle<strong>in</strong>gärten „Am Kanal“ das NÖ Kle<strong>in</strong>gartengesetz,<br />

das im Wesentlichen folgende Punkte be<strong>in</strong>haltet:<br />

Die Bebauungsdichte darf 15 % der Fläche des e<strong>in</strong>zelnen Kle<strong>in</strong>gartens<br />

nicht übersteigen. Die Grundrissfläche der Kle<strong>in</strong>gartenhütte darf<br />

jedoch nicht 35 m 2 , die Traufenhöhe nicht 2,60 m und die Firsthöhe<br />

nicht 4,70 m übersteigen. Vordächer, Dachvorsprünge und ähnliche<br />

offene nicht raumbildend ausgeführte Vorbauten dürfen nicht mehr<br />

als 30 % der Grundrissfläche ausmachen. Die Grundrissfläche der<br />

Kle<strong>in</strong>gartenhütte darf unterkellert werden. Befestigte Terrassen dürfen<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Größe von 16 m 2 errichtet werden.<br />

Die Errichtung von Schornste<strong>in</strong>en, ausgenommen Schornste<strong>in</strong>e für<br />

Gas feuerstätten, ist verboten. Gasfeuerstätten mit e<strong>in</strong>er Abgasabfuhr<br />

durch die Außenwand <strong>in</strong>s Freie (Außenwand-Gasfeuerstätten) sowie<br />

Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />

Das Abstellen oder Aufstellen von Wohnwagen, Mobilheimen, Wohnmobilen<br />

und dgl. ist <strong>in</strong> den Kle<strong>in</strong>gärten, auf den Abstellplätzen und<br />

auf den Geme<strong>in</strong>schaftsanlagen verboten.<br />

Daher soll folgendes Schreiben an die <strong>in</strong>sgesamt 26 Pächter<strong>in</strong>nen<br />

und Pächter ergehen:<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> als Verpächter<strong>in</strong> kündigt hiermit den<br />

bestehenden Pachtvertrag unter E<strong>in</strong>haltung der vere<strong>in</strong>barten zwölfmonatigen<br />

Kündigungsfrist zum 31. 12. 2012. Das Pachtverhältnis<br />

endet daher am 31. 12. 2012. E<strong>in</strong>e Verlängerung des Pachtverhältnisses<br />

über diesen Zeitpunkt h<strong>in</strong>aus ist nicht gegeben.<br />

Ausdrücklich h<strong>in</strong>gewiesen wird darauf, dass auf dem Pachtgegenstand<br />

errichtete Baulichkeiten <strong>in</strong> konsensgemäßem Zustand übergeben<br />

werden müssen. Die Baulichkeiten müssen daher im Zeitpunkt<br />

der Übergabe sämtlichen Bauvorschriften (<strong>in</strong>sbesondere dem NÖ<br />

Kle<strong>in</strong>gartengesetz) entsprechen.<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> wird <strong>in</strong> den nächsten Wochen an<br />

die PächterInnen wegen e<strong>in</strong>es Angebotes über den Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

neuen Pachtvertrages, beg<strong>in</strong>nend mit 1. 1. 2013, herantreten.<br />

Vorweg wird dazu festgehalten, dass unbed<strong>in</strong>gte Voraussetzung<br />

für den Abschluss e<strong>in</strong>es neuen Pachtvertrages unter anderem die<br />

Vorlage e<strong>in</strong>es Bauplanes sowie e<strong>in</strong>er Baubeschreibung der auf dem<br />

Pachtgrund errichteten Baulichkeit(en) sowie das Bestehen e<strong>in</strong>es<br />

konsensgemäßen Zustandes se<strong>in</strong> wird.<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Laxenburg</strong> weist darauf h<strong>in</strong>, dass bei Beendigung<br />

des Pachtverhältnisses vorhandene, nicht den baurechtlichen<br />

Vorschriften entsprechende, Gebäude und bauliche Anlagen auf<br />

Kosten des Pächters entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder<br />

hergestellt werden müsste.<br />

� Abstimmungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Badeteich<br />

(Berichte: <strong>Bürgermeister</strong> Ing. Robert Dienst)<br />

Errichtung e<strong>in</strong>es Wasserhausanschlusses, Auftragsvergabe<br />

Für den geplanten Badeteich (ehemaliger Berger-Teich) wird für

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