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Mitteilungen aus dem Gemeindehaus Dottikon - Gemeinde Dottikon

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Ortsbürger-<strong>Gemeinde</strong>versammlung, Freitag, 22. Juni 2012<br />

Morgen Freitag, 22. Juni 2012, 19.00 Uhr findet im Forsth<strong>aus</strong> die Ortsbürger-<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung statt. Die Einladungen wurden fristgerecht an die Ortsbürger<br />

versandt, die Detailunterlagen liegen am Schalter der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei noch bis am<br />

Donnerstag, 21. Juni 2012, 16.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf oder sind auf der<br />

Homepage, www.dottikon.ch unter der Rubrik „Behörden/Politik“ –<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlungen – rund um die Uhr einsehbar.<br />

Hunderegister, Hundetaxen und Sachkundenachweis<br />

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die neue Hundegesetzgebung (HuG) per<br />

1. Mai 2012 in Kraft gesetzt. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind für den Vollzug verantwortlich,<br />

führen eine Hundekontrolle und überprüfen, ob die Hundehalterinnen und<br />

Hundehalter ihrer Ausbildungspflicht im Rahmen des Sachkundenachweises<br />

nachkommen.<br />

Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bis zum Freitag, 29. Juni 2012 am Schalter<br />

der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei <strong>Dottikon</strong> anzumelden. Alle Hundebesitzer haben für jeden<br />

kontrollpflichtigen Hund eine jährliche Gebühr von CHF 115.00 zu bezahlen (bar oder<br />

Kreditkarte). Künftig erfolgt dann die Bezahlung der Hundegebühr mittels Rechnung<br />

und Einzahlungsschein.<br />

Die Hundehaltenden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei der Anmeldung des<br />

Hundes eine Kopie des Heimtier<strong>aus</strong>weises/Impfpasses sowie des theoretischen und<br />

praktischen Sachkunde<strong>aus</strong>weises auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zu hinterlegen.<br />

Weitere Informationen haben wir Ihnen auf unserer Homepage www.dottikon.ch,<br />

unter <strong>dem</strong> Stichwort „Hundewesen“ aufgeschaltet.

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