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MB vom 06.05.2010 - Ehningen

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Mitteilungsblatt<br />

gemeinde ehningen amtliche Bekanntmachungen<br />

– Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet<br />

Nissleswiesen in Gärtringen-Rohrau ist eingestellt<br />

und wird nicht weiter verfolgt.<br />

– Gegen den gültigen Bebauungsplan der Gemeinde<br />

<strong>Ehningen</strong> „Furt“ ist von einem Ehninger Bürger geklagt<br />

worden. Das Normenkontrollverfahren ist beim<br />

VGH Mannheim anhängig. Die mündliche Verhandlung<br />

zu diesem Verfahren findet Anfang Juni statt.<br />

– Ein Baugesuch der Firma Lidl zur Erweiterung des<br />

Marktes an der Bühlallee ist <strong>vom</strong> Landratsamt Böblingen<br />

abgelehnt worden, da es im Widerspruch zur<br />

bebauungsplanrechtlichen Festsetzungen steht.<br />

Danach sind keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe<br />

zulässig, nur Einzelhandelsbetriebe im<br />

Mischgebiet. Nach der geplanten Erweiterung würde<br />

jedoch der Einkaufsmarkt Lidl unter großflächigen<br />

Einzelhandel fallen.<br />

– Es wird angefragt ob man auch in <strong>Ehningen</strong> wie in<br />

anderen Gemeinde mit Bündelungen von Mobilfunkanlagen<br />

künftig rechnen muss. Hierzu wird erklärt,<br />

dass Einzelanlagen bereits vorhanden sind, eine<br />

Bündelung solcher Anlagen auf Gemeindegebiet ist<br />

bisher nicht bekannt.<br />

– Die Abfuhr von Häckselgut <strong>vom</strong> Ehninger Häckselplatz<br />

funktioniert derzeit nicht. Besonders an den<br />

Tagen, an denen gleichzeitig Sammlungen auf dem<br />

gleichen Platz abgewickelt werden, führt dies zu<br />

großen Problemen. Da derzeit der Häckselplatz sehr<br />

voll ist, erwartet man für die in zwei Wochen stattfindende<br />

Altpapiersammlung wieder ein großes<br />

Chaos. Man sollte überlegen ob es nicht Aufgabe<br />

der Gemeinde ist, für die Sammlungen den Beteiligten<br />

einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen.<br />

Von Seiten der Verwaltung wird bestätigt, dass die<br />

Abfuhr von Häckselgut problematisch ist, dies ist<br />

auch bei der Verwaltung bekannt ist und regel mäßig<br />

Situationsprobleme dem Abfallwirtschaftsbetrieb als<br />

Betreiber weitergeleitet werden. Mit der Öffnung<br />

eines neuen Häckselplatzes in Böblingen erwartet<br />

man jedoch in nächster Zeit eine gewisse Entspannung.<br />

Den Platz von Seiten der Gemeinde aus<br />

einfach zu sperren, für Aktionen wie Sammlungen<br />

ist nicht möglich, da es sich um eine Einrichtung des<br />

Landkreises handelt.<br />

– Aus den Reihen der Bevölkerung ist bedauert worden,<br />

dass in verschiedenen Bereichen bereits eine Woche<br />

nach der Markungsputzete zahlreicher Unrat wieder<br />

auf Grünflächen gesichtet werden konnte.<br />

Nach Behandlung des nichtöffentlichen Teils schloss<br />

die Sitzung um 23.35 Uhr.<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Sitzungstermin des Technischen<br />

Ausschusses wird verschoben<br />

Da lediglich zwei Baugesuche eingereicht wurden, wird<br />

die für Dienstag, 11. Mai 2010 geplante Sitzung des<br />

Technischen Ausschusses auf<br />

verlegt.<br />

Dienstag, 18. Mai 2010, 19.30 Uhr<br />

Im Anschluss findet um<br />

20.00 Uhr eine öffentliche Sitzung<br />

des Gemeinderates statt.<br />

Wir bitten Sie, diese Änderungen zu beachten.<br />

Bauamt: Bauen- und Liegenschaften<br />

Benutzungsordnung<br />

für das Spülmobil<br />

der Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />

1. Allgemeines<br />

Das Spülmobil hat einen Anschaffungswert von ca.<br />

19.000,00 Euro. Grundsatz dieser Benutzungsordnung<br />

ist deshalb der pflegliche Umgang beim Einsatz<br />

des Spülmobils, damit es über viele Jahre hinweg<br />

eingesetzt werden kann.<br />

2. Verleihgebühren<br />

2.1 Benutzungsgebühr<br />

Für den Verleih des Spülmobils an Vereine und<br />

Organisationen, Privatpersonen, Firmen sowie<br />

auswärtige Vereine und gemeinnützige Organisationen<br />

in Städten und Gemeinden des Land kreises<br />

Böblingen wird eine Benutzungsgebühr erhoben.<br />

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Einsatztage.<br />

Sie beträgt für die ersten beiden Einsatztage<br />

190,– Euro pro Einsatztag und ab dem<br />

3. Einsatztag 150,– Euro pro Einsatztag.<br />

Wird das Spülmobil ein Wochenende lang verliehen<br />

und nur einen Tag genutzt entsteht eine Gebühr<br />

von 250,– Euro.<br />

Für Einsätze außerhalb <strong>Ehningen</strong>s wird zusätzlich<br />

ein Fahrtkostenersatz von 1,00 Euro/km berechnet.<br />

Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Hiervon werden 30,00 Euro auf ein<br />

getrenntes Konto <strong>vom</strong> Verwalter, der Firma Nagel,<br />

abgeführt. Dies dient zur allgemeinen Rücklagenbildung<br />

für mögliche Ersatzbeschaffungen und<br />

Unterhaltungskosten des Spülmobils.<br />

2.2. Verwaltungspauschale<br />

Privatpersonen, private Organisationen sowie<br />

Firmen und auswärtige Vereine haben zusätzlich<br />

zur Benutzungsgebühr eine von der Anzahl der Einsatztage<br />

unabhängige Verwaltungspauschale in<br />

Höhe von 60,– Euro zuzügl. MwSt. zu entrichten.<br />

2.3 Kaution<br />

Ferner wird für den Verleihzeitraum eine Kaution<br />

in Höhe von 125,00 Euro erhoben. Ab dem 3. Tag<br />

wird eine Kaution von 150,00 Euro verlangt.<br />

2.4 Zahlungsweise<br />

Die Benutzungsgebühr und im Falle der Ziffer 2.2<br />

die Verwaltungspauschale sowie die Kaution müssen<br />

bis spätestens 8 Tage vor Beginn des Benutzungszeitraumes<br />

auf das Konto des Verwalters,<br />

der Firma Nagel, einbezahlt worden sein.<br />

2.5 Fehlende oder beschädigte Geschirr-/Besteckteile<br />

werden dem Benutzer Wiederbeschaffungswert<br />

in Rechnung gestellt.<br />

2.6 Reinigungsaufwand, der durch den Benutzer verursacht<br />

wurde, wird mit einem Pauschalbetrag<br />

von 125,00 Euro in Rechnung gestellt.<br />

2.7 Der Benutzer verpflichtet sich, die Speisen und<br />

Getränke auf seiner Veranstaltung nicht mit Einweggeschirr<br />

oder -besteck aus Plastik oder sonstigen<br />

Kunststoffen auszugeben. Im Interesse der<br />

Abfallvermeidung muss darauf Wert gelegt werden,<br />

dass Milch, Zucker, Senf u. ä. nicht in Miniportionspackungen,<br />

sondern in Spendern zur Verfügung<br />

gestellt werden. Außerdem ist darauf zu achten,<br />

dass evtl. wiederverwertbare Abfälle je nach<br />

Eignung zur Kompostierung (z. B. Küchenab fälle)<br />

bzw. zur Wertstoffsammlung (z. B. Papier, Kartons,<br />

Glas) gegeben werden.<br />

2.8 Das Spülmobil wird durch dessen Verwalter, die<br />

Firma Nagel, Gärtringer Weg 36, 71139 <strong>Ehningen</strong>,<br />

dem Benutzer angeliefert und auch wieder abgeholt.<br />

Bei der Anlieferung und der Rückgabe ist<br />

durch Unterschrift des Beauftragten des Benutzers<br />

die Vollständigkeit der Ausrüstung und die<br />

Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung<br />

zu bestätigen.<br />

DonnerStag, 6. Mai 2010<br />

2.9 Belegungswünsche zur Benutzung des Spül mobils<br />

werden beim Verwalter koordiniert. In der Regel<br />

sind die Belegungswünsche bei der Abstimmung<br />

der Veranstaltungstermine im Rahmen der Vereinsvorständesitzung<br />

der örtlichen Vereine zu äußern.<br />

Werden darüber hinaus zu einem späteren<br />

Zeitpunkt Belegungen gewünscht, müssen diese<br />

rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin <strong>vom</strong> Veranstalter<br />

beim Verwalter beantragt werden.<br />

3. Benutzung<br />

3.1 Die zwischen der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> und dem<br />

Benutzer abgestimmten Benutzungszeiten sind<br />

pünktlich einzuhalten.<br />

3.2 Der Benutzer verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung<br />

des Spülmobils, des Geschirrs einschließlich<br />

der dazugehörenden Behälter, des<br />

Bestecks und der technischen Einrichtungen. Er<br />

verpflichtet sich weiter, das Spülmobil in absolut<br />

einwandfrei gereinigtem Zustand (Geschirr und<br />

Besteck in gespültem Zustand) zurückzugeben.<br />

3.3 Der Benutzer verpflichtet sich, das Spülmobil nur<br />

an dem genannten Einsatzort zu nutzen, zu dem<br />

der Verwalter es auch zuführt. Eine Untervermietung<br />

ist ebenso unzulässig wie die eigenmächtige<br />

Verbringung an einen anderen Ort.<br />

3.4 Beauftragten der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> sowie dem<br />

Verwalter ist jederzeit der Zutritt zum Spülmobil<br />

gestattet.<br />

3.5 Wenn gegen diese Benutzungsordnung verstoßen<br />

wird, ist die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> berechtigt,<br />

den Veranstalter von der Benutzung des Spülmobils<br />

für weitere Veranstaltungen auszuschließen.<br />

Bei groben Verstößen kann die hinterlegte<br />

Kaution einbehalten werden.<br />

4. Haftung, Beschädigungen<br />

4.1 Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> überlässt den Benutzern<br />

das Spülmobil in dem Zustand, in dem es sich<br />

befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, das Spülmobil<br />

jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße<br />

Beschaffenheit zu prüfen.<br />

4.2 Der Benutzer stellt die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> von<br />

etwaigen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei,<br />

die im Zusammenhang mit der Benutzung des<br />

Spülmobils stehen. Der Benutzer verzichtet seinerseits<br />

auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die<br />

Gemeinde <strong>Ehningen</strong> und für den Fall der eigenen<br />

Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von<br />

Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde und<br />

deren Angestellte und Beauftragte.<br />

4.3 Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> haftet als Fahrzeug halter<br />

für die Verkehrssicherheit des Anhängers.<br />

4.4 Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde<br />

<strong>Ehningen</strong> an dem überlassenen Spül mobil<br />

entstehen, einschließlich des Inventars.<br />

4.5 Jeder entstandene Schaden am Spülmobil oder<br />

dessen Inventar ist unverzüglich, spätestens bei<br />

der Rückgabe, dem Verwalter zu melden.<br />

4.6 Der Benutzer ist in keinem Fall berechtigt, Reparaturen<br />

am Mietgegenstand durchzuführen. Im Falle<br />

eines Defekts ist stattdessen der Verwalter zu benachrichtigen,<br />

der die weiteren Maßnahmen trifft.<br />

5. Ausnahmen<br />

In besonderen Fällen kann die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Ausnahmen<br />

von dieser Benutzungsordnung zulassen.<br />

6. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Böblingen.<br />

7. Inkrafttreten<br />

Die vorstehende Benutzungsordnung tritt ab<br />

1. Mai 2010 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung <strong>vom</strong> 1. Januar<br />

2004 außer Kraft.<br />

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