MB vom 06.05.2010 - Ehningen
MB vom 06.05.2010 - Ehningen
MB vom 06.05.2010 - Ehningen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mitteilungsblatt<br />
gemeinde ehningen amtliche Bekanntmachungen<br />
– Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet<br />
Nissleswiesen in Gärtringen-Rohrau ist eingestellt<br />
und wird nicht weiter verfolgt.<br />
– Gegen den gültigen Bebauungsplan der Gemeinde<br />
<strong>Ehningen</strong> „Furt“ ist von einem Ehninger Bürger geklagt<br />
worden. Das Normenkontrollverfahren ist beim<br />
VGH Mannheim anhängig. Die mündliche Verhandlung<br />
zu diesem Verfahren findet Anfang Juni statt.<br />
– Ein Baugesuch der Firma Lidl zur Erweiterung des<br />
Marktes an der Bühlallee ist <strong>vom</strong> Landratsamt Böblingen<br />
abgelehnt worden, da es im Widerspruch zur<br />
bebauungsplanrechtlichen Festsetzungen steht.<br />
Danach sind keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe<br />
zulässig, nur Einzelhandelsbetriebe im<br />
Mischgebiet. Nach der geplanten Erweiterung würde<br />
jedoch der Einkaufsmarkt Lidl unter großflächigen<br />
Einzelhandel fallen.<br />
– Es wird angefragt ob man auch in <strong>Ehningen</strong> wie in<br />
anderen Gemeinde mit Bündelungen von Mobilfunkanlagen<br />
künftig rechnen muss. Hierzu wird erklärt,<br />
dass Einzelanlagen bereits vorhanden sind, eine<br />
Bündelung solcher Anlagen auf Gemeindegebiet ist<br />
bisher nicht bekannt.<br />
– Die Abfuhr von Häckselgut <strong>vom</strong> Ehninger Häckselplatz<br />
funktioniert derzeit nicht. Besonders an den<br />
Tagen, an denen gleichzeitig Sammlungen auf dem<br />
gleichen Platz abgewickelt werden, führt dies zu<br />
großen Problemen. Da derzeit der Häckselplatz sehr<br />
voll ist, erwartet man für die in zwei Wochen stattfindende<br />
Altpapiersammlung wieder ein großes<br />
Chaos. Man sollte überlegen ob es nicht Aufgabe<br />
der Gemeinde ist, für die Sammlungen den Beteiligten<br />
einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen.<br />
Von Seiten der Verwaltung wird bestätigt, dass die<br />
Abfuhr von Häckselgut problematisch ist, dies ist<br />
auch bei der Verwaltung bekannt ist und regel mäßig<br />
Situationsprobleme dem Abfallwirtschaftsbetrieb als<br />
Betreiber weitergeleitet werden. Mit der Öffnung<br />
eines neuen Häckselplatzes in Böblingen erwartet<br />
man jedoch in nächster Zeit eine gewisse Entspannung.<br />
Den Platz von Seiten der Gemeinde aus<br />
einfach zu sperren, für Aktionen wie Sammlungen<br />
ist nicht möglich, da es sich um eine Einrichtung des<br />
Landkreises handelt.<br />
– Aus den Reihen der Bevölkerung ist bedauert worden,<br />
dass in verschiedenen Bereichen bereits eine Woche<br />
nach der Markungsputzete zahlreicher Unrat wieder<br />
auf Grünflächen gesichtet werden konnte.<br />
Nach Behandlung des nichtöffentlichen Teils schloss<br />
die Sitzung um 23.35 Uhr.<br />
Amtliche<br />
Bekanntmachungen<br />
Sitzungstermin des Technischen<br />
Ausschusses wird verschoben<br />
Da lediglich zwei Baugesuche eingereicht wurden, wird<br />
die für Dienstag, 11. Mai 2010 geplante Sitzung des<br />
Technischen Ausschusses auf<br />
verlegt.<br />
Dienstag, 18. Mai 2010, 19.30 Uhr<br />
Im Anschluss findet um<br />
20.00 Uhr eine öffentliche Sitzung<br />
des Gemeinderates statt.<br />
Wir bitten Sie, diese Änderungen zu beachten.<br />
Bauamt: Bauen- und Liegenschaften<br />
Benutzungsordnung<br />
für das Spülmobil<br />
der Gemeinde <strong>Ehningen</strong><br />
1. Allgemeines<br />
Das Spülmobil hat einen Anschaffungswert von ca.<br />
19.000,00 Euro. Grundsatz dieser Benutzungsordnung<br />
ist deshalb der pflegliche Umgang beim Einsatz<br />
des Spülmobils, damit es über viele Jahre hinweg<br />
eingesetzt werden kann.<br />
2. Verleihgebühren<br />
2.1 Benutzungsgebühr<br />
Für den Verleih des Spülmobils an Vereine und<br />
Organisationen, Privatpersonen, Firmen sowie<br />
auswärtige Vereine und gemeinnützige Organisationen<br />
in Städten und Gemeinden des Land kreises<br />
Böblingen wird eine Benutzungsgebühr erhoben.<br />
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Einsatztage.<br />
Sie beträgt für die ersten beiden Einsatztage<br />
190,– Euro pro Einsatztag und ab dem<br />
3. Einsatztag 150,– Euro pro Einsatztag.<br />
Wird das Spülmobil ein Wochenende lang verliehen<br />
und nur einen Tag genutzt entsteht eine Gebühr<br />
von 250,– Euro.<br />
Für Einsätze außerhalb <strong>Ehningen</strong>s wird zusätzlich<br />
ein Fahrtkostenersatz von 1,00 Euro/km berechnet.<br />
Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Hiervon werden 30,00 Euro auf ein<br />
getrenntes Konto <strong>vom</strong> Verwalter, der Firma Nagel,<br />
abgeführt. Dies dient zur allgemeinen Rücklagenbildung<br />
für mögliche Ersatzbeschaffungen und<br />
Unterhaltungskosten des Spülmobils.<br />
2.2. Verwaltungspauschale<br />
Privatpersonen, private Organisationen sowie<br />
Firmen und auswärtige Vereine haben zusätzlich<br />
zur Benutzungsgebühr eine von der Anzahl der Einsatztage<br />
unabhängige Verwaltungspauschale in<br />
Höhe von 60,– Euro zuzügl. MwSt. zu entrichten.<br />
2.3 Kaution<br />
Ferner wird für den Verleihzeitraum eine Kaution<br />
in Höhe von 125,00 Euro erhoben. Ab dem 3. Tag<br />
wird eine Kaution von 150,00 Euro verlangt.<br />
2.4 Zahlungsweise<br />
Die Benutzungsgebühr und im Falle der Ziffer 2.2<br />
die Verwaltungspauschale sowie die Kaution müssen<br />
bis spätestens 8 Tage vor Beginn des Benutzungszeitraumes<br />
auf das Konto des Verwalters,<br />
der Firma Nagel, einbezahlt worden sein.<br />
2.5 Fehlende oder beschädigte Geschirr-/Besteckteile<br />
werden dem Benutzer Wiederbeschaffungswert<br />
in Rechnung gestellt.<br />
2.6 Reinigungsaufwand, der durch den Benutzer verursacht<br />
wurde, wird mit einem Pauschalbetrag<br />
von 125,00 Euro in Rechnung gestellt.<br />
2.7 Der Benutzer verpflichtet sich, die Speisen und<br />
Getränke auf seiner Veranstaltung nicht mit Einweggeschirr<br />
oder -besteck aus Plastik oder sonstigen<br />
Kunststoffen auszugeben. Im Interesse der<br />
Abfallvermeidung muss darauf Wert gelegt werden,<br />
dass Milch, Zucker, Senf u. ä. nicht in Miniportionspackungen,<br />
sondern in Spendern zur Verfügung<br />
gestellt werden. Außerdem ist darauf zu achten,<br />
dass evtl. wiederverwertbare Abfälle je nach<br />
Eignung zur Kompostierung (z. B. Küchenab fälle)<br />
bzw. zur Wertstoffsammlung (z. B. Papier, Kartons,<br />
Glas) gegeben werden.<br />
2.8 Das Spülmobil wird durch dessen Verwalter, die<br />
Firma Nagel, Gärtringer Weg 36, 71139 <strong>Ehningen</strong>,<br />
dem Benutzer angeliefert und auch wieder abgeholt.<br />
Bei der Anlieferung und der Rückgabe ist<br />
durch Unterschrift des Beauftragten des Benutzers<br />
die Vollständigkeit der Ausrüstung und die<br />
Funktionsfähigkeit der technischen Ausrüstung<br />
zu bestätigen.<br />
DonnerStag, 6. Mai 2010<br />
2.9 Belegungswünsche zur Benutzung des Spül mobils<br />
werden beim Verwalter koordiniert. In der Regel<br />
sind die Belegungswünsche bei der Abstimmung<br />
der Veranstaltungstermine im Rahmen der Vereinsvorständesitzung<br />
der örtlichen Vereine zu äußern.<br />
Werden darüber hinaus zu einem späteren<br />
Zeitpunkt Belegungen gewünscht, müssen diese<br />
rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin <strong>vom</strong> Veranstalter<br />
beim Verwalter beantragt werden.<br />
3. Benutzung<br />
3.1 Die zwischen der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> und dem<br />
Benutzer abgestimmten Benutzungszeiten sind<br />
pünktlich einzuhalten.<br />
3.2 Der Benutzer verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung<br />
des Spülmobils, des Geschirrs einschließlich<br />
der dazugehörenden Behälter, des<br />
Bestecks und der technischen Einrichtungen. Er<br />
verpflichtet sich weiter, das Spülmobil in absolut<br />
einwandfrei gereinigtem Zustand (Geschirr und<br />
Besteck in gespültem Zustand) zurückzugeben.<br />
3.3 Der Benutzer verpflichtet sich, das Spülmobil nur<br />
an dem genannten Einsatzort zu nutzen, zu dem<br />
der Verwalter es auch zuführt. Eine Untervermietung<br />
ist ebenso unzulässig wie die eigenmächtige<br />
Verbringung an einen anderen Ort.<br />
3.4 Beauftragten der Gemeinde <strong>Ehningen</strong> sowie dem<br />
Verwalter ist jederzeit der Zutritt zum Spülmobil<br />
gestattet.<br />
3.5 Wenn gegen diese Benutzungsordnung verstoßen<br />
wird, ist die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> berechtigt,<br />
den Veranstalter von der Benutzung des Spülmobils<br />
für weitere Veranstaltungen auszuschließen.<br />
Bei groben Verstößen kann die hinterlegte<br />
Kaution einbehalten werden.<br />
4. Haftung, Beschädigungen<br />
4.1 Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> überlässt den Benutzern<br />
das Spülmobil in dem Zustand, in dem es sich<br />
befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, das Spülmobil<br />
jeweils vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße<br />
Beschaffenheit zu prüfen.<br />
4.2 Der Benutzer stellt die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> von<br />
etwaigen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei,<br />
die im Zusammenhang mit der Benutzung des<br />
Spülmobils stehen. Der Benutzer verzichtet seinerseits<br />
auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die<br />
Gemeinde <strong>Ehningen</strong> und für den Fall der eigenen<br />
Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von<br />
Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde und<br />
deren Angestellte und Beauftragte.<br />
4.3 Die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> haftet als Fahrzeug halter<br />
für die Verkehrssicherheit des Anhängers.<br />
4.4 Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde<br />
<strong>Ehningen</strong> an dem überlassenen Spül mobil<br />
entstehen, einschließlich des Inventars.<br />
4.5 Jeder entstandene Schaden am Spülmobil oder<br />
dessen Inventar ist unverzüglich, spätestens bei<br />
der Rückgabe, dem Verwalter zu melden.<br />
4.6 Der Benutzer ist in keinem Fall berechtigt, Reparaturen<br />
am Mietgegenstand durchzuführen. Im Falle<br />
eines Defekts ist stattdessen der Verwalter zu benachrichtigen,<br />
der die weiteren Maßnahmen trifft.<br />
5. Ausnahmen<br />
In besonderen Fällen kann die Gemeinde <strong>Ehningen</strong> Ausnahmen<br />
von dieser Benutzungsordnung zulassen.<br />
6. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist Böblingen.<br />
7. Inkrafttreten<br />
Die vorstehende Benutzungsordnung tritt ab<br />
1. Mai 2010 in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung <strong>vom</strong> 1. Januar<br />
2004 außer Kraft.<br />
Seite 3