Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen
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I. Vorlage:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Amt 60<br />
Drucksache: VGR160212W01<br />
X öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
Aussch. f. Umw. u. Techn. am Vorberatung Beschluss<br />
Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
X Gemeinderat am 01.03.2012 Vorberatung X Beschluss<br />
II. Tagesordnungspunkt 5:<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> im Teilort Berg (Entwurfsbeschluss)<br />
III. Anlagen:<br />
Begründung mit Umweltbericht<br />
1 Plan<br />
IV. Beschlussantrag:<br />
s. Anlage<br />
V. Finanzielle Auswirkungen:<br />
keine Einnahmen<br />
Ausgaben<br />
planmäßig FiPo<br />
überplanmäßig FiPo<br />
außerplanmäßig FiPo<br />
Verpfl.Ermächtigung FiPo<br />
Nachtragsplan FiPo<br />
Datum: 16.02.12<br />
Sachbearbeiter: Müller Amtsleiter: Fiesel<br />
1
Anlage zu TOP 5 VGR160212W01<br />
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.03.12<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> im Teilort Berg<br />
(Entwurfsbeschluss)<br />
Aus dem Teilort Berg ist von mehreren Jungbürgern der Wunsch an die <strong>Stadt</strong> herangetragen<br />
worden, in ihrem Wohnort einen Bauplatz erwerben und ein Eigenheim errichten<br />
zu können.<br />
In den seitherigen Baugebieten des Teilortes Berg stehen öffentliche Bauplätze nicht<br />
mehr zur Verfügung. Verfügbar sind derzeit nur noch wenige private Bauplätze.<br />
Um als Gemeinde auf den Baulandmarkt Einfluss nehmen zu können, soll deshalb der<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> aufgestellt werden. Nach der Aufstellung werden<br />
wieder öffentliche Bauplätze zur Vermarktung an Bauwillige zur Verfügung stehen.<br />
Lage des Gebiets<br />
Das Baugebiet schließt unmittelbar an die bestehende Baufläche des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
„Häldele III“ an. Im Süden und Osten wird das Gebiet von der Kreisstraße Berg – Nasgenstadt<br />
begrenzt. Das Plangebiet fällt leicht nach Nordwesten ab.<br />
Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha und bietet die Möglichkeit dort ca.<br />
40 Wohngebäude zu errichten. Die topographischen Verhältnisse überwinden dabei<br />
einen Höhenunterschied von 12 m.<br />
Beschreibung der Umwelt<br />
Die geplante Bebauung tangiert zum größten Teil landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />
Flächen. Davon werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als Streuobstwiese<br />
bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht<br />
der Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der<br />
'Unteren Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden<br />
werden aufgrund ihrer Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende<br />
Bodenart ist sandiger Lehm. Im südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher<br />
extensiv als Streuobstwiese genutzt. Die Streuobstwiesen setzen sich<br />
aus Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen- und Walnussbäumen zusammen. Schützenswerte<br />
Pflanzen oder Pflanzen der 'Roten Liste' sind nicht vorhanden.<br />
Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />
Bei der Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird der Oberboden im Bereich der Wohngebäude<br />
sowie der Erschließungsstraßen abgetragen und der Untergrund versiegelt. Auf<br />
den versiegelten Flächen entfällt die Versickerungsfähigkeit für Oberflächenwasser.<br />
Umweltauswirkungen in Bezug auf Klima, Landschafts- und Erholungsfunktion werden<br />
nur gering erwartet. Das Gebiet ist vorbelastet durch die Kreisstraße von Berg nach<br />
Nasgenstadt sowie durch gelegentlich auftretende Emissionen der Firma Sappi.<br />
Planung<br />
Die Planung sieht vor, Baurecht für ca. 40 Wohneinheiten zu schaffen. Das Neubaugebiet<br />
wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gartenbaubetriebe und Tankstellen<br />
sind nicht zugelassen. Die offene Bauweise mit Einzelhausbebauung wird festgesetzt.<br />
1
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt.<br />
Als Dachformen sind künftig Sattel- und Walmdächer zugelassen. Die Dachneigung soll<br />
sich im Fenster zwischen 35° und 45° bewegen.<br />
Zur Erschließung des Plangebiets werden die vorhandenen Feldwege ausgebaut und<br />
zwei neue Erschließungsstraßen angelegt. Die Erschließung wird abschnittsweise und<br />
bedarfsgerecht erfolgen.<br />
Bisheriges Verfahren<br />
Der Aufstellungsbeschluss zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> wurde in der öffentlichen<br />
Sitzung des Gemeinderats am 24.05.2007 gefasst. Daraufhin wurde die Beschlussfassung<br />
am 01.06.2007 in der örtlichen Presse öffentlich bekannt gemacht.<br />
Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />
zu fassen:<br />
B e s c h l u s s<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>'Sieben</strong><br />
<strong>Jauchert'</strong> und der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes<br />
vom 16.02.2012 zu.<br />
Anlagen<br />
1 Plan, Begründung, Umweltbericht<br />
2
STADT EHINGEN (DONAU)<br />
BEGRÜNDUNG<br />
ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
„SIEBEN JAUCHERT“<br />
IM TEILORT BERG<br />
VOM 16.02.2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
INHALTSVERZEICHNIS:<br />
1. Allgemeines ......................................................................................................... 1<br />
1.1. Geltungsbereich .......................................................................................... 1<br />
1.2. Anlass der Planaufstellung.............................................................................. 1<br />
1.3. Ausweisung im Flächennutzungsplan ................................................................. 1<br />
1.4. Rechtsgrundlagen ........................................................................................ 1<br />
1.5. Zeitliche Abwicklung ..................................................................................... 1<br />
2. Bebauung............................................................................................................ 2<br />
2.1. Einordnung des Gebietes ............................................................................... 2<br />
2.2. Städtebau.................................................................................................. 2<br />
2.3. Bebauung.................................................................................................. 2<br />
2.4. Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................... 3<br />
2.4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 3<br />
2.4.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 3<br />
2.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ...................................................... 3<br />
3. Verkehr ............................................................................................................... 4<br />
3.1. Äußere Verkehrserschließung.......................................................................... 4<br />
3.2. Innere Verkehrserschließung ........................................................................... 4<br />
3.3. Ruhender Verkehr........................................................................................ 4<br />
3.4. Fußwegeverbindungen .................................................................................. 4<br />
4. Ver- und Entsorgung.............................................................................................. 4<br />
5. Kosten ................................................................................................................ 4<br />
6. Städtebauliche Daten ............................................................................................. 5<br />
7. § 1a Bundesbaugesetzbuch, Ökobilanz ...................................................................... 5<br />
8. Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch ................................................................... 5<br />
8.1. Schutzgut Mensch........................................................................................ 6<br />
8.2. Schutzgut Boden ......................................................................................... 6<br />
8.3. Schutzgut Wasser ........................................................................................ 6<br />
8.4. Schutzgut Luft / Klima.................................................................................... 7<br />
8.5. Schutzgut Landschaft.................................................................................... 7<br />
8.6. Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 7<br />
8.7. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ...................................................... 7<br />
8.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................................... 7<br />
8.9. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />
8.10.<br />
Umweltauswirkungen.................................................................................... 7<br />
Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen............................................. 8<br />
9. Bodenordnungsmaßnahmen ................................................................................... 8<br />
I
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Geltungsbereich<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berg:<br />
Nr. 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132, 133, 133/1 sowie Teile der Flurstücke 207/1, 207/2, 208/1, 208/2,<br />
209, 210, 211, 212, 213, 166.<br />
1.2. Anlass der Planaufstellung<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) hat am 24.05.2007 die Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
„Sieben Jauchert“ im Teilort Berg beschlossen. Nachdem es in Berg derzeit keine verfügbaren Bauplätze<br />
mehr gibt und gleichzeitig mehrere Anfragen von ortsansässigen Anwohnern vorliegen, soll die<br />
Möglichkeit geschaffen werden, in Berg ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen.<br />
Für den Bestand der Ortschaft ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürger auch weiterhin ansiedeln<br />
können.<br />
1.3. Ausweisung im Flächennutzungsplan<br />
Das Plangebiet entwickelt sich aus dem Flächenutzungsplan (Rechtskräftig vom 06.02.2004).<br />
1.4. Rechtsgrundlagen<br />
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 30.07.2011.<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) m.W.v. 01.05.1993.<br />
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416)<br />
m.W.v. 01.03.2010.<br />
Planzeichenverordnung 1990 (PlanVO 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S.<br />
58).<br />
Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) m.W.v. 01.01.2009 (rückwirkend) bzw. 09.05.2009<br />
1.5. Zeitliche Abwicklung<br />
Das Baugebiet soll den Wohnflächenbedarf von Berg für die nächsten Jahre decken. Mit dem Beginn<br />
kann in absehbarer Zeit gerechnet werden, erste Bauwillige haben Interesse bekundet. Das Baugebiet<br />
wird Bedarfsgerecht in Abschnitten erschlossen und bebaut.<br />
1
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
2. Bebauung<br />
2.1. Einordnung des Gebietes<br />
Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ im Teilort Berg liegt am nord-östlichen Ortsrand, direkt im Anschluss an<br />
die bestehende Wohnbebauung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Häldele III“. Derzeit sind die Flächen<br />
landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft der Siebenjauchertweg und es schließen sich<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />
Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt.<br />
Im westlichen Teil liegt vorhandene Wohnbebauung, an welche sich das Baugebiet „Sieben Jauchert“<br />
anschließt.<br />
Durch das Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />
bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Das Gelände steigt von West nach Ost<br />
um ca. 8m an. Mit seiner Größe von ca. 3,4ha bietet es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40<br />
Einfamilienhäusern.<br />
2.2. Städtebau<br />
Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ bildet zukünftig den nordöstlichen Ortsrand von Berg. Die Erschließung<br />
erfolgt von Norden über die Siebenjauchertstraße sowie westlich über die Schützenstraße. Am<br />
Anschlusspunkt Schützenstraße/ Kreisstraße K 7355 ist die Errichtung eines 5-armigen Kreisverkehrs<br />
vorgesehen.<br />
Die Gebäude orientieren sich in ihrer Ausrichtung an Straßenverläufen und vorhandener Bebauung. Im<br />
westlichen Teil des Baugebietes folgen sie dem Verlauf der Nordwest- Südost gerichteten<br />
Erschließungsstraße, im nördlichen Teil an der West- Ost gerichteten Siebenjauchertstraße. In beiden<br />
Fällen schließt die neue Baubauung an den Bestand an. Die Bebauung im östlichen und südlichen Teil<br />
orientiert sich am geschwungenen Lauf der Kreisstraße K 7355.<br />
Die Planung sieht, der Umgebung angepasst, eine lockere Einzelhausbebauung vor. Die Gebäude sind<br />
hierbei nach Möglichkeit südliche ausgerichtet, um eine möglichst effektive Nutzung von Solaranlagen auf<br />
dem Hausdach zu gewährleisten. Die direkte Erschließung der Grundstücke ist über die öffentliche<br />
Verkehrsfläche gesichert.<br />
Im Süden und Osten ist ein bepflanzter Grünstreifen als Abstandsfläche zur Kreisstraße K 7355<br />
vorgesehen, welche im Nordosten in eine größere Grünfläche übergeht. Diese Flächen dienen zudem<br />
dem Erhalt der vorhandenen Obstbäume.<br />
2.3. Bebauung<br />
Der gesamte Planbereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Als<br />
Bebauung sind Einzelhäuser vorgesehen. Es sind vierzig Wohngebäude möglich, die mit ein bzw. zwei<br />
Vollgeschossen errichtet werden können.<br />
Im Plangebiet sind für die Hauptgebäude Firsthöhen von der Fertigfußbodenhöhe (FFH) bis zum First<br />
und Traufhöhen, gemessen von der FFH bis zum Schnitt Außenwand Sparrenoberkante, festgesetzt,<br />
dabei handelt es sich um Maximalhöhen. Bei eingeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf max. 4 m<br />
begrenzt, bei vorgeschriebener zweigeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf 5,50 m begrenzt.<br />
die Dachform ist als Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 40° +/- 5° und 20 +/- 5°<br />
festgesetzt. Dachaufbauten werden bis zu einer Breite von 50 % der Dachlänge zugelassen. Die<br />
Traufhöhen dürfen durch Rücksprung oder Widerkehr auf maximal die Hälfte der Gebäudelänge um<br />
maximal 1,5 m überschritten werden.<br />
Mit diesen Festsetzungen soll einerseits erreicht werden, dass landschaftstypische Gebäude mit steilen<br />
Dächern errichtet werden, andererseits soll die Möglichkeit geboten werden, aktuelle Bauformen<br />
zuzulassen und gleichzeitig die Dachflächen optimal für Sonnenenergienutzung auszulegen.<br />
2
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
2.4. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
2.4.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Das gesamte Planungsgebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gemäß § 1 (6) BauNVO sind<br />
Ausnahmen nach § 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zugelassen.<br />
2.4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 vorgeschrieben. Das<br />
festgesetzte Maß entspricht der Obergrenze der Baunutzungsverordnung. Eine Überschreitung der nach<br />
§19 Abs. 4 mitzurechnenden baulichen Anlagen über eine Grundflächenzahl von 0,6 ist möglich. Als<br />
zulässiger Höchstwert sind zwei Vollgeschosse erlaubt.<br />
2.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />
Die Bauweise wird als offen festgesetzt.<br />
Die bebaubaren Flächen sind durch Baugrenzen geregelt. Dabei können Garagen auch außerhalb der<br />
Baugrenzen errichtet werden, sofern verkehrssicherheitsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen.<br />
3
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
3. Verkehr<br />
3.1. Äußere Verkehrserschließung<br />
Die Erschließungsstraße bzw. die Siebenjauchertstraße münden in die Kreisstraße K 7355, die wiederum<br />
zur B 465 führt. Dadurch ist die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz gewährleistet.<br />
3.2. Innere Verkehrserschließung<br />
Das Gebiet wird über die Siebenjauchertstraße und die Erschließungsstraße erschlossen. Die östliche<br />
Bebauung wird über eine Ringstraße erschlossen, die innere durch eine Stichstraße von der<br />
Erschließungsstraße aus.<br />
3.3. Ruhender Verkehr<br />
Den Wohngebäuden sind jeweils Garagen zugeordnet, die Flächen davor können als Stellplätze<br />
verwendet werden.<br />
Die notwendigen öffentlichen Stellplätze sind abschnittsweise, in ausreichender Anzahl ausgewiesen.<br />
3.4. Fußwegeverbindungen<br />
Der Gehweg der westlich an den Geltungsbereich anschließt, wird nach Osten entlang der<br />
Siebenjauchertstraße, bzw. nach Süden entlang der Erschließungsstraße fortgeführt. Die obere<br />
Stichstraße ist über einen Gehweg mit der Siebenjauchertstraße verbunden.<br />
4. Ver- und Entsorgung<br />
Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ wird über bestehende Frischwasserleitungen im Teilort Berg versorgt.<br />
Das Abwasser wird im Trennsystem abgeführt. Der neue Schmutzwasserkanal wird an die bestehende<br />
Mischwasserleitung der Gemeinde Berg angeschlossen und der Sammelkläranlage in <strong>Ehingen</strong> zugeführt.<br />
Das Dachwasser der Gebäude ist in den privaten Grundstücksflächen über die belebte Bodenzone zu<br />
versickern. Dabei ist die Versickerungsfläche so anzulegen, dass sie ein Mindestvolumen von 3 cbm<br />
aufnehmen kann. Zusätzlich können Regenwasserversickerungsmulden auf dem Grundstück angelegt<br />
werden.<br />
Die Versorgung mit Elektrizität kann aus dem bestehenden Netz sichergestellt werden.<br />
5. Kosten<br />
Die überschlägigen Erschließungskosten (Kostenschätzung) belaufen sich auf<br />
Straßenbau 415.000 €<br />
Kreisverkehr 240.000 €<br />
Kanalbau 755.000 €<br />
Retention 100.000 €<br />
Wasserleitung 125.000 €<br />
Beleuchtung 42.000 €<br />
Gesamt 1.437.000 €<br />
(Zuzüglich: Spielplatz, Strom-Verkabelung)<br />
4
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
6. Städtebauliche Daten<br />
Flächengliederung<br />
Flächenart ha Brutto-Bauland<br />
Plangebiet 3,4 100 %<br />
Straßenverkehrsfläche incl. Öffentl. P 0,75 22,06 %<br />
öffentliches Grün 0,34 10 %<br />
Bauland=Nettobauland 2,31 67,94%<br />
Maximale Bebauungsmöglichkeiten<br />
Gebiet Fläche<br />
m²<br />
GRZ Überbaubare<br />
m²<br />
Bruttogeschossfläche<br />
m²<br />
Wohneinheiten<br />
WA 23.100 0,4 9.240 18.480 41<br />
Summe Netto-<br />
Bauland<br />
Bebauungsdichte<br />
23.100 9.240 18.480 41<br />
Wohneinheiten 41<br />
Einwohner 109<br />
Einwohner/Wohneinheiten je ha/Bruttobauland 3,4 32/12<br />
Einwohner/Wohneinheiten je ha/Nettobauland 2,3 15,5/17,7<br />
Bruttogeschossfläche je Einwohner 169,5<br />
7. § 1a Bundesbaugesetzbuch, Ökobilanz<br />
Alle Schutzgüter sind im Umweltbericht abschließend behandelt worden und alle zu berücksichtigenden<br />
Vorschriften zum Umweltschutz sind bei der Planung berücksichtigt worden. Sollten erwartbare<br />
Beeinträchtigungen festgestellt worden sein, sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />
Insbesondere wurde bei der Planaufstellung ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und<br />
Boden berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts wurden vorrangig vermieden. Nicht vermeidbare Eingriffe wurden<br />
durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />
vollständig im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s kompensiert.<br />
8. Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch<br />
Im nördlichen Bereich des Teilortes Berg soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO erschlossen<br />
werden. Dieses Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ im Teilort<br />
Berg liegt am nord-östlichen Ortsrand, direkt im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es „Häldele III“. Derzeit sind die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft der<br />
Siebenjauchertweg und es schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />
5
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt. Im<br />
westlichen Teil schließt das Baugebiet „Sieben Jauchert“ an bestehende Bebauung an. Durch das<br />
Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />
bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Mit seiner Größe von ca. 3,4 ha bietet<br />
es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40 Einfamilienhäusern.<br />
8.1. Schutzgut Mensch<br />
Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets ist die Eignung des Plangebiets als Erholungsbereich<br />
nur in geringem Ausmaß gegeben. Naherholungsfunktionen übernehmen die im Geltungsbereich<br />
gelegenen landwirtschaftlich genutzten Feldwege, die den Siedlungszusammenhang an die freie<br />
Landschaft anschließen.<br />
Die bestehenden Wege werden im Zuge der Planung ausgebaut und asphaltiert. Zusätzliche<br />
Wegebeziehungen werden angelegt. Die Blickbeziehungen auf die freie Landschaft werden in Zukunft für<br />
die nordwestliche Bebauung von Berg durch zusätzliche Wohngebäude behindert werden. Von den<br />
Wegen im Neubaugebiet aus gesehen, wird die Erholungsfunktion durch die Planung darum in Zukunft<br />
negativ beeinflusst.<br />
Die erwartbaren Verkehrslärmimmissionen entlang der Kreisstraße werden im Rahmen eines Gutachtens<br />
durch das Ingenieurbüro Loos & Partner behandelt. Die ersten Ergebnisse der Lärmberechnung zeigen<br />
auf, dass die Immissionen durch die heute üblichen Standards beim Neubau mit dreifach verglasten<br />
Fenstern, ausreichend abgeschirmt werden können. So kann beim <strong>Bebauungsplan</strong> „Sieben Jauchert“ auf<br />
aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden.<br />
8.2. Schutzgut Boden<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aktuell unversiegelt und wird zum größten Teil intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt. Kleinteilig gliedert sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in mehrere<br />
unterschiedlich genutzte Schollen. So werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als<br />
Streuobstwiese bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht der<br />
Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der 'Unteren<br />
Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden werden aufgrund ihrer<br />
Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende Bodenart ist sandiger Lehm. Im<br />
südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher extensiv als Streuobstwiese genutzt. Das<br />
Plangebiet ist mit zwei geschotterten und verdichteten Feldwegen durchzogen deren Aufnahmefähigkeit<br />
für Niederschlagswasser geringer ist. Die topographischen Rahmenbedingungen für das Gebiet stellen<br />
sich wie folgt dar: Das Plangebiet ist von Osten in Richtung Westen mit einem Höhenunterschied von ca.<br />
12 m abschüssig. Der Hochpunkt im Nordosten hat eine Höhe von ca. 523 m ü. NN. Der Tiefpunkt liegt<br />
mit 511 m ü. NN im Nordwesten.<br />
Die Umsetzung der Planung wird im Vergleich zum aktuellen Bestand Bodenversiegelung verursachen.<br />
Die Grundflächenzahl der Planung ist mit 0,4 festgesetzt. Die Nettobaufläche der Planung liegt bei ca.<br />
23.100 m². Die Erschließungsflächen werden ca. 7.500 m² in Anspruch nehmen. Sowohl für die<br />
Erschließungsflächen wie auch für die Grundflächen der einzelnen Bauvorhaben wird Oberboden<br />
abgetragen und die unteren Bodenschichten werden teilweise versiegelt.<br />
Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gleichwertig<br />
kompensiert.<br />
8.3. Schutzgut Wasser<br />
Im Umgriff des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind weder stehende noch fließende Gewässer vorzufinden. Die<br />
vorherrschende Bodenart, sandiger Lehm, ist für eine Versickerung von Oberflächenwasser geeignet.<br />
Zurzeit wird das Niederschlagswasser daher vollständig im Plangebiet versickert und bei starken<br />
Niederschlägen oberirdisch über offene Gräben in die Kanalisation abgeführt.<br />
Die Umsetzung der Planung wird zu einer Teilversiegelung des Bodens führen. Auf den versiegelten<br />
Flächen entfällt die Versickerung für Oberflächenwasser. Das auf der Erschließungsstraße anfallende<br />
belastete Regenwasser wird in die örtliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine ausreichende<br />
Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für Starkregenfälle wird in der Ausbauplanung<br />
berücksichtigt. Die Grundwasserneubildung wird durch die Planung nur unwesentlich beeinträchtigt. Das<br />
anfallende Regenwasser wird im Plangebiet auf den jeweiligen Grundstücken versickert.<br />
Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind demnach als gering zu beurteilen.<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
8.4. Schutzgut Luft / Klima<br />
Durch die aktuelle Nutzung der Planfläche ist davon auszugehen, dass nachts Kaltluft entstehen kann.<br />
Die Kaltluft fließt dem Gefälle entsprechend Richtung Donau in überwiegend unbebaute Bereiche ab. Die<br />
bestehende Hanglage fällt Richtung Nordosten hin ab.<br />
Das Kaltluftentstehungsgebiet und der Luftaustausch werden durch die Umsetzung der Planung zukünftig<br />
beeinträchtigt. Nachdem das Plangebiet nur auf den bestehenden Streuobstwiesen im Süden und Osten<br />
unverändert bleibt, steht künftig eine geringere Kaltluftentstehungsfläche zur Verfügung. Die Hanglage<br />
wird erhalten bleiben, sodass der Luftaustausch mit der Umsetzung der Planung für den Ortsteil Berg<br />
unverändert bleibt. Allenfalls kann mit lokalklimatischen Verschlechterungen für den Siebenjauchertweg<br />
ausgegangen werden. Die Zusammensetzung der zukünftigen Bebauung wird ausreichend aufgelockert<br />
sein, um für gute lokalklimatische Bedingungen zu sorgen. Die Baustruktur wird eine gute Durchlüftung<br />
gewährleisten. Sofern Garagen mit Flachdächern angelegt werden, sind diese zu begrünen. Durch diese<br />
Dachbegrünung können lokalklimatische Verbesserungen erreicht werden.<br />
Es sind keine erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Luft / Klima zu erwarten.<br />
8.5. Schutzgut Landschaft<br />
Das Plangebiet ist im Norden und Westen von Feldwegen umgeben und im Osten mit der Kreisstraße<br />
abgegrenzt. Die Wahrnehmbarkeit der landschaftlichen Strukturen ist damit voll umfänglich gegeben.<br />
Entlang der K 7355 werden die bestehenden Grünstrukturen erweitert. Die zwei Streuobstbestände<br />
werden durch Neupflanzungen verknüpft werden. Damit ist eine geringe Wahrnehmbarkeit der<br />
Neuplanung von der K 7355 gewährleistet. Die Planung sieht vor, dass sich das Neubaugebiet in die<br />
bestehende wohnbauliche Strukturen einfügen wird. Die wertvollen landschaftlichen Strukturen<br />
(Streuobstwiesen) des Bestandes werden somit bauplanungsrechtlich verankert und deren Erhalt<br />
dauerhaft sichergestellt. Erhebliche Landschaftliche Veränderungen sind daher nicht zu erwarten.<br />
Das Schutzgut Landschaft wird somit nur unwesentlich beeinträchtigt.<br />
8.6. Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Im südlichen und östlichen Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich Streuobstbestände, die im<br />
Durchschnitt 30 Jahre und älter sind. Der Allgemeinzustand der Anlagen ist gepflegt und daher als<br />
erhaltenswert zu bewerten. Die Streuobstwiesen setzen sich aus Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen- und<br />
Walnussbäumen zusammen. Schützenswerte Pflanzen oder Pflanzen der 'Roten Liste' sind nicht<br />
vorhanden. Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder im Obstbestand konnte das Screening ebenso<br />
keine schützenswerten Tierarten ausmachen.<br />
Die Streuobstanlagen werden planungsrechtlich festgesetzt und somit langfristig erhalten. Teilweise<br />
werden sie durch Neupflanzungen ergänzt und verknüpft. Der biologischen Vielfalt wird damit zukünftig<br />
ein größeres Habitat zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zur Bearbeitung der sonstigen artenschutzrechtlichrechtlichen Belange wurde das Büro Ralf Schreiber<br />
beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Bei den ersten Begehungen des Gebiets wurden keine besonders<br />
schützenswerte Arten entdeckt. Das Gutachten wird den Artenschutz abschließend behandeln.<br />
Damit wird das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die Planung positiv beeinflusst und eine<br />
Verbesserung für die vorhandenen Arten ist zu erwarten.<br />
8.7. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Die bisherigen Erhebungen für den planerischen Umgriff dokumentieren keinerlei Kulturgüter oder<br />
sonstige Sachgüter. Das Schutzgut ist damit von der Planung nicht betroffen.<br />
8.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Wechselwirkungen oder kumulative Wirkungszusammenhänge unter den beschriebenen Schutzgütern<br />
sind nicht auszumachen und werden nicht erwartet.<br />
8.9. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />
Umweltauswirkungen<br />
Der vor der Baumaßnahme abgeschobene Oberboden sollte gemäß dem 'Leitfaden zur Erhaltung<br />
fruchtbaren und rekultivierfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahme' während der Bauzeit auf einer<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />
begrünten Oberbodenmiete gelagert und nach Fertigstellung der Gebäude auf die Außenbereiche der<br />
Baugrundstücke aufgetragen werden. Zur Vermeidung von Baugrubenaushub, der auf einer Erddeponie<br />
entsorgt werden müsste, sollten die Gebäude so geplant werden, dass ein Erdmassenausgleich erreicht<br />
wird. Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser wird in offenen Wassergräben zum Vorfluter<br />
geleitet und abgeführt werden.<br />
8.10. Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Bei der Erweiterungsfläche der Siedlungsstruktur handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzte Ackerflächen bzw. Grünland. Biotope oder weitere Gehölzgruppen (Hecken) sind auf<br />
der untersuchten Fläche nicht vorzufinden. Entlang der Kreisstraße werden die bestehenden<br />
Streuobstbestände miteinander verbunden und dienen so als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft. Die Bilanzierung des Bestandes und der geplanten Maßnahmen wird durch Pflanzungen/Begrünungen<br />
im Baugebiet so gleichwertig ausgeglichen werden<br />
Als weitere Begrünungsmaßnahmen würde ein Grüngürtel mit Gehölzen und Obstbäumen am nördlichen<br />
Rand des geplanten Baugebietes zu einer hohen ökologischen Wertigkeit des Bereiches führen.<br />
9. Bodenordnungsmaßnahmen<br />
Da sich die Flächen größtenteils in städtischer Hand befinden, sind Bodenordnungsmaßnahmen nicht<br />
erforderlich.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau), den 16.02.2012<br />
Abt. Planung<br />
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