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Bebauungsplan 'Sieben Jauchert' - Stadt Ehingen

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I. Vorlage:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Amt 60<br />

Drucksache: VGR160212W01<br />

X öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

Aussch. f. Umw. u. Techn. am Vorberatung Beschluss<br />

Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

X Gemeinderat am 01.03.2012 Vorberatung X Beschluss<br />

II. Tagesordnungspunkt 5:<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> im Teilort Berg (Entwurfsbeschluss)<br />

III. Anlagen:<br />

Begründung mit Umweltbericht<br />

1 Plan<br />

IV. Beschlussantrag:<br />

s. Anlage<br />

V. Finanzielle Auswirkungen:<br />

keine Einnahmen<br />

Ausgaben<br />

planmäßig FiPo<br />

überplanmäßig FiPo<br />

außerplanmäßig FiPo<br />

Verpfl.Ermächtigung FiPo<br />

Nachtragsplan FiPo<br />

Datum: 16.02.12<br />

Sachbearbeiter: Müller Amtsleiter: Fiesel<br />

1


Anlage zu TOP 5 VGR160212W01<br />

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.03.12<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> im Teilort Berg<br />

(Entwurfsbeschluss)<br />

Aus dem Teilort Berg ist von mehreren Jungbürgern der Wunsch an die <strong>Stadt</strong> herangetragen<br />

worden, in ihrem Wohnort einen Bauplatz erwerben und ein Eigenheim errichten<br />

zu können.<br />

In den seitherigen Baugebieten des Teilortes Berg stehen öffentliche Bauplätze nicht<br />

mehr zur Verfügung. Verfügbar sind derzeit nur noch wenige private Bauplätze.<br />

Um als Gemeinde auf den Baulandmarkt Einfluss nehmen zu können, soll deshalb der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> aufgestellt werden. Nach der Aufstellung werden<br />

wieder öffentliche Bauplätze zur Vermarktung an Bauwillige zur Verfügung stehen.<br />

Lage des Gebiets<br />

Das Baugebiet schließt unmittelbar an die bestehende Baufläche des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

„Häldele III“ an. Im Süden und Osten wird das Gebiet von der Kreisstraße Berg – Nasgenstadt<br />

begrenzt. Das Plangebiet fällt leicht nach Nordwesten ab.<br />

Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha und bietet die Möglichkeit dort ca.<br />

40 Wohngebäude zu errichten. Die topographischen Verhältnisse überwinden dabei<br />

einen Höhenunterschied von 12 m.<br />

Beschreibung der Umwelt<br />

Die geplante Bebauung tangiert zum größten Teil landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />

Flächen. Davon werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als Streuobstwiese<br />

bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht<br />

der Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der<br />

'Unteren Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden<br />

werden aufgrund ihrer Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende<br />

Bodenart ist sandiger Lehm. Im südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher<br />

extensiv als Streuobstwiese genutzt. Die Streuobstwiesen setzen sich<br />

aus Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen- und Walnussbäumen zusammen. Schützenswerte<br />

Pflanzen oder Pflanzen der 'Roten Liste' sind nicht vorhanden.<br />

Beschreibung der Umweltauswirkungen<br />

Bei der Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird der Oberboden im Bereich der Wohngebäude<br />

sowie der Erschließungsstraßen abgetragen und der Untergrund versiegelt. Auf<br />

den versiegelten Flächen entfällt die Versickerungsfähigkeit für Oberflächenwasser.<br />

Umweltauswirkungen in Bezug auf Klima, Landschafts- und Erholungsfunktion werden<br />

nur gering erwartet. Das Gebiet ist vorbelastet durch die Kreisstraße von Berg nach<br />

Nasgenstadt sowie durch gelegentlich auftretende Emissionen der Firma Sappi.<br />

Planung<br />

Die Planung sieht vor, Baurecht für ca. 40 Wohneinheiten zu schaffen. Das Neubaugebiet<br />

wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gartenbaubetriebe und Tankstellen<br />

sind nicht zugelassen. Die offene Bauweise mit Einzelhausbebauung wird festgesetzt.<br />

1


Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt.<br />

Als Dachformen sind künftig Sattel- und Walmdächer zugelassen. Die Dachneigung soll<br />

sich im Fenster zwischen 35° und 45° bewegen.<br />

Zur Erschließung des Plangebiets werden die vorhandenen Feldwege ausgebaut und<br />

zwei neue Erschließungsstraßen angelegt. Die Erschließung wird abschnittsweise und<br />

bedarfsgerecht erfolgen.<br />

Bisheriges Verfahren<br />

Der Aufstellungsbeschluss zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>'Sieben</strong> <strong>Jauchert'</strong> wurde in der öffentlichen<br />

Sitzung des Gemeinderats am 24.05.2007 gefasst. Daraufhin wurde die Beschlussfassung<br />

am 01.06.2007 in der örtlichen Presse öffentlich bekannt gemacht.<br />

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, folgenden<br />

zu fassen:<br />

B e s c h l u s s<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> stimmt dem Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>'Sieben</strong><br />

<strong>Jauchert'</strong> und der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> entsprechend dem Plan des <strong>Stadt</strong>bauamtes<br />

vom 16.02.2012 zu.<br />

Anlagen<br />

1 Plan, Begründung, Umweltbericht<br />

2


STADT EHINGEN (DONAU)<br />

BEGRÜNDUNG<br />

ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

„SIEBEN JAUCHERT“<br />

IM TEILORT BERG<br />

VOM 16.02.2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

INHALTSVERZEICHNIS:<br />

1. Allgemeines ......................................................................................................... 1<br />

1.1. Geltungsbereich .......................................................................................... 1<br />

1.2. Anlass der Planaufstellung.............................................................................. 1<br />

1.3. Ausweisung im Flächennutzungsplan ................................................................. 1<br />

1.4. Rechtsgrundlagen ........................................................................................ 1<br />

1.5. Zeitliche Abwicklung ..................................................................................... 1<br />

2. Bebauung............................................................................................................ 2<br />

2.1. Einordnung des Gebietes ............................................................................... 2<br />

2.2. Städtebau.................................................................................................. 2<br />

2.3. Bebauung.................................................................................................. 2<br />

2.4. Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................... 3<br />

2.4.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 3<br />

2.4.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 3<br />

2.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ...................................................... 3<br />

3. Verkehr ............................................................................................................... 4<br />

3.1. Äußere Verkehrserschließung.......................................................................... 4<br />

3.2. Innere Verkehrserschließung ........................................................................... 4<br />

3.3. Ruhender Verkehr........................................................................................ 4<br />

3.4. Fußwegeverbindungen .................................................................................. 4<br />

4. Ver- und Entsorgung.............................................................................................. 4<br />

5. Kosten ................................................................................................................ 4<br />

6. Städtebauliche Daten ............................................................................................. 5<br />

7. § 1a Bundesbaugesetzbuch, Ökobilanz ...................................................................... 5<br />

8. Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch ................................................................... 5<br />

8.1. Schutzgut Mensch........................................................................................ 6<br />

8.2. Schutzgut Boden ......................................................................................... 6<br />

8.3. Schutzgut Wasser ........................................................................................ 6<br />

8.4. Schutzgut Luft / Klima.................................................................................... 7<br />

8.5. Schutzgut Landschaft.................................................................................... 7<br />

8.6. Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 7<br />

8.7. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ...................................................... 7<br />

8.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..................................................... 7<br />

8.9. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

8.10.<br />

Umweltauswirkungen.................................................................................... 7<br />

Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen............................................. 8<br />

9. Bodenordnungsmaßnahmen ................................................................................... 8<br />

I


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Geltungsbereich<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Berg:<br />

Nr. 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132, 133, 133/1 sowie Teile der Flurstücke 207/1, 207/2, 208/1, 208/2,<br />

209, 210, 211, 212, 213, 166.<br />

1.2. Anlass der Planaufstellung<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) hat am 24.05.2007 die Aufstellung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

„Sieben Jauchert“ im Teilort Berg beschlossen. Nachdem es in Berg derzeit keine verfügbaren Bauplätze<br />

mehr gibt und gleichzeitig mehrere Anfragen von ortsansässigen Anwohnern vorliegen, soll die<br />

Möglichkeit geschaffen werden, in Berg ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen.<br />

Für den Bestand der Ortschaft ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürger auch weiterhin ansiedeln<br />

können.<br />

1.3. Ausweisung im Flächennutzungsplan<br />

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem Flächenutzungsplan (Rechtskräftig vom 06.02.2004).<br />

1.4. Rechtsgrundlagen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m.W.v. 30.07.2011.<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) m.W.v. 01.05.1993.<br />

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416)<br />

m.W.v. 01.03.2010.<br />

Planzeichenverordnung 1990 (PlanVO 90) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S.<br />

58).<br />

Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) m.W.v. 01.01.2009 (rückwirkend) bzw. 09.05.2009<br />

1.5. Zeitliche Abwicklung<br />

Das Baugebiet soll den Wohnflächenbedarf von Berg für die nächsten Jahre decken. Mit dem Beginn<br />

kann in absehbarer Zeit gerechnet werden, erste Bauwillige haben Interesse bekundet. Das Baugebiet<br />

wird Bedarfsgerecht in Abschnitten erschlossen und bebaut.<br />

1


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

2. Bebauung<br />

2.1. Einordnung des Gebietes<br />

Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ im Teilort Berg liegt am nord-östlichen Ortsrand, direkt im Anschluss an<br />

die bestehende Wohnbebauung des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Häldele III“. Derzeit sind die Flächen<br />

landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft der Siebenjauchertweg und es schließen sich<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt.<br />

Im westlichen Teil liegt vorhandene Wohnbebauung, an welche sich das Baugebiet „Sieben Jauchert“<br />

anschließt.<br />

Durch das Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />

bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Das Gelände steigt von West nach Ost<br />

um ca. 8m an. Mit seiner Größe von ca. 3,4ha bietet es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40<br />

Einfamilienhäusern.<br />

2.2. Städtebau<br />

Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ bildet zukünftig den nordöstlichen Ortsrand von Berg. Die Erschließung<br />

erfolgt von Norden über die Siebenjauchertstraße sowie westlich über die Schützenstraße. Am<br />

Anschlusspunkt Schützenstraße/ Kreisstraße K 7355 ist die Errichtung eines 5-armigen Kreisverkehrs<br />

vorgesehen.<br />

Die Gebäude orientieren sich in ihrer Ausrichtung an Straßenverläufen und vorhandener Bebauung. Im<br />

westlichen Teil des Baugebietes folgen sie dem Verlauf der Nordwest- Südost gerichteten<br />

Erschließungsstraße, im nördlichen Teil an der West- Ost gerichteten Siebenjauchertstraße. In beiden<br />

Fällen schließt die neue Baubauung an den Bestand an. Die Bebauung im östlichen und südlichen Teil<br />

orientiert sich am geschwungenen Lauf der Kreisstraße K 7355.<br />

Die Planung sieht, der Umgebung angepasst, eine lockere Einzelhausbebauung vor. Die Gebäude sind<br />

hierbei nach Möglichkeit südliche ausgerichtet, um eine möglichst effektive Nutzung von Solaranlagen auf<br />

dem Hausdach zu gewährleisten. Die direkte Erschließung der Grundstücke ist über die öffentliche<br />

Verkehrsfläche gesichert.<br />

Im Süden und Osten ist ein bepflanzter Grünstreifen als Abstandsfläche zur Kreisstraße K 7355<br />

vorgesehen, welche im Nordosten in eine größere Grünfläche übergeht. Diese Flächen dienen zudem<br />

dem Erhalt der vorhandenen Obstbäume.<br />

2.3. Bebauung<br />

Der gesamte Planbereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Als<br />

Bebauung sind Einzelhäuser vorgesehen. Es sind vierzig Wohngebäude möglich, die mit ein bzw. zwei<br />

Vollgeschossen errichtet werden können.<br />

Im Plangebiet sind für die Hauptgebäude Firsthöhen von der Fertigfußbodenhöhe (FFH) bis zum First<br />

und Traufhöhen, gemessen von der FFH bis zum Schnitt Außenwand Sparrenoberkante, festgesetzt,<br />

dabei handelt es sich um Maximalhöhen. Bei eingeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf max. 4 m<br />

begrenzt, bei vorgeschriebener zweigeschossiger Bebauung ist die Traufhöhe auf 5,50 m begrenzt.<br />

die Dachform ist als Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 40° +/- 5° und 20 +/- 5°<br />

festgesetzt. Dachaufbauten werden bis zu einer Breite von 50 % der Dachlänge zugelassen. Die<br />

Traufhöhen dürfen durch Rücksprung oder Widerkehr auf maximal die Hälfte der Gebäudelänge um<br />

maximal 1,5 m überschritten werden.<br />

Mit diesen Festsetzungen soll einerseits erreicht werden, dass landschaftstypische Gebäude mit steilen<br />

Dächern errichtet werden, andererseits soll die Möglichkeit geboten werden, aktuelle Bauformen<br />

zuzulassen und gleichzeitig die Dachflächen optimal für Sonnenenergienutzung auszulegen.<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

2.4. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

2.4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Das gesamte Planungsgebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gemäß § 1 (6) BauNVO sind<br />

Ausnahmen nach § 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht zugelassen.<br />

2.4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 vorgeschrieben. Das<br />

festgesetzte Maß entspricht der Obergrenze der Baunutzungsverordnung. Eine Überschreitung der nach<br />

§19 Abs. 4 mitzurechnenden baulichen Anlagen über eine Grundflächenzahl von 0,6 ist möglich. Als<br />

zulässiger Höchstwert sind zwei Vollgeschosse erlaubt.<br />

2.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die Bauweise wird als offen festgesetzt.<br />

Die bebaubaren Flächen sind durch Baugrenzen geregelt. Dabei können Garagen auch außerhalb der<br />

Baugrenzen errichtet werden, sofern verkehrssicherheitsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen.<br />

3


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

3. Verkehr<br />

3.1. Äußere Verkehrserschließung<br />

Die Erschließungsstraße bzw. die Siebenjauchertstraße münden in die Kreisstraße K 7355, die wiederum<br />

zur B 465 führt. Dadurch ist die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz gewährleistet.<br />

3.2. Innere Verkehrserschließung<br />

Das Gebiet wird über die Siebenjauchertstraße und die Erschließungsstraße erschlossen. Die östliche<br />

Bebauung wird über eine Ringstraße erschlossen, die innere durch eine Stichstraße von der<br />

Erschließungsstraße aus.<br />

3.3. Ruhender Verkehr<br />

Den Wohngebäuden sind jeweils Garagen zugeordnet, die Flächen davor können als Stellplätze<br />

verwendet werden.<br />

Die notwendigen öffentlichen Stellplätze sind abschnittsweise, in ausreichender Anzahl ausgewiesen.<br />

3.4. Fußwegeverbindungen<br />

Der Gehweg der westlich an den Geltungsbereich anschließt, wird nach Osten entlang der<br />

Siebenjauchertstraße, bzw. nach Süden entlang der Erschließungsstraße fortgeführt. Die obere<br />

Stichstraße ist über einen Gehweg mit der Siebenjauchertstraße verbunden.<br />

4. Ver- und Entsorgung<br />

Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ wird über bestehende Frischwasserleitungen im Teilort Berg versorgt.<br />

Das Abwasser wird im Trennsystem abgeführt. Der neue Schmutzwasserkanal wird an die bestehende<br />

Mischwasserleitung der Gemeinde Berg angeschlossen und der Sammelkläranlage in <strong>Ehingen</strong> zugeführt.<br />

Das Dachwasser der Gebäude ist in den privaten Grundstücksflächen über die belebte Bodenzone zu<br />

versickern. Dabei ist die Versickerungsfläche so anzulegen, dass sie ein Mindestvolumen von 3 cbm<br />

aufnehmen kann. Zusätzlich können Regenwasserversickerungsmulden auf dem Grundstück angelegt<br />

werden.<br />

Die Versorgung mit Elektrizität kann aus dem bestehenden Netz sichergestellt werden.<br />

5. Kosten<br />

Die überschlägigen Erschließungskosten (Kostenschätzung) belaufen sich auf<br />

Straßenbau 415.000 €<br />

Kreisverkehr 240.000 €<br />

Kanalbau 755.000 €<br />

Retention 100.000 €<br />

Wasserleitung 125.000 €<br />

Beleuchtung 42.000 €<br />

Gesamt 1.437.000 €<br />

(Zuzüglich: Spielplatz, Strom-Verkabelung)<br />

4


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

6. Städtebauliche Daten<br />

Flächengliederung<br />

Flächenart ha Brutto-Bauland<br />

Plangebiet 3,4 100 %<br />

Straßenverkehrsfläche incl. Öffentl. P 0,75 22,06 %<br />

öffentliches Grün 0,34 10 %<br />

Bauland=Nettobauland 2,31 67,94%<br />

Maximale Bebauungsmöglichkeiten<br />

Gebiet Fläche<br />

m²<br />

GRZ Überbaubare<br />

m²<br />

Bruttogeschossfläche<br />

m²<br />

Wohneinheiten<br />

WA 23.100 0,4 9.240 18.480 41<br />

Summe Netto-<br />

Bauland<br />

Bebauungsdichte<br />

23.100 9.240 18.480 41<br />

Wohneinheiten 41<br />

Einwohner 109<br />

Einwohner/Wohneinheiten je ha/Bruttobauland 3,4 32/12<br />

Einwohner/Wohneinheiten je ha/Nettobauland 2,3 15,5/17,7<br />

Bruttogeschossfläche je Einwohner 169,5<br />

7. § 1a Bundesbaugesetzbuch, Ökobilanz<br />

Alle Schutzgüter sind im Umweltbericht abschließend behandelt worden und alle zu berücksichtigenden<br />

Vorschriften zum Umweltschutz sind bei der Planung berücksichtigt worden. Sollten erwartbare<br />

Beeinträchtigungen festgestellt worden sein, sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />

Insbesondere wurde bei der Planaufstellung ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und<br />

Boden berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts wurden vorrangig vermieden. Nicht vermeidbare Eingriffe wurden<br />

durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />

vollständig im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s kompensiert.<br />

8. Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch<br />

Im nördlichen Bereich des Teilortes Berg soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO erschlossen<br />

werden. Dieses Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha. Das Baugebiet „Sieben Jauchert“ im Teilort<br />

Berg liegt am nord-östlichen Ortsrand, direkt im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es „Häldele III“. Derzeit sind die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Im Norden verläuft der<br />

Siebenjauchertweg und es schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an.<br />

5


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

Im Osten und Süden ist das Gebiet durch die Kreisstraße Berg-Nasgenstadt K 7355 begrenzt. Im<br />

westlichen Teil schließt das Baugebiet „Sieben Jauchert“ an bestehende Bebauung an. Durch das<br />

Baugebiet wird die nordöstliche Bebauungslücke geschlossen. Die neue Bebauung fügt sich in<br />

bestehende Strukturen ein und arrondiert den Ortsrand von Berg. Mit seiner Größe von ca. 3,4 ha bietet<br />

es die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 40 Einfamilienhäusern.<br />

8.1. Schutzgut Mensch<br />

Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebiets ist die Eignung des Plangebiets als Erholungsbereich<br />

nur in geringem Ausmaß gegeben. Naherholungsfunktionen übernehmen die im Geltungsbereich<br />

gelegenen landwirtschaftlich genutzten Feldwege, die den Siedlungszusammenhang an die freie<br />

Landschaft anschließen.<br />

Die bestehenden Wege werden im Zuge der Planung ausgebaut und asphaltiert. Zusätzliche<br />

Wegebeziehungen werden angelegt. Die Blickbeziehungen auf die freie Landschaft werden in Zukunft für<br />

die nordwestliche Bebauung von Berg durch zusätzliche Wohngebäude behindert werden. Von den<br />

Wegen im Neubaugebiet aus gesehen, wird die Erholungsfunktion durch die Planung darum in Zukunft<br />

negativ beeinflusst.<br />

Die erwartbaren Verkehrslärmimmissionen entlang der Kreisstraße werden im Rahmen eines Gutachtens<br />

durch das Ingenieurbüro Loos & Partner behandelt. Die ersten Ergebnisse der Lärmberechnung zeigen<br />

auf, dass die Immissionen durch die heute üblichen Standards beim Neubau mit dreifach verglasten<br />

Fenstern, ausreichend abgeschirmt werden können. So kann beim <strong>Bebauungsplan</strong> „Sieben Jauchert“ auf<br />

aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verzichtet werden.<br />

8.2. Schutzgut Boden<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist aktuell unversiegelt und wird zum größten Teil intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt. Kleinteilig gliedert sich die landwirtschaftliche Nutzfläche in mehrere<br />

unterschiedlich genutzte Schollen. So werden ca. 70 % als Acker, 20 % als Grünland und 10 % als<br />

Streuobstwiese bewirtschaftet. Nach der geologischen Karte von Baden-Württemberg besteht der<br />

Untergrund des Plangebietes aus mit Verwitterungslehm überdecktem Kalk der 'Unteren<br />

Süßwassermolasse' mit darauf befindlicher Parabraunerde. Die Ackerböden werden aufgrund ihrer<br />

Bodenqualität als gut bis sehr gut eingestuft. Die vorherrschende Bodenart ist sandiger Lehm. Im<br />

südlichen und östlichen Bereich wurde der Boden bisher extensiv als Streuobstwiese genutzt. Das<br />

Plangebiet ist mit zwei geschotterten und verdichteten Feldwegen durchzogen deren Aufnahmefähigkeit<br />

für Niederschlagswasser geringer ist. Die topographischen Rahmenbedingungen für das Gebiet stellen<br />

sich wie folgt dar: Das Plangebiet ist von Osten in Richtung Westen mit einem Höhenunterschied von ca.<br />

12 m abschüssig. Der Hochpunkt im Nordosten hat eine Höhe von ca. 523 m ü. NN. Der Tiefpunkt liegt<br />

mit 511 m ü. NN im Nordwesten.<br />

Die Umsetzung der Planung wird im Vergleich zum aktuellen Bestand Bodenversiegelung verursachen.<br />

Die Grundflächenzahl der Planung ist mit 0,4 festgesetzt. Die Nettobaufläche der Planung liegt bei ca.<br />

23.100 m². Die Erschließungsflächen werden ca. 7.500 m² in Anspruch nehmen. Sowohl für die<br />

Erschließungsflächen wie auch für die Grundflächen der einzelnen Bauvorhaben wird Oberboden<br />

abgetragen und die unteren Bodenschichten werden teilweise versiegelt.<br />

Die Eingriffe in das Schutzgut Boden werden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen gleichwertig<br />

kompensiert.<br />

8.3. Schutzgut Wasser<br />

Im Umgriff des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind weder stehende noch fließende Gewässer vorzufinden. Die<br />

vorherrschende Bodenart, sandiger Lehm, ist für eine Versickerung von Oberflächenwasser geeignet.<br />

Zurzeit wird das Niederschlagswasser daher vollständig im Plangebiet versickert und bei starken<br />

Niederschlägen oberirdisch über offene Gräben in die Kanalisation abgeführt.<br />

Die Umsetzung der Planung wird zu einer Teilversiegelung des Bodens führen. Auf den versiegelten<br />

Flächen entfällt die Versickerung für Oberflächenwasser. Das auf der Erschließungsstraße anfallende<br />

belastete Regenwasser wird in die örtliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine ausreichende<br />

Dimensionierung der Entwässerungsanlagen für Starkregenfälle wird in der Ausbauplanung<br />

berücksichtigt. Die Grundwasserneubildung wird durch die Planung nur unwesentlich beeinträchtigt. Das<br />

anfallende Regenwasser wird im Plangebiet auf den jeweiligen Grundstücken versickert.<br />

Die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind demnach als gering zu beurteilen.<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

8.4. Schutzgut Luft / Klima<br />

Durch die aktuelle Nutzung der Planfläche ist davon auszugehen, dass nachts Kaltluft entstehen kann.<br />

Die Kaltluft fließt dem Gefälle entsprechend Richtung Donau in überwiegend unbebaute Bereiche ab. Die<br />

bestehende Hanglage fällt Richtung Nordosten hin ab.<br />

Das Kaltluftentstehungsgebiet und der Luftaustausch werden durch die Umsetzung der Planung zukünftig<br />

beeinträchtigt. Nachdem das Plangebiet nur auf den bestehenden Streuobstwiesen im Süden und Osten<br />

unverändert bleibt, steht künftig eine geringere Kaltluftentstehungsfläche zur Verfügung. Die Hanglage<br />

wird erhalten bleiben, sodass der Luftaustausch mit der Umsetzung der Planung für den Ortsteil Berg<br />

unverändert bleibt. Allenfalls kann mit lokalklimatischen Verschlechterungen für den Siebenjauchertweg<br />

ausgegangen werden. Die Zusammensetzung der zukünftigen Bebauung wird ausreichend aufgelockert<br />

sein, um für gute lokalklimatische Bedingungen zu sorgen. Die Baustruktur wird eine gute Durchlüftung<br />

gewährleisten. Sofern Garagen mit Flachdächern angelegt werden, sind diese zu begrünen. Durch diese<br />

Dachbegrünung können lokalklimatische Verbesserungen erreicht werden.<br />

Es sind keine erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Luft / Klima zu erwarten.<br />

8.5. Schutzgut Landschaft<br />

Das Plangebiet ist im Norden und Westen von Feldwegen umgeben und im Osten mit der Kreisstraße<br />

abgegrenzt. Die Wahrnehmbarkeit der landschaftlichen Strukturen ist damit voll umfänglich gegeben.<br />

Entlang der K 7355 werden die bestehenden Grünstrukturen erweitert. Die zwei Streuobstbestände<br />

werden durch Neupflanzungen verknüpft werden. Damit ist eine geringe Wahrnehmbarkeit der<br />

Neuplanung von der K 7355 gewährleistet. Die Planung sieht vor, dass sich das Neubaugebiet in die<br />

bestehende wohnbauliche Strukturen einfügen wird. Die wertvollen landschaftlichen Strukturen<br />

(Streuobstwiesen) des Bestandes werden somit bauplanungsrechtlich verankert und deren Erhalt<br />

dauerhaft sichergestellt. Erhebliche Landschaftliche Veränderungen sind daher nicht zu erwarten.<br />

Das Schutzgut Landschaft wird somit nur unwesentlich beeinträchtigt.<br />

8.6. Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Im südlichen und östlichen Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich Streuobstbestände, die im<br />

Durchschnitt 30 Jahre und älter sind. Der Allgemeinzustand der Anlagen ist gepflegt und daher als<br />

erhaltenswert zu bewerten. Die Streuobstwiesen setzen sich aus Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen- und<br />

Walnussbäumen zusammen. Schützenswerte Pflanzen oder Pflanzen der 'Roten Liste' sind nicht<br />

vorhanden. Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder im Obstbestand konnte das Screening ebenso<br />

keine schützenswerten Tierarten ausmachen.<br />

Die Streuobstanlagen werden planungsrechtlich festgesetzt und somit langfristig erhalten. Teilweise<br />

werden sie durch Neupflanzungen ergänzt und verknüpft. Der biologischen Vielfalt wird damit zukünftig<br />

ein größeres Habitat zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zur Bearbeitung der sonstigen artenschutzrechtlichrechtlichen Belange wurde das Büro Ralf Schreiber<br />

beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Bei den ersten Begehungen des Gebiets wurden keine besonders<br />

schützenswerte Arten entdeckt. Das Gutachten wird den Artenschutz abschließend behandeln.<br />

Damit wird das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch die Planung positiv beeinflusst und eine<br />

Verbesserung für die vorhandenen Arten ist zu erwarten.<br />

8.7. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Die bisherigen Erhebungen für den planerischen Umgriff dokumentieren keinerlei Kulturgüter oder<br />

sonstige Sachgüter. Das Schutzgut ist damit von der Planung nicht betroffen.<br />

8.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Wechselwirkungen oder kumulative Wirkungszusammenhänge unter den beschriebenen Schutzgütern<br />

sind nicht auszumachen und werden nicht erwartet.<br />

8.9. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

Umweltauswirkungen<br />

Der vor der Baumaßnahme abgeschobene Oberboden sollte gemäß dem 'Leitfaden zur Erhaltung<br />

fruchtbaren und rekultivierfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahme' während der Bauzeit auf einer<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> "Sieben Jauchert“ - Entwurf<br />

begrünten Oberbodenmiete gelagert und nach Fertigstellung der Gebäude auf die Außenbereiche der<br />

Baugrundstücke aufgetragen werden. Zur Vermeidung von Baugrubenaushub, der auf einer Erddeponie<br />

entsorgt werden müsste, sollten die Gebäude so geplant werden, dass ein Erdmassenausgleich erreicht<br />

wird. Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser wird in offenen Wassergräben zum Vorfluter<br />

geleitet und abgeführt werden.<br />

8.10. Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Bei der Erweiterungsfläche der Siedlungsstruktur handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich<br />

intensiv genutzte Ackerflächen bzw. Grünland. Biotope oder weitere Gehölzgruppen (Hecken) sind auf<br />

der untersuchten Fläche nicht vorzufinden. Entlang der Kreisstraße werden die bestehenden<br />

Streuobstbestände miteinander verbunden und dienen so als Ausgleich für die Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft. Die Bilanzierung des Bestandes und der geplanten Maßnahmen wird durch Pflanzungen/Begrünungen<br />

im Baugebiet so gleichwertig ausgeglichen werden<br />

Als weitere Begrünungsmaßnahmen würde ein Grüngürtel mit Gehölzen und Obstbäumen am nördlichen<br />

Rand des geplanten Baugebietes zu einer hohen ökologischen Wertigkeit des Bereiches führen.<br />

9. Bodenordnungsmaßnahmen<br />

Da sich die Flächen größtenteils in städtischer Hand befinden, sind Bodenordnungsmaßnahmen nicht<br />

erforderlich.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau), den 16.02.2012<br />

Abt. Planung<br />

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