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Serviceteil 1. Das Arbeitsmarktservice – mein erster<br />

Ansprechpartner<br />

1. Das Arbeits marktservice<br />

- mein erster<br />

Ansprech partner<br />

Schon zu Beginn Ihrer Überlegungen in Zusammenhang mit der Berufs -<br />

rück kehr sollten Sie sich so viele Informationen wie möglich beschaffen.<br />

Eine wichtige Anlaufstelle dafür ist das Arbeitsmarktservice.<br />

Erkundigen Sie sich (telefonisch) bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle<br />

in Ihrem Wohn bezirk über die Informations- und Beratungsangebote.<br />

Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, fragen Sie nach der<br />

für Sie zuständigen Beraterin oder dem Berater im Arbeitsmarktservice<br />

und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für ein Erstgespräch.<br />

In einem ersten Gespräch wird Ihre berufliche Situation besprochen:<br />

Ihre Ausgangssituation (Berufserfahrungen und berufliche Vorstellungen)<br />

Ihre Arbeitszeitmöglichkeiten<br />

Ihre Vorstellungen über die Vereinbarkeit der Arbeitszeiten mit der<br />

Kinderbetreuung.<br />

Ihr Berater oder Ihre Beraterin wird Sie über die für Sie in Frage kommenden<br />

Stellenangebote informieren, Sie bei Ihrer Arbeitsuche beraten und mit<br />

Ihnen klären, ob für Sie zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen oder ein<br />

Berufsorientierungskurs sinnvoll und möglich sind.<br />

Bereiten Sie sich auf das erste – wie auch auf jedes weitere – Beratungs -<br />

gespräch gut vor. Je genauer Sie Ihre Anliegen und Wünsche vorbringen<br />

und je konkreter Ihre Fragen sind, desto umfassendere Informationen<br />

werden Sie erhalten. Fassen Sie daher die Fragen, die Sie sich im Zuge der<br />

Erarbeitung des Arbeitsheftes notiert haben, auf einer Liste zusammen und<br />

überlegen Sie sich, welche Informationen Sie noch brauchen.<br />

Vergessen Sie nicht, dass Sie Kursmaßnahmen, Unterstützungen und Bei -<br />

hi l fen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn Sie sich – am besten<br />

sofort beim ersten Termin – als arbeitslos vormerken lassen.<br />

Auch wenn Sie noch Kinderbetreuungsgeld beziehen und nicht zu Ihrem<br />

alten Arbeit geber zurück kehren, können Sie sich „arbeitsuchend“ melden<br />

und das Informations angebot des Arbeitsmarktservice nutzen.<br />

AMS Beratung<br />

Erstgespräch<br />

Vorbereitung<br />

51<br />

Arbeitslos vormerken<br />

lassen

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