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Handbuch Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie - DEHOGA ...

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B = Gäste, die auf den Rollstuhl angewiesen s<strong>in</strong>d<br />

zu 3.1 Der Zugang zu den Zimmern muss stufenlos se<strong>in</strong>.<br />

Als Alternative kann der Zugang der oben genannten Bereiche auch über e<strong>in</strong>e<br />

Rampe mit e<strong>in</strong>er Steigung von maximal 6 % (= max. 6 cm auf e<strong>in</strong>en Meter,<br />

Beispiel: e<strong>in</strong>e Stufe von 18 cm Höhe entspricht e<strong>in</strong>er Rampe von 3 Metern Länge)<br />

oder über e<strong>in</strong>en Aufzug geführt werden.<br />

zu 3.2 Die lichte/freie Durchgangsbreite der Türen, die zu den Zimmern führen <strong>und</strong> die<br />

sich <strong>in</strong> den Zimmern bef<strong>in</strong>den, muss m<strong>in</strong>destens 90 cm betragen.<br />

zu 3.3 Der Zugang zum Speisebereich muss stufenlos se<strong>in</strong>.<br />

Als Alternative kann der Zugang zu dem Speisebereich auch über e<strong>in</strong>e Rampe<br />

mit e<strong>in</strong>er Steigung von maximal 6 % (= max. 6 cm auf e<strong>in</strong>en Meter, Beispiel: e<strong>in</strong>e<br />

Stufe von 18 cm Höhe entspricht e<strong>in</strong>er Rampe von 3 Metern Länge) oder über<br />

e<strong>in</strong>en Aufzug geführt werden.<br />

zu 3.4 Die lichte/freie Durchgangsbreite der Türen zu dem Speisesaal muss m<strong>in</strong>destens<br />

90 cm betragen.<br />

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