TOP 2 - Stadt Ehingen
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1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.940<br />
m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des Flurstückes Nr. 2104 und<br />
Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und einer Teilfläche der<br />
öffentlichen Verkehrsfläche Münsinger Straße, Flurstücke Nr. 2106,<br />
Im Osten durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1, Teilflächen des Flurstückes<br />
2104 sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
Pfisterstraße, Flurstück Nr. 35,<br />
Im Süden durch die Flurstücke Nr. 102/2, 102/6, 102/8, 102/9, 123/1, 122, 121,<br />
120 und 120/1 sowie durch öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke<br />
Nr. 115 und 97,<br />
Im Westen durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und durch die<br />
Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 2100/25, 2100/24 und 2100/23<br />
sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Pfisterstraße,<br />
Flurstück Nr. 35.<br />
2. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Es grenzt südlich<br />
an vorhandene Bahnanlagen an. Im Westen wird der Geltungsbereich von der<br />
Münsinger Straße und im Süden von der Pfisterstraße umschlossen. Östlich des<br />
Plangebietes liegt die Parkanlage Pfisterstraße. In der Vergangenheit wurden die<br />
vorhandenen Bestandsgebäude und das Hochsilo von der BayWa AG gewerblich<br />
genutzt. Gegenwärtig sind die Gebäude ungenutzt.<br />
Die Ver- und Entsorgung, die Löschwasserversorgung und die Verkehrserschließung<br />
im Plangebiet sind gesichert.<br />
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />
BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />
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