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TOP 2 - Stadt Ehingen

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1. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.940<br />

m², mit dem Flurstück Nr. 2103 sowie einer Teilflächen des Flurstückes Nr. 2104 und<br />

Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke Nr. 35 und 2106.<br />

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und einer Teilfläche der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche Münsinger Straße, Flurstücke Nr. 2106,<br />

Im Osten durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1, Teilflächen des Flurstückes<br />

2104 sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

Pfisterstraße, Flurstück Nr. 35,<br />

Im Süden durch die Flurstücke Nr. 102/2, 102/6, 102/8, 102/9, 123/1, 122, 121,<br />

120 und 120/1 sowie durch öffentlichen Verkehrsflächen Flurstücke<br />

Nr. 115 und 97,<br />

Im Westen durch Bahnflächen, Flurstück Nr. 36/1 und durch die<br />

Wohngrundstücke, Flurstücke Nr. 2100/25, 2100/24 und 2100/23<br />

sowie einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Pfisterstraße,<br />

Flurstück Nr. 35.<br />

2. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von <strong>Ehingen</strong> (Donau). Es grenzt südlich<br />

an vorhandene Bahnanlagen an. Im Westen wird der Geltungsbereich von der<br />

Münsinger Straße und im Süden von der Pfisterstraße umschlossen. Östlich des<br />

Plangebietes liegt die Parkanlage Pfisterstraße. In der Vergangenheit wurden die<br />

vorhandenen Bestandsgebäude und das Hochsilo von der BayWa AG gewerblich<br />

genutzt. Gegenwärtig sind die Gebäude ungenutzt.<br />

Die Ver- und Entsorgung, die Löschwasserversorgung und die Verkehrserschließung<br />

im Plangebiet sind gesichert.<br />

STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG – BEBAUUNGSPLAN<br />

BEBAUUNGSPLAN „1. ÄNDERUNG PFISTERANLAGE-GROGGENSEE“<br />

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