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3 - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst Königslutter

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1. Zielsetzung ............................................................................................................... 2<br />

2. Zielgruppe ................................................................................................................ 2<br />

3. Zeitlicher Umfang .................................................................................................... 3<br />

4. Personal .................................................................................................................... 3<br />

5. Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung ............................ 3<br />

6. Maßnahmedurchführung ....................................................................................... 4<br />

7. Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte ...................................... 6<br />

8. Umsatzsteuerbefreiung ......................................................................................... 8<br />

9. Individuelle Leistungen für die Auszubildenden .................................................. 8<br />

10. Ausbildungsinhalte ................................................................................................. 8<br />

10.1 Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik ............................................... 8<br />

10.2 Förderung von Schlüsselkompetenzen ......................................................... 9<br />

10.3 Stütz- und Förderunterricht ............................................................................ 9<br />

10.4 Sozialpädagogische Betreuung ..................................................................... 10<br />

10.5 Psychologische Begleitung ............................................................................. 11<br />

10.6 Gruppenangebote .......................................................................................... 12<br />

10.7 Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten ....................... 12<br />

10.8 Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft und Lernortverbund ..... 13


2<br />

1. Zielsetzung<br />

Zielsetzung der Ausbildung ist das Erlangen eines Berufsabschlusses nach den §§ 64<br />

bzw. 66 BbiG oder den §§ 25,26 bzw. 42 k-m HWO und die dauerhafte Integration in<br />

Beruf oder Beschäftigung und Gesellschaft.<br />

Um junge Menschen auf die wachsenden Anforderungen, z.B. im Bereich der<br />

Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten, bedarf es<br />

neben der Vermittlung von Fachwissen auch der Entwicklung und Förderung von<br />

Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Ressource. Die Förderung im Rahmen<br />

der Ausbildung in unserem Hause erstreckt sich deshalb auf die Entwicklung<br />

dieser grundlegenden Fähigkeiten. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse<br />

werden vorhandene Kompetenzen gefördert und Defizite abgebaut, um einen möglichst<br />

schnellen und dauerhaften Einstieg in Arbeit zu erreichen<br />

Bezogen auf den Personenkreis psychisch erkrankter Jugendlicher dient die Berufsausbildung<br />

der Fortführung des in der Akutbehandlung und evtl. anschließenden<br />

medizinischen und beruflichen Rehabilitation begonnenen Prozesses der Stabilisierung<br />

der Persönlichkeit.<br />

Bei vorliegender Eignung der Auszubildenden, wird das Ziel des Überganges in eine<br />

betriebliche Ausbildung verfolgt. In jedem Fall werden Ausbildungsabschnitte betrieblich<br />

durchgeführt und es sind Betriebspraktika vorgesehen. Hier findet eine<br />

enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft statt.<br />

Daneben zählen wir die Akquisition und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen<br />

zu unseren Zielen.<br />

2. Zielgruppe<br />

Zielgruppe der Ausbildungsmaßnahme sind Jugendliche, bzw. junge Erwachsene,<br />

die psychisch erkrankt oder bzw. von psychischer Behinderung bedroht sind und<br />

wegen ihrer Behinderung auf die Hilfen einer besonderen Einrichtung im Sinne des<br />

§35 SGB IX angewiesen sind.<br />

Es muss die Eignung für die jeweiligen Ausbildungsberufe gewährleistet sein.<br />

Die Berufsausbildung bei der <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> wurde speziell für Jugendliche und junge<br />

Erwachsene mit psychischen Erkrankungen konzipiert. Bei den Interessenten sollte<br />

es sich aus diesem Grund um junge Menschen mit Schizophrenien (F20-F29), affektiven<br />

und schizoaffektiven Störungen (F30-F39), Persönlichkeitsstörungen (FF60-<br />

F69) oder neurotischen Störungen ((F40-F49) und Verhaltens- und emotionalen<br />

Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F99) handeln. Für Jugendliche<br />

mit Autismus-Spektrum-Störungen ergänzen wir unser Konzept um die Angebote<br />

im Anhang.<br />

Im Rahmen der behindertenspezifischen Ausbildung kann gezielt an den genannten<br />

Problemschwerpunkten angesetzt werden, um so eine dauerhafte Eingliederung ins<br />

Arbeitsleben zu erwirken.<br />

Die Berufsausbildung ist nicht geeignet für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung<br />

oder einer im Vordergrund stehenden Suchterkrankung.


3<br />

3. Zeitlicher Umfang<br />

Die Wochenstundenzahl, einschließlich des Berufsschulunterrichtes, beträgt 39<br />

Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan.<br />

Während der Betriebspraktika bzw. betrieblichen Ausbildungsabschnitten gelten<br />

die betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes.<br />

Der Berufsschulunterricht findet in der zuständigen Berufsschule statt, zu der eine<br />

enge Kooperation besteht.<br />

Die Urlaubszeiten richten sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen.<br />

Die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Jugendliche finden Beachtung.<br />

4. Personal<br />

Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> beschäftigt für die Durchführung der Berufsausbildung ausschließlich<br />

qualifiziertes und berufserfahrenes Personal in Festanstellung. Die Mitarbeiter<br />

verfügen außerdem über Zusatzqualifikationen im Umgang mit psychiatrischen Erkrankungen<br />

und werden in internen und externen Veranstaltungen regelmäßig<br />

fortgebildet.<br />

Die Arbeitsbedingungen des Personals entsprechen dabei den arbeitsrechtlichen<br />

Anforderungen.<br />

Das für die Ausbildung zuständige Personal hat folgende Zusammensetzung:<br />

Ausbilder (1:10) mit der persönlichen und fachlicher Eignung nach §§ 28 ff BBiG / §§<br />

22 ff HWO und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />

Lehrer (1:24) mit abgeschlossenem Fachhoch-/ Hochschulstudium und mindestens<br />

dreijähriger Berufserfahrung<br />

Sozialpädagoge (1:20) mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik/-arbeit<br />

und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />

Psychologe (1:30) mit Hochschulabschluss als Psychologe und psychotherapeutischer<br />

Zusatzausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />

5. Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung<br />

Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung entsprechen dem Stand der Technik,<br />

sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit<br />

und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen gewährleisten<br />

eine ordnungsgemäße Durchführung.<br />

Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:<br />

Unterrichtsräume, Übungsräume, Besprechungsräume, Sozialräume und Werkstätten.<br />

Es stehen Unterrichtsräume in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung, in denen<br />

die theoretischen Lerninhalte vermittelt oder EDV-Unterweisungen durchgeführt<br />

werden. Diese verfügen über eine zeitgemäße Ausstattung. Geeignete Medien


4<br />

(Beamer, Overheadprojektor, Flipchart, Wandtafel, Lernsoftware) werden vorgehalten<br />

und zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte eingesetzt. Diese stehen<br />

in einem engen Bezug zur jeweiligen Ausbildungsrichtung und Zielsetzung der<br />

Maßnahme. Die Lernfähigkeit der einzelnen Teilnehmer findet Berücksichtigung.<br />

Daneben werden PC-Arbeitsplätze im Umfang von 15 % der Teilnehmerplatzzahl für<br />

EDV-Unterweisungen in einem separaten EDV-Unterrichtsraum vorgehalten. Weitere<br />

PC-Arbeitsplätze im Umfang von 5 % der Teilnehmerplatzzahl werden für das<br />

selbstständige Üben der Teilnehmer in den Übungsräumen vorgehalten. Einige PC-<br />

Arbeitsplätze sind mit Internetzugang ausgestattet. Bei überwiegender Tätigkeit<br />

am PC-Arbeitsplatz (mehr als 50% der täglichen Arbeitszeit) ist sicher gestellt, dass<br />

nicht mehr als 2 Teilnehmer pro PC-Arbeitsplatz sitzen.<br />

Übungsräume stehen in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung. Den Teilnehmern<br />

ist hier die Gelegenheit gegeben, auch außerhalb der Unterrichtszeiten die<br />

vermittelten Inhalte selbständig zu üben. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist begrenzt<br />

auf die Anwesenheitszeiten des in der Maßnahme eingesetzten Personals.<br />

PCs stehen hier ebenfalls zur Verfügung.<br />

Besprechungsräume, in denen Einzelberatungen / Kleingruppengespräche durchgeführt<br />

werden, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Die Größe ist so bemessen,<br />

dass mindestens 4 – 5 Personen genügend Platz haben. Die Räume gewährleisten<br />

bei Besprechungen / Beratungen den persönliche Datenschutz.<br />

Entsprechend der geltenden Vorschriften sind Sozialräume in ausreichender Zahl<br />

und Größe bereitgestellt.<br />

Die Räumlichkeiten, in denen sich unsere Werkstätten befinden, sind angemietet.<br />

Art und Umfang der Ausstattung der Werkstätten entsprechen den Ausbildungsrahmenplänen<br />

der angegebenen Ausbildungsberufe und werden ab Vertragsbeginn<br />

vorgehalten. Dazu gehört insbesondere die Ausstattung mit den erforderlichen Maschinen,<br />

Geräten, Werkzeugen und Lehrmittel. Sie entsprechen dem aktuellen technischen<br />

Stand - bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf. Soweit von den zuständigen<br />

Stellen oder in den Ausbildungsordnungen bzw. Ausbildungsregelungen<br />

darüber hinaus höhere Anforderungen an die räumliche und technische Ausstattung<br />

gestellt werden, werden diese erfüllt.<br />

Die Betreuung der Teilnehmer in den Werkstätten liegt im Verantwortungsbereich<br />

des Auftragnehmers und wird nicht an Dritte abgegeben.<br />

Die Ausstattung der Räume wird permanent auf dem neuesten Stand gehalten.<br />

6. Maßnahmedurchführung<br />

Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> ist über die verwaltende Dienststelle am Maßnahmeort werktags<br />

von 8:00 – 17:00 Uhr persönlich erreichbar. Die dortigen Mitarbeiter verfügen über<br />

fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Ausbildung mit der Zielgruppe<br />

und können Teilnehmer und Angehörige qualifiziert informieren und beraten.<br />

Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> nimmt nur Auszubildende auf, die von einer Agentur für Arbeit<br />

zugewiesen wurden. Von der Agentur für Arbeit benannte Auszubildende werden<br />

nicht abgelehnt.<br />

Für Auszubildende, die im Rahmen der regulären Dauer der Berufsausbildung ihre<br />

Ausbildung nicht abschließen konnten (Wiederholungsprüfung), verlängert sich das


5<br />

Berufsausbildungsverhältnis auf deren Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung,<br />

höchstens um ein Jahr.<br />

Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> unterstützt den Übergang der Auszubildenden aus der behindertenspezifischen<br />

in eine betriebliche Ausbildung. Sollte nach Aufnahme der betrieblichen<br />

Ausbildung deren Fortführung nicht möglich sein, ist die Wiedereingliederung<br />

in die behindertenspezifische Ausbildung nicht ausgeschlossen. Eine Rückkehr bedarf<br />

der Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit.<br />

Der Auftragnehmer meldet die Auszubildenden zur Sozialversicherung an und teilt<br />

die Sozialversicherungsnummer der Agentur für Arbeit umgehend mit. Die Mitteilung<br />

der Sozialversicherungsnummer erfolgt in der Regel mit der Eintrittsmeldung.<br />

Sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, wird sie nachgereicht.<br />

Die in die Maßnahme eingetretenen Auszubildenden werden der zuständigen Agentur<br />

für Arbeit in Listenform spätestens drei Arbeitstage nach Beginn per Telefax<br />

mitgeteilt.<br />

Die Anwesenheitsliste wird danach monatlich geführt und bis zum 10. des Folgemonats<br />

vorgelegt. Fehlzeiten werden in der Anwesenheitsliste entsprechend gekennzeichnet.<br />

Fehlzeiten aus wichtigem Grund können während der Maßnahmeteilnahme<br />

in angemessenem Umfang wie folgt anerkannt werden:<br />

Nicht ärztlich nachgewiesene Krankheit bis zu drei Kalendertagen<br />

Ärztlich nachgewiesene Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des<br />

Arztes)<br />

Wohnungswechsel<br />

Eheschließung des Teilnehmers<br />

Schwere Erkrankung des Ehegatten oder eines Kindes<br />

Niederkunft der Ehefrau<br />

Ableben des Ehegatten oder eines Kindes oder eines Eltern- oder Schwiegerelternteils<br />

Wahrnehmung amtlicher, insbesondere polizeilicher und gerichtlicher Termine<br />

Ausübung öffentlicher Ehrenämter<br />

Regelung sonstiger wichtiger persönlicher Angelegenheiten und Teilnahme<br />

an religiösen Festen<br />

Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungskursen im Rahmen des Gesetzes<br />

über die Erweiterung des Katastrophenschutzes<br />

Bleibt ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund der Maßnahme fern, wird die Agentur<br />

für Arbeit unverzüglich unterrichtet.<br />

Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Arbeitsunfähigkeit<br />

wird der jeweiligen Agentur für Arbeit sofort mitgeteilt.<br />

Die zuweisende Agentur für Arbeit wird unverzüglich informiert, wenn das Erreichen<br />

des Maßnahmezieles gefährdet ist. Eine Unterrichtung der zuweisenden<br />

Agentur für Arbeit erfolgt auch dann, wenn begründete Anhaltspunkte für einen<br />

Abbruch vorliegen oder wegen häufiger Fehlzeiten das Erreichen des Maßnahmeziels<br />

gefährdet ist. Für den Fall, dass ein Auszubildender die Ausbildung nicht antritt,


6<br />

vorzeitig beendet, abbricht oder die Prüfung nicht besteht, wird dies der Agentur<br />

für Arbeit unverzüglich mitgeteilt.<br />

Die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit entscheidet in Abstimmung<br />

mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Auszubildender aus<br />

der Ausbildung bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Auszubildende, die durch ihr<br />

Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören.<br />

Es wird eine Erfolgsbeobachtung erstellt. Diese wird zu folgenden Terminen jeweils<br />

zum 10. des Folgemonats der zuweisenden Agentur für Arbeit und dem Regionalen<br />

Einkaufszentrum übersendet:<br />

Nach Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres<br />

3 Monate nach Ende der regulären Ausbildungsdauer des jeweiligen Ausbildungsberufes<br />

Sofern sich bei Auszubildenden die Ausbildungszeit durch Wiederholung der Prüfung<br />

verlängert, wird die Erfolgsbeobachtung entsprechend später erstellt.<br />

Die Auszubildenden werden darüber informiert, dass sie nach § 318 Abs. 2 Nr. 1 SGB<br />

III verpflichtet sind, der <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg<br />

der Ausbildung zu erteilen.<br />

7. Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte<br />

Die behindertenspezifische Ausbildung wird durch Betriebspraktika / betriebliche<br />

Ausbildungsabschnitte unterstützt. Diese Abschnitte haben zum Ziel, den Auszubildenden<br />

einen Zugang zur betrieblichen Realität zu geben. Im Rahmen der Ausbildung<br />

erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten werden mittels praktischer Anwendung<br />

in Betrieben verstärkt und ergänzt. Weiterhin wird dadurch die Eigenverantwortlichkeit<br />

und Selbständigkeit der Auszubildenden gefördert. Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong><br />

übernimmt die Gewährleistung und Gesamtverantwortung für deren ordnungsgemäßen<br />

Realisierung nach den Kriterien für die Durchführung von Teilen der Ausbildung<br />

in Betrieben nach § 35 Abs. 2 SGB IX. Hierzu gehören insbesondere eine sensible<br />

Auswahl für in Frage kommende Betriebe, angemessene Praktikumsbedingungen<br />

sowie die Sicherstellung der Betreuung der Teilnehmer wie auch der Betriebe in<br />

diesen Zeiten.<br />

Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte werden nicht in Übungseinrichtungen<br />

wie Übungsfirmen oder -werkstätten durchgeführt.<br />

Zeitlicher Umfang<br />

Betriebspraktika sind in folgendem Umfang vorgesehen:<br />

Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres 4 – 8 Wochen<br />

Im zweiten Ausbildungsjahr 8 - 24 Wochen<br />

Im dritten Ausbildungsjahr 4 - 16 Wochen<br />

Sie werden wenigstens im Block von 4 Wochen durchgeführt.<br />

Auswahl der in Frage kommenden Betriebe


7<br />

Durch unsere nunmehr 15-jährige Arbeit mit psychisch Behinderten konnten wir eine<br />

große Zahl an Betrieben für Praktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte akquirieren.<br />

Bei all diesen Betrieben ist davon auszugehen, das dort die Ausbilder langjährige<br />

Erfahrungen mit psychisch behinderten Menschen haben. Bei neuen Betrieben<br />

wird im Vorfeld des betrieblichen Ausbildungsabschnittes der Betrieb von uns aufgesucht<br />

um die Eignung zu überprüfen. Wenn Betriebe an dieser Stelle Unsicherheit<br />

signalisieren bieten wir qualifizierte Schulungen im Umgang mit psychisch behinderten<br />

Menschen im Betrieb an. Für die erste Zeit im Betrieb werden die Auszubildenden<br />

von einer Bezugsperson unserer Einrichtung begleitet (Sozialpädagoge, Ausbilder,<br />

Lehrer). Bei der Gestaltung der Betriebspraktika / betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />

wird die Eignung und die Persönlichkeitsentwicklung des Auszubildenden<br />

berücksichtigt. Unsere Einrichtung ist bestrebt, die Auszubildenden bei jedem betrieblichen<br />

Ausbildungsabschnitt jedes Mal in anderen Betrieben unterzubringen,<br />

sofern dies mit dem Krankheitsbild der Auszubildenden vereinbar ist. Die Betriebe<br />

sind ausgehend vom Wohnsitz des Teilnehmers im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen<br />

gem. § 121 SGB III erreichbar.<br />

Leistungen unserer Einrichtung in der Zeit des betrieblichen Ausbildungsabschnittes<br />

In der Zeit eines betrieblichen Ausbildungsabschnittes erbringt unsere Einrichtung<br />

auch weiterhin alle Leistungen, die die Auszubildenden bei uns erhalten. Dazu gehören<br />

im Einzelnen:<br />

Wöchentlich einen 2-stündigen Stütz- oder Nachhilfeunterricht von qualifiziertem<br />

Personal. Der Unterricht wird in der Zeit eines betrieblichen Ausbildungsabschnittes<br />

im Betrieb durchgeführt. An diesem Unterricht können sowohl andere Auszubildende<br />

des Betriebes, wie auch interessierte Ausbilder teilnehmen.<br />

Weiterhin werden die Betriebe zwei bis drei mal in der Woche für etwa eine Stunde<br />

von unseren Sozialpädagogen / Ausbildern aufgesucht, um den Kontakt zu den Auszubildenden<br />

zu halten, Fragen zu klären, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen,<br />

den Förderplan für die Auszubildenden fortzuschreiben, aber auch um dem<br />

Betrieb durch Schulung und Beratung der Ausbilder oder bei der Aktualisierung des<br />

betrieblichen Ausbildungsplanes beizustehen.<br />

Vertragsinhalte mit den Kooperationspartnern<br />

Zwischen Auftragnehmer, Betrieb und Auszubildenden wird vor Beginn ein Vertrag<br />

abgeschlossen. Er enthält folgende Angaben:<br />

1. Beginn, Ende und Dauer des Betriebspraktikums / der betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />

2. Verantwortlicher Mitarbeiter des Betriebes sowie des Auftragnehmers für<br />

die Durchführung des Betriebspraktikums / der betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />

3. Zu vermittelnde Inhalte<br />

4. Zeiten der Betreuung durch Mitarbeiter der Einrichtung im Betrieb<br />

5. Bescheinigung / Zeugnis<br />

6. Persönliche Daten des Praktikanten; diese dürfen ohne dessen Einverständnis<br />

nicht Personen oder Institutionen außerhalb der Agentur für Arbeit oder


8<br />

des Bildungsträgers bekannt gegeben werden. Hierfür haftet der Betrieb<br />

auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten (§ 78 SGB X).<br />

Soweit in den Ausbildungsordnungen bzw. Ausbildungsregelungen die Vermittlung<br />

von Kenntnissen in Form von überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten verlangt<br />

wird, wird die Teilnahme der Auszubildenden sicher gestellt. Die anfallenden Kosten<br />

sind im Angebotspreis einkalkuliert.<br />

8. Umsatzsteuerbefreiung<br />

Maßnahmen der Berufsausbildung dienen der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf<br />

einen Beruf und fallen daher unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21<br />

Buchst. a) Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes n.F.<br />

Die Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung<br />

erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch die Bundesagentur für<br />

Arbeit.<br />

9. Individuelle Leistungen für die Auszubildenden<br />

Die Auszubildenden erhalten keine Ausbildungsvergütung. Die Entscheidung über<br />

die Gewährung von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld trifft die zuständige<br />

Agentur für Arbeit.<br />

10. Ausbildungsinhalte<br />

Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsverordnungen bzw. –<br />

regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.<br />

Zusätzlich werden folgende Angebote bereitgestellt:<br />

10.1 Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik<br />

Ziel ist es, die Teilnehmer durch den Einsatz spezieller didaktischer Lernangebote in<br />

die Lage zu versetzen, das Maßnahmeziel zu erreichen.<br />

Die Angebote sind am Kompetenzansatz ausgerichtet und berücksichtigen die besondere<br />

Situation der Teilnehmer. Es werden Lernsituationen geschaffen, die an<br />

den vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer<br />

ihre Fähigkeiten erkennen und zur Geltung bringen können.<br />

Die zielgruppengerechte Methodik und Didaktik bezieht sich sowohl auf die Fachtheorie<br />

als auch auf die Fachpraxis.<br />

Verschiedene Methoden, insbesondere Gruppen- und Einzelunterricht, Projekt- und<br />

Gruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Übungen und Rollenspiele werden eingesetzt.<br />

Folgende Lehrmittel werden eingesetzt und vorgehalten:<br />

Allgemeine und berufsspezifische Fachliteratur, die den Anforderungen der<br />

gültigen Ausbildungsordnung entspricht und für die die jeweilige Zulassung<br />

erteilt ist. Berufsspezifische Fachliteratur wird nicht vorgehalten, aber im<br />

Bedarfsfall unverzüglich bereit gestellt.


9<br />

Arbeitsmittel, z.B. Arbeitsbögen, Skripte, Prüfungsbögen usw., werden zum<br />

Verbleib dem Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.<br />

Allgemein- und berufsbezogene Lern-Software.<br />

10.2 Förderung von Schlüsselkompetenzen<br />

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende<br />

Fähigkeiten hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen<br />

z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt<br />

vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer<br />

ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und<br />

wird während der gesamten Maßnahme gezielt gefördert.<br />

Insbesondere werden gefördert:<br />

Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch<br />

Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Offenheit, Wertehaltung,<br />

Empathie)<br />

Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit,<br />

Konfliktfähigkeit)<br />

Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit,<br />

Einordnung und Bewertung von Wissen)<br />

Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit<br />

Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf,<br />

Selbstversorgung, Erscheinungsbild, Freizeitgestaltung)<br />

Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang<br />

mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen)<br />

IT- und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete<br />

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken sowie Printmedien<br />

10.3 Stütz- und Förderunterricht<br />

Der Erwerb von fachtheoretischen, -praktischen und allgemein bildenden Kenntnissen<br />

wird durch den Einsatz von Stütz- und Förderunterricht abgesichert.<br />

Den Teilnehmern werden die zur Ausbildung erforderlichen fachtheoretischen, -<br />

praktischen und allgemeinbildenden Inhalte zielgruppen- und voraussetzungsgerecht<br />

vermittelt bzw. deren Vermittlung zu unterstützt.<br />

Den Teilnehmern werden generell neue Lernmöglichkeiten eröffnet. Dabei werden<br />

Inhalte und Zusammenhänge aufgezeigt, verdeutlicht und dauerhaft in das Wissens-<br />

und Handlungspotenzial übernommen. Der Förderunterricht wird individuell eingesetzt<br />

und mit anderen Lernsituationen verzahnt.<br />

Die Teilnehmer werden durch gezielte Aktivitäten auf die jeweilige Zwischen-, Teil-<br />

bzw. Abschlussprüfung vorbereitet. Neben der fachlichen Vorbereitung wird auch<br />

ein spezielles Training im Umgang mit Prüfungsstress, Prüfungsangst und Prüfungsdruck<br />

durchgeführt.<br />

Als wesentliche Elemente im Unterricht gelten:


10<br />

Gezielte Verbindung von Theorie und Praxis<br />

Aufarbeitung früherer Lernniederlagen<br />

Abbau lernhemmender Erfahrungen<br />

Veränderung der Selbsteinschätzung als Lernversager<br />

Hilfestellungen, um das Lernen zu lernen<br />

Lernerfolge und Spaß am Lernen zu vermitteln<br />

Unterstützend findet ggf. Lerntherapie statt.<br />

10.4 Sozialpädagogische Betreuung<br />

Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmers,<br />

um eine möglichst dauerhafte berufliche Integration zu erreichen. Sie fördert<br />

die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen und unterstützt die<br />

Entwicklung des Teilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der Arbeits- und Lebenswelt.<br />

Ausgehend von der Feststellung der persönlichen Fähigkeiten und individuellen Bedürfnisse<br />

wird die sozialpädagogische Begleitung bedarfsorientiert über die gesamte<br />

Maßnahmedauer eingesetzt.<br />

Die sozialpädagogischen Angebote sind auf die Fachpraxis- und Fachtheorie abgestimmt.<br />

Zu den Angeboten gehören insbesondere:<br />

Erstellung individueller Förderpläne<br />

gemeinsame Fern- und Nahziele mit den Azubis entwickeln (ergebnisorientiert)<br />

in regelmäßigen Abständen die Zielerreichung mit den Azubis einschätzen<br />

(Selbsteinschätzung der Azubis, Veränderungen, auf welche Weise ge- oder<br />

misslingt Lernen, welche Faktoren sind hilfreich und nützlich bzw. hinderlich,<br />

Richtung der Entwicklung)<br />

Rückmeldegespräche mit der AusbilderIn und den Azubis<br />

Rückmeldegespräche mit den LehrerInnen der Berufsschule und den Azubis<br />

Regelmäßiger Kontakt mit Berufsschule<br />

Regelmäßige wöchentliche Teamsitzung zu Absprachen über den allgemeinen<br />

Verlauf (organisatorisches), Gespräche über die Umsetzung, Überprüfung<br />

der Wirkung und des Nutzens der beschlossenen Maßnahmen der einzelnen<br />

TeilnehmerInnen (Fallbesprechungen)<br />

Schriftliche Dokumentation der Arbeit<br />

Abschließendes, zusammenfassendes Gespräch mit Azubis über Durchführung<br />

des Förderprozesses (evtl. im Ausbildungsteam)<br />

Durchführung von Gruppenangeboten<br />

o Veranstaltung von Seminaren:<br />

o Teamentwicklung<br />

o Präsentation<br />

o Bewerbungstraining<br />

o Motivationsseminar


11<br />

Stabilisierung des Selbstwertes der Teilnehmer, Abbau von Versagensängsten<br />

und Hilfen zum Erwerb von Lernstrategien<br />

Unterstützung zur Integration des Teilnehmers in den beruflichen Alltag<br />

In Absprache mit den Ausbildern Unterstützung bei der Suche von Praktika<br />

Begleitung im Praktikum<br />

Integratives Sozialtraining (in Kooperation mit der Realschule in <strong>Königslutter</strong>)<br />

Regelmäßiger Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Arbeitsamtes<br />

Elternsprechstunden in Absprache mit den Teilnehmern<br />

Kriseninterventionen bei Problemen mit anderen Azubis, Ausbildern, etc.<br />

Unterstützung/Anregung bei der Freizeitgestaltung<br />

Zusammenarbeit mit den Kollegen des Internatbereichs<br />

Ggf. Moderation bei Problemen mit Eltern /Freunden (in Zusammenarbeit<br />

mit dem psychologischen Dienst)<br />

Unterstützung bei Behörden-, Finanz-, Gerichts-, Gesundheits- und Wohnungsangelegenheiten<br />

In Absprache Anregung von rechtlicher/sozialer Betreuung<br />

Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im psychosozialen Kontext<br />

(Networking)<br />

Begleitung bei Beziehungsproblemen (in Zusammenarbeit mit dem psychologischen<br />

Dienst)<br />

Unterstützung in der Schwangerschaft<br />

Unterstützung bei der Stellensuche zum Ende der Ausbildung<br />

10.5 Psychologische Begleitung<br />

Der psychologische Dienst nimmt eine psychologische Eingangsdiagnostik, Verlaufsdiagnostik<br />

und Abschlussdiagnostik vor. Daneben beobachtet er die Teilnehmer,<br />

formuliert Einschätzungen und berät pädagogische Fachkräfte.<br />

Er gibt in Einzelgesprächen Hilfestellung bei persönlichen Problemen der Teilnehmer.<br />

Die Inhalte der Einzelgespräche umfassen:<br />

Krisenintervention<br />

Konfliktbewältigung<br />

Verhaltenstraining<br />

Alltagshilfen<br />

Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe<br />

Suchtprävention<br />

Elternarbeit<br />

Aufbau von Therapiemotivation sowie Vorbereitung und Vermittlung von externer<br />

ambulanter oder stationärer Psychotherapie<br />

Es gibt dabei die Möglichkeit regelmäßig Gesprächstermine oder auch in Krisensituationen<br />

zeitnahe Termine zu vereinbaren.


12<br />

Zu Beginn einer Ausbildung steht zunächst häufig die Auseinandersetzung mit der<br />

neuen Lebenssituation und der Besuch der Berufsschule im Mittelpunkt der Gespräche.<br />

So sind die Stabilisierung des Selbstwertes, Abbau von Versagens- und Prüfungsängsten,<br />

Hilfen zum Erwerb von Lernstrategien und Konfliktlösungsstrategien<br />

meist die Schwerpunkte.<br />

Im weiteren Verlauf der Ausbildung wird die Verselbstständigung gefördert, sodass<br />

gegen Ende der Maßnahme zunehmend der Ablösungsprozeß bearbeitet werden<br />

kann. Dabei spielen Zukunftsgestaltung, Abschlussprüfung und eigenständiges<br />

Wohnen eine zentrale Rolle.<br />

Um eine Integration gewährleisten zu können, wird zudem während der gesamten<br />

Ausbildung eine kontinuierliche psychische Stabilisierung auch im Rahmen von<br />

Gruppen angestrebt. Diese Gruppen finden regelmäßig statt und sind überwiegend<br />

maßnahmeübergreifend, d.h. Teilnehmer aus unterschiedlichen Maßnahmen können<br />

an der Gruppe teilnehmen.<br />

Psychologisch angeleitete Gruppenangebote finden zu folgenden Themen statt:<br />

Soziales Kompetenztraining<br />

Psychoedukatives Training<br />

Entspannung<br />

Grenztraining<br />

Skillstraining<br />

Achtsamkeitstraining<br />

Frauengruppe<br />

Spezielle Gruppenangebote für Auszubildende mit einer Autismus Diagnose<br />

Insgesamt findet eine enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Team statt, das<br />

sich in wöchentlichen Teamsitzungen, kollegialer und externer Supervision austauscht<br />

und reflektiert.<br />

10.6 Gruppenangebote<br />

Unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Personengruppe psychisch<br />

behinderter Menschen finden spezifische Gruppenangebote bedarfsgerecht Anwendung:<br />

Psychoedukatives Training<br />

Skills Training<br />

Rollenspiel<br />

Soziales Kompetenztraining<br />

Ernährungsgruppe<br />

Entspannung<br />

Spezifisches Bewerbungstraining<br />

Die Beschreibung der Gruppenangebote findet sich im Anhang.<br />

10.7 Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten<br />

Die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen finden in verschiedener<br />

Hinsicht Berücksichtigung. Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Ausbil-


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dung ist berufserfahrenes Personal, welches über Erfahrung mit dem Personenkreis<br />

und Zusatzqualifikationen verfügt.<br />

Die Erkrankung und der Umgang mit den Folgen und Auswirkungen der Erkrankung<br />

werden in Einzelgesprächen und Gruppenangeboten thematisiert.<br />

Um das Rückfallrisiko zu verringern, werden die Teilnehmer im Umgang mit ihrer<br />

Erkrankung, einschließlich des Umgang mit Medikamenten und Frühwarnsymptomen<br />

geschult.<br />

An Praktikumsplätzen findet Beratung und Information zu psychischen Erkrankungen<br />

und deren Folgen statt. Die Praktikumsplätze werden über die Dauer des Praktikums<br />

engmaschig begleitet und beraten.<br />

10.8 Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft und Lernortverbund<br />

Die Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern und beruflichen<br />

Schulen und ortsansässigen Bildungsträgern. Eine besonders enge Zusammenarbeit<br />

besteht mit dem AWO-Psychiatriezentrum (ehemaliges Landeskrankenhaus)<br />

<strong>Königslutter</strong> als größten Arbeitgeber in der Region.<br />

Für die anschließende Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt steht eine umfassende<br />

Firmendatenbank mit Betrieben, mit denen die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> seit Jahren zusammenarbeitet,<br />

zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus hat die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> einen eigenen Gastronomiebetrieb gegründet.<br />

Ziel dieses Betriebes ist es für Menschen mit psychischen Behinderungen Arbeitsplätze<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.<br />

Ebenfalls erfolgt eine Vernetzung mit psychosozialen und Jugendhilfeeinrichtungen,<br />

den Trägern der Sozialhilfe und Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt und dem<br />

Landeskrankenhaus.<br />

Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> beteiligt sich an der Arbeit der Sozialpsychiatrischen Verbünde in<br />

Helmstedt, Wolfsburg und Braunschweig.

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