3 - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst Königslutter
3 - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst Königslutter
3 - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst Königslutter
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1. Zielsetzung ............................................................................................................... 2<br />
2. Zielgruppe ................................................................................................................ 2<br />
3. Zeitlicher Umfang .................................................................................................... 3<br />
4. Personal .................................................................................................................... 3<br />
5. Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung ............................ 3<br />
6. Maßnahmedurchführung ....................................................................................... 4<br />
7. Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte ...................................... 6<br />
8. Umsatzsteuerbefreiung ......................................................................................... 8<br />
9. Individuelle Leistungen für die Auszubildenden .................................................. 8<br />
10. Ausbildungsinhalte ................................................................................................. 8<br />
10.1 Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik ............................................... 8<br />
10.2 Förderung von Schlüsselkompetenzen ......................................................... 9<br />
10.3 Stütz- und Förderunterricht ............................................................................ 9<br />
10.4 Sozialpädagogische Betreuung ..................................................................... 10<br />
10.5 Psychologische Begleitung ............................................................................. 11<br />
10.6 Gruppenangebote .......................................................................................... 12<br />
10.7 Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten ....................... 12<br />
10.8 Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft und Lernortverbund ..... 13
2<br />
1. Zielsetzung<br />
Zielsetzung der Ausbildung ist das Erlangen eines Berufsabschlusses nach den §§ 64<br />
bzw. 66 BbiG oder den §§ 25,26 bzw. 42 k-m HWO und die dauerhafte Integration in<br />
Beruf oder Beschäftigung und Gesellschaft.<br />
Um junge Menschen auf die wachsenden Anforderungen, z.B. im Bereich der<br />
Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten, bedarf es<br />
neben der Vermittlung von Fachwissen auch der Entwicklung und Förderung von<br />
Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Ressource. Die Förderung im Rahmen<br />
der Ausbildung in unserem Hause erstreckt sich deshalb auf die Entwicklung<br />
dieser grundlegenden Fähigkeiten. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse<br />
werden vorhandene Kompetenzen gefördert und Defizite abgebaut, um einen möglichst<br />
schnellen und dauerhaften Einstieg in Arbeit zu erreichen<br />
Bezogen auf den Personenkreis psychisch erkrankter Jugendlicher dient die Berufsausbildung<br />
der Fortführung des in der Akutbehandlung und evtl. anschließenden<br />
medizinischen und beruflichen Rehabilitation begonnenen Prozesses der Stabilisierung<br />
der Persönlichkeit.<br />
Bei vorliegender Eignung der Auszubildenden, wird das Ziel des Überganges in eine<br />
betriebliche Ausbildung verfolgt. In jedem Fall werden Ausbildungsabschnitte betrieblich<br />
durchgeführt und es sind Betriebspraktika vorgesehen. Hier findet eine<br />
enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft statt.<br />
Daneben zählen wir die Akquisition und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen<br />
zu unseren Zielen.<br />
2. Zielgruppe<br />
Zielgruppe der Ausbildungsmaßnahme sind Jugendliche, bzw. junge Erwachsene,<br />
die psychisch erkrankt oder bzw. von psychischer Behinderung bedroht sind und<br />
wegen ihrer Behinderung auf die Hilfen einer besonderen Einrichtung im Sinne des<br />
§35 SGB IX angewiesen sind.<br />
Es muss die Eignung für die jeweiligen Ausbildungsberufe gewährleistet sein.<br />
Die Berufsausbildung bei der <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> wurde speziell für Jugendliche und junge<br />
Erwachsene mit psychischen Erkrankungen konzipiert. Bei den Interessenten sollte<br />
es sich aus diesem Grund um junge Menschen mit Schizophrenien (F20-F29), affektiven<br />
und schizoaffektiven Störungen (F30-F39), Persönlichkeitsstörungen (FF60-<br />
F69) oder neurotischen Störungen ((F40-F49) und Verhaltens- und emotionalen<br />
Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F99) handeln. Für Jugendliche<br />
mit Autismus-Spektrum-Störungen ergänzen wir unser Konzept um die Angebote<br />
im Anhang.<br />
Im Rahmen der behindertenspezifischen Ausbildung kann gezielt an den genannten<br />
Problemschwerpunkten angesetzt werden, um so eine dauerhafte Eingliederung ins<br />
Arbeitsleben zu erwirken.<br />
Die Berufsausbildung ist nicht geeignet für Jugendliche mit einer geistigen Behinderung<br />
oder einer im Vordergrund stehenden Suchterkrankung.
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3. Zeitlicher Umfang<br />
Die Wochenstundenzahl, einschließlich des Berufsschulunterrichtes, beträgt 39<br />
Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan.<br />
Während der Betriebspraktika bzw. betrieblichen Ausbildungsabschnitten gelten<br />
die betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes.<br />
Der Berufsschulunterricht findet in der zuständigen Berufsschule statt, zu der eine<br />
enge Kooperation besteht.<br />
Die Urlaubszeiten richten sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen.<br />
Die gesetzlichen Schutzbestimmungen für Jugendliche finden Beachtung.<br />
4. Personal<br />
Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> beschäftigt für die Durchführung der Berufsausbildung ausschließlich<br />
qualifiziertes und berufserfahrenes Personal in Festanstellung. Die Mitarbeiter<br />
verfügen außerdem über Zusatzqualifikationen im Umgang mit psychiatrischen Erkrankungen<br />
und werden in internen und externen Veranstaltungen regelmäßig<br />
fortgebildet.<br />
Die Arbeitsbedingungen des Personals entsprechen dabei den arbeitsrechtlichen<br />
Anforderungen.<br />
Das für die Ausbildung zuständige Personal hat folgende Zusammensetzung:<br />
Ausbilder (1:10) mit der persönlichen und fachlicher Eignung nach §§ 28 ff BBiG / §§<br />
22 ff HWO und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />
Lehrer (1:24) mit abgeschlossenem Fachhoch-/ Hochschulstudium und mindestens<br />
dreijähriger Berufserfahrung<br />
Sozialpädagoge (1:20) mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik/-arbeit<br />
und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />
Psychologe (1:30) mit Hochschulabschluss als Psychologe und psychotherapeutischer<br />
Zusatzausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung<br />
5. Allgemeine sächliche, technische und räumliche Ausstattung<br />
Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung entsprechen dem Stand der Technik,<br />
sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit<br />
und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen gewährleisten<br />
eine ordnungsgemäße Durchführung.<br />
Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:<br />
Unterrichtsräume, Übungsräume, Besprechungsräume, Sozialräume und Werkstätten.<br />
Es stehen Unterrichtsräume in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung, in denen<br />
die theoretischen Lerninhalte vermittelt oder EDV-Unterweisungen durchgeführt<br />
werden. Diese verfügen über eine zeitgemäße Ausstattung. Geeignete Medien
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(Beamer, Overheadprojektor, Flipchart, Wandtafel, Lernsoftware) werden vorgehalten<br />
und zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte eingesetzt. Diese stehen<br />
in einem engen Bezug zur jeweiligen Ausbildungsrichtung und Zielsetzung der<br />
Maßnahme. Die Lernfähigkeit der einzelnen Teilnehmer findet Berücksichtigung.<br />
Daneben werden PC-Arbeitsplätze im Umfang von 15 % der Teilnehmerplatzzahl für<br />
EDV-Unterweisungen in einem separaten EDV-Unterrichtsraum vorgehalten. Weitere<br />
PC-Arbeitsplätze im Umfang von 5 % der Teilnehmerplatzzahl werden für das<br />
selbstständige Üben der Teilnehmer in den Übungsräumen vorgehalten. Einige PC-<br />
Arbeitsplätze sind mit Internetzugang ausgestattet. Bei überwiegender Tätigkeit<br />
am PC-Arbeitsplatz (mehr als 50% der täglichen Arbeitszeit) ist sicher gestellt, dass<br />
nicht mehr als 2 Teilnehmer pro PC-Arbeitsplatz sitzen.<br />
Übungsräume stehen in ausreichender Zahl und Größe zur Verfügung. Den Teilnehmern<br />
ist hier die Gelegenheit gegeben, auch außerhalb der Unterrichtszeiten die<br />
vermittelten Inhalte selbständig zu üben. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist begrenzt<br />
auf die Anwesenheitszeiten des in der Maßnahme eingesetzten Personals.<br />
PCs stehen hier ebenfalls zur Verfügung.<br />
Besprechungsräume, in denen Einzelberatungen / Kleingruppengespräche durchgeführt<br />
werden, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Die Größe ist so bemessen,<br />
dass mindestens 4 – 5 Personen genügend Platz haben. Die Räume gewährleisten<br />
bei Besprechungen / Beratungen den persönliche Datenschutz.<br />
Entsprechend der geltenden Vorschriften sind Sozialräume in ausreichender Zahl<br />
und Größe bereitgestellt.<br />
Die Räumlichkeiten, in denen sich unsere Werkstätten befinden, sind angemietet.<br />
Art und Umfang der Ausstattung der Werkstätten entsprechen den Ausbildungsrahmenplänen<br />
der angegebenen Ausbildungsberufe und werden ab Vertragsbeginn<br />
vorgehalten. Dazu gehört insbesondere die Ausstattung mit den erforderlichen Maschinen,<br />
Geräten, Werkzeugen und Lehrmittel. Sie entsprechen dem aktuellen technischen<br />
Stand - bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsberuf. Soweit von den zuständigen<br />
Stellen oder in den Ausbildungsordnungen bzw. Ausbildungsregelungen<br />
darüber hinaus höhere Anforderungen an die räumliche und technische Ausstattung<br />
gestellt werden, werden diese erfüllt.<br />
Die Betreuung der Teilnehmer in den Werkstätten liegt im Verantwortungsbereich<br />
des Auftragnehmers und wird nicht an Dritte abgegeben.<br />
Die Ausstattung der Räume wird permanent auf dem neuesten Stand gehalten.<br />
6. Maßnahmedurchführung<br />
Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> ist über die verwaltende Dienststelle am Maßnahmeort werktags<br />
von 8:00 – 17:00 Uhr persönlich erreichbar. Die dortigen Mitarbeiter verfügen über<br />
fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Ausbildung mit der Zielgruppe<br />
und können Teilnehmer und Angehörige qualifiziert informieren und beraten.<br />
Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> nimmt nur Auszubildende auf, die von einer Agentur für Arbeit<br />
zugewiesen wurden. Von der Agentur für Arbeit benannte Auszubildende werden<br />
nicht abgelehnt.<br />
Für Auszubildende, die im Rahmen der regulären Dauer der Berufsausbildung ihre<br />
Ausbildung nicht abschließen konnten (Wiederholungsprüfung), verlängert sich das
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Berufsausbildungsverhältnis auf deren Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung,<br />
höchstens um ein Jahr.<br />
Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> unterstützt den Übergang der Auszubildenden aus der behindertenspezifischen<br />
in eine betriebliche Ausbildung. Sollte nach Aufnahme der betrieblichen<br />
Ausbildung deren Fortführung nicht möglich sein, ist die Wiedereingliederung<br />
in die behindertenspezifische Ausbildung nicht ausgeschlossen. Eine Rückkehr bedarf<br />
der Einzelfallentscheidung durch die Agentur für Arbeit.<br />
Der Auftragnehmer meldet die Auszubildenden zur Sozialversicherung an und teilt<br />
die Sozialversicherungsnummer der Agentur für Arbeit umgehend mit. Die Mitteilung<br />
der Sozialversicherungsnummer erfolgt in der Regel mit der Eintrittsmeldung.<br />
Sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, wird sie nachgereicht.<br />
Die in die Maßnahme eingetretenen Auszubildenden werden der zuständigen Agentur<br />
für Arbeit in Listenform spätestens drei Arbeitstage nach Beginn per Telefax<br />
mitgeteilt.<br />
Die Anwesenheitsliste wird danach monatlich geführt und bis zum 10. des Folgemonats<br />
vorgelegt. Fehlzeiten werden in der Anwesenheitsliste entsprechend gekennzeichnet.<br />
Fehlzeiten aus wichtigem Grund können während der Maßnahmeteilnahme<br />
in angemessenem Umfang wie folgt anerkannt werden:<br />
Nicht ärztlich nachgewiesene Krankheit bis zu drei Kalendertagen<br />
Ärztlich nachgewiesene Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des<br />
Arztes)<br />
Wohnungswechsel<br />
Eheschließung des Teilnehmers<br />
Schwere Erkrankung des Ehegatten oder eines Kindes<br />
Niederkunft der Ehefrau<br />
Ableben des Ehegatten oder eines Kindes oder eines Eltern- oder Schwiegerelternteils<br />
Wahrnehmung amtlicher, insbesondere polizeilicher und gerichtlicher Termine<br />
Ausübung öffentlicher Ehrenämter<br />
Regelung sonstiger wichtiger persönlicher Angelegenheiten und Teilnahme<br />
an religiösen Festen<br />
Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungskursen im Rahmen des Gesetzes<br />
über die Erweiterung des Katastrophenschutzes<br />
Bleibt ein Teilnehmer ohne wichtigen Grund der Maßnahme fern, wird die Agentur<br />
für Arbeit unverzüglich unterrichtet.<br />
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />
durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Arbeitsunfähigkeit<br />
wird der jeweiligen Agentur für Arbeit sofort mitgeteilt.<br />
Die zuweisende Agentur für Arbeit wird unverzüglich informiert, wenn das Erreichen<br />
des Maßnahmezieles gefährdet ist. Eine Unterrichtung der zuweisenden<br />
Agentur für Arbeit erfolgt auch dann, wenn begründete Anhaltspunkte für einen<br />
Abbruch vorliegen oder wegen häufiger Fehlzeiten das Erreichen des Maßnahmeziels<br />
gefährdet ist. Für den Fall, dass ein Auszubildender die Ausbildung nicht antritt,
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vorzeitig beendet, abbricht oder die Prüfung nicht besteht, wird dies der Agentur<br />
für Arbeit unverzüglich mitgeteilt.<br />
Die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit entscheidet in Abstimmung<br />
mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Auszubildender aus<br />
der Ausbildung bzw. den Abbruch. Dies gilt auch für Auszubildende, die durch ihr<br />
Verhalten den Erfolg der Maßnahme gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören.<br />
Es wird eine Erfolgsbeobachtung erstellt. Diese wird zu folgenden Terminen jeweils<br />
zum 10. des Folgemonats der zuweisenden Agentur für Arbeit und dem Regionalen<br />
Einkaufszentrum übersendet:<br />
Nach Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres<br />
3 Monate nach Ende der regulären Ausbildungsdauer des jeweiligen Ausbildungsberufes<br />
Sofern sich bei Auszubildenden die Ausbildungszeit durch Wiederholung der Prüfung<br />
verlängert, wird die Erfolgsbeobachtung entsprechend später erstellt.<br />
Die Auszubildenden werden darüber informiert, dass sie nach § 318 Abs. 2 Nr. 1 SGB<br />
III verpflichtet sind, der <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg<br />
der Ausbildung zu erteilen.<br />
7. Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte<br />
Die behindertenspezifische Ausbildung wird durch Betriebspraktika / betriebliche<br />
Ausbildungsabschnitte unterstützt. Diese Abschnitte haben zum Ziel, den Auszubildenden<br />
einen Zugang zur betrieblichen Realität zu geben. Im Rahmen der Ausbildung<br />
erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten werden mittels praktischer Anwendung<br />
in Betrieben verstärkt und ergänzt. Weiterhin wird dadurch die Eigenverantwortlichkeit<br />
und Selbständigkeit der Auszubildenden gefördert. Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong><br />
übernimmt die Gewährleistung und Gesamtverantwortung für deren ordnungsgemäßen<br />
Realisierung nach den Kriterien für die Durchführung von Teilen der Ausbildung<br />
in Betrieben nach § 35 Abs. 2 SGB IX. Hierzu gehören insbesondere eine sensible<br />
Auswahl für in Frage kommende Betriebe, angemessene Praktikumsbedingungen<br />
sowie die Sicherstellung der Betreuung der Teilnehmer wie auch der Betriebe in<br />
diesen Zeiten.<br />
Betriebspraktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte werden nicht in Übungseinrichtungen<br />
wie Übungsfirmen oder -werkstätten durchgeführt.<br />
Zeitlicher Umfang<br />
Betriebspraktika sind in folgendem Umfang vorgesehen:<br />
Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres 4 – 8 Wochen<br />
Im zweiten Ausbildungsjahr 8 - 24 Wochen<br />
Im dritten Ausbildungsjahr 4 - 16 Wochen<br />
Sie werden wenigstens im Block von 4 Wochen durchgeführt.<br />
Auswahl der in Frage kommenden Betriebe
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Durch unsere nunmehr 15-jährige Arbeit mit psychisch Behinderten konnten wir eine<br />
große Zahl an Betrieben für Praktika / betriebliche Ausbildungsabschnitte akquirieren.<br />
Bei all diesen Betrieben ist davon auszugehen, das dort die Ausbilder langjährige<br />
Erfahrungen mit psychisch behinderten Menschen haben. Bei neuen Betrieben<br />
wird im Vorfeld des betrieblichen Ausbildungsabschnittes der Betrieb von uns aufgesucht<br />
um die Eignung zu überprüfen. Wenn Betriebe an dieser Stelle Unsicherheit<br />
signalisieren bieten wir qualifizierte Schulungen im Umgang mit psychisch behinderten<br />
Menschen im Betrieb an. Für die erste Zeit im Betrieb werden die Auszubildenden<br />
von einer Bezugsperson unserer Einrichtung begleitet (Sozialpädagoge, Ausbilder,<br />
Lehrer). Bei der Gestaltung der Betriebspraktika / betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />
wird die Eignung und die Persönlichkeitsentwicklung des Auszubildenden<br />
berücksichtigt. Unsere Einrichtung ist bestrebt, die Auszubildenden bei jedem betrieblichen<br />
Ausbildungsabschnitt jedes Mal in anderen Betrieben unterzubringen,<br />
sofern dies mit dem Krankheitsbild der Auszubildenden vereinbar ist. Die Betriebe<br />
sind ausgehend vom Wohnsitz des Teilnehmers im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen<br />
gem. § 121 SGB III erreichbar.<br />
Leistungen unserer Einrichtung in der Zeit des betrieblichen Ausbildungsabschnittes<br />
In der Zeit eines betrieblichen Ausbildungsabschnittes erbringt unsere Einrichtung<br />
auch weiterhin alle Leistungen, die die Auszubildenden bei uns erhalten. Dazu gehören<br />
im Einzelnen:<br />
Wöchentlich einen 2-stündigen Stütz- oder Nachhilfeunterricht von qualifiziertem<br />
Personal. Der Unterricht wird in der Zeit eines betrieblichen Ausbildungsabschnittes<br />
im Betrieb durchgeführt. An diesem Unterricht können sowohl andere Auszubildende<br />
des Betriebes, wie auch interessierte Ausbilder teilnehmen.<br />
Weiterhin werden die Betriebe zwei bis drei mal in der Woche für etwa eine Stunde<br />
von unseren Sozialpädagogen / Ausbildern aufgesucht, um den Kontakt zu den Auszubildenden<br />
zu halten, Fragen zu klären, Missverständnisse aus dem Weg zu räumen,<br />
den Förderplan für die Auszubildenden fortzuschreiben, aber auch um dem<br />
Betrieb durch Schulung und Beratung der Ausbilder oder bei der Aktualisierung des<br />
betrieblichen Ausbildungsplanes beizustehen.<br />
Vertragsinhalte mit den Kooperationspartnern<br />
Zwischen Auftragnehmer, Betrieb und Auszubildenden wird vor Beginn ein Vertrag<br />
abgeschlossen. Er enthält folgende Angaben:<br />
1. Beginn, Ende und Dauer des Betriebspraktikums / der betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />
2. Verantwortlicher Mitarbeiter des Betriebes sowie des Auftragnehmers für<br />
die Durchführung des Betriebspraktikums / der betrieblichen Ausbildungsabschnitte<br />
3. Zu vermittelnde Inhalte<br />
4. Zeiten der Betreuung durch Mitarbeiter der Einrichtung im Betrieb<br />
5. Bescheinigung / Zeugnis<br />
6. Persönliche Daten des Praktikanten; diese dürfen ohne dessen Einverständnis<br />
nicht Personen oder Institutionen außerhalb der Agentur für Arbeit oder
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des Bildungsträgers bekannt gegeben werden. Hierfür haftet der Betrieb<br />
auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten (§ 78 SGB X).<br />
Soweit in den Ausbildungsordnungen bzw. Ausbildungsregelungen die Vermittlung<br />
von Kenntnissen in Form von überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten verlangt<br />
wird, wird die Teilnahme der Auszubildenden sicher gestellt. Die anfallenden Kosten<br />
sind im Angebotspreis einkalkuliert.<br />
8. Umsatzsteuerbefreiung<br />
Maßnahmen der Berufsausbildung dienen der ordnungsgemäßen Vorbereitung auf<br />
einen Beruf und fallen daher unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21<br />
Buchst. a) Doppelbuchst. bb) des Umsatzsteuergesetzes n.F.<br />
Die Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung<br />
erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch die Bundesagentur für<br />
Arbeit.<br />
9. Individuelle Leistungen für die Auszubildenden<br />
Die Auszubildenden erhalten keine Ausbildungsvergütung. Die Entscheidung über<br />
die Gewährung von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld trifft die zuständige<br />
Agentur für Arbeit.<br />
10. Ausbildungsinhalte<br />
Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsverordnungen bzw. –<br />
regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.<br />
Zusätzlich werden folgende Angebote bereitgestellt:<br />
10.1 Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik<br />
Ziel ist es, die Teilnehmer durch den Einsatz spezieller didaktischer Lernangebote in<br />
die Lage zu versetzen, das Maßnahmeziel zu erreichen.<br />
Die Angebote sind am Kompetenzansatz ausgerichtet und berücksichtigen die besondere<br />
Situation der Teilnehmer. Es werden Lernsituationen geschaffen, die an<br />
den vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer<br />
ihre Fähigkeiten erkennen und zur Geltung bringen können.<br />
Die zielgruppengerechte Methodik und Didaktik bezieht sich sowohl auf die Fachtheorie<br />
als auch auf die Fachpraxis.<br />
Verschiedene Methoden, insbesondere Gruppen- und Einzelunterricht, Projekt- und<br />
Gruppenarbeit, Arbeitsaufträge, Übungen und Rollenspiele werden eingesetzt.<br />
Folgende Lehrmittel werden eingesetzt und vorgehalten:<br />
Allgemeine und berufsspezifische Fachliteratur, die den Anforderungen der<br />
gültigen Ausbildungsordnung entspricht und für die die jeweilige Zulassung<br />
erteilt ist. Berufsspezifische Fachliteratur wird nicht vorgehalten, aber im<br />
Bedarfsfall unverzüglich bereit gestellt.
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Arbeitsmittel, z.B. Arbeitsbögen, Skripte, Prüfungsbögen usw., werden zum<br />
Verbleib dem Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.<br />
Allgemein- und berufsbezogene Lern-Software.<br />
10.2 Förderung von Schlüsselkompetenzen<br />
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende<br />
Fähigkeiten hat eine große Bedeutung, um die Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen<br />
z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt<br />
vorzubereiten. Die Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer<br />
ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine Querschnittsaufgabe dar und<br />
wird während der gesamten Maßnahme gezielt gefördert.<br />
Insbesondere werden gefördert:<br />
Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch<br />
Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Offenheit, Wertehaltung,<br />
Empathie)<br />
Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit,<br />
Konfliktfähigkeit)<br />
Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit,<br />
Einordnung und Bewertung von Wissen)<br />
Lebenspraktische Fertigkeiten (z.B. Umgang mit Behörden, Umgang mit<br />
Geld, Hygiene, Tagesstruktur, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Einkauf,<br />
Selbstversorgung, Erscheinungsbild, Freizeitgestaltung)<br />
Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang<br />
mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen)<br />
IT- und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete<br />
Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken sowie Printmedien<br />
10.3 Stütz- und Förderunterricht<br />
Der Erwerb von fachtheoretischen, -praktischen und allgemein bildenden Kenntnissen<br />
wird durch den Einsatz von Stütz- und Förderunterricht abgesichert.<br />
Den Teilnehmern werden die zur Ausbildung erforderlichen fachtheoretischen, -<br />
praktischen und allgemeinbildenden Inhalte zielgruppen- und voraussetzungsgerecht<br />
vermittelt bzw. deren Vermittlung zu unterstützt.<br />
Den Teilnehmern werden generell neue Lernmöglichkeiten eröffnet. Dabei werden<br />
Inhalte und Zusammenhänge aufgezeigt, verdeutlicht und dauerhaft in das Wissens-<br />
und Handlungspotenzial übernommen. Der Förderunterricht wird individuell eingesetzt<br />
und mit anderen Lernsituationen verzahnt.<br />
Die Teilnehmer werden durch gezielte Aktivitäten auf die jeweilige Zwischen-, Teil-<br />
bzw. Abschlussprüfung vorbereitet. Neben der fachlichen Vorbereitung wird auch<br />
ein spezielles Training im Umgang mit Prüfungsstress, Prüfungsangst und Prüfungsdruck<br />
durchgeführt.<br />
Als wesentliche Elemente im Unterricht gelten:
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Gezielte Verbindung von Theorie und Praxis<br />
Aufarbeitung früherer Lernniederlagen<br />
Abbau lernhemmender Erfahrungen<br />
Veränderung der Selbsteinschätzung als Lernversager<br />
Hilfestellungen, um das Lernen zu lernen<br />
Lernerfolge und Spaß am Lernen zu vermitteln<br />
Unterstützend findet ggf. Lerntherapie statt.<br />
10.4 Sozialpädagogische Betreuung<br />
Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung des Teilnehmers,<br />
um eine möglichst dauerhafte berufliche Integration zu erreichen. Sie fördert<br />
die beruflichen sowie sozialen Handlungskompetenzen und unterstützt die<br />
Entwicklung des Teilnehmers in Bezug auf die Anforderungen der Arbeits- und Lebenswelt.<br />
Ausgehend von der Feststellung der persönlichen Fähigkeiten und individuellen Bedürfnisse<br />
wird die sozialpädagogische Begleitung bedarfsorientiert über die gesamte<br />
Maßnahmedauer eingesetzt.<br />
Die sozialpädagogischen Angebote sind auf die Fachpraxis- und Fachtheorie abgestimmt.<br />
Zu den Angeboten gehören insbesondere:<br />
Erstellung individueller Förderpläne<br />
gemeinsame Fern- und Nahziele mit den Azubis entwickeln (ergebnisorientiert)<br />
in regelmäßigen Abständen die Zielerreichung mit den Azubis einschätzen<br />
(Selbsteinschätzung der Azubis, Veränderungen, auf welche Weise ge- oder<br />
misslingt Lernen, welche Faktoren sind hilfreich und nützlich bzw. hinderlich,<br />
Richtung der Entwicklung)<br />
Rückmeldegespräche mit der AusbilderIn und den Azubis<br />
Rückmeldegespräche mit den LehrerInnen der Berufsschule und den Azubis<br />
Regelmäßiger Kontakt mit Berufsschule<br />
Regelmäßige wöchentliche Teamsitzung zu Absprachen über den allgemeinen<br />
Verlauf (organisatorisches), Gespräche über die Umsetzung, Überprüfung<br />
der Wirkung und des Nutzens der beschlossenen Maßnahmen der einzelnen<br />
TeilnehmerInnen (Fallbesprechungen)<br />
Schriftliche Dokumentation der Arbeit<br />
Abschließendes, zusammenfassendes Gespräch mit Azubis über Durchführung<br />
des Förderprozesses (evtl. im Ausbildungsteam)<br />
Durchführung von Gruppenangeboten<br />
o Veranstaltung von Seminaren:<br />
o Teamentwicklung<br />
o Präsentation<br />
o Bewerbungstraining<br />
o Motivationsseminar
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Stabilisierung des Selbstwertes der Teilnehmer, Abbau von Versagensängsten<br />
und Hilfen zum Erwerb von Lernstrategien<br />
Unterstützung zur Integration des Teilnehmers in den beruflichen Alltag<br />
In Absprache mit den Ausbildern Unterstützung bei der Suche von Praktika<br />
Begleitung im Praktikum<br />
Integratives Sozialtraining (in Kooperation mit der Realschule in <strong>Königslutter</strong>)<br />
Regelmäßiger Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Arbeitsamtes<br />
Elternsprechstunden in Absprache mit den Teilnehmern<br />
Kriseninterventionen bei Problemen mit anderen Azubis, Ausbildern, etc.<br />
Unterstützung/Anregung bei der Freizeitgestaltung<br />
Zusammenarbeit mit den Kollegen des Internatbereichs<br />
Ggf. Moderation bei Problemen mit Eltern /Freunden (in Zusammenarbeit<br />
mit dem psychologischen Dienst)<br />
Unterstützung bei Behörden-, Finanz-, Gerichts-, Gesundheits- und Wohnungsangelegenheiten<br />
In Absprache Anregung von rechtlicher/sozialer Betreuung<br />
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im psychosozialen Kontext<br />
(Networking)<br />
Begleitung bei Beziehungsproblemen (in Zusammenarbeit mit dem psychologischen<br />
Dienst)<br />
Unterstützung in der Schwangerschaft<br />
Unterstützung bei der Stellensuche zum Ende der Ausbildung<br />
10.5 Psychologische Begleitung<br />
Der psychologische Dienst nimmt eine psychologische Eingangsdiagnostik, Verlaufsdiagnostik<br />
und Abschlussdiagnostik vor. Daneben beobachtet er die Teilnehmer,<br />
formuliert Einschätzungen und berät pädagogische Fachkräfte.<br />
Er gibt in Einzelgesprächen Hilfestellung bei persönlichen Problemen der Teilnehmer.<br />
Die Inhalte der Einzelgespräche umfassen:<br />
Krisenintervention<br />
Konfliktbewältigung<br />
Verhaltenstraining<br />
Alltagshilfen<br />
Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe<br />
Suchtprävention<br />
Elternarbeit<br />
Aufbau von Therapiemotivation sowie Vorbereitung und Vermittlung von externer<br />
ambulanter oder stationärer Psychotherapie<br />
Es gibt dabei die Möglichkeit regelmäßig Gesprächstermine oder auch in Krisensituationen<br />
zeitnahe Termine zu vereinbaren.
12<br />
Zu Beginn einer Ausbildung steht zunächst häufig die Auseinandersetzung mit der<br />
neuen Lebenssituation und der Besuch der Berufsschule im Mittelpunkt der Gespräche.<br />
So sind die Stabilisierung des Selbstwertes, Abbau von Versagens- und Prüfungsängsten,<br />
Hilfen zum Erwerb von Lernstrategien und Konfliktlösungsstrategien<br />
meist die Schwerpunkte.<br />
Im weiteren Verlauf der Ausbildung wird die Verselbstständigung gefördert, sodass<br />
gegen Ende der Maßnahme zunehmend der Ablösungsprozeß bearbeitet werden<br />
kann. Dabei spielen Zukunftsgestaltung, Abschlussprüfung und eigenständiges<br />
Wohnen eine zentrale Rolle.<br />
Um eine Integration gewährleisten zu können, wird zudem während der gesamten<br />
Ausbildung eine kontinuierliche psychische Stabilisierung auch im Rahmen von<br />
Gruppen angestrebt. Diese Gruppen finden regelmäßig statt und sind überwiegend<br />
maßnahmeübergreifend, d.h. Teilnehmer aus unterschiedlichen Maßnahmen können<br />
an der Gruppe teilnehmen.<br />
Psychologisch angeleitete Gruppenangebote finden zu folgenden Themen statt:<br />
Soziales Kompetenztraining<br />
Psychoedukatives Training<br />
Entspannung<br />
Grenztraining<br />
Skillstraining<br />
Achtsamkeitstraining<br />
Frauengruppe<br />
Spezielle Gruppenangebote für Auszubildende mit einer Autismus Diagnose<br />
Insgesamt findet eine enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Team statt, das<br />
sich in wöchentlichen Teamsitzungen, kollegialer und externer Supervision austauscht<br />
und reflektiert.<br />
10.6 Gruppenangebote<br />
Unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Personengruppe psychisch<br />
behinderter Menschen finden spezifische Gruppenangebote bedarfsgerecht Anwendung:<br />
Psychoedukatives Training<br />
Skills Training<br />
Rollenspiel<br />
Soziales Kompetenztraining<br />
Ernährungsgruppe<br />
Entspannung<br />
Spezifisches Bewerbungstraining<br />
Die Beschreibung der Gruppenangebote findet sich im Anhang.<br />
10.7 Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten<br />
Die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen finden in verschiedener<br />
Hinsicht Berücksichtigung. Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Ausbil-
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dung ist berufserfahrenes Personal, welches über Erfahrung mit dem Personenkreis<br />
und Zusatzqualifikationen verfügt.<br />
Die Erkrankung und der Umgang mit den Folgen und Auswirkungen der Erkrankung<br />
werden in Einzelgesprächen und Gruppenangeboten thematisiert.<br />
Um das Rückfallrisiko zu verringern, werden die Teilnehmer im Umgang mit ihrer<br />
Erkrankung, einschließlich des Umgang mit Medikamenten und Frühwarnsymptomen<br />
geschult.<br />
An Praktikumsplätzen findet Beratung und Information zu psychischen Erkrankungen<br />
und deren Folgen statt. Die Praktikumsplätze werden über die Dauer des Praktikums<br />
engmaschig begleitet und beraten.<br />
10.8 Kooperation mit Betrieben der freien Wirtschaft und Lernortverbund<br />
Die Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern und beruflichen<br />
Schulen und ortsansässigen Bildungsträgern. Eine besonders enge Zusammenarbeit<br />
besteht mit dem AWO-Psychiatriezentrum (ehemaliges Landeskrankenhaus)<br />
<strong>Königslutter</strong> als größten Arbeitgeber in der Region.<br />
Für die anschließende Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt steht eine umfassende<br />
Firmendatenbank mit Betrieben, mit denen die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> seit Jahren zusammenarbeitet,<br />
zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus hat die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> einen eigenen Gastronomiebetrieb gegründet.<br />
Ziel dieses Betriebes ist es für Menschen mit psychischen Behinderungen Arbeitsplätze<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.<br />
Ebenfalls erfolgt eine Vernetzung mit psychosozialen und Jugendhilfeeinrichtungen,<br />
den Trägern der Sozialhilfe und Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt und dem<br />
Landeskrankenhaus.<br />
Die <strong>Lavie</strong> <strong>gGmbH</strong> beteiligt sich an der Arbeit der Sozialpsychiatrischen Verbünde in<br />
Helmstedt, Wolfsburg und Braunschweig.