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(1,26 MB) - .PDF - Sitzendorf an der Schmida

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Wasserzähler ablesen<br />

Die Gemeindearbeiter<br />

werden wie<strong>der</strong> Ende<br />

Dezember bzw. Anf<strong>an</strong>g<br />

Jänner die Wasserzähler<br />

ablesen. Bitte<br />

lesen Sie den<br />

Zählerst<strong>an</strong>d des Weinkellers<br />

schon vorher ab und<br />

halten Sie ihn zu Hause bereit.<br />

Falls Sie tagsüber nicht <strong>an</strong>zutreffen bzw. nur<br />

am Wochenende zu Hause sind, bitten wir Sie<br />

den Zählerst<strong>an</strong>d telefonisch, schriftlich o<strong>der</strong><br />

per eMail bis spätestens 05.01.2012 im Gemeindeamt<br />

bek<strong>an</strong>nt zu geben.<br />

Sie können Ihren Wasserzählerst<strong>an</strong>d auch im<br />

Internet unter www.wasserzaehler.at bek<strong>an</strong>nt<br />

geben. Sie benötigen dafür jedoch Ihre Steuernummer<br />

(ersichtlich auf den vierteljährlichen<br />

Vorschreibungen bzw. Zahlscheinabschnitten),<br />

die Wasserzählernummer und den Zählerst<strong>an</strong>d.<br />

Alle 5 Jahre müssen die Wasserzähler gewechselt<br />

und neu geeicht werden. Im Jahr 2012<br />

werden die Wasserzähler in Frauendorf getauscht.<br />

Bewuchs auf Gehsteigen<br />

In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden<br />

über Bewuchs, <strong>der</strong> aus den Vorgärten heraus<br />

über den Gehsteig ragt.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut<br />

Straßenverkehrsordnung 1960 die Grundeigentümer<br />

für die Entfernung <strong>der</strong> Bäume, Sträucher,<br />

Hecken und <strong>der</strong>gleichen, welche die Verkehrssicherheit<br />

insbeson<strong>der</strong>e die freie Sicht über den<br />

Straßenverlauf o<strong>der</strong> auf die Einrichtungen zur<br />

Regelung und Sicherung des Verkehrs (Ortstafeln,<br />

Verkehrszeichen, etc.) o<strong>der</strong> welche die<br />

Benützbarkeit <strong>der</strong> Straße (Gehsteige, Winterdienstfahrzeuge,<br />

etc.) einschließlich <strong>der</strong> auf<br />

o<strong>der</strong> über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr<br />

dienenden Anlagen, z.B. Beleuchtungs<strong>an</strong>lagen,<br />

beeinträchtigen, ver<strong>an</strong>twortlich sind.<br />

In diesem Sinne dürfen wir Sie eindringlich ersuchen,<br />

den in den Straßenbereich (B<strong>an</strong>kett, Gehsteig,<br />

Fahrbahn, etc.) hineinragenden Bewuchs,<br />

wie Äste, Zweige, Sträucher und <strong>der</strong>gleichen zu<br />

entfernen!<br />

Winterdienst:<br />

Behin<strong>der</strong>ung des Winterdienstes<br />

Schneeräumung – Dachlawinen<br />

Winterdienst<br />

Wir sind bemüht einen ordnungsgemäßen Winterdienst<br />

im Gemeindegebiet durchzuführen.<br />

Lei<strong>der</strong> ist dies aber nicht immer möglich, da vor<br />

allem in engen Gassen die Fahrzeuge so abgestellt<br />

sind, dass für das Räumfahrzeug nicht die<br />

erfor<strong>der</strong>liche Breite frei ist. Sollte die Räumung<br />

nicht möglich sein, muss das wi<strong>der</strong>rechtlich abgestellte<br />

Fahrzeug abgeschleppt werden!<br />

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass<br />

es keine Schneeräumung und Streuung mehr<br />

für die Kellergassen und Radwege gibt. Dies<br />

war mit erheblichem Kosten- und Zeitaufw<strong>an</strong>d<br />

G E M E I N D E M I T T E I L U N G E N

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