(1,26 MB) - .PDF - Sitzendorf an der Schmida
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Wasserzähler ablesen<br />
Die Gemeindearbeiter<br />
werden wie<strong>der</strong> Ende<br />
Dezember bzw. Anf<strong>an</strong>g<br />
Jänner die Wasserzähler<br />
ablesen. Bitte<br />
lesen Sie den<br />
Zählerst<strong>an</strong>d des Weinkellers<br />
schon vorher ab und<br />
halten Sie ihn zu Hause bereit.<br />
Falls Sie tagsüber nicht <strong>an</strong>zutreffen bzw. nur<br />
am Wochenende zu Hause sind, bitten wir Sie<br />
den Zählerst<strong>an</strong>d telefonisch, schriftlich o<strong>der</strong><br />
per eMail bis spätestens 05.01.2012 im Gemeindeamt<br />
bek<strong>an</strong>nt zu geben.<br />
Sie können Ihren Wasserzählerst<strong>an</strong>d auch im<br />
Internet unter www.wasserzaehler.at bek<strong>an</strong>nt<br />
geben. Sie benötigen dafür jedoch Ihre Steuernummer<br />
(ersichtlich auf den vierteljährlichen<br />
Vorschreibungen bzw. Zahlscheinabschnitten),<br />
die Wasserzählernummer und den Zählerst<strong>an</strong>d.<br />
Alle 5 Jahre müssen die Wasserzähler gewechselt<br />
und neu geeicht werden. Im Jahr 2012<br />
werden die Wasserzähler in Frauendorf getauscht.<br />
Bewuchs auf Gehsteigen<br />
In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden<br />
über Bewuchs, <strong>der</strong> aus den Vorgärten heraus<br />
über den Gehsteig ragt.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut<br />
Straßenverkehrsordnung 1960 die Grundeigentümer<br />
für die Entfernung <strong>der</strong> Bäume, Sträucher,<br />
Hecken und <strong>der</strong>gleichen, welche die Verkehrssicherheit<br />
insbeson<strong>der</strong>e die freie Sicht über den<br />
Straßenverlauf o<strong>der</strong> auf die Einrichtungen zur<br />
Regelung und Sicherung des Verkehrs (Ortstafeln,<br />
Verkehrszeichen, etc.) o<strong>der</strong> welche die<br />
Benützbarkeit <strong>der</strong> Straße (Gehsteige, Winterdienstfahrzeuge,<br />
etc.) einschließlich <strong>der</strong> auf<br />
o<strong>der</strong> über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr<br />
dienenden Anlagen, z.B. Beleuchtungs<strong>an</strong>lagen,<br />
beeinträchtigen, ver<strong>an</strong>twortlich sind.<br />
In diesem Sinne dürfen wir Sie eindringlich ersuchen,<br />
den in den Straßenbereich (B<strong>an</strong>kett, Gehsteig,<br />
Fahrbahn, etc.) hineinragenden Bewuchs,<br />
wie Äste, Zweige, Sträucher und <strong>der</strong>gleichen zu<br />
entfernen!<br />
Winterdienst:<br />
Behin<strong>der</strong>ung des Winterdienstes<br />
Schneeräumung – Dachlawinen<br />
Winterdienst<br />
Wir sind bemüht einen ordnungsgemäßen Winterdienst<br />
im Gemeindegebiet durchzuführen.<br />
Lei<strong>der</strong> ist dies aber nicht immer möglich, da vor<br />
allem in engen Gassen die Fahrzeuge so abgestellt<br />
sind, dass für das Räumfahrzeug nicht die<br />
erfor<strong>der</strong>liche Breite frei ist. Sollte die Räumung<br />
nicht möglich sein, muss das wi<strong>der</strong>rechtlich abgestellte<br />
Fahrzeug abgeschleppt werden!<br />
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass<br />
es keine Schneeräumung und Streuung mehr<br />
für die Kellergassen und Radwege gibt. Dies<br />
war mit erheblichem Kosten- und Zeitaufw<strong>an</strong>d<br />
G E M E I N D E M I T T E I L U N G E N