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Krebsnachsorge - Landesverband der Kehlkopfoperierten

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Welche wirtschaftlichen Leistungen erhält <strong>der</strong> Patient<br />

während <strong>der</strong> Rehabilitationsmaßnahme?<br />

Patienten, die durch die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme<br />

einen finanziellen Ausfall erleiden, erhalten<br />

- Krankengeld (bei einer Rehabilitation zu Lasten <strong>der</strong> Krankenversicherung)<br />

- Übergangsgeld (bei einer Rehabilitation zu Lasten <strong>der</strong> Rentenversicherung).<br />

Detaillierte Angaben sind im Merkblatt M 3 enthalten, das die<br />

Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung stellt.<br />

Das Übergangsgeld wird von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft ausgezahlt.<br />

Antragsformulare erhalten die Patienten mit dem Bewilligungsbescheid.<br />

Bei Anschlussrehabilitationen setzt die Arbeitsgemeinschaft<br />

sich zur Klärung <strong>der</strong> Ansprüche direkt mit <strong>der</strong><br />

zuständigen Krankenkasse in Verbindung.<br />

Haushaltshilfe können Patienten für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme<br />

erhalten, wenn eine an<strong>der</strong>e im Haushalt<br />

lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im<br />

Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat o<strong>der</strong> das behin<strong>der</strong>t und auf fremde Hilfe angewiesen<br />

ist. Unter denselben Voraussetzungen können Kosten für die<br />

an<strong>der</strong>weitige Unterbringung von Kin<strong>der</strong>n während einer Rehabilitationsmaßnahme<br />

(z. B. bei Mitnahme in die Reha-Klinik)<br />

übernommen werden.<br />

Alle Antragsformulare und Merkblätter <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

stehen auch im Internet www.argekrebsnw.de unter<br />

“Formulare” zur Verfügung.<br />

Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung (Telefonnummern<br />

siehe Seite 4).<br />

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