Krebsnachsorge - Landesverband der Kehlkopfoperierten
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Welche wirtschaftlichen Leistungen erhält <strong>der</strong> Patient<br />
während <strong>der</strong> Rehabilitationsmaßnahme?<br />
Patienten, die durch die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme<br />
einen finanziellen Ausfall erleiden, erhalten<br />
- Krankengeld (bei einer Rehabilitation zu Lasten <strong>der</strong> Krankenversicherung)<br />
- Übergangsgeld (bei einer Rehabilitation zu Lasten <strong>der</strong> Rentenversicherung).<br />
Detaillierte Angaben sind im Merkblatt M 3 enthalten, das die<br />
Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung stellt.<br />
Das Übergangsgeld wird von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft ausgezahlt.<br />
Antragsformulare erhalten die Patienten mit dem Bewilligungsbescheid.<br />
Bei Anschlussrehabilitationen setzt die Arbeitsgemeinschaft<br />
sich zur Klärung <strong>der</strong> Ansprüche direkt mit <strong>der</strong><br />
zuständigen Krankenkasse in Verbindung.<br />
Haushaltshilfe können Patienten für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme<br />
erhalten, wenn eine an<strong>der</strong>e im Haushalt<br />
lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im<br />
Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat o<strong>der</strong> das behin<strong>der</strong>t und auf fremde Hilfe angewiesen<br />
ist. Unter denselben Voraussetzungen können Kosten für die<br />
an<strong>der</strong>weitige Unterbringung von Kin<strong>der</strong>n während einer Rehabilitationsmaßnahme<br />
(z. B. bei Mitnahme in die Reha-Klinik)<br />
übernommen werden.<br />
Alle Antragsformulare und Merkblätter <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
stehen auch im Internet www.argekrebsnw.de unter<br />
“Formulare” zur Verfügung.<br />
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung (Telefonnummern<br />
siehe Seite 4).<br />
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