Autorenrichtlinien Buch - Quintessenz Verlag, Berlin
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wesentlich früher oder später stehende Abbildungen<br />
oder Tabellen hingewiesen wird, sollte “siehe” dazugesetzt werden<br />
(siehe Tab. 5-5). Verweise auf Seitenzahlen bzw. auf Abschnitte anderer<br />
Kapitel sollten mit einer so genannten Blockade (am besten ��<br />
[Funktion: Einfügen — Symbol — Wingdings]) versehen werden, solange<br />
die endgültige Seitenzahl nicht feststeht, z. B. „(s. auch Kap. 24 Parodontitis,<br />
S. ��)“. Die Blockaden müssen dann später in den auskorrigierten<br />
Umbruchausdrucken durch die endgültigen Seitenzahlen<br />
ersetzt werden.<br />
Falls kein Verweis im Text auf Abbildungen oder Tabellen vorhanden<br />
ist, sollten Sie im Manuskript hierfür Platzierungshinweise in<br />
Doppelklammern einfügen, in deren Nähe sie im fertigen <strong>Buch</strong> erscheinen<br />
sollen. Beispiel: ((hier setzen: Abb. 1-24)).<br />
Fußnoten<br />
Bitte setzen Sie Fußnoten möglichst sparsam ein. Meist lässt sich der<br />
Inhalt entweder im Literaturverzeichnis (als Literaturquelle) oder im Text<br />
selber (als Hinweis) integrieren. Sind Fußnoten unvermeidlich, diese<br />
bitte in separater Datei mit entsprechender Nummerierung abspeichern.<br />
Auf die automatische Fußnotenformatierung von Word bitte verzichten,<br />
da diese nicht vom Satzsystem übernommen wird.<br />
Urheberrecht und Copyright<br />
Ein Autor ist zwar Urheber seines Beitrages bzw. Werkes, tritt jedoch in<br />
den meisten Fällen mit der Veröffentlichung das Recht an der wirtschaftlichen<br />
Verwertung des Werkes in Form des Copyrights an den jeweiligen<br />
<strong>Verlag</strong> ab. Daher benötigen Sie schriftliche Abdruckgenehmigungen<br />
für Fotos, Zeichnungen, Tabellen, (Auszüge von) Internetseiten<br />
oder längere Texte, wenn Sie diese unverändert aus Werken anderer<br />
<strong>Verlag</strong>e übernehmen (übrigens auch von eigenen Beiträgen bzw.<br />
Büchern, die Sie bei anderen <strong>Verlag</strong>en veröffentlicht haben!). Eine<br />
Missachtung kann schlimmstenfalls eine einstweilige Verfügung mit<br />
Untersagung der Verbreitung des neuen Werkes nach sich ziehen!<br />
Alle Abdruckgenehmigungen gelten, wenn nichts anderes vereinbart<br />
wurde, grundsätzlich nur für ein bestimmtes Werk und hierbei auch nur<br />
für eine Druckauflage. Allgemein erlischt das Urheberrecht 70 Jahre<br />
nach Tod des Urhebers, das Copyright 50 Jahre nach Erscheinen des<br />
<strong>Buch</strong>es. Musterbriefe zum Einholen von Abdruckgenehmigungen in<br />
deutscher und englischer Sprache finden Sie in Anlage 3. In Anlage 2<br />
erhalten Sie genauere Richtlinien zu Abdruckgenehmigungen für Texte,<br />
Abbildungen und Tabellen. Reichen Sie bitte die Abdruckgenehmigungen<br />
zusammen mit den vorgesehenen Abbildungen, jedoch spätestens<br />
zum Zeitpunkt Ihrer Freigabe des lektorierten Manuskripts, ein.<br />
<strong>Quintessenz</strong>Wenn auf