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Autorenrichtlinien Buch - Quintessenz Verlag, Berlin

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wesentlich früher oder später stehende Abbildungen<br />

oder Tabellen hingewiesen wird, sollte “siehe” dazugesetzt werden<br />

(siehe Tab. 5-5). Verweise auf Seitenzahlen bzw. auf Abschnitte anderer<br />

Kapitel sollten mit einer so genannten Blockade (am besten ��<br />

[Funktion: Einfügen — Symbol — Wingdings]) versehen werden, solange<br />

die endgültige Seitenzahl nicht feststeht, z. B. „(s. auch Kap. 24 Parodontitis,<br />

S. ��)“. Die Blockaden müssen dann später in den auskorrigierten<br />

Umbruchausdrucken durch die endgültigen Seitenzahlen<br />

ersetzt werden.<br />

Falls kein Verweis im Text auf Abbildungen oder Tabellen vorhanden<br />

ist, sollten Sie im Manuskript hierfür Platzierungshinweise in<br />

Doppelklammern einfügen, in deren Nähe sie im fertigen <strong>Buch</strong> erscheinen<br />

sollen. Beispiel: ((hier setzen: Abb. 1-24)).<br />

Fußnoten<br />

Bitte setzen Sie Fußnoten möglichst sparsam ein. Meist lässt sich der<br />

Inhalt entweder im Literaturverzeichnis (als Literaturquelle) oder im Text<br />

selber (als Hinweis) integrieren. Sind Fußnoten unvermeidlich, diese<br />

bitte in separater Datei mit entsprechender Nummerierung abspeichern.<br />

Auf die automatische Fußnotenformatierung von Word bitte verzichten,<br />

da diese nicht vom Satzsystem übernommen wird.<br />

Urheberrecht und Copyright<br />

Ein Autor ist zwar Urheber seines Beitrages bzw. Werkes, tritt jedoch in<br />

den meisten Fällen mit der Veröffentlichung das Recht an der wirtschaftlichen<br />

Verwertung des Werkes in Form des Copyrights an den jeweiligen<br />

<strong>Verlag</strong> ab. Daher benötigen Sie schriftliche Abdruckgenehmigungen<br />

für Fotos, Zeichnungen, Tabellen, (Auszüge von) Internetseiten<br />

oder längere Texte, wenn Sie diese unverändert aus Werken anderer<br />

<strong>Verlag</strong>e übernehmen (übrigens auch von eigenen Beiträgen bzw.<br />

Büchern, die Sie bei anderen <strong>Verlag</strong>en veröffentlicht haben!). Eine<br />

Missachtung kann schlimmstenfalls eine einstweilige Verfügung mit<br />

Untersagung der Verbreitung des neuen Werkes nach sich ziehen!<br />

Alle Abdruckgenehmigungen gelten, wenn nichts anderes vereinbart<br />

wurde, grundsätzlich nur für ein bestimmtes Werk und hierbei auch nur<br />

für eine Druckauflage. Allgemein erlischt das Urheberrecht 70 Jahre<br />

nach Tod des Urhebers, das Copyright 50 Jahre nach Erscheinen des<br />

<strong>Buch</strong>es. Musterbriefe zum Einholen von Abdruckgenehmigungen in<br />

deutscher und englischer Sprache finden Sie in Anlage 3. In Anlage 2<br />

erhalten Sie genauere Richtlinien zu Abdruckgenehmigungen für Texte,<br />

Abbildungen und Tabellen. Reichen Sie bitte die Abdruckgenehmigungen<br />

zusammen mit den vorgesehenen Abbildungen, jedoch spätestens<br />

zum Zeitpunkt Ihrer Freigabe des lektorierten Manuskripts, ein.<br />

<strong>Quintessenz</strong>Wenn auf

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