infodoc 4-2011 T 1 - Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
info.doc<br />
Mit den amtlichen Mitteilungen der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Nr. 4 – August <strong>2011</strong><br />
Cartoon: Mester info.doc<br />
Bürokratie-Lawine abgewehrt!<br />
Wie lese ich den RLV-Bescheid?<br />
Für jedes Quartal erhalten die meisten Vertragsärzte<br />
einen sogenannten RLV-Zuweisungsbescheid. Er umfasst<br />
etliche Seiten und abschreckend viele Zahlen.<br />
Doch wer weiß, wohin er schauen muss, entlockt dem<br />
Werk ganz schnell wichtige Informationen. Seite 45<br />
So funktioniert die KV<br />
Seite 1<br />
Es soll ja Beamte geben, deren Daseinszweck ausschließlich die Sicherung ihres Daseins ist. Ärzte können sich<br />
das nicht erlauben – sie brauchen ihre Zeit für die Patienten und wehren sich daher gegen jede zusätzliche Bürokratie.<br />
Mit Erfolg: Die umständlichen neuen Kodierrichtlinien sind abgewehrt – sie werden nicht kommen. Auch<br />
die Mitarbeiter der KV <strong>Hessen</strong> wollen dazu beitragen, den hessischen Vertragsärzten die Arbeit und das Leben<br />
zu erleichtern. Derzeit wird beispielsweise der ärztliche Bereitschaftsdienst umgebaut, damit alle Kollegen ihre<br />
Dienstzeiten möglichst nach ihren Vorstellungen gestalten können. Und bei all den vielen Anträgen, die Ärzte<br />
wegen übergeordneter Vorschriften an die KV stellen müssen, werden sie zukünftig von KV-Experten noch aktiver<br />
unterstützt, damit sie sich nicht mit jedem bürokratischen Detail aufhalten müssen.<br />
Blick ins Innere: In diesem info.doc erfahren Sie viele<br />
Details über den Bereich Mitgliederservice der KV. Und<br />
wer das Grundsätzliche liebt, findet auch gleich die<br />
komplette neue Satzung der KV <strong>Hessen</strong>, frisch vom<br />
Ministerium genehmigt. Seiten 33 und 50
info.doc finden Sie auch als PDF-Datei auf den Web-Seiten der KV <strong>Hessen</strong>: www.kvhessen.de<br />
Seite 2 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
Was tut sich in Ihrer KV? Hier erfahren Sie es! 4<br />
Ist Werbung durch Ärzte nun unbegrenzt erlaubt? 6<br />
Bürokratie durch ambulante Kodierrichtlinien:<br />
Vertragsärzte können aufatmen 6<br />
Die elektronische Gesundheitskarte: Ein „Kuckucksei“ der EU? 7<br />
GKV-Versorgungsgesetz: Versorgung<br />
optimal steuern – aber wie? 8<br />
Patienten und Ärzte brauchen<br />
zuverlässige Rahmenbedingungen:<br />
Berücksichtigt endlich wieder die regionalen Bedürfnisse! 9<br />
Inhalt des Honorarvertrages <strong>2011</strong> festgesetzt:<br />
Beachtlicher Teilerfolg vor dem Landesschiedsamt 10<br />
Gut geschulte Angehörige von Pflegebedürftigen<br />
entlasten auch die Praxis 11<br />
Mindern oder erhöhen die neuen Heilmittelrichtlinien<br />
eine Regressgefahr? 12<br />
Sprechstundenbedarf: Noch etwas unklar? 13<br />
Darf ich keine N3-Packungen verordnen? 14<br />
Was tun, wenn die „Quartalspackung“ nicht für das ganze<br />
Quartal reicht? 14<br />
Medikation am Entlassungstag nach stationärem<br />
Krankenhausaufenthalt: Krankenhausvorschläge müssen<br />
nicht übernommen werden! 15<br />
Behandlung von ADHS bei Erwachsenen 15<br />
Neue Heilmittelrichtlinien – Was ist anders? 16<br />
DMP: Coupon zum Anfordern von Schulungsunterlagen 18<br />
Wir sind umgezogen: Neue Adresse<br />
des KV-Standortes Darmstadt 20<br />
KBV teilt mit: Elektronische Gesundheitskarte –<br />
Kein Sicherheitsrisiko durch Software-Schwachstelle 21<br />
Inhalt<br />
KBV teilt mit: Photodynamische Therapie:<br />
Dokumentation wird vorerst nicht mehr geprüft 21<br />
Ultraschallvereinbarung: Anforderung an die Geräte 22<br />
Psychotherapieleistungen können nachvergütet werden,<br />
wenn gültiger Anerkennungsbescheid vorliegt 22<br />
Postoperative Überwachung und Behandlung<br />
nur durch einen Arzt abrechnungsfähig 23<br />
Aktuelle EBM-Änderung zum 4. Quartal <strong>2011</strong> 23<br />
GOP 32670: Beschränkung auf TNF-Inhibitoren aufgehoben 23<br />
Abrechnung von Sachkosten ändert sich 23<br />
Schnell, schneller, KV <strong>Hessen</strong>:<br />
Termin der Restzahlung noch früher 24<br />
Umstellung erfolgreich: Fast alle KVH-Mitglieder<br />
rechnen online ab 24<br />
Kapazitätsgrenzen für Psychotherapeuten 25<br />
Das KV-Glossar 26<br />
Frage und Antwort 27<br />
Änderung der Satzung der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong> 29<br />
Satzung der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong> 33<br />
Wie lese ich meinen RLV-Zuweisungsbescheid? 45<br />
KV <strong>Hessen</strong> – ein Blick hinter die Kulissen:<br />
Der Bereich Mitgliederservice 50<br />
Die neuen Mitglieder der VV stellen sich vor 56<br />
Vorsicht, Adressbuch-Abzocke! 58<br />
Hilfe zur Selbsthilfe:<br />
Integrative Drogenhilfe e.V. – Buddy Care 59<br />
termine – aktionen – aktivitäten 61<br />
Blau: Offizielle Mitteilungen im Rundschreiben der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong>.<br />
Dieses Heft enthält den Änderungsbeschluss der VV zur Satzung der KV <strong>Hessen</strong> und die komplette neue Fassung der Satzung.<br />
Impressum Verlag und Herausgeber: XtraDoc Verlag Dr. Bernhard Wiedemann, Winzerstraße 9, 65207 Wiesbaden (www.xtradoc.de)<br />
Chefredaktion: Frank-Rüdiger Zimmeck (verantw.), Dr. Gerd W. Zimmermann<br />
Redaktion: Katharina Guntersdorf, <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong>, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt<br />
Fax Redaktion: 069 / 79502 501<br />
Beirat: Dr. Wolfgang LangHeinrich (Arzneimittel), Sabine Kühn (KOSA), Dr. Harald Herholz, Jörg Hoffmann (Geschäftsführung), Christa Leiendecker (Psychotherapie)<br />
Druck: Meister Print & Media, Kassel<br />
Für die offiziellen Mitteilungen ist ausschließlich die KV <strong>Hessen</strong> verantwortlich. Die im nicht amtlichen Teil abgedruckten Beiträge geben nicht unbedingt<br />
die Meinung von Herausgeber und Redaktion wieder.
August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
info.doc<br />
Inhalt<br />
Seite 3<br />
Gesundheitssystem und Politik<br />
Was tut sich alles in der KV? 4<br />
Eine Menge! Zum Beispiel: Bereitschaftsdienst und EHV werden reformiert, die Beratung<br />
bei Anträgen an die KV wird verbessert.<br />
Bürokratieschub durch neue Kodierrichtlinien:<br />
Vertragsärzte können aufatmen 6<br />
Viele Kollegen und KVen haben sich in den vergangenen Monaten gegen die neuen ambulanten<br />
Kodierrichtlinien gewehrt. Jetzt steht fest: Sie werden nicht kommen. Allerdings<br />
sollten wir die bisherige Kodierung nach IDC 10 verbessern und pedantisch jede Diagnose<br />
notieren. Nur so lässt sich den Kassen der ambulante Leistungsbedarf beweisen.<br />
Abrechnung und Finanzen<br />
Restzahlung kommt jetzt noch schneller aufs Konto 24<br />
Die Modernisierung der KV bringt den hessischen Vertragsärzte einen spürbaren Vorteil.<br />
Wie lese ich meinen RLV-Zuweisungsbescheid? 45<br />
Die meisten Vertragsärzte erhalten für jedes Quartal einen sogenannten RLV-Zuweisungsbescheid.<br />
Viele Kollegen begnügen sich mit einem Blick auf die erste Seite, wo das Gesamtvolumen<br />
der Praxis steht. Die weiteren Seiten wirken mit ihren vielen Zahlen abschreckend<br />
kompliziert, sind aber nicht weniger wichtig – und eigentlich auch ganz einfach zu<br />
verstehen, wenn man weiß, wohin man schauen muss.<br />
Arzneimittel und Rezept<br />
Sprechstundenbedarf: Noch etwas unklar? 13<br />
Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung wurde neu gefasst, ein Katalog zeigt nun klarer, was<br />
als Sprechstundenbedarf bezogen werden kann und was nicht. Trotzdem hat auch die neue<br />
Vereinbarung einige Fragen aufgeworfen – die Antworten finden Sie in diesem info.doc.<br />
Heilmittelrichtlinien: Es gibt immer noch Fallstricke 12, 16<br />
Die neuen Heilmittelrichtlinien haben nur wenig geändert – beispielsweise kann die Kasse<br />
jetzt bei schweren Erkrankungen eine langfristige Verordnung genehmigen. Doch nach<br />
wie vor gibt es eine Reihe von Fallstricken, die Sie kennen sollten, um die Regressgefahr zu<br />
vermindern. Zwei Beiträge in diesem Heft zeigen, wo Vorsicht geboten ist.<br />
Varia<br />
Das KV-Glossar 26<br />
Wissen Sie eigentlich wirklich genau, was ein Badearzt ist? Und wie sich die Altersstrukturquote<br />
auf Ihr Honorar auswirkt? In diesem Heft erfahren Sie es.<br />
Muss ich jeden Patienten behandeln? 28<br />
Manchmal gibt es Patienten, die man am liebsten wieder wegschicken würde. Aber ist das<br />
ohne Weiteres möglich? In unserer Rubrik „Frage und Antwort“ wird auch dieses Thema<br />
behandelt.<br />
Vorsicht, Abzocker wollen an Ihr Geld! 58<br />
Vertragsärzte und Psychologen stehen derzeit offenbar im Visier von Adressbuchabzockern.<br />
Wer seine Korrespondenz allzu flüchtig erledigt, kann schnell bis zu 1000 Euro loswerden.
Seite 4 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
Was tut sich in Ihrer KV?<br />
Hier erfahren Sie es!<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in Ihrer KV <strong>Hessen</strong> tut sich viel!<br />
Wir verändern Prozesse, wir reformieren<br />
Strukturen, wir setzen<br />
Bundesvorgaben um und<br />
wir machen Systeme zukunftsfest.<br />
Ich möchte Sie an dieser<br />
Stelle mitnehmen auf dem Weg.<br />
Ich möchte Ihnen berichten, was<br />
genau sich in Ihrer KV <strong>Hessen</strong><br />
gerade tut.<br />
Fangen wir gleich mit einem<br />
Thema an, das mir sehr am Herzen<br />
liegt: Die Reform des Ärztlichen<br />
Bereitschaftsdienstes.<br />
Wie notwendig sie ist, merken<br />
wir nicht zuletzt am steigenden<br />
Wettbewerb um junge Nachfolger.<br />
Die teilweise hohen Dienstbelastungen<br />
sind ein entscheidendes<br />
Kriterium gegen eine Niederlassung.<br />
Hier sind wir als KV<br />
gefordert. Mein Ziel ist es, dass<br />
jeder, der das möchte, nachts<br />
schlafen kann. Im Umkehrschluss<br />
bedeutet dies selbstverständlich<br />
auch, dass diejenigen Kolleginnen<br />
und Kollegen, die gerne<br />
Dienste im ÄBD leisten wollen,<br />
dies ebenfalls tun können. Sicher<br />
sind große Veränderungen<br />
immer auch mit Ängsten verbunden.<br />
Wir arbeiten daher sehr<br />
intensiv an einer Lösung, die von<br />
einer breiten Mehrheit getragen<br />
werden kann. Gleich zu Beginn<br />
dieser Legislaturperiode haben<br />
wir einen Ausschuss ins Leben<br />
gerufen, der Eckpunkte für eine<br />
Strukturreform des ÄBD verfassen<br />
soll. Erste konkrete Ideen<br />
gibt es bereits: So sollen die Bereitschaftsdienstgemeinschaften<br />
wenn möglich eine Größe von<br />
50 teilnehmenden Ärzten nicht<br />
unterschreiten. Zudem wurde<br />
eine Dienstzeit werktags von<br />
19:00 bis 7:00 Uhr sowie sams-<br />
tags, sonntags und an Feiertagen<br />
befürwortet. Die Erreichbarkeit<br />
soll über eine zentrale hessenweite<br />
Telefonnummer geregelt<br />
werden. Auch die Hausbesuche<br />
im ÄBD sollen zentral gesteuert<br />
werden. Die bisherigen finanziellen<br />
Pflichtbeiträge an die<br />
ÄBD-Gemeinschaften würden<br />
wegfallen, denn der ÄBD würde<br />
stattdessen von der Solidargemeinschaft<br />
getragen.<br />
Festzuhalten bleibt: Bislang<br />
sind alle Überlegungen noch<br />
Zukunftsmusik. Entschieden ist<br />
noch nichts. Wir hoffen aber,<br />
dass wir der Vertreterversammlung<br />
bis zum Ende dieses Jahres<br />
ein tragfähiges Konzept vorlegen<br />
können.<br />
Das zweite große Thema, von<br />
dem ich Ihnen heute berichten<br />
möchte, ist die Erweiterte Honorarverteilung,<br />
unsere EHV.<br />
Es gibt Überlegungen, die EHV<br />
auf ein beitragsfinanziertes Umlagesystem<br />
umzustellen, um sie<br />
so zukunftsfest zu gestalten. Die<br />
Vorteile des Umlageverfahrens<br />
sind in den letzten Monaten so<br />
Foto: Buchalik<br />
deutlich geworden, wie in den<br />
letzten 50 Jahren nicht. Kapitaldeckungen,<br />
die vielen anderen<br />
Altersversorgungen zugrunde liegen,<br />
scheinen zwar eine sichere<br />
Basis zu sein. Doch mein Vertrauen<br />
in die AAAs von Moodys<br />
und anderen, also die positiven<br />
Bewertungen der Rating-Agenturen,<br />
haben deutlich Schaden<br />
genommen. Ein Umlageverfahren<br />
dagegen bedeutet, dass es einen<br />
Generationenvertrag gibt, in dem<br />
die jetzt Arbeitenden das sichere<br />
Gefühl haben, von der nächsten<br />
Generation in einer angemessenen<br />
Form mitgetragen zu werden.<br />
Hierbei können wir sicher davon<br />
ausgehen, dass es auch noch in<br />
50 Jahren kranke Menschen in<br />
unserem Land gibt, die unsere Hilfe<br />
benötigen, und Ärzte, die diese<br />
Menschen behandeln werden.<br />
Unser EHV-Ausschuss arbeitet<br />
an einer für alle Generationen<br />
erträglichen und angemessenen<br />
Lösung, damit wir den nachrückenden<br />
Kollegen transparent<br />
und verlässlich sowohl die Belastungen<br />
aber auch die Absicherung<br />
bei Berufsunfähigkeit<br />
und bei Einstieg in die Altersversorgung<br />
darstellen können. Ich<br />
denke, dass wir hier bis zum Ende<br />
dieses Jahres eine Entscheidung<br />
treffen werden.<br />
In info.doc 3/<strong>2011</strong> hatte ich<br />
Sie darüber informiert, dass wir<br />
die wichtigen Gremien bei der<br />
KBV mit hessischen Vertretern<br />
besetzen konnten. Heute kann<br />
ich Ihnen sagen: Diese Besetzung<br />
macht sich bereits bezahlt! Auf<br />
unsere Initiative hin hat der Bewertungsausschuss<br />
seine Entscheidung<br />
zur Erfassung des Kooperationsgrades<br />
bei BAGs
August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
entscheidend geändert. Nun gibt<br />
es die Möglichkeit, regionale Anpassungen<br />
vorzunehmen, also<br />
z. B. den Kooperationsgrad durch<br />
eine so genannte Pseudoziffer<br />
(GOP 99990) zu erfassen. Dies<br />
ist besonders wichtig für BAGs,<br />
die durch die Komplexbildung<br />
im EBM nur wenige Ziffern abrechnen<br />
dürfen. Der bisherige<br />
Beschluss hat hierfür kaum Spielraum<br />
gelassen. Wir werden diesen<br />
Spielraum nun nutzen.<br />
Als letzten Punkt meines heuti-<br />
info.doc<br />
gen Berichts an Sie möchte ich<br />
das Thema Antragsverfahren<br />
nennen. Uns erreichen viele Anträge,<br />
beispielsweise auf Erhöhung<br />
des RLV bei Krankheit eines<br />
Kollegen aus der näheren Umgebung.<br />
Hier werden wir die Beratung<br />
vor Ort und unser Antragsverfahren<br />
besser miteinander verzahnen.<br />
Für Sie gilt: Wenn Sie ein<br />
Problem haben, dann sind unsere<br />
Berater vor Ort Ihre ersten Ansprechpartner.<br />
Wenden Sie sich<br />
an unsere Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter der BeratungsCenter<br />
Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />
Ihr Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstandsvorsitzender der KV <strong>Hessen</strong><br />
Seite 5<br />
in Darmstadt, Frankfurt, Gießen,<br />
Kassel oder Wiesbaden. Diese<br />
unterstützen Sie z. B. im Antragsverfahren<br />
und kümmern sich um<br />
die notwendigen Unterlagen.<br />
Eine Übersicht mit den Kontaktdaten<br />
unserer BeratungsCenter<br />
finden Sie auf dieser Seite. Für<br />
die Kolleginnen und Kollegen aus<br />
Marburg und Umgebung steht<br />
das BeratungsCenter Gießen zur<br />
Verfügung. Den Kolleginnen und<br />
Kollegen aus Limburg und Umgebung<br />
hilft das BeratungsCenter<br />
Wiesbaden gerne weiter.
Seite 6 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
Ist Werbung durch Ärzte<br />
nun unbegrenzt erlaubt?<br />
Nachdem Zahnärztekammer und<br />
zahnärztliche Berufsgerichte gegen<br />
einen Zahnarzt empfindliche<br />
Geldbußen verhängten, weil dieser<br />
angeblich in berufswidriger<br />
Weise für seine Leistungen geworben<br />
hatte, ist dieser vor das Bundesverfassungsgericht<br />
gezogen.<br />
Die Bundesrichter haben nun die<br />
Handlungsweise von Kammer und<br />
Berufsgericht für verfassungswidrig<br />
erklärt (Az. BVerfG, Beschlüsse<br />
vom 1. Juni <strong>2011</strong>-1 BvR 233/10<br />
und 235/10). Welche Werbeformen<br />
als sachlich und übertrieben<br />
bewertet werden, unterliegt nach<br />
Auffassung der Verfassungsrichter<br />
nämlich zeitbedingten Verände-<br />
Bürokratie durch ambulante Kodierrichtlinien<br />
Eine zwischen <strong>Kassenärztliche</strong>r<br />
Bundesvereinigung (KBV) und<br />
Kassen im November 2010 geschlossene<br />
Vereinbarung hatte<br />
eine bundesweite verpflichtende<br />
Anwendung der AKR (Ambulante<br />
Kodierrichtlinien) zum 1. Juli <strong>2011</strong><br />
zur Folge. Da die Bundesregierung<br />
bereits im Referentenentwurf des<br />
zum 1. Januar 2012 in Kraft tretenden<br />
GKV-Versorgungsgesetzes<br />
ankündigt, dass die Verpflichtung<br />
der KBV und des GKV-Spitzenverbandes,<br />
auf Bundesebene<br />
Ambulante Kodierrichtlinien zu<br />
vereinbaren, entfallen soll, gibt<br />
es für die AKR-Einführung keine<br />
Rechtsgrundlage mehr.<br />
Theoretisch wäre zwar eine vorübergehende<br />
verpflichtende Anwendung<br />
bis Jahresende möglich,<br />
nach Auffassung der KBV für die<br />
Vertragsärzte aber unzumutbar<br />
gewesen. Die KBV strebt daher<br />
eine Vereinbarung mit den Kran-<br />
rungen. Allein daraus, dass eine<br />
Berufsgruppe ihre Werbung anders<br />
als bisher üblich gestaltet, folge<br />
nicht, dass das geänderte Vorgehen<br />
berufswidrig sei. Vielmehr<br />
habe der einzelne Berufsangehörige<br />
es in der Hand, in welcher<br />
Weise er sich für die interessierte<br />
Öffentlichkeit darstellt, solange<br />
er sich in den durch schützende<br />
Gemeinwohlbelange gezogenen<br />
Schranken hält. Auch das Sachlichkeitsgebot<br />
verlangt nach Auffassung<br />
des Gerichts nicht, sich auf<br />
die Mitteilung nüchterner Fakten<br />
zu beschränken.<br />
Inwieweit dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />
auf die<br />
Vertragsärzte können aufatmen<br />
kenkassen zur Aussetzung der<br />
Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge<br />
zur verpflichtenden<br />
Anwendung der AKR mit<br />
Wirkung ab 1. Juli <strong>2011</strong> an.<br />
Gelingt dies nicht, wird die AKR-<br />
Einführung aber auch ohne eine<br />
solche Aufhebungsvereinbarung<br />
auf Dauer nicht umgesetzt. Die<br />
AKR treten deshalb definitiv zum<br />
1. Juli <strong>2011</strong> nicht in Kraft. Vertragsärzte<br />
und Vertragspsychotherapeuten<br />
müssen sie nicht anwenden.<br />
Die gesetzliche Verpflichtung<br />
aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten<br />
zum Kodieren<br />
der Diagnosen nach der ICD-10-<br />
GM bleibt jedoch weiterhin bestehen.<br />
Im Anforderungskatalog<br />
der KBV an die Softwarehersteller<br />
wurde ein AKR-Schalter zum Ein-<br />
und Ausschalten der AKR-Funktionalitäten<br />
in der Praxissoftware<br />
gefordert. Grundsätzlich empfiehlt<br />
die KBV nun, diesen Schalter aus-<br />
Gesamtheit der ambulanten ärztlichen<br />
Tätigkeit übertragen werden<br />
kann, unterliegt der Beurteilung<br />
im Einzelfall. Die Zeiten des stringenten<br />
Werbeverbots für Ärzte<br />
dürften aber endgültig vorbei sein,<br />
zumal das Gericht auch schon in<br />
früheren Verfahren jeweils sich auf<br />
die Seite der Ärzteschaft gestellt<br />
hatte (BVerfGE 94, 372 ff., 111,<br />
366 ff, BvR 233/10). Die Chancen,<br />
sich spätestens mit einer Verfassungsbeschwerde<br />
gegen die oft<br />
sehr rigiden Entscheidungen von<br />
Berufsgerichten durchzusetzen,<br />
sind aber auf jeden Fall deutlich<br />
gestiegen.<br />
GWZ<br />
geschaltet zu lassen. Ärzte, die die<br />
AKR schon anwenden und eine<br />
Gliederung der Dauerdiagnosen<br />
in anamnestische und behandlungsrelevante<br />
Dauerdiagnosen<br />
vorgenommen haben, können<br />
hingegen den Schalter auf freiwilliger<br />
Basis nach wie vor aktiviert<br />
lassen. Inwieweit eine Praxis diese<br />
Unterscheidung in anamnestische<br />
und Dauerdiagnosen weiterhin<br />
nutzen will, bleibt ihr selbst überlassen.<br />
Bereits freigeschaltete<br />
Kodierregelwerke mit Hinweisen<br />
zur korrekten Kodierung können<br />
nach Mitteilung der KBV ebenfalls<br />
vorerst durch Einschalten des<br />
AKR-Schalters weiter auf freiwilliger<br />
Basis genutzt werden. Der<br />
ICD-10-Browser als Suchmaschine<br />
zur Ermittlung des korrekten ICD-<br />
10-GM-Kodes wird auch zukünftig<br />
weiter zur Kodierunterstützung<br />
bereitgestellt. Ergänzende Werkzeuge<br />
zur Kodierunterstüt-
August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
zung wie Hausarztthesaurus und<br />
ZI-Kodierhilfe werden vorerst nicht<br />
bereitgestellt.<br />
Damit ist klar, dass jeder, der<br />
bisher den Aufforderungen der<br />
KBV oder seiner eigenen KV gefolgt<br />
ist, wertvolle Freizeit beim<br />
Anwenden der AKR vergeudet<br />
hat. Es klingt deshalb wie ein<br />
Hohn, wenn die KBV in ihren<br />
Rundschreiben nun betont, dass<br />
sie den Wegfall der AKR begrüßt,<br />
insbesondere dann, wenn sie im<br />
gleichen Atemzug bekräftigt, dass<br />
sie weiterhin Maßnahmen hinsichtlich<br />
der Verbesserung der Kodierqualität<br />
fördern will, um die<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong>en<br />
bei ihren regionalen Honorarver-<br />
Nach Auffassung von Gesundheitsexperten<br />
in der EU kann<br />
das elektronische Gesundheitssystem<br />
die Beziehung zwischen<br />
Arzt und Patient nicht ersetzen,<br />
aber es stecken phantastische<br />
Möglichkeiten darin und damit<br />
kann es einen wichtigen Beitrag<br />
bei der Modernisierung der Gesundheitsfürsorge<br />
leisten. Gedacht<br />
ist an eine Verbesserung<br />
der Qualität der Gesundheitsfürsorge<br />
beispielsweise durch Kostensenkungen<br />
bei der medizinischen<br />
Versorgung, Reduzierung<br />
der stationären Verweildauer<br />
im Hinblick auf die Zunahme<br />
von chronisch Kranken sowie<br />
mit Blick auf die Möglichkeit<br />
einer unabhängigeren Lebensführung<br />
von Patienten in abgelegenen<br />
Gebieten. Konkret<br />
stand dabei der Austausch der<br />
Möglichkeiten, die sich über den<br />
verstärkten Einsatz der Infor-<br />
info.doc<br />
handlungen zu unterstützen.<br />
KV <strong>Hessen</strong> Hat es<br />
ricHtig gemacHt<br />
Die von Anfang an konsequente<br />
Ablehnung einer Einführung<br />
der AKR in <strong>Hessen</strong> durch Vorstand<br />
und Vertreterversammlung<br />
kann deshalb nachträglich als sehr<br />
weitsichtig angesehen werden.<br />
Den hessischen Vertragsärzten<br />
und Psychotherapeuten ist damit<br />
eine erhebliche Zeitverschwendung<br />
erspart geblieben. Schließlich<br />
wurde die für eine Einführung<br />
der AKR auslösende Behauptung<br />
der Kassen, die Diagnosekodierqualität<br />
in Deutschland und damit<br />
mations- und Kommunikationstechnologien<br />
(IKT) ergeben (z.<br />
B. Erstellung von Ferndiagnosen,<br />
Fernüberwachung des Gesundheitszustandes<br />
von Patienten,<br />
elektronische Übermittlung von<br />
Patientendaten) im Vordergrund<br />
der Beratungen. Im Bereich des<br />
Ausbaus dieser Dienste möchte<br />
man zunächst die Teleüberwachung<br />
für die Kontrolle chronisch<br />
Kranker, die an Diabetes<br />
und Herzerkrankungen leiden,<br />
fördern. Darüber sollen die Mitgliedstaaten<br />
in dem freiwilligen<br />
Netzwerk „elektronische Gesundheitsdienste“<br />
intensiv zusammenarbeiten,<br />
wie dies in<br />
Artikel 14 der Richtlinie über die<br />
Ausübung grenzüberschreitender<br />
Patientenrechte (Richtlinie<br />
<strong>2011</strong>/ 24/EU) vorgesehen ist.<br />
Wer glaubt, die Datenpanne<br />
bei der Einführung der elektronischen<br />
Gesundheitskarte (eGK) in<br />
Seite 7<br />
auch in <strong>Hessen</strong> sei schlecht, nie<br />
verifiziert. Aber selbst wenn es<br />
so wäre, hätte es niemals eines<br />
solchen gigantischen bürokratischen<br />
Aufwandes bedurft, wie<br />
sie die AKR darstellen. Eine gute<br />
Kodierqualität, die spätestens seit<br />
dem 1. Januar 2009 eine Rolle<br />
bei der Weiterentwicklung der<br />
Gesamtvergütung spielt, lässt sich<br />
auch durch korrekte Umsetzung<br />
der ICD-10-Codes erreichen. Darauf<br />
sollte aber jede Praxis achten,<br />
denn die geringe Mühe, die es<br />
macht, jede Medikation oder jeden<br />
Beratungsanlass mit einem<br />
ICD-10-Code zu hinterlegen, wird<br />
sich bei der Honorarentwicklung<br />
bemerkbar machen. GWZ<br />
Fazit: Nun ist sie also abgewendet, die neue bürokratiebelastete Kodierung. Dafür muss<br />
allerdings die bisherige Kodierung nach ICD 10 besser werden, um den Kassen den Leistungsbedarf<br />
in der ambulanten Versorgung nachzuweisen. Deswegen: Bitte alle Diagnosen<br />
pedantisch notieren und kodieren, nichts auslassen!<br />
Die elektronische Gesundheitskarte<br />
Ein „Kuckucksei“ der EU?<br />
Deutschland sei zugleich deren<br />
Ende gewesen, irrt (siehe hierzu<br />
auch die Mitteilung der KBV<br />
auf Seite 21). Auf europäischer<br />
Ebene wird seit über 20 Jahren<br />
die Weiterentwicklung der e-<br />
Health-Technologien betrieben.<br />
Das Ziel ist der Zugang zu einer<br />
sicheren, guten Gesundheitsfürsorge<br />
überall in der EU. Hier lauert<br />
zugleich aber für Deutschland<br />
ein ähnlicher Gau wie zurzeit<br />
bei den europäischen Regionalhaushalten<br />
und deren Defizitausgleich.<br />
Kommt es im Rahmen der<br />
Einführung der eGK in Deutschland<br />
und zugleich auch einer europäischen<br />
Gesundheitskarte zu<br />
einem Run auf bundesdeutsche<br />
Gesundheitsleistungen, könnte<br />
das zum finanziellen Kollaps<br />
des Systems der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung in unserem<br />
Land führen.<br />
GWZ
Seite 8 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
GKV-Versorgungsgesetz: Versorgung<br />
optimal steuern – aber wie?<br />
Das geplante Versorgungsgesetz<br />
wird für die Vertragsärzte einige<br />
wichtige Veränderungen<br />
bringen. Kein Wunder also,<br />
dass der aktuelle Gesetzesentwurf<br />
auch bei einer Veranstaltung<br />
in der Bundeshauptstadt<br />
(siehe untenstehenden Kasten)<br />
kontrovers diskutiert wurde.<br />
Beim Ziel, die Weichen für eine<br />
zukunftssichere, flächendeckende<br />
und bedarfsgerechte medizinische<br />
Versorgung zu stellen,<br />
war man sich einig. Beim Weg<br />
dorthin drifteten die Positionen<br />
der Diskutanten allerdings auseinander.<br />
So befürchten die KVen<br />
einen unfairen Wettbewerb.<br />
Hintergrund: Die Krankenhäu-<br />
ser sollen erweiterte Spielräume<br />
in der ambulanten Versorgung<br />
erhalten, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil<br />
gegenüber den<br />
Niedergelassenen verschaffen<br />
dürften und die sie auch dazu<br />
nutzen könnten, ihre Betten<br />
zu füllen. Die Krankenhäuser<br />
wiederum bemängelten am<br />
geplanten ambulanten spezialärztlichen<br />
Bereich, dass Kliniken<br />
nur dann zur Behandlung von<br />
z. B. Krebspatienten zugelassen<br />
werden sollen, wenn sie den Kooperationsnachweis<br />
mit einem<br />
niedergelassenen Arzt erbringen<br />
können. Bundespolitiker<br />
Spahn nahm die Kritik auf, warb<br />
aber zugleich für den Gesetzent-<br />
wurf. Man solle nicht mehr in<br />
den alten Kategorien ambulant<br />
und stationär denken. „Über die<br />
konkrete Ausgestaltung werden<br />
wir noch reden müssen“, gab<br />
er zu.<br />
Die KV <strong>Hessen</strong> und einige andere<br />
KVen reden inzwischen<br />
auch laut und deutlich über die<br />
Probleme, die der Gesetzentwurf<br />
bringt. Nach der Berliner<br />
Diskussion entstand eine gemeinsame<br />
Stellungnahme zu<br />
einem speziellen Aspekt, der<br />
neben <strong>Hessen</strong> auch einige andere<br />
KVen deutlich benachteiligen<br />
würde (siehe Beitrag auf der<br />
folgenden Seite).<br />
Kur/red<br />
Hochkarätige Podiumsdiskussion: KV <strong>Hessen</strong><br />
beteiligte sich am Themenabend der KV Bayerns in Berlin<br />
Hochkarätig besetzt war das Podium beim Themenabend<br />
am 28.06.<strong>2011</strong> in Berlin. Unter dem<br />
Titel „GKV-Versorgungsgesetz: Versorgung optimal<br />
steuern – aber wie?“ hatte die KV Bayerns<br />
eingeladen. Es diskutierten der gesundheitspolitische<br />
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion<br />
Jens Spahn, der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas<br />
Köhler, Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender<br />
der AOK Rheinland-Hamburg, Andreas Wagener,<br />
Justiziar und stv.<br />
Beteiligten sich an der Diskussion um das VersorgungsstrukturHauptgeschäftsfühgesetz:<br />
(v.l.n.r.) Dr. med. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender<br />
rer der Deutschen der KBV, Moderatorin Michaela Hoffmann, Jens Spahn, gesundKrankenhausgesellheitspolitischer<br />
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und<br />
schaft, Horst Won- Andreas Wagener, Justiziar und stv. Hauptgeschäftsführer der<br />
ka, Abteilungsleiter Deutschen Krankenhausgesellschaft. Foto: König<br />
im Bayerischen Gesundheitsministerium,<br />
zusammen mit den KV-Vorsitzenden aus Bayern und<br />
Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Krombholz und Dr. Norbert Metke.<br />
Die Partner-KVen der FALK-Allianz (freie Allianz der Länder KVen) aus<br />
<strong>Hessen</strong>, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützten<br />
Dr. med. Gerd W. Zimmermann (links),<br />
stellv. Vorstandsvorsitzender der<br />
KV <strong>Hessen</strong>, und Dr. med. Wolfgang<br />
Krombholz, Vorstandsvorsitzender<br />
der KV Bayerns. Foto: axentis<br />
die Veranstaltung und beteiligten sich mit einem Info-Stand zu einzelnen<br />
zukunftsorientierten Projekten aus den jeweiligen Bundesländern.<br />
Die KV <strong>Hessen</strong> präsentierte ihre hauseigene Publikation zur aktuellen,<br />
hausärztlichen Versorgungslandschaft „Versorgung heute“.<br />
Kur
August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
info.doc<br />
Patienten und Ärzte brauchen zuverlässige Rahmenbedingungen<br />
Berücksichtigt endlich wieder die<br />
regionalen Bedürfnisse!<br />
Im letzten info.doc hatten wir<br />
über den Entwurf des geplantenVersorgungsstrukturgesetzes<br />
(GKV-VStrG) berichtet<br />
– und auch gleich eingeschränkt:<br />
Im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens<br />
kann sich noch eine<br />
Menge ändern. Genau dies ist<br />
nun passiert: Ein wichtiger<br />
Passus zur Regionalisierung<br />
wurde geändert – für die Vertragsärzte<br />
in <strong>Hessen</strong> ein böser<br />
Nachteil. Die KV <strong>Hessen</strong> hat<br />
dazu zusammen mit den KVen<br />
Baden-Württemberg, Bayerns,<br />
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern<br />
und Schleswig-Holstein<br />
eine Stellungnahme veröffentlicht.<br />
alte Probleme<br />
werden zementiert<br />
Die letzte bekannt gewordene<br />
Version des geplanten GKV-<br />
Versorgungsstrukturgesetzes<br />
wurde vor allem bei den Kompetenzen<br />
zur Honorarverhandlung<br />
und -verteilung der Länder-KVen<br />
wieder geändert. In den ersten<br />
Entwürfen war den KVen wieder<br />
deutlich mehr Eigenständigkeit<br />
eingeräumt worden – jetzt wurde<br />
dies wieder gestrichen. Darauf<br />
wiesen die Vorstände der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong>en (KVen)<br />
aus Baden-Württemberg, Bayern,<br />
Hamburg, <strong>Hessen</strong>, Mecklenburg-<br />
Vorpommern und Schleswig-Holstein<br />
gemeinsam hin.<br />
Mit diesen jüngsten Änderungen<br />
finde die zugesagte Regionalisierung<br />
nicht mehr statt. Stattdessen<br />
werde die zentralistische,<br />
dirigistische Gesundheitspolitik,<br />
die in den vergangenen Jahren zu<br />
erheblichen Problemen in den Regionen<br />
geführt habe, zementiert<br />
und weiter fortgeschrieben, kri-<br />
tisierten die Vorstände der sechs<br />
KVen.<br />
Sie fordern den Gesetzgeber<br />
auf, die versprochene Regionalisierung<br />
unmissverständlich ins<br />
Gesetz zu schreiben und den<br />
Regionen wieder die Entscheidungs-<br />
und Handlungskompetenzen<br />
zurückzugeben, die sie<br />
brauchen, um eine hochwertige<br />
ambulante Versorgung flächendeckend<br />
und wohnortnah heute<br />
und für die Zukunft gestalten zu<br />
können.<br />
Völlig unVerständlicH: Über<br />
regionale HonorarVerteilung<br />
soll bundesebene entscHeiden<br />
Konkret geht es um die gesetzgeberische<br />
Gestaltung der Paragraphen<br />
87a und 87b des Fünften<br />
Sozialgesetzbuchs (SGB V). So<br />
wird in § 87b Absatz 4 neuerlich<br />
eine nahezu unbegrenzte Vorgabenkompetenz<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
Bundesvereinigung (KBV)<br />
hinsichtlich der regionalen Honorarverteilung<br />
festgeschrieben.<br />
Diese KBV-Vorgaben wären von<br />
den Länder-KVen zwingend zu<br />
befolgen.<br />
Der aktuelle Gesetzesentwurf<br />
schreibt zudem dem Bewertungsausschuss<br />
weitreichende<br />
Kompetenzen zu. So ist in § 87a<br />
Absatz 2 Satz 4 festgelegt, dass<br />
dieser bundesweit einheitliche<br />
Vorgaben zur Definition von<br />
besonders förderungswürdigen<br />
Leistungen machen kann. Die<br />
Spezifika einzelner Regionen,<br />
wie beispielsweise besondere<br />
ambulante Leistungsangebote,<br />
bleiben damit unberücksichtigt.<br />
„Die regional gewachsenen,<br />
qualitativ hochwertigen Versor-<br />
Seite 9<br />
gungsstrukturen können vor Ort<br />
aber nur erhalten werden, wenn<br />
wir auf Länderebene zwischen<br />
Krankenkassen und KVen individuelle<br />
Regelungen vereinbaren<br />
können“, warnt Frank-Rüdiger<br />
Zimmeck, Vorstandsvorsitzender<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Hessen</strong>, und sein Kollege<br />
Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> Baden-Württemberg,<br />
beklagt: „Der Berliner<br />
Einheitsbrei der letzten Jahre<br />
hat zu großen Verwerfungen in<br />
Baden-Württemberg geführt.<br />
Das Chaos in der Honorarpolitik,<br />
die daraus resultierende fehlende<br />
Planungssicherheit verjagt<br />
den ärztlichen Nachwuchs. Nur<br />
eine regionale Planung ermöglicht<br />
es uns, Lösungen für die<br />
spezifischen Herausforderungen<br />
in der Versorgung gemeinsam<br />
mit den Verhandlungspartnern<br />
bei den Krankenkassen zu finden.<br />
Wer das verhindert, führt<br />
den Föderalismus ad absurdum<br />
und nimmt den fleißigen Baden-<br />
Württembergern das an Versorgung,<br />
was sie sich erarbeitet<br />
haben.“ Das kann man ohne<br />
Weiteres auch aus hessischer<br />
Sicht unterstreichen.<br />
Auch der Vorstand der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> Bayerns<br />
(KVB) zeigte sich enttäuscht<br />
über die jüngsten Änderungen<br />
des Gesetzesentwurfs: „In den<br />
vorangegangenen Entwürfen<br />
waren – dank der großen Anstrengungen<br />
insbesondere der<br />
bayerischen Politiker – gute Ansätze<br />
zur dringend notwendigen<br />
Re-Regionalisierung enthalten,<br />
die wir ausdrücklich begrüßt und<br />
unterstützt hatten. Es ist völlig<br />
unverständlich, warum diese Zusagen<br />
nun auf bundespo-
Seite 10 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
litischer Ebene wieder zurückgenommen<br />
werden. Der neueste<br />
Gesetzesentwurf ist ein großer<br />
Schritt zurück in Richtung einer<br />
erfolglosen weil zentralistischen<br />
Gesundheitspolitik“, so der Vorstandsvorsitzende<br />
der KVB, Dr.<br />
Wolfgang Krombholz.<br />
Auch die Nord-KVen sind sich<br />
einig, dass die jetzt geplante<br />
Rücknahme der Regionalisierung<br />
absolut inakzeptabel ist. „Der<br />
Berliner Einheitskurs führt in eine<br />
Sackgasse – zum Schaden für die<br />
niedergelassenen Ärzte und ihrer<br />
Patienten“, so Dieter Bollmann,<br />
Vorstandsvorsitzender der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> Hamburg,<br />
und Dr. Ingeborg Kreuz,<br />
Inhalt des Honorarvertrages <strong>2011</strong> festgesetzt<br />
Das Landesschiedsamt für die<br />
vertragsärztliche Versorgung in<br />
<strong>Hessen</strong> hat am 8. August <strong>2011</strong><br />
den Inhalt des Honorarvertrages<br />
<strong>2011</strong> festgesetzt, nachdem die<br />
Honorarverhandlungen zwischen<br />
der <strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Hessen</strong> und den Krankenkassenverbänden<br />
gescheitert waren.<br />
Streitig waren vor allem die Forderungen<br />
der Kassenseite nach einer<br />
stringenten, kassenbezogenen<br />
„Deckelung“ eines wesentlichen<br />
Teils der bislang außerhalb der<br />
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung<br />
finanzierten Leistungen<br />
sowie nach einer Rückzahlung<br />
von Gesamtvergütungsanteilen,<br />
soweit die morbiditätsbedingte<br />
Gesamtvergütung nicht ausgeschöpft<br />
wurde. Außerdem sollten<br />
den Vorstellungen der Kassen<br />
entsprechend die bisherigen<br />
leistungsbezogenen Zuschläge zu<br />
ambulant-operativen und belegärztlichen<br />
Leistungen sowie zum<br />
Hautkrebsscreening gestrichen<br />
Vorstandvorsitzende der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> Schleswig-Holstein.<br />
Und Dr. Wolfgang<br />
Eckert, Vorstandsvorsitzender der<br />
<strong>Kassenärztliche</strong>n <strong>Vereinigung</strong><br />
Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte:<br />
„Schon heute leiden<br />
die Ärzte unter Überregulierung<br />
und Überbürokratisierung.<br />
Wettbewerb und Innovation in<br />
der Patientenversorgung werden<br />
gebremst. Auch die wieder<br />
geforderte Konvergenz sollte<br />
aus wettbewerblichen Gründen<br />
ausschließlich in regionalen Verhandlungen<br />
vor Ort thematisiert<br />
werden.“<br />
Die Vorstände der KVen forderten<br />
darum die Bundespolitik<br />
Beachtlicher Teilerfolg vor dem<br />
Landesschiedsamt<br />
werden. Darüber hinaus wurde erneut<br />
der Versuch unternommen,<br />
die belegärztlichen Leistungen um<br />
die sogenannten „technischen“<br />
Leistungsanteile zu reduzieren.<br />
Die <strong>Kassenärztliche</strong> <strong>Vereinigung</strong><br />
<strong>Hessen</strong> hatte im Schiedsverfahren<br />
gefordert, die Anträge der<br />
Kassenseite zurückzuweisen und<br />
darüber hinaus den Behandlungsbedarf<br />
und damit die morbiditätsbedingte<br />
Gesamtvergütung im<br />
Jahre <strong>2011</strong> um rund 3,4 % anzuheben.<br />
Ziel war es, anstelle der<br />
mehr als fraglichen Festlegung<br />
der sog. „asymmetrischen Verteilung“<br />
der bundesweiten Honorarzuwächse<br />
im Jahr <strong>2011</strong> durch den<br />
Erweiterten Bewertungsausschuss<br />
für die hessischen Vertragsärztinnen<br />
und Vertragsärzte eine angemessene<br />
lineare Steigerungsrate<br />
zu erreichen.<br />
Im Ergebnis hat das Landesschiedsamt<br />
nun folgende Entscheidung<br />
getroffen:<br />
auf, die jüngsten Änderungen<br />
des Gesetzesentwurfs wieder<br />
rückgängig zu machen und die<br />
zugesagte Regionalisierung in<br />
der Gestaltung der ambulanten<br />
Versorgung wirklich mit Leben<br />
zu erfüllen. Der gesundheitspolitische<br />
Zick-Zack-Kurs auf Bundesebene<br />
verunsichere die niedergelassenen<br />
Ärzte und trage seinen<br />
Teil dazu bei, dass sich immer<br />
weniger Mediziner für eine Niederlassung<br />
in eigener Praxis entschieden.<br />
Die Zeit sei nun reif für<br />
eine Stärkung der Regionen. Nur<br />
so lasse sich die qualitativ hochwertige<br />
ambulante Versorgung<br />
auch in Zukunft flächendeckend<br />
wohnortnah sicherstellen. red<br />
1. Eine Rückzahlung bei Nichtausschöpfung<br />
von Teilen der<br />
Gesamtvergütung an die Krankenkassen<br />
findet nicht statt.<br />
2. Die leistungsbezogenen Zuschläge<br />
für Leistungen des<br />
ambulanten Operierens, für<br />
belegärztliche Leistungen und<br />
Leistungen des Hautkrebsscreenings<br />
(einschl. Exzisionen)<br />
bleiben in der bisherigen<br />
Höhe bestehen.<br />
3. Die von der Kassenseite angestrebte<br />
Reduzierung der<br />
belegärztlichen Leistungen<br />
um die sog. „technischen“<br />
Leistungsanteile findet nicht<br />
statt. Damit hat das Landesschiedsamt<br />
an der bisherigen<br />
Spruchpraxis festgehalten,<br />
wonach sich weder in den einschlägigen<br />
gesetzlichen Regelungen,<br />
noch in den maßgeblichen<br />
Beschlüssen des Erweiterten<br />
Bewertungsausschusses<br />
eine Rechtsgrundlage hierfür<br />
findet.
August <strong>2011</strong> Nr. 4<br />
4. Der Behandlungsbedarf <strong>2011</strong><br />
wird in Umsetzung der Vorgaben<br />
des Erweiterten Bewertungsausschusses<br />
im Rahmen<br />
der sogenannten „asymmetrischen<br />
Verteilung“ in <strong>Hessen</strong><br />
um +2,3052 % und damit um<br />
38.9 Millionen Euro im Jahre<br />
<strong>2011</strong> angehoben.<br />
5. Den gesetzlichen Vorgaben<br />
entsprechend wird für die bislang<br />
außerhalb der morbiditätsbedingtenGesamtvergütung<br />
finanzierten Leistungen<br />
der Methadonsubstitution,<br />
der phototherapeutischen<br />
Keratektomie, der Sozialpsychiatrie<br />
und der künstlichen<br />
info.doc<br />
Befruchtung sowie für belegärztliche<br />
Leistungen und ambulante<br />
Operationen jeweils<br />
einschl. Begleitleistungen<br />
eine Ausgabenbegrenzung in<br />
Höhe von + 0,9 % bezogen<br />
auf das Ausgabenvolumen<br />
des Jahres 2010 für diese Leistungen<br />
festgesetzt. Lediglich<br />
für Leistungen der Strahlentherapie<br />
wurde abweichend<br />
davon eine Marge in Höhe<br />
von +2,0 % festgelegt.<br />
Auch wenn das Landesschiedsamt<br />
insbesondere hinsichtlich der beiden<br />
zuletzt genannten Punkte<br />
durchaus Verständnis für die Posi-<br />
Zusammenarbeit mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste<br />
Bereits seit einigen Jahren ist<br />
es möglich, auf Grundlage entsprechender<br />
Verträge nach § 45<br />
SGB XI zwischen den Pflegediensten<br />
des Bundesverbandes<br />
privater Anbieter sozialer Dienste<br />
(bpa) und verschiedenen Pflegekassen<br />
pflegende Angehörige<br />
durch ein individuelles Schulungs-<br />
und Beratungsangebot<br />
bei der Versorgung der pflegebedürftigen<br />
Familienmitglieder<br />
zu unterstützen. Interessierte<br />
Hausärzte können zudem bei<br />
den mit den Pflegekassen abgestimmten<br />
Pflegekursen für<br />
bestimmte medizinische Fragestellungen<br />
(z. B. Umgang mit<br />
Demenz) als Honorarkräfte hinzugezogen<br />
werden.<br />
Im Schwerpunkt geht es hierbei<br />
darum, dass pflegende Angehörige<br />
und an einer ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit interessierte Personen<br />
in individuellen häuslichen Schulungen<br />
und Pflegekursen durch<br />
speziell fortgebildete Pflegeberater<br />
aus Pflegediensten gefördert<br />
und unterstützt werden. Bei<br />
einem Krankenhausaufenthalt<br />
kann die individuelle Schulung<br />
zudem bereits frühzeitig vor der<br />
Entlassung im Krankenhaus als<br />
professionelle Überleitungspflege<br />
durchgeführt werden.<br />
Durch diese individuelle Unterstützung<br />
wird die Hausarztpraxis<br />
von telefonischen und persönlichen<br />
Rückfragen bzw. Organisationsaufwand<br />
entlastet,<br />
die notwendige Frequenz von<br />
Hausbesuchen reduziert und die<br />
Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst<br />
gestärkt. Die Pflege und<br />
Betreuung durch Ehrenamtliche<br />
wird mit Hilfe dieser Maßnahmen<br />
erleichtert und verbessert und<br />
Fertigkeiten für eine eigenständige<br />
Pflege werden vermittelt.<br />
Dadurch werden insbesondere<br />
unnötige Heimaufenthalte verhindert<br />
bzw. hinausgezögert.<br />
Sowohl die individuellen Schulungen,<br />
die Durchführung einer<br />
Überleitungspflege aus einem<br />
Krankenhaus zurück in die Häuslichkeit<br />
als auch die Pflegekurse<br />
sind für die Patienten und Ange-<br />
Seite 11<br />
tion und Argumentation der <strong>Kassenärztliche</strong>n<br />
<strong>Vereinigung</strong> <strong>Hessen</strong><br />
gezeigt hatte, sah es dennoch keine<br />
Möglichkeit, von den verbindlichen<br />
Vorgaben des Gesetzgebers<br />
bzw. des Erweiterten Bewertungsausschusses<br />
abzuweichen.<br />
Insbesondere hinsichtlich der<br />
Umsetzung der „Deckelung“ der<br />
bisherigen Einzelleistungen (s. o.<br />
Nr. 5) besteht noch weitergehender<br />
Klärungsbedarf, weshalb an<br />
dieser Stelle kurz vor Redaktionsschluss<br />
noch keine abschließende<br />
Bewertung möglich ist. Über weitergehende<br />
Einzelheiten werden<br />
wir Sie in Kürze informieren.<br />
A. Metzner<br />
Gut geschulte Angehörige von<br />
Pflegebedürftigen entlasten auch die Praxis<br />
hörigen kostenfrei, da sie von den<br />
jeweiligen Pflegekassen finanziert<br />
werden.<br />
Der bpa hat in <strong>Hessen</strong> über 200<br />
Pflegefachkräfte in Mitgliedsbetrieben<br />
nach einem mit den Pflegekassen<br />
abgestimmten Curriculum<br />
fortgebildet. Dadurch kann<br />
eine flächendeckende Beratungsstruktur<br />
sichergestellt werden,<br />
auf die der Hausarzt verweisen<br />
kann.<br />
Der bpa ist mit über 800 hessischen<br />
Mitgliedsunternehmen der<br />
mit Abstand größte Zusammenschluss<br />
von privaten Pflegediensten<br />
und stationären Einrichtungen.<br />
Im Rahmen einer strategischen<br />
Kooperation von bpa und<br />
KV <strong>Hessen</strong> werden regelmäßig<br />
neue Versorgungskonzepte an<br />
der Schnittstelle zwischen Pflege<br />
und Ärzteschaft entwickelt und<br />
erprobt, gegenseitige Schulungen<br />
durchgeführt und bei Konflikten<br />
vermittelt.<br />
Interessierte Hausärzte können<br />
über die Landesgeschäftsstelle<br />
<strong>Hessen</strong> des bpa
Seite 12 info.doc<br />
Nr. 4 August <strong>2011</strong><br />
telefonisch (0611/3410790) oder<br />
bequem per E-mail (<strong>Hessen</strong>@<br />
bpa.de Betreff: Pflegeberatung)<br />
Mindern oder erhöhen die neuen<br />
Heilmittelrichtlinien eine Regressgefahr?<br />
Schon bisher haben viele Kassen auf die Genehmigung<br />
von Heilmittelverordnungen verzichtet<br />
und die neuen Heilmittelrichtlinien gehen hier<br />
noch weiter; zudem geben sie Verordnungszahlen<br />
vor. Da drängt sich manchem Kollegen<br />
der Gedanke auf: Wenn auf die Genehmigung<br />
verzichtet wird, ist die Notwendigkeit und<br />
Nach fünfjähriger Beratungsdauer<br />
hat der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(G-BA) eine Neufassung<br />
der Heilmittelrichtlinien beschlossen.<br />
Neu geregelt wird unter anderem<br />
das Genehmigungsverfahren<br />
für behinderte Patienten.<br />
Musste bislang vor jeder Verordnung<br />
eine Genehmigung erteilt<br />
werden, kann ab dem 1. Juli <strong>2011</strong><br />
der Patient für ein Jahr in den<br />
Status einer Schwerbehinderung<br />
gesetzt werden, der ihn für diesen<br />
Zeitraum von allen Genehmigungsverfahren<br />
befreit.<br />
Die Regelung trägt insbesondere<br />
den Fällen Rechnung, in denen<br />
der Behandlungsbedarf mit<br />
Heilmitteln für einen längeren<br />
Zeitraum feststeht und wenn hinsichtlich<br />
des Krankheitsstatus des<br />
Versicherten keine Veränderung<br />
der Notwendigkeit einer Therapie<br />
mit Heilmitteln zu erwarten ist.<br />
Am Genehmigungsverfahren wird<br />
ansonsten grundsätzlich festgehalten.<br />
Eine Krankenkasse hat<br />
jedoch weiterhin die Möglichkeit,<br />
auf die Durchführung des Genehmigungsverfahrens<br />
zu verzichten.<br />
Interessant ist in diesem Zusammenhang<br />
die Sichtweise des G-BA<br />
zur Frage der Wirtschaftlichkeit<br />
der Verordnung. Dieser vertritt<br />
die Auffassung, dass ein solcher<br />
Verzicht der Kasse als Genehmigung<br />
zu werten ist. Die ausdrücklich<br />
oder durch Verzicht auf das<br />
die Kontaktdaten eines entsprechend<br />
qualifizierten Pflegedienstes<br />
aus der jeweiligen Region<br />
Genehmigungsverfahren generell<br />
erteilte Genehmigung einer Verordnungsmöglichkeit<br />
zu Lasten<br />
der Krankenkassen über den Regelfall<br />
hinaus bezieht sich nach<br />
Auffassung des G-BA aber nur auf<br />
den jeweiligen Versicherten, dem<br />
hierdurch ein Leistungsanspruch<br />
gegenüber seiner Krankenkasse<br />
bestätigt wird. Der vom Versicherten<br />
gewählte zugelassene Leistungserbringer<br />
kann danach die<br />
verordneten Leistungen erbringen<br />
und vertragsgemäß mit der Krankenkasse<br />
abrechnen. Die Genehmigung<br />
bzw. der Verzicht auf die<br />
Genehmigung hat aber keine unmittelbaren<br />
Auswirkungen auf die<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach<br />
§106 SGB V. Hier gilt weiterhin<br />
das Prinzip der Praxisbesonderheit.<br />
Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
nach §106<br />
SGB V wird dabei zwischen zwei<br />
Arten von Praxisbesonderheiten<br />
unterschieden: Kosten verordneter<br />
Heilmittel, die durch vorab<br />
anerkannte Praxisbesonderheiten<br />
bedingt sind, sollen gemäß §106<br />
Abs. 5a Satz 7 SGB V vor der<br />
Einleitung eines Prüfverfahrens<br />
von den Verordnungskosten eines<br />
Arztes abgezogen werden. Weitere<br />
Praxisbesonderheiten ermittelt<br />
die Prüfungsstelle auf Antrag des<br />
Arztes im laufenden Prüfverfahren.<br />
Der Rechtsprechung des BSG<br />
(Bundessozialgericht) zu Folge ist<br />
anfordern oder um Kontaktaufnahme<br />
durch den Pflegedienst<br />
bitten. bpa<br />
Wirtschaftlichkeit der Verordnung praktisch<br />
schon dokumentiert, so dass keine Regresse<br />
mehr drohen können. Doch Vorsicht: Die Sozialgerichte<br />
halten nach wie vor daran fest: Wer<br />
hohe Heilmittelkosten verursacht, muss Praxisbesonderheiten<br />
nachweisen! Kann er das nicht,<br />
wird es eng.<br />
eine Konzentration der Behandlung<br />
von Personen mit schwerwiegenden<br />
Behinderungen und<br />
hohem Behandlungsbedarf der<br />
typische Fall einer anzuerkennenden<br />
Praxisbesonderheit. Das BSG<br />
nimmt Bezug auf die Zusammensetzung<br />
der Patientenklientel einer<br />
Arztpraxis, die in den Praxen<br />
der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender<br />
Weise anzutreffen<br />
sind. Inwieweit sich die Zusammensetzung<br />
der Patientenklientel<br />
einer Arztpraxis von anderen<br />
unterscheidet, kann laut G-BA<br />
jedoch nicht vorab, sondern nur<br />
im Nachhinein feststellt werden.<br />
Vor diesem Hintergrund wird eine<br />
Vorab-Anerkennung als Praxisbesonderheit<br />
ausgeschlossen.<br />
die VerordnungszaHlen des<br />
Katalogs scHÜtzen nicHt<br />
Vor regressen<br />
Diese Sichtweise des G-BA<br />
und wohl auch der Sozialgerichte<br />
gilt es zu beachten. Wer<br />
glaubt, wenn er sich streng an<br />
die Verordnungszahlen des Heilmittelkataloges<br />
hält, vor Regressen<br />
geschützt zu sein, irrt. Ausschlaggebend<br />
ist vielmehr, ob<br />
man mehr Patienten mit hohen<br />
Verordnungsmengen hat als die<br />
Vergleichsgruppe.<br />
GWZ<br />
Bitte beachten Sie zum Thema Heilmittel auch unseren ausführlichen Beitrag auf Seite 16