Power-Point-Vortrag der Stadt - Stadt Emmendingen
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Ev. Kirche – Kündigung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>gartenverträge<br />
Historie, Sachstand, Szenarien
Ausgangslage<br />
Seit <strong>der</strong> so genannten Kommunalisierung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung im<br />
Jahre 2003 zahlreiche Verän<strong>der</strong>ungen durch Gesetzgeber von Bund<br />
und Land<br />
Die Kommunen haben Rechtsansprüche zu gewährleisten.<br />
Es muss <strong>der</strong> Anspruch auf einen Platz ab 1 Jahr bis 2013<br />
durch Ausbau erfüllt werden.<br />
Dabei sollen Subsidiaritätsprinzip, Wunsch- und Wahlrecht<br />
<strong>der</strong> Eltern und Finanzierung bei klar definierten und begrenzten<br />
Bundes- und Landesmitteln gesichert werden.<br />
Die Qualität ist mit <strong>der</strong> Qualifizierung des Personals für die Umsetzung<br />
des Orientierungsplan angegangen worden.
Demografische Entwicklung<br />
Verän<strong>der</strong>ung familiärer<br />
Lebenslagen<br />
neue Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
Betreuungsorte und<br />
Kin<strong>der</strong>schutz<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />
Arbeitswelt<br />
Flexibilität von<br />
Betreuung<br />
Verän<strong>der</strong>ungsprozess<br />
Bewertung <strong>der</strong><br />
Bildung im<br />
frühen<br />
Kindesalter<br />
(Pisa u.ä.)<br />
Hirnforschung<br />
Erweiterung außerfamiliärer<br />
Betreuungsangebot für Kin<strong>der</strong> ab<br />
einem Jahr
Neuer Rechtsrahmen seit 2009<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetzes<br />
vom 3.3.2009 rückwirkend zum 1.1.2009<br />
Än<strong>der</strong>ung des Finanzausgleichsgesetzes für die Regelung<br />
<strong>der</strong> Betriebskostenför<strong>der</strong>ung<br />
Steuerungsinstrument ist die örtliche Bedarfsplanung <strong>der</strong><br />
Kommune:<br />
• Einbeziehung privat-gewerblicher Träger (kein closed<br />
shop)<br />
• För<strong>der</strong>zuständigkeit liegt bei <strong>der</strong> Standortgemeinde (63%,<br />
68% an den Betriebskosten/Aufnahme in die örtliche<br />
Bedarfsplanung)
Herausfor<strong>der</strong>ungen 2009<br />
• Der quantitative und qualitative Ausbau muss parallel<br />
gestaltet werden.<br />
• Die konzeptionellen und organisatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Fachkräfte und Träger sind erweitert worden.<br />
(Neue) Aufgabenstellungen:<br />
� Altersmischung mit divergenten Entwicklungsbedürfnissen<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
� Hauswirtschaftliche Arbeiten im Umfeld des Mittagessens<br />
� Standards für Kin<strong>der</strong>krippen<br />
� Integration von Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
� Spracherwerb als Voraussetzung für die Entwicklung
Fragen im Sommer 2009<br />
• Sind die bisherigen Regelungen in den Verträgen<br />
zwischen <strong>Stadt</strong> <strong>Emmendingen</strong> und den Trägern noch<br />
sachgerecht?<br />
• Haben wir eine transparente und zukunftsweisende<br />
Steuerung?<br />
• Stimmen die Abwägungskriterien bei <strong>der</strong> Behandlung<br />
<strong>der</strong> Träger mit Zuschüssen, wenn nun auch privatgewerbliche<br />
Träger Zugang zur Bedarfsplanung<br />
erhalten?
Bestandanalyse 2009<br />
• Unterschiedliche Fachkraftschlüssel evangelische<br />
Träger, katholische Träger, <strong>Stadt</strong><br />
• Unterschiedliche Betriebskostenzuschüsse<br />
• Neue Anträge auf Aufnahme in die Bedarfsplanung von<br />
freien Trägern<br />
• Verän<strong>der</strong>ung bei Plätzen U 3 durch die Hineinnahme <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung von Bund und Land in den Finanzausgleich
Ergebnis 2009/10:<br />
Neue Verträge<br />
Der Zwang zum Handeln macht eine Überprüfung <strong>der</strong> Vereinbarungen,<br />
die aus <strong>der</strong> Zeit vor den neuen gesetzlichen Verän<strong>der</strong>ungen stammen,<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
• Die Verträge mit allen Kin<strong>der</strong>gartenträgern wurden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vor<br />
Ende des Kin<strong>der</strong>gartenjahres im Jahre 2009 zum Ende des<br />
Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2009/2010, also August/September 2010,<br />
gekündigt und mit <strong>der</strong> Einladung zu einer gemeinsamen<br />
einvernehmlichen Neuaushandlung verbunden.<br />
Die Projektarbeit unter Mo<strong>der</strong>ation <strong>der</strong> Kommunalentwicklung GmbH<br />
erfolgte in vier Sitzungen am<br />
• 16.11.2009<br />
• 10.12.2009<br />
• 28.01.2010<br />
• 04.03.2010
Kompromisse schwierig<br />
Gestiegene und weiter<br />
steigende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Einschätzungen <strong>der</strong><br />
Fachkräfte und Eltern<br />
Kostenannahmen im KiFöG<br />
und Gesetzen<br />
Empfehlungen von<br />
Fachverbänden<br />
Einschätzungen <strong>der</strong><br />
unterschiedlichen Träger<br />
Investitionen Betriebskosten<br />
Finanzierungsanspruch an<br />
die Kommune
Trägervielfalt in <strong>Emmendingen</strong>
<strong>Stadt</strong> muss Ermessen ausüben<br />
• Das Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz gibt Trägern nach<br />
Aufnahme in die Bedarfsplanung einen Anspruch auf<br />
eine Mindestför<strong>der</strong>ung ihrer Gruppen (63 % bzw. 68 %)<br />
• Höhere För<strong>der</strong>ung als Mindestför<strong>der</strong>ung bedarf eines<br />
Vertrages.<br />
• <strong>Stadt</strong> und Kirchen dürfen dieses Feld nicht als „closed<br />
shop“ definieren.<br />
• Gleiche Sachverhalte sind gleich zu regeln.<br />
• Abwägungsgründe sind im Zweifel rechtlich überprüfbar<br />
(ermessensfehlerfreie Regelungen)
Freie Träger<br />
Sie unterscheiden sich von den kirchlichen Trägern in<br />
mehreren Aspekten:<br />
• Keine Versorgung im Sinne eines <strong>Stadt</strong>quartiers o<strong>der</strong><br />
Wohnquartiers son<strong>der</strong>n planbezirksübergreifende<br />
Versorgung.<br />
• Aufnahme auswärtiger Kin<strong>der</strong> soll möglich bleiben.<br />
• An<strong>der</strong>e Schließtage- und Ferienregelung<br />
• An<strong>der</strong>e Elternbeiträge<br />
• Mitarbeit <strong>der</strong> Eltern auch im Sinne <strong>der</strong> spezifischen<br />
Pädagogik ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
• Keine Tarifbindung wie die Kirchen o<strong>der</strong> die <strong>Stadt</strong>
Kirchliche Träger<br />
Die damaligen Regelungen (aus 2004) waren unterschiedlich<br />
• Regelung: Die ev. Kirchengemeinden tragen als<br />
Höchstbetrag die Mittel, die sie als Betriebszuweisung von<br />
<strong>der</strong> Landeskirche erhalten. Rest-Defizit trägt die <strong>Stadt</strong><br />
• Katholische Kirche : Feste Begrenzung des<br />
Betriebskostenzuschusses durch die <strong>Stadt</strong><br />
• Nach 5 Jahren hat sich dies so auseinan<strong>der</strong> entwickelt,<br />
dass diese Regelung zu einer deutlichen unterschiedlichen<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> kirchlichen Träger führt.
Stand 2009<br />
• Zuschuss an die katholische Kirche 82 %<br />
• Zuschuss an die evangelische Kirche 88,36 %<br />
• Ziel : Gleichbehandlung <strong>der</strong> kirchlichen Träger
For<strong>der</strong>ung nach<br />
Son<strong>der</strong>verhandlungen bereits 2010
Kompromiss – Orientierung an<br />
dem Standard <strong>der</strong> ev. Träger
Vergleich mit Mindeststandard
Bewertung 2010<br />
• Beim Vergleich des Personalschlüssels <strong>der</strong> ev. Kirche<br />
mit den Mindeststandards ergab sich, dass bis 2012 die<br />
Mindeststandards schon erfüllt waren.<br />
• Die <strong>Stadt</strong> hat hierdurch deutliche Mehrbelastungen im<br />
Vorgriff gehabt, da das Land erst Zug um Zug die<br />
Zuweisungen erhöht hat.<br />
• Eine Reduzierung des höheren Standards eines<br />
kirchlichen Trägers auf diesen Mindeststandard stand<br />
nicht an.
Regelung im Neuvertrag<br />
• Kirchliche Träger erhalten zukünftig 89 %<br />
• Die unterschiedliche För<strong>der</strong>ung durch den<br />
kircheninternen Finanzausgleich soll künftig keine Rolle<br />
mehr spielen, sie verdeutlicht die Profilierung aus Sicht<br />
<strong>der</strong> jeweiligen kirchlichen Trägerschaft<br />
• Berücksichtigung wäre auch nicht zielführend, da die<br />
Landeskirche, die nicht Verhandlungspartner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
ist, einseitig die Finanzierungsanteile ohne Verhandlung<br />
verän<strong>der</strong>n könnte.
Son<strong>der</strong>regelung für<br />
die ev. Kirche<br />
• Neben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von 89 % wurde mit <strong>der</strong><br />
evangelischen Kirche eine Son<strong>der</strong>regelung für<br />
5 Gruppen getroffen, um soziale Härten zu vermeiden.<br />
• 4 Gruppen Kirchengemeinde <strong>Emmendingen</strong> und 1<br />
Gruppe in Mundingen werden zu 100 % geför<strong>der</strong>t.<br />
• Hintergrund : langjährige historische Entwicklung in<br />
<strong>Emmendingen</strong>
Historie 100 % Gruppen<br />
• 24.08.1981 Erweiterung des KiGa Unterstadt<br />
um eine Gruppe<br />
• 02.09.1985 Erweiterung des KiGa Unterstadt<br />
um eine weitere Gruppe<br />
• 1998 Erweiterung Gruppe Windenreute und Gruppe<br />
in Mundingen<br />
• 2008 Gruppe in Mundingen<br />
Für diese Gruppen hat die Landeskirche<br />
kein Geld bereit gestellt.
Exkurs : Finanzausgleich<br />
evangelische Kirche<br />
§ 4 Grund- und Regelzuweisung nach Gemeindeglie<strong>der</strong>n<br />
(1) Bemessungsgrundlage für die Grund- und Regelzuweisung<br />
ist die Zahl <strong>der</strong> Gemeindeglie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> zum<br />
Berechnungsstichtag (§ 13) zuletzt veröffentlichten Statistik<br />
über die Anzahl <strong>der</strong> Gemeindeglie<strong>der</strong> pro Kirchengemeinde.
Exkurs : Finanzausgleich<br />
evangelische Kirche<br />
• Die Zuschüsse <strong>der</strong> ev. Kirche sind abhängig von <strong>der</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong> im<br />
Kirchengemeindebezirk.<br />
• Die Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong> reicht nicht<br />
aus, um die Kin<strong>der</strong>gartenarbeit zu finanzieren.
Entwicklung im Vergleich zu den letzten vierzehn Jahren:<br />
(Quelle: Homepage <strong>der</strong> evangelischen Landeskirche Baden)<br />
„Während <strong>der</strong> letzten Jahre nehmen die Mitgliedszahlen kontinuierlich ab. Die vorliegenden Zahlen<br />
ergeben für die letzten Jahre durchschnittlich eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedszahlen um 2.500<br />
Personen pro Jahr“.<br />
2011 1.252.395<br />
2010 1.260.893<br />
2009 1.270.290<br />
2008 1.281.842<br />
2007 1.296.585<br />
2006 1.299.032<br />
2005 1.306.113<br />
2004 1.310.992<br />
2003 1.315.334<br />
2002 1.323.011<br />
2001 1.326.854<br />
2000 1.329.023<br />
1999 1.331.767<br />
1998 1.337.430<br />
1997 1.369.311
Selbsteinschätzung<br />
<strong>der</strong> ev. Landeskirche<br />
1.4. Kosten und Finanzierung<br />
„Die Kosten für einen Platz in einem Regelkin<strong>der</strong>garten betragen ca. 4.160 Euro<br />
im Jahr. Ein Platz in einem Ganztagskin<strong>der</strong>garten (täglich 10 Stunden<br />
Öffnungszeit) kostet ca. 7.800 Euro jährlich. Für einen Platz in einer Kleinkind-<br />
/Krippengruppe mit täglich 10 Stunden Öffnungszeit sind jährlich Kosten in Höhe<br />
von ca. 13.000 Euro anzusetzen. An den Gesamtkosten beteiligen sich die<br />
Eltern mit ca. 20% und <strong>der</strong> Träger mit 8 –12%. Das Restdefizit finanziert die<br />
öffentliche Hand. Die Evangelische Landeskirche stellt ihren Kirchengemeinden<br />
jährlich ca. 13,5 Mio. Euro für den Kin<strong>der</strong>gartenbereich zur Verfügung.<br />
Dies sind ca. 19% <strong>der</strong> Gesamtzuweisung an die Kirchengemeinden.<br />
Mit dem rückläufigen Kirchensteueraufkommen stehen die Träger evangelischer<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vor <strong>der</strong> Frage, ob und wie sie das bisherige Angebot<br />
aufrechterhalten können. Für die meisten Gemeinden sind die Grenzen <strong>der</strong><br />
finanziellen Belastbarkeit erreicht. Trotzdem müssen weiterhin erhebliche<br />
Investitionen erfolgen, um eine bedarfsgerechte Qualität für die jeweiligen<br />
Betreuungsangebote zu sichern sowie die bildungs- und familienpolitische<br />
Verantwortung von Kirche wahrzunehmen.“<br />
(Quelle : www.ekiba.de/images/Das_Profil_Ev._Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen_Badenpdf.pdf)
Kompromiss:<br />
Übergangsregelung bis 2013<br />
• Angebot <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 2010, dass ein ev. Kin<strong>der</strong>garten<br />
übernommen wird, so dass die 100 % - Gruppen in<br />
einem Kin<strong>der</strong>garten aufgehen. Dies hat Kirche bereits<br />
2010 abgelehnt.<br />
• Entgegenkommen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>: Geson<strong>der</strong>te Verträge für<br />
diese Gruppen befristet.<br />
• Kostenübernahme 100 %<br />
• Befristung bis zum 31.07.2013<br />
• Durch die För<strong>der</strong>ung faktisch Zuschuss in Höhe<br />
von 93,4 % (!) bis 2013.
Vertragsschluss 2010<br />
• Katholische Kirche im Oktober 2010, Genehmigung<br />
durch die Erzdioziöse August 2011<br />
• Evangelische Kirche im August 2010<br />
Genehmigung durch den Evangelischen Oberkirchenrat<br />
am 27.02.2012
Fortsetzung <strong>der</strong> 100 % Gruppen<br />
• Anfrage <strong>der</strong> ev. Kirche im Februar 2012, ob die Verträge<br />
über die 100 % finanzierten Gruppen verlängerbar seien.<br />
• Antwort <strong>Stadt</strong>: Befristung bis 2013 bleibt. Danach keine<br />
Verlängerung wegen Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />
• Erneut Angebot <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, einen ev. Kin<strong>der</strong>garten zu<br />
übernehmen, in dem die 100 % Gruppen aufgehen.
Kündigung durch die Kirche<br />
• Kündigung März 2012 „Kin<strong>der</strong>gartenarbeit finanziell nicht<br />
mehr machbar“<br />
• Kirchengemeinde steht unter Zwangsverwaltung.<br />
Kirchliche Gel<strong>der</strong> vor Ort dürfen nicht mehr eingebracht<br />
werden. Nur Durchleitung <strong>der</strong> innerkirchlichen FAG-Mittel.<br />
• For<strong>der</strong>ung Kirche 90-93 %, alle kirchl. FAG-Mittel werden<br />
eingebracht, Rest - Defizitübernahme durch <strong>Stadt</strong>
Bewertung <strong>der</strong>zeit<br />
• Durch den Rückgang <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gehen die<br />
innerkirchlichen Zuschüsse für die Kin<strong>der</strong>gärten zurück.<br />
• Folge : Das Finanzierungsdefizit, welches die <strong>Stadt</strong> zu<br />
tragen hat wird immer höher<br />
• Derzeit Vertrag zwischen <strong>Stadt</strong> und Kirchen<br />
89 % für kirchl. Träger Ü 3 Betreuung<br />
93 % für kirchl. Träger U 3 Betreuung
Position <strong>Stadt</strong><br />
• Mehrere Gespräche wurden mit den Kirchenvertretern<br />
geführt<br />
– 04.04.2012<br />
– 04.07.2012<br />
– 30.07.2012<br />
– 16.10.2012<br />
• Position <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> :<br />
– Gleichbehandlung <strong>der</strong> kirchlichen Träger<br />
– Derzeit Angebot 89 % Betriebskostenzuschuss,<br />
keine blinde Defizitzusage aus Steuerungsgründen.<br />
– Angebot, diejenigen Gruppen zu übernehmen, die<br />
nicht innerkirchlich bezuschusst werden. Die<br />
innerkirchlichen geför<strong>der</strong>ten Gruppen können bei <strong>der</strong><br />
Kirche bleiben, <strong>der</strong> Betrieb ist mit För<strong>der</strong>ung 89 %<br />
gewährleistet.
Position Kirche<br />
• Keine Abgabe von Gruppen an die <strong>Stadt</strong><br />
• Verpflichtung <strong>der</strong> Kirche, alle innerkirchlichen FAG –<br />
Mittel einzubringen<br />
• <strong>Stadt</strong> soll sich vertraglich verpflichten, das durch den<br />
Rückgang <strong>der</strong> innerkirchlichen Gel<strong>der</strong> verursachte<br />
Defizit zu übernehmen.
„Parteien sollen an einen Tisch“<br />
Wunsch <strong>der</strong> Eltern<br />
1. Problem : Kirche lehnt gemeinsame Information ab<br />
2. Problem : Unterschiedliche Systeme<br />
<strong>Stadt</strong><br />
- Gleichbehandlung<br />
- festgelegter<br />
Betriebskostenzuschuss<br />
Ev. Kirche<br />
-Son<strong>der</strong>behandlung<br />
- pauschale<br />
Defizitübernahme
Problem des Systemwechsels<br />
nicht erkannt
Bedeutung<br />
eines Systemwechsels<br />
• Ev. Kirche leitet nur noch innerkirchliche FAG-Mittel<br />
durch, abhängig von Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong><br />
• Folge :<br />
– Defizitrisiko für <strong>Stadt</strong> nicht mehr kalkulierbar<br />
– Keine Steuerung <strong>der</strong> Finanzen mehr möglich<br />
– Landeskirche nicht Vertragspartner
Planung<br />
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
§ 77 Allgemeine Haushaltsgrundsätze<br />
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu<br />
planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben gesichert ist.<br />
Folge : keine blinde Defizitübernahme möglich
Szenarien<br />
• Zum 31.07.2013 laufen durch die Kündigung alle<br />
Verträge aus.<br />
• Rechtsfolge : Die Kirche bekommt den gesetzlichen<br />
Mindestsatz von 63 %,vgl. § 8 KiTaG<br />
• Prognose: Kirche kommt in finanzielle Schwierigkeiten.
Szenarien<br />
Alternative 1:<br />
– Neuer Kin<strong>der</strong>gartenvertrag mit <strong>der</strong> ev. Kirche,<br />
Betriebskostenzuschuss entsprechend 89 %<br />
– Angebot <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> nicht FAG-fähigen Gruppen<br />
Alternative 2 :<br />
– Angebot <strong>der</strong> Übernahme aller Gruppen durch die <strong>Stadt</strong><br />
Alternative 3:<br />
- Systemwechsel, keine Gleichbehandlung <strong>der</strong> Kirchlichen<br />
Träger in <strong>Emmendingen</strong><br />
- Zusage <strong>der</strong> Defizitübernahme je nach Schwankung <strong>der</strong><br />
innerkirchlichen Gel<strong>der</strong>.
Bestandsgarantie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
� Kin<strong>der</strong>gärten werden weiter betrieben<br />
� Wenn Eltern das Wünschen, tritt die <strong>Stadt</strong> in die bestehenden<br />
Betreuungsverträge ein<br />
� Sollten Kin<strong>der</strong>gärten übergehen, wird die <strong>Stadt</strong> auf Wunsch<br />
<strong>der</strong> Beschäftigten diese übernehmen und nach einem Jahr<br />
in den TVöD überleiten.
Vielen Dank<br />
für Ihre Aufmerksamkeit