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Power-Point-Vortrag der Stadt - Stadt Emmendingen

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Ev. Kirche – Kündigung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>gartenverträge<br />

Historie, Sachstand, Szenarien


Ausgangslage<br />

Seit <strong>der</strong> so genannten Kommunalisierung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung im<br />

Jahre 2003 zahlreiche Verän<strong>der</strong>ungen durch Gesetzgeber von Bund<br />

und Land<br />

Die Kommunen haben Rechtsansprüche zu gewährleisten.<br />

Es muss <strong>der</strong> Anspruch auf einen Platz ab 1 Jahr bis 2013<br />

durch Ausbau erfüllt werden.<br />

Dabei sollen Subsidiaritätsprinzip, Wunsch- und Wahlrecht<br />

<strong>der</strong> Eltern und Finanzierung bei klar definierten und begrenzten<br />

Bundes- und Landesmitteln gesichert werden.<br />

Die Qualität ist mit <strong>der</strong> Qualifizierung des Personals für die Umsetzung<br />

des Orientierungsplan angegangen worden.


Demografische Entwicklung<br />

Verän<strong>der</strong>ung familiärer<br />

Lebenslagen<br />

neue Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Betreuungsorte und<br />

Kin<strong>der</strong>schutz<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />

Arbeitswelt<br />

Flexibilität von<br />

Betreuung<br />

Verän<strong>der</strong>ungsprozess<br />

Bewertung <strong>der</strong><br />

Bildung im<br />

frühen<br />

Kindesalter<br />

(Pisa u.ä.)<br />

Hirnforschung<br />

Erweiterung außerfamiliärer<br />

Betreuungsangebot für Kin<strong>der</strong> ab<br />

einem Jahr


Neuer Rechtsrahmen seit 2009<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetzes<br />

vom 3.3.2009 rückwirkend zum 1.1.2009<br />

Än<strong>der</strong>ung des Finanzausgleichsgesetzes für die Regelung<br />

<strong>der</strong> Betriebskostenför<strong>der</strong>ung<br />

Steuerungsinstrument ist die örtliche Bedarfsplanung <strong>der</strong><br />

Kommune:<br />

• Einbeziehung privat-gewerblicher Träger (kein closed<br />

shop)<br />

• För<strong>der</strong>zuständigkeit liegt bei <strong>der</strong> Standortgemeinde (63%,<br />

68% an den Betriebskosten/Aufnahme in die örtliche<br />

Bedarfsplanung)


Herausfor<strong>der</strong>ungen 2009<br />

• Der quantitative und qualitative Ausbau muss parallel<br />

gestaltet werden.<br />

• Die konzeptionellen und organisatorischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Fachkräfte und Träger sind erweitert worden.<br />

(Neue) Aufgabenstellungen:<br />

� Altersmischung mit divergenten Entwicklungsbedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

� Hauswirtschaftliche Arbeiten im Umfeld des Mittagessens<br />

� Standards für Kin<strong>der</strong>krippen<br />

� Integration von Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

� Spracherwerb als Voraussetzung für die Entwicklung


Fragen im Sommer 2009<br />

• Sind die bisherigen Regelungen in den Verträgen<br />

zwischen <strong>Stadt</strong> <strong>Emmendingen</strong> und den Trägern noch<br />

sachgerecht?<br />

• Haben wir eine transparente und zukunftsweisende<br />

Steuerung?<br />

• Stimmen die Abwägungskriterien bei <strong>der</strong> Behandlung<br />

<strong>der</strong> Träger mit Zuschüssen, wenn nun auch privatgewerbliche<br />

Träger Zugang zur Bedarfsplanung<br />

erhalten?


Bestandanalyse 2009<br />

• Unterschiedliche Fachkraftschlüssel evangelische<br />

Träger, katholische Träger, <strong>Stadt</strong><br />

• Unterschiedliche Betriebskostenzuschüsse<br />

• Neue Anträge auf Aufnahme in die Bedarfsplanung von<br />

freien Trägern<br />

• Verän<strong>der</strong>ung bei Plätzen U 3 durch die Hineinnahme <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung von Bund und Land in den Finanzausgleich


Ergebnis 2009/10:<br />

Neue Verträge<br />

Der Zwang zum Handeln macht eine Überprüfung <strong>der</strong> Vereinbarungen,<br />

die aus <strong>der</strong> Zeit vor den neuen gesetzlichen Verän<strong>der</strong>ungen stammen,<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• Die Verträge mit allen Kin<strong>der</strong>gartenträgern wurden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vor<br />

Ende des Kin<strong>der</strong>gartenjahres im Jahre 2009 zum Ende des<br />

Kin<strong>der</strong>gartenjahres 2009/2010, also August/September 2010,<br />

gekündigt und mit <strong>der</strong> Einladung zu einer gemeinsamen<br />

einvernehmlichen Neuaushandlung verbunden.<br />

Die Projektarbeit unter Mo<strong>der</strong>ation <strong>der</strong> Kommunalentwicklung GmbH<br />

erfolgte in vier Sitzungen am<br />

• 16.11.2009<br />

• 10.12.2009<br />

• 28.01.2010<br />

• 04.03.2010


Kompromisse schwierig<br />

Gestiegene und weiter<br />

steigende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Einschätzungen <strong>der</strong><br />

Fachkräfte und Eltern<br />

Kostenannahmen im KiFöG<br />

und Gesetzen<br />

Empfehlungen von<br />

Fachverbänden<br />

Einschätzungen <strong>der</strong><br />

unterschiedlichen Träger<br />

Investitionen Betriebskosten<br />

Finanzierungsanspruch an<br />

die Kommune


Trägervielfalt in <strong>Emmendingen</strong>


<strong>Stadt</strong> muss Ermessen ausüben<br />

• Das Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz gibt Trägern nach<br />

Aufnahme in die Bedarfsplanung einen Anspruch auf<br />

eine Mindestför<strong>der</strong>ung ihrer Gruppen (63 % bzw. 68 %)<br />

• Höhere För<strong>der</strong>ung als Mindestför<strong>der</strong>ung bedarf eines<br />

Vertrages.<br />

• <strong>Stadt</strong> und Kirchen dürfen dieses Feld nicht als „closed<br />

shop“ definieren.<br />

• Gleiche Sachverhalte sind gleich zu regeln.<br />

• Abwägungsgründe sind im Zweifel rechtlich überprüfbar<br />

(ermessensfehlerfreie Regelungen)


Freie Träger<br />

Sie unterscheiden sich von den kirchlichen Trägern in<br />

mehreren Aspekten:<br />

• Keine Versorgung im Sinne eines <strong>Stadt</strong>quartiers o<strong>der</strong><br />

Wohnquartiers son<strong>der</strong>n planbezirksübergreifende<br />

Versorgung.<br />

• Aufnahme auswärtiger Kin<strong>der</strong> soll möglich bleiben.<br />

• An<strong>der</strong>e Schließtage- und Ferienregelung<br />

• An<strong>der</strong>e Elternbeiträge<br />

• Mitarbeit <strong>der</strong> Eltern auch im Sinne <strong>der</strong> spezifischen<br />

Pädagogik ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

• Keine Tarifbindung wie die Kirchen o<strong>der</strong> die <strong>Stadt</strong>


Kirchliche Träger<br />

Die damaligen Regelungen (aus 2004) waren unterschiedlich<br />

• Regelung: Die ev. Kirchengemeinden tragen als<br />

Höchstbetrag die Mittel, die sie als Betriebszuweisung von<br />

<strong>der</strong> Landeskirche erhalten. Rest-Defizit trägt die <strong>Stadt</strong><br />

• Katholische Kirche : Feste Begrenzung des<br />

Betriebskostenzuschusses durch die <strong>Stadt</strong><br />

• Nach 5 Jahren hat sich dies so auseinan<strong>der</strong> entwickelt,<br />

dass diese Regelung zu einer deutlichen unterschiedlichen<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> kirchlichen Träger führt.


Stand 2009<br />

• Zuschuss an die katholische Kirche 82 %<br />

• Zuschuss an die evangelische Kirche 88,36 %<br />

• Ziel : Gleichbehandlung <strong>der</strong> kirchlichen Träger


For<strong>der</strong>ung nach<br />

Son<strong>der</strong>verhandlungen bereits 2010


Kompromiss – Orientierung an<br />

dem Standard <strong>der</strong> ev. Träger


Vergleich mit Mindeststandard


Bewertung 2010<br />

• Beim Vergleich des Personalschlüssels <strong>der</strong> ev. Kirche<br />

mit den Mindeststandards ergab sich, dass bis 2012 die<br />

Mindeststandards schon erfüllt waren.<br />

• Die <strong>Stadt</strong> hat hierdurch deutliche Mehrbelastungen im<br />

Vorgriff gehabt, da das Land erst Zug um Zug die<br />

Zuweisungen erhöht hat.<br />

• Eine Reduzierung des höheren Standards eines<br />

kirchlichen Trägers auf diesen Mindeststandard stand<br />

nicht an.


Regelung im Neuvertrag<br />

• Kirchliche Träger erhalten zukünftig 89 %<br />

• Die unterschiedliche För<strong>der</strong>ung durch den<br />

kircheninternen Finanzausgleich soll künftig keine Rolle<br />

mehr spielen, sie verdeutlicht die Profilierung aus Sicht<br />

<strong>der</strong> jeweiligen kirchlichen Trägerschaft<br />

• Berücksichtigung wäre auch nicht zielführend, da die<br />

Landeskirche, die nicht Verhandlungspartner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

ist, einseitig die Finanzierungsanteile ohne Verhandlung<br />

verän<strong>der</strong>n könnte.


Son<strong>der</strong>regelung für<br />

die ev. Kirche<br />

• Neben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von 89 % wurde mit <strong>der</strong><br />

evangelischen Kirche eine Son<strong>der</strong>regelung für<br />

5 Gruppen getroffen, um soziale Härten zu vermeiden.<br />

• 4 Gruppen Kirchengemeinde <strong>Emmendingen</strong> und 1<br />

Gruppe in Mundingen werden zu 100 % geför<strong>der</strong>t.<br />

• Hintergrund : langjährige historische Entwicklung in<br />

<strong>Emmendingen</strong>


Historie 100 % Gruppen<br />

• 24.08.1981 Erweiterung des KiGa Unterstadt<br />

um eine Gruppe<br />

• 02.09.1985 Erweiterung des KiGa Unterstadt<br />

um eine weitere Gruppe<br />

• 1998 Erweiterung Gruppe Windenreute und Gruppe<br />

in Mundingen<br />

• 2008 Gruppe in Mundingen<br />

Für diese Gruppen hat die Landeskirche<br />

kein Geld bereit gestellt.


Exkurs : Finanzausgleich<br />

evangelische Kirche<br />

§ 4 Grund- und Regelzuweisung nach Gemeindeglie<strong>der</strong>n<br />

(1) Bemessungsgrundlage für die Grund- und Regelzuweisung<br />

ist die Zahl <strong>der</strong> Gemeindeglie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> zum<br />

Berechnungsstichtag (§ 13) zuletzt veröffentlichten Statistik<br />

über die Anzahl <strong>der</strong> Gemeindeglie<strong>der</strong> pro Kirchengemeinde.


Exkurs : Finanzausgleich<br />

evangelische Kirche<br />

• Die Zuschüsse <strong>der</strong> ev. Kirche sind abhängig von <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong> im<br />

Kirchengemeindebezirk.<br />

• Die Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong> reicht nicht<br />

aus, um die Kin<strong>der</strong>gartenarbeit zu finanzieren.


Entwicklung im Vergleich zu den letzten vierzehn Jahren:<br />

(Quelle: Homepage <strong>der</strong> evangelischen Landeskirche Baden)<br />

„Während <strong>der</strong> letzten Jahre nehmen die Mitgliedszahlen kontinuierlich ab. Die vorliegenden Zahlen<br />

ergeben für die letzten Jahre durchschnittlich eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedszahlen um 2.500<br />

Personen pro Jahr“.<br />

2011 1.252.395<br />

2010 1.260.893<br />

2009 1.270.290<br />

2008 1.281.842<br />

2007 1.296.585<br />

2006 1.299.032<br />

2005 1.306.113<br />

2004 1.310.992<br />

2003 1.315.334<br />

2002 1.323.011<br />

2001 1.326.854<br />

2000 1.329.023<br />

1999 1.331.767<br />

1998 1.337.430<br />

1997 1.369.311


Selbsteinschätzung<br />

<strong>der</strong> ev. Landeskirche<br />

1.4. Kosten und Finanzierung<br />

„Die Kosten für einen Platz in einem Regelkin<strong>der</strong>garten betragen ca. 4.160 Euro<br />

im Jahr. Ein Platz in einem Ganztagskin<strong>der</strong>garten (täglich 10 Stunden<br />

Öffnungszeit) kostet ca. 7.800 Euro jährlich. Für einen Platz in einer Kleinkind-<br />

/Krippengruppe mit täglich 10 Stunden Öffnungszeit sind jährlich Kosten in Höhe<br />

von ca. 13.000 Euro anzusetzen. An den Gesamtkosten beteiligen sich die<br />

Eltern mit ca. 20% und <strong>der</strong> Träger mit 8 –12%. Das Restdefizit finanziert die<br />

öffentliche Hand. Die Evangelische Landeskirche stellt ihren Kirchengemeinden<br />

jährlich ca. 13,5 Mio. Euro für den Kin<strong>der</strong>gartenbereich zur Verfügung.<br />

Dies sind ca. 19% <strong>der</strong> Gesamtzuweisung an die Kirchengemeinden.<br />

Mit dem rückläufigen Kirchensteueraufkommen stehen die Träger evangelischer<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vor <strong>der</strong> Frage, ob und wie sie das bisherige Angebot<br />

aufrechterhalten können. Für die meisten Gemeinden sind die Grenzen <strong>der</strong><br />

finanziellen Belastbarkeit erreicht. Trotzdem müssen weiterhin erhebliche<br />

Investitionen erfolgen, um eine bedarfsgerechte Qualität für die jeweiligen<br />

Betreuungsangebote zu sichern sowie die bildungs- und familienpolitische<br />

Verantwortung von Kirche wahrzunehmen.“<br />

(Quelle : www.ekiba.de/images/Das_Profil_Ev._Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen_Badenpdf.pdf)


Kompromiss:<br />

Übergangsregelung bis 2013<br />

• Angebot <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 2010, dass ein ev. Kin<strong>der</strong>garten<br />

übernommen wird, so dass die 100 % - Gruppen in<br />

einem Kin<strong>der</strong>garten aufgehen. Dies hat Kirche bereits<br />

2010 abgelehnt.<br />

• Entgegenkommen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>: Geson<strong>der</strong>te Verträge für<br />

diese Gruppen befristet.<br />

• Kostenübernahme 100 %<br />

• Befristung bis zum 31.07.2013<br />

• Durch die För<strong>der</strong>ung faktisch Zuschuss in Höhe<br />

von 93,4 % (!) bis 2013.


Vertragsschluss 2010<br />

• Katholische Kirche im Oktober 2010, Genehmigung<br />

durch die Erzdioziöse August 2011<br />

• Evangelische Kirche im August 2010<br />

Genehmigung durch den Evangelischen Oberkirchenrat<br />

am 27.02.2012


Fortsetzung <strong>der</strong> 100 % Gruppen<br />

• Anfrage <strong>der</strong> ev. Kirche im Februar 2012, ob die Verträge<br />

über die 100 % finanzierten Gruppen verlängerbar seien.<br />

• Antwort <strong>Stadt</strong>: Befristung bis 2013 bleibt. Danach keine<br />

Verlängerung wegen Gleichbehandlungsgrundsatz.<br />

• Erneut Angebot <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, einen ev. Kin<strong>der</strong>garten zu<br />

übernehmen, in dem die 100 % Gruppen aufgehen.


Kündigung durch die Kirche<br />

• Kündigung März 2012 „Kin<strong>der</strong>gartenarbeit finanziell nicht<br />

mehr machbar“<br />

• Kirchengemeinde steht unter Zwangsverwaltung.<br />

Kirchliche Gel<strong>der</strong> vor Ort dürfen nicht mehr eingebracht<br />

werden. Nur Durchleitung <strong>der</strong> innerkirchlichen FAG-Mittel.<br />

• For<strong>der</strong>ung Kirche 90-93 %, alle kirchl. FAG-Mittel werden<br />

eingebracht, Rest - Defizitübernahme durch <strong>Stadt</strong>


Bewertung <strong>der</strong>zeit<br />

• Durch den Rückgang <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> gehen die<br />

innerkirchlichen Zuschüsse für die Kin<strong>der</strong>gärten zurück.<br />

• Folge : Das Finanzierungsdefizit, welches die <strong>Stadt</strong> zu<br />

tragen hat wird immer höher<br />

• Derzeit Vertrag zwischen <strong>Stadt</strong> und Kirchen<br />

89 % für kirchl. Träger Ü 3 Betreuung<br />

93 % für kirchl. Träger U 3 Betreuung


Position <strong>Stadt</strong><br />

• Mehrere Gespräche wurden mit den Kirchenvertretern<br />

geführt<br />

– 04.04.2012<br />

– 04.07.2012<br />

– 30.07.2012<br />

– 16.10.2012<br />

• Position <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> :<br />

– Gleichbehandlung <strong>der</strong> kirchlichen Träger<br />

– Derzeit Angebot 89 % Betriebskostenzuschuss,<br />

keine blinde Defizitzusage aus Steuerungsgründen.<br />

– Angebot, diejenigen Gruppen zu übernehmen, die<br />

nicht innerkirchlich bezuschusst werden. Die<br />

innerkirchlichen geför<strong>der</strong>ten Gruppen können bei <strong>der</strong><br />

Kirche bleiben, <strong>der</strong> Betrieb ist mit För<strong>der</strong>ung 89 %<br />

gewährleistet.


Position Kirche<br />

• Keine Abgabe von Gruppen an die <strong>Stadt</strong><br />

• Verpflichtung <strong>der</strong> Kirche, alle innerkirchlichen FAG –<br />

Mittel einzubringen<br />

• <strong>Stadt</strong> soll sich vertraglich verpflichten, das durch den<br />

Rückgang <strong>der</strong> innerkirchlichen Gel<strong>der</strong> verursachte<br />

Defizit zu übernehmen.


„Parteien sollen an einen Tisch“<br />

Wunsch <strong>der</strong> Eltern<br />

1. Problem : Kirche lehnt gemeinsame Information ab<br />

2. Problem : Unterschiedliche Systeme<br />

<strong>Stadt</strong><br />

- Gleichbehandlung<br />

- festgelegter<br />

Betriebskostenzuschuss<br />

Ev. Kirche<br />

-Son<strong>der</strong>behandlung<br />

- pauschale<br />

Defizitübernahme


Problem des Systemwechsels<br />

nicht erkannt


Bedeutung<br />

eines Systemwechsels<br />

• Ev. Kirche leitet nur noch innerkirchliche FAG-Mittel<br />

durch, abhängig von Anzahl <strong>der</strong> Kirchengemeindemitglie<strong>der</strong><br />

• Folge :<br />

– Defizitrisiko für <strong>Stadt</strong> nicht mehr kalkulierbar<br />

– Keine Steuerung <strong>der</strong> Finanzen mehr möglich<br />

– Landeskirche nicht Vertragspartner


Planung<br />

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

§ 77 Allgemeine Haushaltsgrundsätze<br />

(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu<br />

planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben gesichert ist.<br />

Folge : keine blinde Defizitübernahme möglich


Szenarien<br />

• Zum 31.07.2013 laufen durch die Kündigung alle<br />

Verträge aus.<br />

• Rechtsfolge : Die Kirche bekommt den gesetzlichen<br />

Mindestsatz von 63 %,vgl. § 8 KiTaG<br />

• Prognose: Kirche kommt in finanzielle Schwierigkeiten.


Szenarien<br />

Alternative 1:<br />

– Neuer Kin<strong>der</strong>gartenvertrag mit <strong>der</strong> ev. Kirche,<br />

Betriebskostenzuschuss entsprechend 89 %<br />

– Angebot <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> nicht FAG-fähigen Gruppen<br />

Alternative 2 :<br />

– Angebot <strong>der</strong> Übernahme aller Gruppen durch die <strong>Stadt</strong><br />

Alternative 3:<br />

- Systemwechsel, keine Gleichbehandlung <strong>der</strong> Kirchlichen<br />

Träger in <strong>Emmendingen</strong><br />

- Zusage <strong>der</strong> Defizitübernahme je nach Schwankung <strong>der</strong><br />

innerkirchlichen Gel<strong>der</strong>.


Bestandsgarantie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

� Kin<strong>der</strong>gärten werden weiter betrieben<br />

� Wenn Eltern das Wünschen, tritt die <strong>Stadt</strong> in die bestehenden<br />

Betreuungsverträge ein<br />

� Sollten Kin<strong>der</strong>gärten übergehen, wird die <strong>Stadt</strong> auf Wunsch<br />

<strong>der</strong> Beschäftigten diese übernehmen und nach einem Jahr<br />

in den TVöD überleiten.


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